Verdacht auf Einbruch laut privaten Tischler Türe falsch eingebaut.....
27.10.2016 10:20
Guten Morgen liebe Muttis,
seit ungefähr einigen Wochen plagt mich dieses Thema sehr und es raubt mir tatsächlich schon den Schlaf... Im Juni 2016 bemerkte ich das meine Wohnungstür beschädigt war... Ich rief die Polizei um auf Nummer sicher zugehen....Die nahmen erstmal einen Wohnungseinbruch auf....´Darauf hin informierte ich meine Vermieterin die meinte ich soll es über meine Haftpflicht laufen lassen...da ich nun aber keine hatte würde ich auf den Kosten der Türe sitzen bleiben also sprach ich einem privaten Tischler der sich die Tür unter die Lupe nahm.... Er meinte zu mir es hat mit Einbruch etc nichts zu tun die Türe wurde von Anfang an falsch eingebaut so das sich die Tür komplett verzogen hat und dementsprechend alles abgebrochen ist.... Nun habe ich einen Termin bekommen für einen Kostenvoranschlag der Türe....Am 8.11 schaut sich das einer von der Firma an....
Wie kann ich meiner Vermieterin klar und deutlich machen das es kein Einbruch gewesen ist ? Da man mit ihr nicht reden kann und sie immer gleich mit sämtlichen Sprüchen klopft.....Und wer muss die Kosten auf sich nehmen .....???
Vielleicht kennt sich ja die eine oder andere Mutti damit aus....Bin ziemlich hilflos
seit ungefähr einigen Wochen plagt mich dieses Thema sehr und es raubt mir tatsächlich schon den Schlaf... Im Juni 2016 bemerkte ich das meine Wohnungstür beschädigt war... Ich rief die Polizei um auf Nummer sicher zugehen....Die nahmen erstmal einen Wohnungseinbruch auf....´Darauf hin informierte ich meine Vermieterin die meinte ich soll es über meine Haftpflicht laufen lassen...da ich nun aber keine hatte würde ich auf den Kosten der Türe sitzen bleiben also sprach ich einem privaten Tischler der sich die Tür unter die Lupe nahm.... Er meinte zu mir es hat mit Einbruch etc nichts zu tun die Türe wurde von Anfang an falsch eingebaut so das sich die Tür komplett verzogen hat und dementsprechend alles abgebrochen ist.... Nun habe ich einen Termin bekommen für einen Kostenvoranschlag der Türe....Am 8.11 schaut sich das einer von der Firma an....
Wie kann ich meiner Vermieterin klar und deutlich machen das es kein Einbruch gewesen ist ? Da man mit ihr nicht reden kann und sie immer gleich mit sämtlichen Sprüchen klopft.....Und wer muss die Kosten auf sich nehmen .....???
Vielleicht kennt sich ja die eine oder andere Mutti damit aus....Bin ziemlich hilflos
27.10.2016 10:35
Zitat von katti85:
Hast du ne Rechtsschutz Versicherung?
Nein leider nicht.....
27.10.2016 11:21
Ich weiss ja nicht wie deinw finanzielle situation ost, aber wenn du unter einem bestimmten satz liegat bekommst du die beratung eines anwalts gestellt. Muesstest du dich bei einem anwalt informieren.
Denke aber das deine vermieterin die kosten tragen muss wenn duech ein gutachten das bwstaetigt wird,was der tischler gesagt hat.
Denke aber das deine vermieterin die kosten tragen muss wenn duech ein gutachten das bwstaetigt wird,was der tischler gesagt hat.
27.10.2016 11:29
Wenn Du von dem Tischler eine Rechnung oder einen Rapport hast, wo drauf steht, das die Türe von Anfang an falsch montiert wurde und die Schäden dadurch entstanden sind, kannst Du das so Deinem Vermieter vorlegen.
Dieser hat zu sorgen, dass die Eingangstüre ordnungsgemäß eingebaut ist und du sie ordentlich verschließen kannst.
Andernfalls, mal bei dem Mieterschutzbund anfragen oder wie bereits gesagt, einen Anwalt befragen.
Dieser hat zu sorgen, dass die Eingangstüre ordnungsgemäß eingebaut ist und du sie ordentlich verschließen kannst.
Andernfalls, mal bei dem Mieterschutzbund anfragen oder wie bereits gesagt, einen Anwalt befragen.
27.10.2016 12:40
Ich möchte dir ja nicht zu nahe treten, aber wie kann man keine Haftpflicht haben?
Neben wir mal an, du hast einen Blumenkasten auf deinem Fensterbrett stehen und der fällt runter jmd auf dem Kopf. Wie willst du diesen Schaden bezahlen???? Dafür würde eine Haftpflicht aufkommen. Mensch, du wirst nie wieder glücklich im Leben, wenn mal sowas passiert....
Also, ob du die Tür jetzt zahlen musst oder nicht. Sorg dich um deine Haftpflicht.
Nur ein gut gemeinter Rat
Neben wir mal an, du hast einen Blumenkasten auf deinem Fensterbrett stehen und der fällt runter jmd auf dem Kopf. Wie willst du diesen Schaden bezahlen???? Dafür würde eine Haftpflicht aufkommen. Mensch, du wirst nie wieder glücklich im Leben, wenn mal sowas passiert....
Also, ob du die Tür jetzt zahlen musst oder nicht. Sorg dich um deine Haftpflicht.
Nur ein gut gemeinter Rat
27.10.2016 13:22
Zitat von Jazz92:
Ich möchte dir ja nicht zu nahe treten, aber wie kann man keine Haftpflicht haben?
Neben wir mal an, du hast einen Blumenkasten auf deinem Fensterbrett stehen und der fällt runter jmd auf dem Kopf. Wie willst du diesen Schaden bezahlen???? Dafür würde eine Haftpflicht aufkommen. Mensch, du wirst nie wieder glücklich im Leben, wenn mal sowas passiert....
Also, ob du die Tür jetzt zahlen musst oder nicht. Sorg dich um deine Haftpflicht.
Nur ein gut gemeinter Rat
Eine Haftpflicht kostet auch wirklich nicht viel! Das ist für mich fast die wichtigste Versicherung mit den Kindern
Allerdings frage ich mich gerade, warum die die Tür übernehmen sollten?? Mietwohnung: Wir müssen Reparaturen etc. bis zum einem bestimmten Betrag pro Jahr selbst übernehmen, 300 € oderso. Wenn der Vermieter darauf besteht, müssten wir das vermutlich auch selbst bezahlen.
27.10.2016 14:10
Dein Vermieter scheint sich hier aus der Verantwortung ziehen zu wollen.
Szenario A. Es war tatsächlich ein Einbruch:
Dein Vermiter ist dann grundsätzlich dazu verpflichtet, Schäden an der Mietsache (also nicht an deinem Eigentum wie einem TV oder Schmuck o. Ä) sofort zu beseitigen - auf seine Kosten. (Ich weiß allerdings nicht, wie das zu handhaben ist, wenn eine Klausel im Mietvertrag vereinbart ist, nach der du dich an der Instandsetzung bis zu einem bestimmten Betrag beteiligen musst.)
Quelle: http://www.dres-gjb.de/index.php/infomaterial/fach artikel/55-haftungsfragen-bei-einbruchsdiebst%C3%A 4hlen-in-mietwohnungen.html
Szeario B: Falscher Einbau der Tür
Dein Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Wenn eine Tür hier nicht fachgerecht eingebaut wurde, dann ist dein Vermieter dafür natürlich verantwortlich und muss den Schaden selbst beheben und natürlich zahlen. Nur wenn du selbst den Schaden z. B. durch Gegentreten oder andere unsachgemäße Nutzung verursacht hättest, sähe das anders aus. Ohne es genau zu wissen, glaube ich außerdem, dass er auch haftbar für deine Privatsachen wäre, wenn nun durch die nicht ordnungsgemäß eingebaute Tür ein Diebstahl stattfinden würde und Privatsachen von dir geklaut oder beschädigt würden. Er ist für die Sicherheit an der Mietsache verantwortlich.
Du kannst auch eine kleine Menge Geld investieren und dir hier telefonisch Rat holen (2,- Euro/Minute): http://www.mieterbund.de/beratung/telefonische-rec htsberatung.html
Außerdem rate ich dir ebenfalls, deine Versicherungslage zu überdenken. Eine Haftpflichtversicherung ist das A und O. Wenn du auch sonst nichts haben solltest, DIE ist wirklich wichtig.
Szenario A. Es war tatsächlich ein Einbruch:
Dein Vermiter ist dann grundsätzlich dazu verpflichtet, Schäden an der Mietsache (also nicht an deinem Eigentum wie einem TV oder Schmuck o. Ä) sofort zu beseitigen - auf seine Kosten. (Ich weiß allerdings nicht, wie das zu handhaben ist, wenn eine Klausel im Mietvertrag vereinbart ist, nach der du dich an der Instandsetzung bis zu einem bestimmten Betrag beteiligen musst.)
Zitat:
[...] Auch der Vermieter wird - als Eigentümer der Mietwohnung - im Regelfall durch einen Einbruchsdiebstahl geschädigt werden. Typischerweise werden die Wohnungseingangstüre , Fenster oder sonstige Zugänge beschädigt, oder Schäden werden auch häufig durch ein rasches und brutales Durchsuchen der Wohnung verursacht, oder es kommt schlichtweg zu Vandalismusschäden in diesem Zusammenhang. Kann der Vermieter den Mieter auf Schadensersatz in Anspruch nehmen?
Diese Frage ist grundsätzlich mit Nein zu beantworten. So ist es der Vermieter, der zur Instandsetzung des Objekts während der gesamten Mietzeit verpflichtet ist, d. h. der auf eigene Kosten für Ausbesserungen und Reparaturen Sorge tragen muss, wenn Schäden oder Mängel am Mietobjekt auftreten. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Wohnraumvermietung, als auch für die Gewerbemiete. Der Vermieter muss also im Grundsatz alle Schäden am Gebäude, die von einem Einbrecher verursacht werden, auf eigene Kosten beseitigen; wie im Übrigen bei allen Fällen „höherer Gewalt" auch.
Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Erstattung von Einbruchsschäden besteht ausnahmsweise nur dann, wenn der Mieter eine ihm vorwerfbare Mitursache für den Einbruch gesetzt hat . Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter bestehen daher nur dann, wenn diesem ein konkretes Verschulden vorgeworfen werden kann.
Quelle: http://www.dres-gjb.de/index.php/infomaterial/fach artikel/55-haftungsfragen-bei-einbruchsdiebst%C3%A 4hlen-in-mietwohnungen.html
Szeario B: Falscher Einbau der Tür
Dein Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Wenn eine Tür hier nicht fachgerecht eingebaut wurde, dann ist dein Vermieter dafür natürlich verantwortlich und muss den Schaden selbst beheben und natürlich zahlen. Nur wenn du selbst den Schaden z. B. durch Gegentreten oder andere unsachgemäße Nutzung verursacht hättest, sähe das anders aus. Ohne es genau zu wissen, glaube ich außerdem, dass er auch haftbar für deine Privatsachen wäre, wenn nun durch die nicht ordnungsgemäß eingebaute Tür ein Diebstahl stattfinden würde und Privatsachen von dir geklaut oder beschädigt würden. Er ist für die Sicherheit an der Mietsache verantwortlich.
Du kannst auch eine kleine Menge Geld investieren und dir hier telefonisch Rat holen (2,- Euro/Minute): http://www.mieterbund.de/beratung/telefonische-rec htsberatung.html
Außerdem rate ich dir ebenfalls, deine Versicherungslage zu überdenken. Eine Haftpflichtversicherung ist das A und O. Wenn du auch sonst nichts haben solltest, DIE ist wirklich wichtig.
27.10.2016 15:04
Schau dir ma deinen Mietvertrag an. Bei uns steht drin das wir kleinere Reparaturen bis 50 Euro/Monat selbst zahlen müssen. Schäden an festen Bestandteilen des Mietobjektes die wir nicht verschuldet haben, also Verschleiß Jalousien, etc. zahlt der Vermieter. Die Wohnungstür ist egal ob falsch eingebaut oder aus anderen Gründen defekt Vermietersache. Dein Tischler soll dir mal ein Schreiben aufsetzen was aus seiner Sicht der Grund für die kaputte Tür ist und damit gehst du zur Vermieterin. Und dann solltest du dich dringlichst um eine Privathaftpficht kümmern. Wir zahlen im Jahr um die 70 Euro, also wirklich lachhaft.
27.10.2016 16:15
Hi,
deine Haftpflicht wäre nur zuständig, wenn du die Tür fahrlässig/grob fahrlässig kaputt gemacht hättest.
z.b. beim Umzug mit der Waschmaschine dagegen gekommen und einen dicken Kratzer o.ä.
Alles andere ist Vermietersache! Da kann sie dumme Sprüche klopfen, wie sie möchte.
Kümmer dich DRINGEND um eine Haftpflicht!
Eine gute für Familien (die also Partner+Kind einschließt) liegt bei 60-70€ im Jahr!
Und wenn du schon dabei bist, sei dir auch eine Hausratversicherung angeraten. Für Einbrüche z.b.!
deine Haftpflicht wäre nur zuständig, wenn du die Tür fahrlässig/grob fahrlässig kaputt gemacht hättest.
z.b. beim Umzug mit der Waschmaschine dagegen gekommen und einen dicken Kratzer o.ä.
Alles andere ist Vermietersache! Da kann sie dumme Sprüche klopfen, wie sie möchte.
Kümmer dich DRINGEND um eine Haftpflicht!
Eine gute für Familien (die also Partner+Kind einschließt) liegt bei 60-70€ im Jahr!
Und wenn du schon dabei bist, sei dir auch eine Hausratversicherung angeraten. Für Einbrüche z.b.!
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