Mütter- und Schwangerenforum

Was wird alles mit....

19.06.2020 04:55
Guten Morgen liebe Mamis und Papis

Kann mir hier vielleicht einer sagen was genau mit in die Berechnung reinfällt bezüglich Kindesunterhalt?

Ich hab mich vor kurzem von meinem Mann getrennt und nun geht's um den Unterhalt für unsere beiden Kinder.
Und irgendwie heißt es immer nur ja den können sie selbst berechnen wenn sie auf die Düsseldorfer Tabelle schaun.
Ich meine mal gehört zu haben das es Sachen gibt die gegen gerechnet werden,oder irre ich mich?
Bitte helft mir weiter denn die Stimmung ist nicht so toll .

Liebe Grüße und einen zauberhaften Start ins Wochenende
Wolkenlicht
10230 Beiträge
19.06.2020 06:47
Es gibt zwei Düsseldorfer Tabellen. In der einen ist das Kindergeld nicht mit einberechnet, in der anderen schon. Das ist zu Anfang sehr verwirrend. Der Kindesunterhalt wird nach dem Verdienst des Mannes berechnet. Ich hab das alles seit über einem Jahr durch und kann dir persönlich empfehlen, dass ein Anwalt bei der Klärung am sinnvollsten ist.

Alles Gute für Euch
Maria123
1058 Beiträge
19.06.2020 07:06
Zitat von Wolkenlicht:

Es gibt zwei Düsseldorfer Tabellen. In der einen ist das Kindergeld nicht mit einberechnet, in der anderen schon. Das ist zu Anfang sehr verwirrend. Der Kindesunterhalt wird nach dem Verdienst des Mannes berechnet. Ich hab das alles seit über einem Jahr durch und kann dir persönlich empfehlen, dass ein Anwalt bei der Klärung am sinnvollsten ist.

Alles Gute für Euch


Wenn die Scheidung eh durch einen Anwalt gemacht wird, kann die Unterhaltsberechnung für die Kinder ja dort mit gemacht werden?

Ansonsten finde ich die Aussage vom Jugendamt schon dreist. Die sind ja dafür die die Unterlagen vom Mann einzuholen und den KU zu berechnen. Wie die TE schrieb is die Sache ja grad kurz vor Streit.
Wolkenlicht
10230 Beiträge
19.06.2020 07:11
Zitat von Maria123:

Zitat von Wolkenlicht:

Es gibt zwei Düsseldorfer Tabellen. In der einen ist das Kindergeld nicht mit einberechnet, in der anderen schon. Das ist zu Anfang sehr verwirrend. Der Kindesunterhalt wird nach dem Verdienst des Mannes berechnet. Ich hab das alles seit über einem Jahr durch und kann dir persönlich empfehlen, dass ein Anwalt bei der Klärung am sinnvollsten ist.

Alles Gute für Euch


Wenn die Scheidung eh durch einen Anwalt gemacht wird, kann die Unterhaltsberechnung für die Kinder ja dort mit gemacht werden?

Ansonsten finde ich die Aussage vom Jugendamt schon dreist. Die sind ja dafür die die Unterlagen vom Mann einzuholen und den KU zu berechnen. Wie die TE schrieb is die Sache ja grad kurz vor Streit.

Bevor bei uns die Scheidung eingereicht wurde, mussten wir erstmal das Trennungsjahr abwarten. Und da mein Ex Mann sich gleich im ersten Monat- mit eigenem Konto, erlaubt hat mir nur 200€ zu überweisen, bin ich doch gleich zum Anwalt. Am Ende ging alles zu Gericht.

Ich hab in dieser Zeit auch gelernt, dass das Jugendamt keine große Hilfe ist. Ein Anwalt ist am Besten, meiner Meinung nach und gerade wenn die Situation anfängt sich heißzulaufen.
19.06.2020 07:12
Zitat von Wolkenlicht:

Es gibt zwei Düsseldorfer Tabellen. In der einen ist das Kindergeld nicht mit einberechnet, in der anderen schon. Das ist zu Anfang sehr verwirrend. Der Kindesunterhalt wird nach dem Verdienst des Mannes berechnet. Ich hab das alles seit über einem Jahr durch und kann dir persönlich empfehlen, dass ein Anwalt bei der Klärung am sinnvollsten ist.

Alles Gute für Euch


Guten Morgen
Wir waren beim Anwalt und er sagte auch nur das es sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet
Uns würde einfach nur interessieren was noch alles mit einberechnet wird,da es uns niemand wirklich sagen kann/mag
19.06.2020 07:15
Zitat von Maria123:

Zitat von Wolkenlicht:

Es gibt zwei Düsseldorfer Tabellen. In der einen ist das Kindergeld nicht mit einberechnet, in der anderen schon. Das ist zu Anfang sehr verwirrend. Der Kindesunterhalt wird nach dem Verdienst des Mannes berechnet. Ich hab das alles seit über einem Jahr durch und kann dir persönlich empfehlen, dass ein Anwalt bei der Klärung am sinnvollsten ist.

Alles Gute für Euch


Wenn die Scheidung eh durch einen Anwalt gemacht wird, kann die Unterhaltsberechnung für die Kinder ja dort mit gemacht werden?

Ansonsten finde ich die Aussage vom Jugendamt schon dreist. Die sind ja dafür die die Unterlagen vom Mann einzuholen und den KU zu berechnen. Wie die TE schrieb is die Sache ja grad kurz vor Streit.


Guten Morgen
Bis zur Scheidung dauert es noch bis nach dem Trennungsjahr,wir sind grad mal 3 Wochen erst getrennt.
Vom jugendamt war nie die rede
Ja ich habe Angst das es alles hier eskaliert wegen dem Unterhalt denn ich will der Kinder wegen eine ruhige und friedliche Einigung
19.06.2020 07:24
Zitat von motte08:

Zitat von Maria123:

Zitat von Wolkenlicht:

Es gibt zwei Düsseldorfer Tabellen. In der einen ist das Kindergeld nicht mit einberechnet, in der anderen schon. Das ist zu Anfang sehr verwirrend. Der Kindesunterhalt wird nach dem Verdienst des Mannes berechnet. Ich hab das alles seit über einem Jahr durch und kann dir persönlich empfehlen, dass ein Anwalt bei der Klärung am sinnvollsten ist.

Alles Gute für Euch


Wenn die Scheidung eh durch einen Anwalt gemacht wird, kann die Unterhaltsberechnung für die Kinder ja dort mit gemacht werden?

Ansonsten finde ich die Aussage vom Jugendamt schon dreist. Die sind ja dafür die die Unterlagen vom Mann einzuholen und den KU zu berechnen. Wie die TE schrieb is die Sache ja grad kurz vor Streit.


Guten Morgen
Bis zur Scheidung dauert es noch bis nach dem Trennungsjahr,wir sind grad mal 3 Wochen erst getrennt.
Vom jugendamt war nie die rede
Ja ich habe Angst das es alles hier eskaliert wegen dem Unterhalt denn ich will der Kinder wegen eine ruhige und friedliche Einigung

Du solltest Dich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, denn spätestens zur Scheidung benötigst Du/Ihr ohnehin einen Anwalt.
Wolkenlicht
10230 Beiträge
19.06.2020 10:17
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von motte08:

Zitat von Maria123:

Zitat von Wolkenlicht:

Es gibt zwei Düsseldorfer Tabellen. In der einen ist das Kindergeld nicht mit einberechnet, in der anderen schon. Das ist zu Anfang sehr verwirrend. Der Kindesunterhalt wird nach dem Verdienst des Mannes berechnet. Ich hab das alles seit über einem Jahr durch und kann dir persönlich empfehlen, dass ein Anwalt bei der Klärung am sinnvollsten ist.

Alles Gute für Euch


Wenn die Scheidung eh durch einen Anwalt gemacht wird, kann die Unterhaltsberechnung für die Kinder ja dort mit gemacht werden?

Ansonsten finde ich die Aussage vom Jugendamt schon dreist. Die sind ja dafür die die Unterlagen vom Mann einzuholen und den KU zu berechnen. Wie die TE schrieb is die Sache ja grad kurz vor Streit.


Guten Morgen
Bis zur Scheidung dauert es noch bis nach dem Trennungsjahr,wir sind grad mal 3 Wochen erst getrennt.
Vom jugendamt war nie die rede
Ja ich habe Angst das es alles hier eskaliert wegen dem Unterhalt denn ich will der Kinder wegen eine ruhige und friedliche Einigung

Du solltest Dich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, denn spätestens zur Scheidung benötigst Du/Ihr ohnehin einen Anwalt.

Ich würde auch sagen, dass der Weg zum Anwalt der Beste ist. Er kann dich sehr gut beraten. Letztendlich ist es einfach: dein Anwalt fordert seine Lohnzettel ein und dann wird berechnet. Um das einfach zu formulieren. Eine Titulierung würde ich auch anstreben. Es gibt auch noch Unterhalt für dich. Wenn dein Mann das alles so bezahlen kann.
hoernchen
3001 Beiträge
19.06.2020 10:32
Ausschlaggebend ist am Ende das bereinigte Nettoeinkommen. Und das ist eben nicht ganz so einfach, das selber zu berechnen. Kommt halt auf den Job an ect.

Beispielsweise werden auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt angerechnet. Weiterhin Spesen, Prämien, Firmenwagen bei Privatnutzung, weil sie als geldwerter Vorteil gelten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Verbindlichkeiten, wie Ratenzahlungen, gegengerechnet werden (zumindest wenn sie in der Ehe entstanden sind und dann nur vom Vater weiter gezahlt werden).

Es ist also nicht immer ganz so einfach und ein Fachanwalt für Familienrecht ist da die richtige Anlaufstelle, sofern das Jugendamt sich nicht kümmern darf/kann/möchte.
19.06.2020 11:04
Ich finde es immer blöd, wenn jemand schreibt "das Jugendamt kümmert sich sowieso nicht".

War vor meiner Elternzeit auch zeitweise in der Unterhaltstelle unseres JA beschäftigt und es wurde stets das höchstmögliche getan. Man muss sich als Elternteil nur bewusst sein, dass wir nicht die Stelle für einen Rosenkrieg sind, sondern nur für die Versorgung und das Wohlergehen der Kinder zuständig sind.
RiverRock
543 Beiträge
19.06.2020 12:38
Ich würde dir Empfehlen übers Landratsamt die Beistandschaft zu beantragen. Die übernehmen alles was mit Unterhaltskosten zutun hat und du musst dich nicht darum kümmern. Die rechnen dir aus was dir zusteht und übernehmen auch die Kontaktaufnahme mit deinem Ex. Du bist dann raus und lässt das Amt die Sache mit deinem Ex klären, allerdings kann das etwas dauern, aber ich würde es jedem empfehlen der diese Streitereien um den Unterhalt satt hat

Mir ging's vor einiger Zeit auch so wie dir und das hat mir echt geholfen. Die sind auf deine Frage spezialisiert.
Ruf einfach mal bei Dir auf dem Landratsamt an, die verbinden dich dann bestimmt mit der richtihen Stelle oder Sachbearbeiterin... ich bin damals einfach persönlich vorbei, aber zu Zeiten von Corona würde ich erst telefonisch einen Termin vereinbaren.

LG
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