Mütter- und Schwangerenforum

Welche Daten gehen bei Anzeige an den Angezeigten?

Anonym 1 (209986)
0 Beiträge
24.03.2023 07:36
Moin,

Wir haben ja ein paar rechtliche Experten hier, vielleicht gibts aber auch die ein oder andere persönliche Erfahrung.

Ich hatte gestern eine Meinungsverschiedenheit mit einer Freundin. Es ging darum, wenn man jemandem wegen Fehlverhalten im Straßenverkehr anzeigt. Sie ist der Meinung, derjenige erhält dann die kompletten Daten, inkl. Wohnort etc. Ich bin der Meinung, dass eigentlich nur der Name und evtl der Wohnort in dem polizeilichen Schreiben steht. Angeblich hätte sie das mal gemacht und hatte dann panische Angst, der andere steht jetzt demnächst vor ihrer Tür..

Aus Google werde ich nicht so richtig schlau. Da steht nur überall wenn es dann zu Anklage kommt, man als Zeuge vor Gericht benannt wird usw. usw.. das dann eben auch Personalien mit Adresse genannt werden.

Experten/Erfahrungen hier?

Lg Choco

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Damit man anonym antworten kann, will ja vielleicht nicht jeder so seine persönlichen Anzeigen hier preisgeben :D

Lady_in_Green
541 Beiträge
24.03.2023 07:50
Die persönlichen Daten des Anzeigenden werden in die Akte aufgenommen. Der Angezeigte hat darauf keinen direkten Zugriff, ein z.B. von ihm beauftragter Anwalt kann allerdings Akteneinsicht verlangen und hätte dann Name und auch direkte Anschrift.
In Fällen, in denen die Zeugen/Opfer wirklich Angst vor Einschüchterung und Rache haben müssen, ist es möglich eine alternative Zustelladdresse z.B. eines Anwaltes oder einer Opferhilfeeinrichtung anzugeben. Darauf muss man die Polizei direkt hinweisen, damit wirklich nirgendwo die richtige Adresse auftaucht.
Allerdings sollte das bei "normalen" Verkehrsdelikten wirklich nicht nötig sein.

Also nein, die Polizei oder Staatsanwaltschaft schreibt niemandem "hey, Anna Mustermann aus Gartenweg 12 in Deppenhausen" hat Sie angezeigt, aber bei Akteneinsicht haben sie darauf Zugriff.
Choco
4205 Beiträge
24.03.2023 08:01
Zitat von Lady_in_Green:

Die persönlichen Daten des Anzeigenden werden in die Akte aufgenommen. Der Angezeigte hat darauf keinen direkten Zugriff, ein z.B. von ihm beauftragter Anwalt kann allerdings Akteneinsicht verlangen und hätte dann Name und auch direkte Anschrift.
In Fällen, in denen die Zeugen/Opfer wirklich Angst vor Einschüchterung und Rache haben müssen, ist es möglich eine alternative Zustelladdresse z.B. eines Anwaltes oder einer Opferhilfeeinrichtung anzugeben. Darauf muss man die Polizei direkt hinweisen, damit wirklich nirgendwo die richtige Adresse auftaucht.
Allerdings sollte das bei "normalen" Verkehrsdelikten wirklich nicht nötig sein.

Also nein, die Polizei oder Staatsanwaltschaft schreibt niemandem "hey, Anna Mustermann aus Gartenweg 12 in Deppenhausen" hat Sie angezeigt, aber bei Akteneinsicht haben sie darauf Zugriff.


Danke, so habe ich es auch in Erinnerung. Klar, bei Akteneinsicht über einen Anwalt wäre es noch Einsehbar..
Anonym 2 (209986)
0 Beiträge
24.03.2023 08:23
In ähnlicher Form auch einer Freundin passiert. Der Anwalt des Angeklagten hat Akteneinsicht beantragt und der Angeklagte ist so an die Adresse gekommen und ist sogar dort aufgetaucht. Ging dann soweit, dass eine einstweilige Verfügung gemacht werden musste.
Wusste auch nicht, dass das scheinbar so einfach ist. Aber meist ist es ja so, dass Menschen die häufiger nicht gesetzeskonform handeln solche sachen eben genau wissen.
nilou
14070 Beiträge
24.03.2023 08:37
Bei der (Zeugen-)Aussage vor Gericht nennt man idR seine persönlichen Daten. Also da bekommt man die Info also durchaus auch da man als Angeklagter idR anwesend ist.
Anonym 3 (209986)
0 Beiträge
25.03.2023 15:05
Zitat von Lady_in_Green:

Die persönlichen Daten des Anzeigenden werden in die Akte aufgenommen. Der Angezeigte hat darauf keinen direkten Zugriff, ein z.B. von ihm beauftragter Anwalt kann allerdings Akteneinsicht verlangen und hätte dann Name und auch direkte Anschrift.
In Fällen, in denen die Zeugen/Opfer wirklich Angst vor Einschüchterung und Rache haben müssen, ist es möglich eine alternative Zustelladdresse z.B. eines Anwaltes oder einer Opferhilfeeinrichtung anzugeben. Darauf muss man die Polizei direkt hinweisen, damit wirklich nirgendwo die richtige Adresse auftaucht.
Allerdings sollte das bei "normalen" Verkehrsdelikten wirklich nicht nötig sein.

Also nein, die Polizei oder Staatsanwaltschaft schreibt niemandem "hey, Anna Mustermann aus Gartenweg 12 in Deppenhausen" hat Sie angezeigt, aber bei Akteneinsicht haben sie darauf Zugriff.


Interessant zu wissen, dass das mit der alternativen Adresse geht. Wir haben mal aus genau dem Grund auf eine Anzeige im Verkehrsbereich verzichtet, weil die Polizei sagte eine anonyme Anzeige sei nicht möglich, derjenige erhält die Daten und wir hatten Angst vor der Reaktion.
Es ging um nächtliche Rennen, die auf einer öffentlichen Straße gefahren wurden, also immer wieder mit geschätzt 120 durch die 50er Zone.
Lady_in_Green
541 Beiträge
25.03.2023 15:17
Zitat von Anonym 3 (209986):

Zitat von Lady_in_Green:

Die persönlichen Daten des Anzeigenden werden in die Akte aufgenommen. Der Angezeigte hat darauf keinen direkten Zugriff, ein z.B. von ihm beauftragter Anwalt kann allerdings Akteneinsicht verlangen und hätte dann Name und auch direkte Anschrift.
In Fällen, in denen die Zeugen/Opfer wirklich Angst vor Einschüchterung und Rache haben müssen, ist es möglich eine alternative Zustelladdresse z.B. eines Anwaltes oder einer Opferhilfeeinrichtung anzugeben. Darauf muss man die Polizei direkt hinweisen, damit wirklich nirgendwo die richtige Adresse auftaucht.
Allerdings sollte das bei "normalen" Verkehrsdelikten wirklich nicht nötig sein.

Also nein, die Polizei oder Staatsanwaltschaft schreibt niemandem "hey, Anna Mustermann aus Gartenweg 12 in Deppenhausen" hat Sie angezeigt, aber bei Akteneinsicht haben sie darauf Zugriff.


Interessant zu wissen, dass das mit der alternativen Adresse geht. Wir haben mal aus genau dem Grund auf eine Anzeige im Verkehrsbereich verzichtet, weil die Polizei sagte eine anonyme Anzeige sei nicht möglich, derjenige erhält die Daten und wir hatten Angst vor der Reaktion.
Es ging um nächtliche Rennen, die auf einer öffentlichen Straße gefahren wurden, also immer wieder mit geschätzt 120 durch die 50er Zone.

Gut, das ist halt auch eher die Ausnahme, die von Opfern/Zeugen von schweren Gewaltverbrechen oder im Bereich der organisierten Kriminalität angenommen wird.
Das wird wirklich nur gemacht, wenn berechtigte Sorge besteht, dass es zu Racheaktionen kommt.
DieOhneNamen
28905 Beiträge
25.03.2023 15:34
Huhu.

Ich habe vor einer Woche eine Ladung zur Verhandlung als Zeuge bekommen.

Ich habe Anfang des Jahres eine Anzeige gegen Jemanden wegen Nötigung im Straßenverkehr gemacht.

Im Brief stand nur der Name des Gegners.

Lg
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