Mütter- und Schwangerenforum

wie aus gemeinsamen mietvertrag raus nach trennung ? und weitere tausend fragen ...

24.02.2012 00:14
hallo.

bin drauf und dran mich von meinem partner zu trennen. jetzt stehn aber noch so einige fragen offen.
wir haben beide den mietvertrag für ein jahr unterschrieben. der läuft noch bis juni diesen jahres. kann ich vorzeitig aus dem mietverhältnis raus ? wenn ja wie ? hab ich danach kosten zu tragen ?
ich würde vorerst zurück zu meinen eltern ziehn, mir dann aber für mich und die kleine ne whg suchen. was muss ich dann für voraussetzungen erfüllen, dass ich wohngeld beantragen kann ?
und unter welchen voraussetzungen steht mir ein zuschuss zum kitageld zu ?
wie läuft das dann mit unterhalt ? muss ich mir dazu nen anwalt nehmen ? bekommen wir beide oder nur meine tochter unterhalt von ihm (sind nciht verheiratet) ?

danke für eure antworten
Tigger90
3736 Beiträge
24.02.2012 07:15
Guten Morgen

Also aus dem gemeinsamen Mietvertrag kannst du - soweit ich weiß - nur eher raus, wenn dein Ex zustimmt. Da ihr gemeinsam unterschrieben habt, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen, bzw. kann der eine nur mit Zustimmung des anderen kündigen.

Zu dem Rest kann ich dir leider gar nichts sagen.
Jean
5304 Beiträge
24.02.2012 07:36
ohne die zustimmung deines exmannes kommst du nicht aus dem vertrag raus! ihr könnt auch nur zusammen die wohnung kündigen. mein mann hat das theater damals mit seiner ex durchgemacht. die ist einfach ausgezogen und wollte dann von ihm, dass er unterschreibt, dass er sie aus dem vertrag entlässt. die wollte es sich eben leicht machen, denn es stand noch ne recht hohe nebenkostzennachzahlung aus, und sie hatte nicht vor sich daran zu beteiligen, bzw. überhaupt weiter miete zu zahlen. und mein mann konnte die miete allein nicht tragen. kündigen konnte er die wohnung aber auch nicht, da seine ex hätte mit unterschreiben müssen! also war seine einzige möglichkeit die mietzahlung einzustellen und auf die kündigung der wohnungsbaugesellschaft zu warten... die angefallenen kosten sind dann beiden mietern zur last gefallen. er hat seinen teil gezahlt und hat nun endlich ruhe und die olle hat ihren willen nicht bekommen
zum rest kann ich leider nicht so viel sagen...
24.02.2012 08:53
Zitat von Jean:

ohne die zustimmung deines exmannes kommst du nicht aus dem vertrag raus! ihr könnt auch nur zusammen die wohnung kündigen. mein mann hat das theater damals mit seiner ex durchgemacht. die ist einfach ausgezogen und wollte dann von ihm, dass er unterschreibt, dass er sie aus dem vertrag entlässt. die wollte es sich eben leicht machen, denn es stand noch ne recht hohe nebenkostzennachzahlung aus, und sie hatte nicht vor sich daran zu beteiligen, bzw. überhaupt weiter miete zu zahlen. und mein mann konnte die miete allein nicht tragen. kündigen konnte er die wohnung aber auch nicht, da seine ex hätte mit unterschreiben müssen! also war seine einzige möglichkeit die mietzahlung einzustellen und auf die kündigung der wohnungsbaugesellschaft zu warten... die angefallenen kosten sind dann beiden mietern zur last gefallen. er hat seinen teil gezahlt und hat nun endlich ruhe und die olle hat ihren willen nicht bekommen
zum rest kann ich leider nicht so viel sagen...
mit zustimmung des vermieters kann auch nur einer aus dem Mietvertrag raus, somit kann auch nur ein Mieter, mit zustimmung des zweiten kündigen,
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