Mütter- und Schwangerenforum

Wie lange ist ein telefonischer mündlicher Vertrag gültig?

15.04.2015 20:43
Folgendes

Ich wollte mein Auto an einen Polen verkaufen. Telefonisch war geklärt wann er ihn holt. Dann rief er an undsagte er kommt doch erst innerhalb der nächsten 10 Tage . Nun waren diese rum und wir haben den wagen anderweitig verkauft da er sich nicht mehr gemeldet hatte. Nun rief er heute und war verständlicherweise etwas sauer und drohte und gleich mit Anwalt. Aber wir haben ja nichts schriftlich abgeschlossen und die ausgemachten 1ü Tage waren rum.

Wie sollen wir weiter vor gehen? Lg
Alaska
19334 Beiträge
15.04.2015 20:49
Ich würd darauf nichts geben.
Erstens hat er die Frist nicht eingehalten, zweitens muss ER erstmal beweisen können, dass ihr einen mündlichen Vertrag hattet. Wie will er das machen?
15.04.2015 21:20
Unser Gedanke war das er das Gespräch evtl aufgezeichnet hat, da er im der SMS schrieb er gibt das Gespräch seinem Anwalt. Zumal es sich "nur "um 500 Euro da es ein Unfall wagen ist und er die 10 Tage angegeben hat.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
15.04.2015 21:25
Zitat von Jule090:

Unser Gedanke war das er das Gespräch evtl aufgezeichnet hat , da er im der SMS schrieb er gibt das Gespräch seinem Anwalt. Zumal es sich "nur "um 500 Euro da es ein Unfall wagen ist und er die 10 Tage angegeben hat.


Was ja aber verboten ist! Siehe Strafgesetzbuch! So blöd kann er eigentlich gar nicht sein!!!
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
15.04.2015 21:29
Zitat von Jule090:

Unser Gedanke war das er das Gespräch evtl aufgezeichnet hat, da er im der SMS schrieb er gibt das Gespräch seinem Anwalt. Zumal es sich "nur "um 500 Euro da es ein Unfall wagen ist und er die 10 Tage angegeben hat.


Somit ist er ja vertragsbrüchig geworden, denn Zahlung wäre fällig bei Abholung, da Abholung vereinbart, war also auch der Zahlungstermin vereinbart. Zahlungstermin nicht eingehalten, damit Geschäft hinfällig. Aus fertig.

Jetzt mal einfach erklärt.
Isidoro
1214 Beiträge
15.04.2015 21:30
ich lese sowas ähnliches öfter,
scheint eine Masche zu sein.
Gegenstand kaufen,
sich nicht melden.
Später Gegenstand verlangen - wenn verkauft dann Entschädigung verlangen
15.04.2015 21:51
Zitat von Isidoro:

ich lese sowas ähnliches öfter,
scheint eine Masche zu sein.
Gegenstand kaufen,
sich nicht melden.
Später Gegenstand verlangen - wenn verkauft dann Entschädigung verlangen


Und wie am besten vorgehen? Er wollte unbedingt überweisen nur haben wir das abgelehnt ds wir die Bankdaten nicht raus geben wollten
16.04.2015 12:01
Konnte der Mann irgendwie sehen, dass der Wagen verkauft wurde? Oder war es für ihn nicht ersichtlich? Wenn er es nämlich sehen konnte, weil z. B. im Internet "verkauft" dabei steht, dann glaube ich wirklich, dass das eine Masche ist, um "Schadenersatz" zu verlangen.

Ansonsten würde ich aber behaupten, dass er keine Chance hat, euch irgendwie finanziellen Schaden zuzufügen. Und wenn ihr tatsächlich Post von einem Anwalt bekommen solltet, nehmt euch auch einen. Letztendlich zahlt der "Verlierer" die gesamten Kosten und ich bezweifle, dass ihr das sein werdet. Wenn er wirklich das Gespräch aufgezeichnet haben sollte, bzw. per SMS mitgeteilt hat, dass er innerhalb 10 Tage kommt um das Auto zu holen, dann könnt ihr ja beweisen, dass die Frist abgelaufen war.
Ela2012
787 Beiträge
16.04.2015 12:05
ich würds erstmal laufen lassen... wenn ihr tatsächlich Post vom Anwalt bekommt, könnt ihr immernoch reagieren... es wird aber vermutlich keine kommen... die telefonnummer im handy blockieren und ruhe ist! Er hat sich nicht gemeldet und hat sich nicht an die frist gehalten....
16.04.2015 12:10
Nein der wagen wurde ja nach dem ersten Telefonat wieder rausgenommen. Da hat er regelrecht gedrängt. Und das mit den 10 Tagen hst er uns bzw meinem freund telefonisch mitgeteilt da angeblich sein Bus kaputt war. Also schriftlich wurde ja gar nichts festgehalten.
16.04.2015 12:15
Das nächste ist ja das er zwar ne Adresse hat, die allerdings vom Elternhaus meines Freundes ist und er dort nicht gemeldet ist. Somit könnte man falls etwas kommt es als unzustellbar zurück gehen lassen oder?
16.04.2015 17:20
Alles gut alles schick,er hat die 10 Tage verstreichen lassen sein Pech,wenn er es drauf ankommen lassen will bitte schön,ihr könnt ja anhand des Kaufvertrags nachweisen das der verkauf nach den 10 Tage aufschub war.
16.04.2015 20:33
Es gibt ja keinen Kaufvertrag. Es wurde nur alles mündliche am Telefon besprochen. Es gibt's überhaupt nichts schriftlich
  • Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt