Mütter- und Schwangerenforum

wieviele Tage hat mein Zeit eine Kündigung beim Amt vorzulegen?

20.09.2012 21:56
Mein Mann ist seit Montag krankgeschrieben, er hält den Druck in seiner Firma nicht mehr aus,tägliche wechselnde Schichten und Betriebe ( er ist nun fast zwei Jahre zwei ei der Zeitarbeit)...
Morgen soll er wieder zum Arzt wird noch mindestens eine Woche krank geschrieben, wird nächste Woche auch zum Psychiater gehen.
Nun hat er sich mit seiner Firma geeinigt, dass Arbeitsverhältnis zu beenden, also dass sie ihn kündigen.Er will sich was anderes suchen ,bis dahin bei einer anderen Zeitarbeit anfangen.
Kündigungszeit sind 4 Wochen immer zum 15. des Monats.Damit er zum 15.10.draußen ist will die Firma ein Datum von vor seiner Krankmeldung auf die Kündigung setzen und ihn die dann morgen geben.
Aber wenn da dann z.B.der 16.09.drauf steht und er damit Montag zum Amt geht ist das doch zu spät oder Hat man nicht 3 Tage Zeit um Kündigung vorzulegen? Ansonsten bekommt man doch eine Sperre oder?Wir bekommen zur Zeit ergänzendes ALG...nicht dass das dann auch gestrichen wird auch wenn er woanders anfängt...
20.09.2012 22:14
Wenn sie ihn heut gekündigt haben sind die 4 Wochen erst am 29.10.12 rum und nicht anders! 4 Wochen sind 4 Wochen! Innerhalb der nächsten 3 Werktage muss er zum Amt! Sonst 3 Monate sperre
20.09.2012 22:20
Zitat von Maria_1988:

Wenn sie ihn heut gekündigt haben sind die 4 Wochen erst am 29.10.12 rum und nicht anders! 4 Wochen sind 4 Wochen! Innerhalb der nächsten 3 Werktage muss er zum Amt! Sonst 3 Monate sperre

Er kann nur zum 15. der Monats gekündigt werden...Und zur Zeit kann er ja garnicht gemündet werden da er krankgeschrieben ist.
Aber wenn sie jetzt einfach 16.09.auf die Kündigung schreiben, bekommt er bzw. wir die Sperre...er kann sie ja erst Monrag hinbringen
Also soll er sich da nicht drauf einlassen dachte ich mir und hab ich ihn auch gesagt...
.
NadineW
2774 Beiträge
20.09.2012 23:34
Zitat von celina84:

Mein Mann ist seit Montag krankgeschrieben, er hält den Druck in seiner Firma nicht mehr aus,tägliche wechselnde Schichten und Betriebe ( er ist nun fast zwei Jahre zwei ei der Zeitarbeit)...
Morgen soll er wieder zum Arzt wird noch mindestens eine Woche krank geschrieben, wird nächste Woche auch zum Psychiater gehen.
Nun hat er sich mit seiner Firma geeinigt, dass Arbeitsverhältnis zu beenden, also dass sie ihn kündigen.Er will sich was anderes suchen ,bis dahin bei einer anderen Zeitarbeit anfangen.
Kündigungszeit sind 4 Wochen immer zum 15. des Monats.Damit er zum 15.10.draußen ist will die Firma ein Datum von vor seiner Krankmeldung auf die Kündigung setzen und ihn die dann morgen geben.
Aber wenn da dann z.B.der 16.09.drauf steht und er damit Montag zum Amt geht ist das doch zu spät oder Hat man nicht 3 Tage Zeit um Kündigung vorzulegen? Ansonsten bekommt man doch eine Sperre oder?Wir bekommen zur Zeit ergänzendes ALG...nicht dass das dann auch gestrichen wird auch wenn er woanders anfängt...

Also als ich 2009 arbeitslos wurde, musste ich mich sofort nach Bekanntwerden, spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung beim Amt melden. Das ging aber auch telefonisch und dann bekam ich einen Termin, in dem ich die Unterlagen bekommen habe.
Ob das noch so ist, weiß ich leider nicht und dann kann es natürlich auch sein, dass auf Grund der Krankschreibung, die Frist verlängert wird oder so. Die wollen ja auch nicht, dass jemand mit z.B. Magen-Darm dann bei denen auftaucht. Die könnten natürlich auch sagen, dass er sich auch krank von Zuhause aus telefonisch dort melden könnte.
Also entweder hält er es noch einen Monat länger da aus und das geht seinen normalen Gang oder ihr riskiert es und legt z. B. eine Krankmeldung vor, damit das Arbeitsamt weiß, dass er sich nicht melden "konnte".
Neptunia1984
2774 Beiträge
21.09.2012 01:45
Zitat von celina84:

Zitat von Maria_1988:

Wenn sie ihn heut gekündigt haben sind die 4 Wochen erst am 29.10.12 rum und nicht anders! 4 Wochen sind 4 Wochen! Innerhalb der nächsten 3 Werktage muss er zum Amt! Sonst 3 Monate sperre

Er kann nur zum 15. der Monats gekündigt werden...Und zur Zeit kann er ja garnicht gemündet werden da er krankgeschrieben ist.
Aber wenn sie jetzt einfach 16.09.auf die Kündigung schreiben, bekommt er bzw. wir die Sperre...er kann sie ja erst Monrag hinbringen
Also soll er sich da nicht drauf einlassen dachte ich mir und hab ich ihn auch gesagt...
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wieso kann er denn nur zum 15. gekündigt werden?? es ist doch gesetzlich geregelt das eine kündigung zum 15. oder 30./31. eines monats ausgesprochen werden kann...
dann soll er sich eben erst wieder krank schreiben lassen wenn er die kündigung bekommen hat ... also ein tag hin, kündigung zum 31.10. mitnehmen und wieder zum arzt gehen ... weißt wie ich meine?
möchteinbaby2012
1274 Beiträge
21.09.2012 02:32
Also bei meinem waren es damals 3 Werktage nach erhalt der Kündigung die beim Amt vorzulegen und sich arbeitslos zu melden. Geht wohl auch online. Sobald dein Mann die Kündigung an hat sollte er sofort zum Amt damit die Anträge gegeben werden können So war es 2009! Kann auch sein das er sofort ein Arbeitsangebot bekommt!
möchteinbaby2012
1274 Beiträge
21.09.2012 02:34
Ihr solltet allerdings aufpassen... Wenn der Kündigungsgrund wegen Abmahnung oder anders staatfindet (also eigenverschulden) bekommt er ggf. kein geld.
My-first-Baby
456 Beiträge
21.09.2012 03:06
Ich glaube wenn in der Kündigung drin steht das beide Parteien die Kündigung wollten, bekommt er auch ne Sperre, bin mkr aber nicht 100 % sicher. Drauf achten das die Firma kündigt!
Ninimini
455 Beiträge
21.09.2012 07:25
Stimmt, wäre dann ja quasi ein Auflösungsvertrag!
Lasst euch nicht auf so einen Kuhhandel mit rückdatierter Kündigung ein. Was steht denn in seinem Vertrag zur Kündigungsfrist, dort müsste das doch festgehalten sein.
LoisLane
4828 Beiträge
21.09.2012 09:14
Was im Gesetz steht ist unwichtig. Hier zählt nur der Arbeitsvertrag.
Weil der Arbeiter/ Angestellte mit seinem Vertrag besser gestellt werden kann, als im Gesetz vorgesehen.
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