Mütter- und Schwangerenforum

Wohnungsantrag

Ozelot
587 Beiträge
05.02.2008 19:34
Hallo!
Kann mir jemand helfen, war bei der Diakonie,aber irgendwie check ich ned ganz durch was die mir gesagt hat, zwar folgendes bin 19 jahre, momentan schwanger (et 10.juli), habe alg 2 beantragt, bisher nur abschluss gemacht und unbezahlte praktikums und möchte ganz gern daheim bei meiner mutter ausziehen in eine eigene wohnung da mein zimmer für 2 doch etwas klein iss und auf dauer nichts ist auch wegen bestimmtren andern dingen,nun folgendes muss ich vorher zum arbeitsamt gehn und ein antrag machen das ich ne wohnung suchen darf oder kann ich mich einfach auf die suche machen u mich dort melden wenn ich was hab ,das diakoniewerk meinte mir würde eine wohnung mit 60qm für 276+48€ zustehen, kann mir jemand weiterhelfen?
Suzann
133 Beiträge
05.02.2008 19:39
Hallo,
erst einmal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH zur Schwangerschaft!

Ich würde an deiner Stelle bei der ARGE, JobCenter (oder wenn ihr eine optierende Kommune habt dann bei der Arbeitsagentur( GENAU erkundigen. NORMALERWEISE MÜSSEN Jugendliche unter 25 Jahren bei ihren Eltern wohnen.
Allerdings weiss ich nicht, wie das bei schwangeren Jugendlichen geregelt ist. Ich würde mich an deiner Stelle bei den o.g. Einrichtungen prosfessionell beraten lassen und DANN ERST evtl. AUSZIEHEN.

Im ungünstigsten Fall, werden sie dir nichts finanzieren. Also lieber auf Nummer sicher gehen

Wünsche dir alles Gute für die Schwangerschaft und das es klappt!

Lieben Gruß
05.02.2008 19:41
du musst mit einem mietangebot des vermieters (wo genau drauf stehen muss was die wohnung kostet, die heizung, strom etc) zum arbeitsamt und die müssen dir die wohnung genehmigen. bei nicht schwangeren unter 25 jährigen ist es allerdings gar nicht mehr so einfach zu hause auszuziehen. aber weiß nit wie das bei schwangeren ist
Janaisabel
6281 Beiträge
05.02.2008 19:42
Am besten informierst du dich direkt beim JobCenter wie groß und wie teuer die Wohnung maximal sein darf. Die sollen ja schließlich auch die Miete übernehmen. Du musst dafür auch keinen extra Antrag stellen. Es reicht eigentlich, wenn du deine(n) Sachbearbeite(rin) anrufst. Dann kannst du dich mit den Infos auf Wohnungssuche begeben. Wenn du etwas passendes in Aussicht hast, dann kannst du zur Sicherheit nochmal beim JC anrufen und bestätigen lassen, dass die Höhe der Miete angemessen ist. Wenn dann ein OK kommt, dann reichst du den Mietvertrag beim JC ein. Bedenke dass du evtl. Kaution zahlen musst. Kläre das unbedingt vorher mit dem Vermieter ab. Kaution musst du nämlich selbst zahlen.
Janaisabel
6281 Beiträge
05.02.2008 19:45
Zitat von Suzann:
... NORMALERWEISE MÜSSEN Jugendliche unter 25 Jahren bei ihren Eltern wohnen.
...


Sie MÜSSEN nicht wohnen bleiben. Allerdings werden erst die Eltern herangezogen, für den Unterhalt und die Miete ihrer Sprößlinge aufzukommen, sofern sie es nicht selbst finanzieren können.
05.02.2008 19:53
Zitat von Janaisabel:
Zitat von Suzann:
... NORMALERWEISE MÜSSEN Jugendliche unter 25 Jahren bei ihren Eltern wohnen.
...


Sie MÜSSEN nicht wohnen bleiben. Allerdings werden erst die Eltern herangezogen, für den Unterhalt und die Miete ihrer Sprößlinge aufzukommen, sofern sie es nicht selbst finanzieren können.

nein mittlerweile muss man gründe dafür angeben, warum man absolut nicht mehr bei seinen eltern wohnen kann... reichen die gründe nicht aus muss man zu hause wohnen bleiben. unter 25 jährige haben nur unter bestimmten voraussetzungen anspruch auf hartz 4.
bei schwangeren ist das aber bestimmt anders
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