Mütter- und Schwangerenforum

Kennt sich jemand mit Pflegegrad 1 beim Kind aus?

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einfachmalso
2832 Beiträge
18.01.2019 12:32
Hallo kennt sich jemand mit Pflegegrad 1 beim Kind aus.
Wurde uns gestern endlich bewilligt rückwirkend vom August an.
Das ganze soll mich bisschen entlasten.
Kann ich da nur jezt einen Babysitter nehmen um abends mal weg zu gehen. Oder muss es Pflegedienst sein.
Oder was bedeutet das jetzt richtig .
Genauso hab ich jezt ein Anrecht darauf doch noch Kinder Krankenschein für sie zu bekommen.
Sie ist ja schon 13.
LG
Danke für Infos
18.01.2019 12:48
Es gibt Pflegeberatungen z.B. bei der Caritas, lass dich beraten.
Die helfen dir auch mit Anträgen jeglicher Art.
Ich weiß jetzt nicht, wie es bei Grad 1 aussieht, meine Tochter hat Grad 2, aber wir sind verpflichtet einmal im Jahr zur Pflegeberatung zu gehen.
Nadine886
1755 Beiträge
18.01.2019 12:50
Zitat von Norimena:

aber wir sind verpflichtet einmal im Jahr zur Pflegeberatung zu gehen.

Wir halbjährlich. Guck mal in deine Post, da steht das mit drin. Wenn du es seit August hast, kannst/musst du sicher in dem halb ja ein Pflegegespräch haben.
Das Geld von PG1 nehmen wir bisher nicht in Anspruch. Ich glaube es muss ein Pflegedienst sein. Das andere ist die Verhinderungspflege.
Kruemelchenw
2017 Beiträge
18.01.2019 12:50
Hallo
Also Pflegegeld bekommst ja erst ab Pflegegrad 2.
Du bekommst du die zusätzlichen betreuungsleistungen. Die kann man nur mit einem Pflegedienst abrechnen. Also Diakonie, Caritas oder so.
Das ist allerdings nicht viel. Sind paar Stunden im Monat.... Leider.

18.01.2019 12:51
Zitat von Nadine886:

Zitat von Norimena:

aber wir sind verpflichtet einmal im Jahr zur Pflegeberatung zu gehen.

Wir halbjährlich. Guck mal in deine Post, da steht das mit drin. Wenn du es seit August hast, kannst/musst du sicher in dem halb ja ein Pflegegespräch haben.
Das Geld von PG1 nehmen wir bisher nicht in Anspruch. Ich glaube es muss ein Pflegedienst sein. Das andere ist die Verhinderungspflege.


Stimmt, ist halbjährlich, bei uns auch
Kruemelchenw
2017 Beiträge
18.01.2019 12:51
Zitat von Nadine886:

Zitat von Norimena:

aber wir sind verpflichtet einmal im Jahr zur Pflegeberatung zu gehen.

Wir halbjährlich. Guck mal in deine Post, da steht das mit drin. Wenn du es seit August hast, kannst/musst du sicher in dem halb ja ein Pflegegespräch haben.
Das Geld von PG1 nehmen wir bisher nicht in Anspruch. Ich glaube es muss ein Pflegedienst sein. Das andere ist die Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege gibt es erst an Pflegegrad 2. Das kann man auch mit Privatpersonen nutzen.
Nadine886
1755 Beiträge
18.01.2019 12:52
Zitat von Kruemelchenw:

Zitat von Nadine886:

Zitat von Norimena:

aber wir sind verpflichtet einmal im Jahr zur Pflegeberatung zu gehen.

Wir halbjährlich. Guck mal in deine Post, da steht das mit drin. Wenn du es seit August hast, kannst/musst du sicher in dem halb ja ein Pflegegespräch haben.
Das Geld von PG1 nehmen wir bisher nicht in Anspruch. Ich glaube es muss ein Pflegedienst sein. Das andere ist die Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege gibt es erst an Pflegegrad 2. Das kann man auch mit Privatpersonen nutzen.


Dann entfällt das für die TS.
Kruemelchenw
2017 Beiträge
18.01.2019 12:53
Zitat von Nadine886:

Zitat von Kruemelchenw:

Zitat von Nadine886:

Zitat von Norimena:

aber wir sind verpflichtet einmal im Jahr zur Pflegeberatung zu gehen.

Wir halbjährlich. Guck mal in deine Post, da steht das mit drin. Wenn du es seit August hast, kannst/musst du sicher in dem halb ja ein Pflegegespräch haben.
Das Geld von PG1 nehmen wir bisher nicht in Anspruch. Ich glaube es muss ein Pflegedienst sein. Das andere ist die Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege gibt es erst an Pflegegrad 2. Das kann man auch mit Privatpersonen nutzen.


Dann entfällt das für die TS.


Genau
einfachmalso
2832 Beiträge
18.01.2019 13:05
Zitat von Kruemelchenw:

Zitat von Nadine886:

Zitat von Norimena:

aber wir sind verpflichtet einmal im Jahr zur Pflegeberatung zu gehen.

Wir halbjährlich. Guck mal in deine Post, da steht das mit drin. Wenn du es seit August hast, kannst/musst du sicher in dem halb ja ein Pflegegespräch haben.
Das Geld von PG1 nehmen wir bisher nicht in Anspruch. Ich glaube es muss ein Pflegedienst sein. Das andere ist die Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege gibt es erst an Pflegegrad 2. Das kann man auch mit Privatpersonen nutzen.


Also Verhinderung Pflege steht bei mir auch in der 1 mit drin.
Wir hatten den MDK erst im Dezember da. Also wird es erstmal kein Gespräch geben.
Ist auch erst mal nur 1 Jahr bewilligt.

Och werde dann mal bei Thüringer kindl nach fragen
18.01.2019 13:10
Zitat von einfachmalso:

Zitat von Kruemelchenw:

Zitat von Nadine886:

Zitat von Norimena:

aber wir sind verpflichtet einmal im Jahr zur Pflegeberatung zu gehen.

Wir halbjährlich. Guck mal in deine Post, da steht das mit drin. Wenn du es seit August hast, kannst/musst du sicher in dem halb ja ein Pflegegespräch haben.
Das Geld von PG1 nehmen wir bisher nicht in Anspruch. Ich glaube es muss ein Pflegedienst sein. Das andere ist die Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege gibt es erst an Pflegegrad 2. Das kann man auch mit Privatpersonen nutzen.


Also Verhinderung Pflege steht bei mir auch in der 1 mit drin.
Wir hatten den MDK erst im Dezember da. Also wird es erstmal kein Gespräch geben.
Ist auch erst mal nur 1 Jahr bewilligt.

Och werde dann mal bei Thüringer kindl nach fragen


Pflegeberatung hat nix mit dem MDK zu tun.
Du kannst jederzeit zur Caritas gehen, das ist auch kostenlos.
einfachmalso
2832 Beiträge
18.01.2019 13:12
Ok aber MDK hatte glaub ich nix von Caritas gesagt
DieOhneNamen
28897 Beiträge
18.01.2019 13:13
Hallo,

Das ist recht komplex.
Lass dich bitte vor Ort beraten, aber am Besten von einem Stützpunkt /Pflegedienst....
Krankenkassen informieren auch, aber vergessen auch mal gern ein zwei Vorteile zu erwähnen.

Verhinderungspflege steht einem normalerweise bei jedem Grad zu.

LG
Kruemelchenw
2017 Beiträge
18.01.2019 13:15
Also ich habe 1 Kind mit Pflegegrad 2 und 1 Kind mit Pflegegrad 1 und Verhinderungspflege gibt es erst ab grad 2
einfachmalso
2832 Beiträge
18.01.2019 13:53
Zitat von Kruemelchenw:

Also ich habe 1 Kind mit Pflegegrad 2 und 1 Kind mit Pflegegrad 1 und Verhinderungspflege gibt es erst ab grad 2


Ich bekomm nachher vom Pflegedienst für kinder eine Broschüre.
Der ist Gott sei dank der Nachbar Eingang meiner Arbeitsstelle.

Diese Beratung brauch ich wahrscheinlich nicht
DieOhneNamen
28897 Beiträge
18.01.2019 13:55
Ich kann dir nur empfehlen dich dennoch beraten zu lassen. Das hilft einem oft weiter als trockene Broschüren
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