Mütter- und Schwangerenforum

Alg2 und Unterhalt

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FamilyLove
465 Beiträge
15.04.2020 09:46
Hallo

weiß jemand zufällig ob man Unterhalt Zahlungspflichtig ist wenn der Vater Harz4 bekommt?
Ich und mein Freund wohnen gemeinsam mit meiner Tochter(nicht der Vater)zusammen und bekommen seit diesen monat Alg 2.Jetzt ist es aber so das das Einkommen zu niedrig ist für seine beiden Kindern (leben bei der Mutter) Unterhalt zu zahlen.
Sie arbeitet nicht ist aber Verheiratet.
Normalerweise kann Sie Unterhaltsvorschuss beantragen oder Beistandschaft oder hat sie garkein Anspruch mehr auf Unterhalt weil sie verheiratet ist?

Danke
JuRa1014
6112 Beiträge
15.04.2020 09:54
Soweit ich weiß haben Kinder immer einen Anspruch auf Unterhalt. Wenn er nicht zahlen kann, greift der Unterhaltsvorschuss, den der Papa dann wieder zurückzahlen muss, sobald er wieder Geld verdient.
JuRa1014
6112 Beiträge
15.04.2020 09:55
Ich wollte noch zufügen. Meine Schwester hatte sich damals mal vom Vater der Kinder getrennt und Unterhaltsvorschuss für die beiden Kinder bekommen. Mittlerweile sind beide verheiratet, also miteinander, und zahlen den Vorschuss immer noch ab.
FamilyLove
465 Beiträge
15.04.2020 09:56
Zitat von JuRa1014:

Soweit ich weiß haben Kinder immer einen Anspruch auf Unterhalt. Wenn er nicht zahlen kann, greift der Unterhaltsvorschuss, den der Papa dann wieder zurückzahlen muss, sobald er wieder Geld verdient.


Das muss aber dann die Mutter beantragen?
und er wird dann per Post benachrichtigt?
FraBu
3019 Beiträge
15.04.2020 10:02
Da die Mutter verheiratet ist, kann sie keinen UHV erhalten. Eine Neuheirat hat den Nachteil, dass man diese Leistung nämlich nicht mehr bekommt.
feenebeene
15332 Beiträge
15.04.2020 10:03
Zitat von FamilyLove:

Hallo

weiß jemand zufällig ob man Unterhalt Zahlungspflichtig ist wenn der Vater Harz4 bekommt?
Ich und mein Freund wohnen gemeinsam mit meiner Tochter(nicht der Vater)zusammen und bekommen seit diesen monat Alg 2.Jetzt ist es aber so das das Einkommen zu niedrig ist für seine beiden Kindern (leben bei der Mutter) Unterhalt zu zahlen.
Sie arbeitet nicht ist aber Verheiratet.
Normalerweise kann Sie Unterhaltsvorschuss beantragen oder Beistandschaft oder hat sie garkein Anspruch mehr auf Unterhalt weil sie verheiratet ist?

Danke

Guten Morgen

Die Tatsache, dass die Kindsmutter wieder verheiratet ist, hat keinerlei Einfluss auf die Unterhaltspflicht des Vaters der Kinder. Er muss also weiterhin zahlen.
Kann er das nicht, wie in eurem Fall, muss die Mutter den Unterhaltsvorschuss beantragen.
Das Einkommen des Vaters wird dann geprüft und kann er tatsächlich nicht zählen, wird sie den Vorschuss wohl bekommen und er muss ihn zurückzahlen, sobald er wieder arbeitet.
FamilyLove
465 Beiträge
15.04.2020 10:04
Zitat von FraBu:

Da die Mutter verheiratet ist, kann sie keinen UHV erhalten. Eine Neuheirat hat den Nachteil, dass man diese Leistung nämlich nicht mehr bekommt.

Das hab ich auch gehört das heißt also ihr bleibt nichts anderes übrig und kriegt kein Geld?
feenebeene
15332 Beiträge
15.04.2020 10:05
Zitat von FraBu:

Da die Mutter verheiratet ist, kann sie keinen UHV erhalten. Eine Neuheirat hat den Nachteil, dass man diese Leistung nämlich nicht mehr bekommt.

Okay, das wusste ich jetzt gar nicht.
Aber die Unterhaltspflicht des Vaters besteht, generell, weiterhin...
FraBu
3019 Beiträge
15.04.2020 10:07
Zitat von FamilyLove:

Zitat von FraBu:

Da die Mutter verheiratet ist, kann sie keinen UHV erhalten. Eine Neuheirat hat den Nachteil, dass man diese Leistung nämlich nicht mehr bekommt.

Das hab ich auch gehört das heißt also ihr bleibt nichts anderes übrig und kriegt kein Geld?


Korrekt. Es ist eine doofe Situation. Denn Dein Mann wird sich das mit dem Alg2 nicht ausgesucht haben, ihr fehlt aber zukünftig der komplette Unterhalt für die Kinder, worauf sie ggf ebenfalls nicht verzichten kann.

Vielleicht greift generell jetzt Wohngeld und/oder Kinderzuschlag. Kann mir aber vorstellen, dass man davon nicht so begeistert ist, weil natürlich damit auch das Einkommen vom Ehemann der Frau offen gelegt werden muss.
FraBu
3019 Beiträge
15.04.2020 10:11
Zitat von feenebeene:

Zitat von FraBu:

Da die Mutter verheiratet ist, kann sie keinen UHV erhalten. Eine Neuheirat hat den Nachteil, dass man diese Leistung nämlich nicht mehr bekommt.

Okay, das wusste ich jetzt gar nicht.
Aber die Unterhaltspflicht des Vaters besteht, generell, weiterhin...


Das schon. Ggf bleibt einem daher nur der Klageweg, was aber verständlicherweise für beide Seiten Unruhen bringt, da beide Seiten berechtigte Existenzangst haben.

Und wo kein Geld da ist, ist eben auch nichts zu holen. Es ist blöd für beide Seiten und man kann jede Position verstehen.

FamilyLove
465 Beiträge
15.04.2020 10:33
Zitat von FraBu:

Zitat von FamilyLove:

Zitat von FraBu:

Da die Mutter verheiratet ist, kann sie keinen UHV erhalten. Eine Neuheirat hat den Nachteil, dass man diese Leistung nämlich nicht mehr bekommt.

Das hab ich auch gehört das heißt also ihr bleibt nichts anderes übrig und kriegt kein Geld?


Korrekt. Es ist eine doofe Situation. Denn Dein Mann wird sich das mit dem Alg2 nicht ausgesucht haben, ihr fehlt aber zukünftig der komplette Unterhalt für die Kinder, worauf sie ggf ebenfalls nicht verzichten kann.

Vielleicht greift generell jetzt Wohngeld und/oder Kinderzuschlag. Kann mir aber vorstellen, dass man davon nicht so begeistert ist, weil natürlich damit auch das Einkommen vom Ehemann der Frau offen gelegt werden muss.


ok danke für deine schnelle Antwort
nilou
14053 Beiträge
15.04.2020 10:42
wie schon geschrieben hat die Mutter keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss da sie wieder geheiratet hat:

Gem. § 1 Unterhaltsvorschussgesetz ist zum Unterhaltsvorschuss berechtigt, wer.

1. das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. bei einem Elternteil lebt, welches ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und
3. keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.

Grund dafür ist, das der Zweck des Gesetzes ist, finanzielle Hilfe für Alleinerziehende zu gewähren.

Hier sollte man schauen ob Kinderzuschlag in Frage kommt.

Der Vater muss sobald er es kann den Unterhalt nachzahlen. Seine Unterhaltspflicht fällt durch ALG 2 nicht weg. Vielmehr muss er auch verstärkte Bemühungen machen um da wieder rauszukommen.
FraBu
3019 Beiträge
15.04.2020 11:01
Wobei es mittlerweile auch UHV für Kinder ab dem 13. Lebensjahr gibt. Das wurde doch letztes Jahr geändert oder so.
nilou
14053 Beiträge
15.04.2020 11:08
Zitat von FraBu:

Wobei es mittlerweile auch UHV für Kinder ab dem 13. Lebensjahr gibt. Das wurde doch letztes Jahr geändert oder so.


ja das ist richtig. Steht dann in Abs. 1a

(1a) Über Absatz 1 Nummer 1 hinaus besteht Anspruch auf Unterhaltsleistung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn ...
Malawi27
823 Beiträge
15.04.2020 13:29
Die Unterhaltspflicht beim Vater besteht trotz ALG2. Die Mutter hat, wenn neu verheiratet, keinen Anspruch auf UHV. Jedoch besteht trotzdem die Zahlpflicht auf seitens des Vaters. Dies könnte die Mutter über die Beistandschaft oder über einen Anwalt einfordern.

(Haben wir alles schon durch - erst war mein Mann Unterhaltspflichtig, nun die Kindsmutter)
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