Mütter- und Schwangerenforum

Muss der Vater Kiga platz bezahlen?

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FamilyLove
465 Beiträge
01.12.2019 21:42
Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage!

Mein Freund hat aus einer früheren Beziehung ein Kind. Seine Ex geht nicht arbeiten, hat aber jetzt einfach das Kind von 4 Std. auf 9 Std. im Kindergarten angemeldet. Er zahlt wie immer seinen Unterhalt und seine ex meint jetzt das er den Beitrag vom Kindergarten mit bezahlen muss und wenn er das nicht macht dann würde Sie das Gerichtlich klären
,weil er verdient auch nicht viel.
Sie wohnt mit ihrem Mann zusammen und einem weiteren Kind und meinte das Sie bald wieder Arbeiten gehen würde.
Normal müsste Sie für ihr Sohn aufkommen oder hab ich Unrecht wozu gibt es Unterhalt.
Hat da jemand Erfahrungen und kann mir dazu was schreiben .
Danke im voraus.
MaWi
2052 Beiträge
01.12.2019 21:46
Er muss es nicht zahlen.
Er zahlt den ganz normalen Unterhalt fürs Kind. Das wars.
01.12.2019 21:57
Zitat von MaWi:

Er muss es nicht zahlen.
Er zahlt den ganz normalen Unterhalt fürs Kind. Das wars.


Do einfach ist das nicht: unter Umständen stellen die Betreuungskosten Mehrbedarf dar!
FräuleinS
3620 Beiträge
01.12.2019 22:00
Ich kenne es nur so, dass für die Berechnung der Betreuungskosten lediglich das der Personen berechnet wird, welche mit dem kind zusammen leben.
MaWi
2052 Beiträge
01.12.2019 22:05
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von MaWi:

Er muss es nicht zahlen.
Er zahlt den ganz normalen Unterhalt fürs Kind. Das wars.


Do einfach ist das nicht: unter Umständen stellen die Betreuungskosten Mehrbedarf dar!

Ich kenne es nur so.
War bei mir auch so. Mein ex muss für unsere Kinder Unterhalt zahlen. Ich musste davon kiga bezahlen sowie alles weitere.
Und sie schreibt ja, ihr Freund verdient ja nun auch nicht soviel. Da kann er ja nicht mehr zahlen, denn ihm muss ja auch der gewisse Satz bleiben.
Wie gesagt so kenne ich es.
Mein Ex musste noch nicht mehr zahlen...weder für Kiga, Schule, Klassenfahrten, Verein oder sonst was.
Nur den Unterhalt und das wars.

Sonst müssten sie und ihr Freund sich da nochmal informieren.
Marija12
4741 Beiträge
01.12.2019 22:05
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von MaWi:

Er muss es nicht zahlen.
Er zahlt den ganz normalen Unterhalt fürs Kind. Das wars.


Do einfach ist das nicht: unter Umständen stellen die Betreuungskosten Mehrbedarf dar!


Genau!
01.12.2019 22:27
Zitat von MaWi:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von MaWi:

Er muss es nicht zahlen.
Er zahlt den ganz normalen Unterhalt fürs Kind. Das wars.


Do einfach ist das nicht: unter Umständen stellen die Betreuungskosten Mehrbedarf dar!

Ich kenne es nur so.
War bei mir auch so. Mein ex muss für unsere Kinder Unterhalt zahlen. Ich musste davon kiga bezahlen sowie alles weitere.
Und sie schreibt ja, ihr Freund verdient ja nun auch nicht soviel. Da kann er ja nicht mehr zahlen, denn ihm muss ja auch der gewisse Satz bleiben.
Wie gesagt so kenne ich es.
Mein Ex musste noch nicht mehr zahlen...weder für Kiga, Schule, Klassenfahrten, Verein oder sonst was.
Nur den Unterhalt und das wars.

Sonst müssten sie und ihr Freund sich da nochmal informieren.

Ja, das sollten sie - und bei solchen Fragen sollte man als Laie einfach ein bisschen vorsichtig sein, bevor man seine eigene Erfahrung als allgemeingültig wiedergibt In einem hast Du absolut Recht: wenn die Grenze der Leistungsfähigkeit schon erreicht ist, gibt’s nix mehr zu holen!
P.S.: Ich glaube, Mehrbedarf und Sonderbedarf werden ganz oft einfach auch nicht geltend gemacht, aber das ist nur so ein Gefühl; ist nicht mein Fachgebiet...
Maria123
1058 Beiträge
02.12.2019 01:43
Arbeitslos und von 4 auf 9 std erhöht? Wie geht das?
Maria123
1058 Beiträge
02.12.2019 01:45
Ach ja, die betreuungskosten stellen einen Mehrbedarf dar, nicht aber das essensgeld.

Woher kommt ihr denn?

nilou
14053 Beiträge
02.12.2019 06:19
So pauschal kann man das nicht sagen. Informiert euch über Mehrbedarf und Sonderbedarf.

Unter Umständen muss er es mitbezahlen. Schulhort später genauso.
Und das sehe ich im „Normalfall“ auch als fair an. Selbst wenn die Mutter arbeiten würde, Kita und Hort kostet je nach Kita einiges. Da reicht der Unterhalt hinten und vorn nicht auch noch dafür.
Redbabyization
10961 Beiträge
02.12.2019 07:24
Also hier bekommt keiner einen ganztagsplatz, wenn nicht beide Elternteile arbeiten und da reichen auch keine 450€ Jobs sondern 1 Vollzeit und der zweite muss mindestens 20 Stunden die Woche arbeiten um einen Ganztagsplatz zu bekommen.

Ist das echt von Bundesland zu Bundesland anders?
serap1981
2740 Beiträge
02.12.2019 07:38
In den Bundesländern die ich näher kenne, reicht es, wenn man angibt einen Job zu suchen. Es kontrolliert auch niemand, wie intensiv man wirklich sucht. Eine Bewerbung pro Jahr ist ja auch einen Job suchen.

Kita kann Mehrbedarf sein, muss es aber nicht. Aber der Mehrbedarf muss so gering wie möglich gehalten werden und das sind ja keine 9h,wenn es vorher 4h waren. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung.
Ich würde auf die schriftliche aufforderung warten und dann einen Anwalt einschalten.
Kirschmuffin
4858 Beiträge
02.12.2019 07:45
Zitat von Redbabyization:

Also hier bekommt keiner einen ganztagsplatz, wenn nicht beide Elternteile arbeiten und da reichen auch keine 450€ Jobs sondern 1 Vollzeit und der zweite muss mindestens 20 Stunden die Woche arbeiten um einen Ganztagsplatz zu bekommen.

Ist das echt von Bundesland zu Bundesland anders?


Ja, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Jarla
7529 Beiträge
02.12.2019 08:10
Zitat von Kirschmuffin:

Zitat von Redbabyization:

Also hier bekommt keiner einen ganztagsplatz, wenn nicht beide Elternteile arbeiten und da reichen auch keine 450€ Jobs sondern 1 Vollzeit und der zweite muss mindestens 20 Stunden die Woche arbeiten um einen Ganztagsplatz zu bekommen.

Ist das echt von Bundesland zu Bundesland anders?


Ja, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Ist hier nicht Pflicht. Gibt viele Langzeit arbeitslose, deren Kinder 9h in die Krippe gehen. Eine ehemalige Bekannte von mir war nie arbeiten. Gesucht hat sie auch nur zum Schein. Die Kinder waren aber ganztags in der Krippe
serap1981
2740 Beiträge
02.12.2019 08:16
Wie werden eigentlich die Gebühren bei euch festgelegt? Es gibt ja einige Bundesländer, wo es einkommensabhängig ist.
Nehmen wir mal an, dass die Familie, wo das Kind lebt, ein sehr hohes Einkommen hat und der Beitrag dann auch entsprechend hoch ist. Der Vater muss dann den Beitrag zahlen, hat aber nach Unterhalt deutlich weniger.

Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen....
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