Mütter- und Schwangerenforum

ALG 1 oder 2

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Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.10.2017 08:55
Guten Morgen ihr lieben, hoffe alles gut überstanden.
Ich habe mal eine Frage, eine Bekannte Hat bis Juli diesen Jahres gearbeitet (Ausbildung beendet) nun steht sie Ohne Job da, da sie noch keinen neuen gefunden hat und Arbeitgeber sie nicht übernimmt ( ist wohl nur ein Ausbildungsbetrieb)

Man sagte ihr sie habe anrecht auf (Jetzt weis ich nicht so recht welches es genau ist) ALG 1 oder 2 , also arbeitlosen Geld wenn man 1 Jahr gearbeitet hat.
Allerdings wurde es ihr gestern erst gesagt von einer ehmaligen Arbeitskollegin, nun die frage kann sie nach so langer Zeit dieses noch beantragen und wird es auch genehmigt? Und Welche ist es nun 1 oder 2?
Kenne mich damit nicht so aus.

cookie23
3596 Beiträge
06.10.2017 09:32
Kann sie ,im schlimmsten Fall wird sie eine Sperre bekommen da sich sich 3 Monate vor vertragende hätte melden müssen. Alg1 ist das was du bekommst,1jahr lang,wenn du gearbeitet hast. Alg2 ist hartzIV
cookie23
3596 Beiträge
06.10.2017 09:32
Von was lebt sie denn im Moment?
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
06.10.2017 13:25
Zitat von cookie23:

Kann sie ,im schlimmsten Fall wird sie eine Sperre bekommen da sich sich 3 Monate vor vertragende hätte melden müssen. Alg1 ist das was du bekommst,1jahr lang,wenn du gearbeitet hast. Alg2 ist hartzIV


1 jahr bekommst du nur, wenn du 2 jahre lang steuerpflichtig gearbeitet hast

3/4 jahr wenn du 1 1/2 jahre steuerpflichtig gearbeitet hast

6 monate wenn du 1 jahr steuerpflichtig gearbeitet hast.

0 monate wenn du weniger als 12 monate steuerpflichtig gearbeitet hast.
06.10.2017 13:30
Man muss 12 Monate in Beschäftigung gewesen sein, dann 1.

Alles darunter ALG 2.

Wenn das ihr Ausbildungsbetrieb ist, war sie ja länger als ein Jahr dort beschäftigt. Also bekommt sie alg 1.

Aber warum beantrage ich sowas nicht nach sofortigem Kenntnisstand?
Man hat eine Meldepflicht!!
Egal ob sie übernommen wäre oder was anderes gefunden hätte, sie hätte sich 3 Monate vor Beschäftigungsende Arbeitssuchend melden müssen.
cookie23
3596 Beiträge
06.10.2017 15:13
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von cookie23:

Kann sie ,im schlimmsten Fall wird sie eine Sperre bekommen da sich sich 3 Monate vor vertragende hätte melden müssen. Alg1 ist das was du bekommst,1jahr lang,wenn du gearbeitet hast. Alg2 ist hartzIV


1 jahr bekommst du nur, wenn du 2 jahre lang steuerpflichtig gearbeitet hast

3/4 jahr wenn du 1 1/2 jahre steuerpflichtig gearbeitet hast

6 monate wenn du 1 jahr steuerpflichtig gearbeitet hast.

0 monate wenn du weniger als 12 monate steuerpflichtig gearbeitet hast.

So kenne ich das nicht,aber nun gut,sie wird ja wohl Minimum ein Jahr lang gearbeitet haben,wenn sie in der Ausbildung war. Also steht ihr alg1 zu,allerdings muss sie mit einer Sperre rechnen ,denn wie hier geschrieben wurde,besteht eine Meldepflicht der sie nicht nachgekommen ist
Once-upon-a-time
463 Beiträge
06.10.2017 17:36
Zitat von cookie23:

Von was lebt sie denn im Moment?


Und vor allem-wie ist sie Krankenversichert?
06.10.2017 20:47
Zitat von cookie23:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von cookie23:

Kann sie ,im schlimmsten Fall wird sie eine Sperre bekommen da sich sich 3 Monate vor vertragende hätte melden müssen. Alg1 ist das was du bekommst,1jahr lang,wenn du gearbeitet hast. Alg2 ist hartzIV


1 jahr bekommst du nur, wenn du 2 jahre lang steuerpflichtig gearbeitet hast

3/4 jahr wenn du 1 1/2 jahre steuerpflichtig gearbeitet hast

6 monate wenn du 1 jahr steuerpflichtig gearbeitet hast.

0 monate wenn du weniger als 12 monate steuerpflichtig gearbeitet hast.

So kenne ich das nicht,aber nun gut,sie wird ja wohl Minimum ein Jahr lang gearbeitet haben,wenn sie in der Ausbildung war. Also steht ihr alg1 zu,allerdings muss sie mit einer Sperre rechnen ,denn wie hier geschrieben wurde,besteht eine Meldepflicht der sie nicht nachgekommen ist


Ja, die Sperrfrist hat sie, aber die ist dann auch schon vorbei bzw bald, wenn sie seit August daheim ist. Zählt nämlich auch rückwirkend.
cookie23
3596 Beiträge
06.10.2017 21:09
Zitat von vegetable:

Zitat von cookie23:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von cookie23:

Kann sie ,im schlimmsten Fall wird sie eine Sperre bekommen da sich sich 3 Monate vor vertragende hätte melden müssen. Alg1 ist das was du bekommst,1jahr lang,wenn du gearbeitet hast. Alg2 ist hartzIV


1 jahr bekommst du nur, wenn du 2 jahre lang steuerpflichtig gearbeitet hast

3/4 jahr wenn du 1 1/2 jahre steuerpflichtig gearbeitet hast

6 monate wenn du 1 jahr steuerpflichtig gearbeitet hast.

0 monate wenn du weniger als 12 monate steuerpflichtig gearbeitet hast.

So kenne ich das nicht,aber nun gut,sie wird ja wohl Minimum ein Jahr lang gearbeitet haben,wenn sie in der Ausbildung war. Also steht ihr alg1 zu,allerdings muss sie mit einer Sperre rechnen ,denn wie hier geschrieben wurde,besteht eine Meldepflicht der sie nicht nachgekommen ist


Ja, die Sperrfrist hat sie, aber die ist dann auch schon vorbei bzw bald, wenn sie seit August daheim ist. Zählt nämlich auch rückwirkend.

Bist du dir da sicher?
Ich habe meine Ausbildung am 29.6 beendet und eine frühere Klassenkameradin hat ihre Sperre bekommen weil sie sich erst letzten Monat gemeldet hat.... entweder kommt es auf den Bearbeiter an oder ich weiß nicht,denn richtig ist es ja. Eigentlich weiß ja jeder von der Pflicht
07.10.2017 07:16
Zitat von cookie23:

Zitat von vegetable:

Zitat von cookie23:

Zitat von Seesternchen_2.0:

...

So kenne ich das nicht,aber nun gut,sie wird ja wohl Minimum ein Jahr lang gearbeitet haben,wenn sie in der Ausbildung war. Also steht ihr alg1 zu,allerdings muss sie mit einer Sperre rechnen ,denn wie hier geschrieben wurde,besteht eine Meldepflicht der sie nicht nachgekommen ist


Ja, die Sperrfrist hat sie, aber die ist dann auch schon vorbei bzw bald, wenn sie seit August daheim ist. Zählt nämlich auch rückwirkend.

Bist du dir da sicher?
Ich habe meine Ausbildung am 29.6 beendet und eine frühere Klassenkameradin hat ihre Sperre bekommen weil sie sich erst letzten Monat gemeldet hat.... entweder kommt es auf den Bearbeiter an oder ich weiß nicht,denn richtig ist es ja. Eigentlich weiß ja jeder von der Pflicht


Bin da bei Cookie.
Hier gilt die Sperrfrist ab Meldung und nicht rückwirkend, wenn man sich dann meldet.

Zudem, kurios. 3 Monate habe ich nichts zum Leben und plötzlich fällt mir ein: Ach so, mein Geld geht alle, jetzt muss ich mal los.

Na ja.
Soll es ja tatsächlich geben
07.10.2017 18:44
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von cookie23:

Zitat von vegetable:

Zitat von cookie23:

...


Ja, die Sperrfrist hat sie, aber die ist dann auch schon vorbei bzw bald, wenn sie seit August daheim ist. Zählt nämlich auch rückwirkend.

Bist du dir da sicher?
Ich habe meine Ausbildung am 29.6 beendet und eine frühere Klassenkameradin hat ihre Sperre bekommen weil sie sich erst letzten Monat gemeldet hat.... entweder kommt es auf den Bearbeiter an oder ich weiß nicht,denn richtig ist es ja. Eigentlich weiß ja jeder von der Pflicht


Bin da bei Cookie.
Hier gilt die Sperrfrist ab Meldung und nicht rückwirkend, wenn man sich dann meldet.

Zudem, kurios. 3 Monate habe ich nichts zum Leben und plötzlich fällt mir ein: Ach so, mein Geld geht alle, jetzt muss ich mal los.

Na ja.
Soll es ja tatsächlich geben


SGB 3 § 159

(2) Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit. Werden mehrere Sperrzeiten durch dasselbe Ereignis begründet, folgen sie in der Reihenfolge des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 bis 7 einander nach.

Außerdem das wusste ich nicht:

(6) ) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.
cookie23
3596 Beiträge
07.10.2017 18:54
Zitat von vegetable:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von cookie23:

Zitat von vegetable:

...

Bist du dir da sicher?
Ich habe meine Ausbildung am 29.6 beendet und eine frühere Klassenkameradin hat ihre Sperre bekommen weil sie sich erst letzten Monat gemeldet hat.... entweder kommt es auf den Bearbeiter an oder ich weiß nicht,denn richtig ist es ja. Eigentlich weiß ja jeder von der Pflicht


Bin da bei Cookie.
Hier gilt die Sperrfrist ab Meldung und nicht rückwirkend, wenn man sich dann meldet.

Zudem, kurios. 3 Monate habe ich nichts zum Leben und plötzlich fällt mir ein: Ach so, mein Geld geht alle, jetzt muss ich mal los.

Na ja.
Soll es ja tatsächlich geben


SGB 3 § 159

(2) Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit. Werden mehrere Sperrzeiten durch dasselbe Ereignis begründet, folgen sie in der Reihenfolge des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 bis 7 einander nach.

Außerdem das wusste ich nicht:

(6) ) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.

Ja aber bedenke doch bitte,dass du wegen mehrerer Sachen eine Sperrung bekommen kannst. Wenn du deshalb eine Woche hast,wegen xy weitere drei Wochen bekommst und dann nochmal 4 Wochen ,bist du auch bei acht Wochen und ja,dass geht....
cookie23
3596 Beiträge
07.10.2017 18:55
Aber so sehr kann das Geld ja nicht fehlen wenn man erst Wochen später daran denkt das man ja irgendwo was beantragen könnte. Und mal eben beim Amt anzurufen,ist ja eigentlich nicht so schwer
07.10.2017 20:24
Zitat von cookie23:

Zitat von vegetable:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von cookie23:

...


Bin da bei Cookie.
Hier gilt die Sperrfrist ab Meldung und nicht rückwirkend, wenn man sich dann meldet.

Zudem, kurios. 3 Monate habe ich nichts zum Leben und plötzlich fällt mir ein: Ach so, mein Geld geht alle, jetzt muss ich mal los.

Na ja.
Soll es ja tatsächlich geben


SGB 3 § 159

(2) Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit. Werden mehrere Sperrzeiten durch dasselbe Ereignis begründet, folgen sie in der Reihenfolge des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 bis 7 einander nach.

Außerdem das wusste ich nicht:

(6) ) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.

Ja aber bedenke doch bitte,dass du wegen mehrerer Sachen eine Sperrung bekommen kannst. Wenn du deshalb eine Woche hast,wegen xy weitere drei Wochen bekommst und dann nochmal 4 Wochen ,bist du auch bei acht Wochen und ja,dass geht....


Habe ich auch nicht abgestritten, steht sogar oben . Dennoch, gilt es ab da wo sie hätte sich melden müssen, bzw ab da, wo sie auch alg 1 bekommen hätte.

Zum Thema nicht melden, kommt immer wieder vor, kann unterschiedliche Gründe haben und sei es Unwissenheit.
cookie23
3596 Beiträge
07.10.2017 20:31
Zitat von vegetable:

Zitat von cookie23:

Zitat von vegetable:

Zitat von Bauernschnitte:

...


SGB 3 § 159

(2) Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit. Werden mehrere Sperrzeiten durch dasselbe Ereignis begründet, folgen sie in der Reihenfolge des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 bis 7 einander nach.

Außerdem das wusste ich nicht:

(6) ) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.

Ja aber bedenke doch bitte,dass du wegen mehrerer Sachen eine Sperrung bekommen kannst. Wenn du deshalb eine Woche hast,wegen xy weitere drei Wochen bekommst und dann nochmal 4 Wochen ,bist du auch bei acht Wochen und ja,dass geht....


Habe ich auch nicht abgestritten, steht sogar oben . Dennoch, gilt es ab da wo sie hätte sich melden müssen, bzw ab da, wo sie auch alg 1 bekommen hätte.

Zum Thema nicht melden, kommt immer wieder vor, kann unterschiedliche Gründe haben und sei es Unwissenheit.

Wenn sie sich jetzt meldet und ihr bearbeitet meint das sie eine Sperre bekommt,es sei dahin gestellt wie lange ,dann bekommt sie die definitiv jetzt und nicht irgendwie rückwirkend oder so....
und mal ehrlich,dass wird dir sogar in der Ausbildung im letzten Jahr so oft gesagt also bitte.... ist ja auch ihre Sache,aber sollte sie die Sperre bekommen,kann sie es nicht ändern. Wenn sie dann gar nichts hat,kann sie die Sperre ja füllen und hartzIV beantragen
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