ALG 2!! Hilfe ich weis net weiter.
28.07.2008 13:29
Also allerspätestens wenn dein Kind da ist, hast du einen komplett eigenen Anspruch auf ALG II und musst den Antrag auch selber stellen. Du erhälst dann die volle Regelleistung (100%, also 351 Euro) und wenn du Alleinerziehend bist mit einem Kind unter 3 Jahren (oder 2 Kindern unter 16) nochmal 36% als Mehrbedarf der RL. Dann erhälst du für dein Kind extra 60% (also 211 Euro), und dann Unterkunft und Heizung dazu. Das EG bleibt bis 300 Euro anrechnungsfrei, das KG wird bis auf 30 Euro voll beim Kind angerechnet (also 124 Euro).
Ergibt dann 688 Euro ALG II, 300 Euro EG und 30 Euro Mehreinnahme (das was anrechnungsfrei ist) beim KG zzgl. der (angemessenen) Kosten für Unterkunft und Heizung.
Ergibt dann 688 Euro ALG II, 300 Euro EG und 30 Euro Mehreinnahme (das was anrechnungsfrei ist) beim KG zzgl. der (angemessenen) Kosten für Unterkunft und Heizung.
28.07.2008 16:01
danke für euere Hilfe ich habe jetzt widerspruch eingelegt mit Profamilia und werde mal schauen was raus kommt.
Werde mir jetzt auch eine eigene Wohnung suchen.
lg angie
Werde mir jetzt auch eine eigene Wohnung suchen.
lg angie
28.07.2008 16:11
Zitat von Babe89:
Hallo
also es geht darum ich bin 18 und schwanger wohne noch zu hause bei meiner mutter und das bleibt vorerst auch so. Jetzt vor der schwangerschaft war ich die ganze zeit mit meiner mutter zusammen in einer bedarfsgemeinschaft und Sie hat für mich 157 euro für essen bekommen und 250 euro für miete und heizkosten jetzt bekommen wir noch einen mehrbedarf von 48,00 euro pro monat. Doch so viel ich weis bilde ich jetzt mit meiner schwangerschaft eine eigene Bedarfsgemeinschaft und müsste mein eigenes Geld bekomen und auch mehr. Hab mich bei einer Bekannten informiert, im internet geschaut und auch gefunden das es im SGB steht und bei profamilia haben die auch gemeint das es mir zusteht. Doch das Amt will es mir nicht genehmigen obwohl sie mir den antrag mit gegeben haben und gesagt haben ich soll ihn ausfüllen.
Weiß jemand ob es mir zusteht? Hatte jemand das gleiche Problem?
Sorry das es so lange geworden ist
lg angie
du bist erst eine bedarfsgemeinschaft wenn dein kind auf der welt ist. ist leider so das du erst geld bekommst wenn dein baby auf der welt ist. du kannst versuchen gegen anzustänkern mit nem rechtsanwalt oder so der ist für sowas da kostet aber paar euros.
bei mir spinnen die auch rum .. obwohl das baby schon da ist. ist doch echt ne schweinerrei.
wünsche dir viel glück und eine schöne schwangerschaft.
28.07.2008 16:18
Ja ich hab ja jetzt schon widerspruch eingelegt und die von Profamilia helfen mir dort.
Ja und meine Sachbearbeiterin ist auch noch sehr unfreundlich.
Ich wünsch dir auch viel glück das es bei dir klappt.
lg angie und eine schöne zeit mit deiner kleinen !!
Ja und meine Sachbearbeiterin ist auch noch sehr unfreundlich.
Ich wünsch dir auch viel glück das es bei dir klappt.
lg angie und eine schöne zeit mit deiner kleinen !!
28.07.2008 16:20
also... ich geb einfach mal meinen senf dazu ab, und erzähle wies bei mir ist
rein theoretisch darfst du erst mit 25 ausziehen, weil deine eltern bis dáhin dir unterhalts- und unterkunftsverpflichtet sind.
ab dem moment, wo du schwanger bist, ist es aber nicht mehr zumutbar dass du daheim wohnst, wenn du das also nicht willst, darfst du ausziehen.
ich bekomme seit der 11. woche hartz IV, seit der 13. woche den mehrbedarf für schwangere.. und ich bekomme (ohne geld für wohnung, noch wohne ich nämlich zuhause) im monat 600 und nochwas euro... also knapp über 600...
aber: ich bin KEINE eigene bedarfsgemeinschaft. da ich unter 25 bin, muss meine mutter den antrag für mich stellen. auch wenn ich jetzt ausziehe, gehöre ich dennoch zur bedarfsgemeinschaft meiner mutter.
aber ich weiß nicht, ob du so wenig kriegst, weil deine mutter auch hartz IV bezieht? so hab ichs jedenfalls grade verstandne, also dass sie auch von sozialgeld lebt. dann könnte das natürlich sein dass du bei ihr mit angerechnet wirst. hm weiß auch nich so genau. jedenfalls geht meine mama voll arbeiten und kriegt kein geld vom staat. weiß nich ob ich deswegen vielleicht so viel kriege.
rein theoretisch darfst du erst mit 25 ausziehen, weil deine eltern bis dáhin dir unterhalts- und unterkunftsverpflichtet sind.
ab dem moment, wo du schwanger bist, ist es aber nicht mehr zumutbar dass du daheim wohnst, wenn du das also nicht willst, darfst du ausziehen.
ich bekomme seit der 11. woche hartz IV, seit der 13. woche den mehrbedarf für schwangere.. und ich bekomme (ohne geld für wohnung, noch wohne ich nämlich zuhause) im monat 600 und nochwas euro... also knapp über 600...
aber: ich bin KEINE eigene bedarfsgemeinschaft. da ich unter 25 bin, muss meine mutter den antrag für mich stellen. auch wenn ich jetzt ausziehe, gehöre ich dennoch zur bedarfsgemeinschaft meiner mutter.
aber ich weiß nicht, ob du so wenig kriegst, weil deine mutter auch hartz IV bezieht? so hab ichs jedenfalls grade verstandne, also dass sie auch von sozialgeld lebt. dann könnte das natürlich sein dass du bei ihr mit angerechnet wirst. hm weiß auch nich so genau. jedenfalls geht meine mama voll arbeiten und kriegt kein geld vom staat. weiß nich ob ich deswegen vielleicht so viel kriege.
29.07.2008 17:58
Zitat von desiree17816:
du bist erst eine bedarfsgemeinschaft wenn dein kind auf der welt ist. ist leider so das du erst geld bekommst wenn dein baby auf der welt ist. du kannst versuchen gegen anzustänkern mit nem rechtsanwalt oder so der ist für sowas da kostet aber paar euros.
bei mir spinnen die auch rum .. obwohl das baby schon da ist. ist doch echt ne schweinerrei.
wünsche dir viel glück und eine schöne schwangerschaft.
Wenn aber die Eltern gegen das Kind sind und eine Abtreibung wollen, kann man auf schwerwiegende soziale Probleme plädieren und hätte dann auch seinen eigenen Anspruch.
Empfänger von ALG II sind in der "komfortablen" Lage, dass sie, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben, den Anwalt kostenlos zu bekommen. Dazu muss man sich zum örtlichen Amtsgericht begeben und einen Antrag auf "Beratungshilfe" stellen. Bei Fragen oder Problemen, kann man den Antrag auch mündlich beim zuständigen Rechtspfleger stellen. Man bekommt dann einen Beratungshilfeschein, mit dem man einen Anwalt seiner Wahl aufsuchen kann. Man muss dann macimal noch 10 euro Schutzgebühr beim Anwalt bezahlen, worauf dieser aber verzichten kann.
Alternativ geht man zu einem Anwalt der Wahl, und lässt über diesen den Antrag an das zuständige Gericht stellen. Man bieten das an, manche aber aus Kostengründen nicht.
29.07.2008 18:01
also du bildest nur eine eigene gemeinschaft wenn du ausziehst oder mit nem partner zusammen ziehst oder sehe ich das falch
29.07.2008 18:06
Normalerweise dürftest du ausziehen. Denn dir stehen als werdende Mutter eigne Räume zu..es ist absolut net zumutbar das du zu Hause leben mußt. War es denn ein Wunschkind..ich frage nur?!
29.07.2008 18:42
huhu
ja ich werde jetzt auch ausziehen und habe schon einen Termin für den 14.8.
Ne es war kein Wunschkind aber jetzt freue ich mich sehr drüber
ja ich werde jetzt auch ausziehen und habe schon einen Termin für den 14.8.
Ne es war kein Wunschkind aber jetzt freue ich mich sehr drüber
27.11.2008 19:28
Ich hätte zu diesem Thema auch mal eine Frage (möchte aber nicht extra einen neuen thread eröffnen
)
Was für eine Wohnung steht einem denn zu wenn man unter 25 ist, einen Partner hat und ein Baby erwartet???
Also wieviel qm?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Und dir Babe wünsche ich eine super schöne Kugelzeit
und das alles so klapp (Wohnung usw.) wie du es dir wünscht!
*Daumen sind gedrückt*
) Was für eine Wohnung steht einem denn zu wenn man unter 25 ist, einen Partner hat und ein Baby erwartet???
Also wieviel qm?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Und dir Babe wünsche ich eine super schöne Kugelzeit
und das alles so klapp (Wohnung usw.) wie du es dir wünscht! *Daumen sind gedrückt*
27.11.2008 19:34
also du bildest erst die bedarfsgemeinschaft6 wenn dein baby auf der welt ist... dann bekommst du natürlich auch erst das geld!
füll den antrag aus und gebe ihn dann am besten nach der endbindung ab, oder so!
oder du nimmst deine sachbearbeiterin von profamilia mal mit!
die kann dort auf alle fälle helfen!
füll den antrag aus und gebe ihn dann am besten nach der endbindung ab, oder so!
oder du nimmst deine sachbearbeiterin von profamilia mal mit!
die kann dort auf alle fälle helfen!
27.11.2008 19:36
Zitat von sandra-hoy:
also du bildest erst die bedarfsgemeinschaft6 wenn dein baby auf der welt ist... dann bekommst du natürlich auch erst das geld!
füll den antrag aus und gebe ihn dann am besten nach der endbindung ab, oder so!
oder du nimmst deine sachbearbeiterin von profamilia mal mit!
die kann dort auf alle fälle helfen!
ich hab gedacht man kann ab der 12 woche ausziehen
bzw. bekommt ab da auch geld???
27.11.2008 19:36
Zitat von Frida:
Ich hätte zu diesem Thema auch mal eine Frage (möchte aber nicht extra einen neuen thread eröffnen)
Was für eine Wohnung steht einem denn zu wenn man unter 25 ist, einen Partner hat und ein Baby erwartet???
Also wieviel qm?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Und dir Babe wünsche ich eine super schöne Kugelzeitund das alles so klapp (Wohnung usw.) wie du es dir wünscht!
*Daumen sind gedrückt*
es wären 65 qm...
jeder person steht ein zimmer mit mind. 15 qm zu (eingeschlossen wohnzimmer) meist ist die wohnung ja eh größer!
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