Arbeitsgeber (Eltergeld)
29.05.2016 16:07
Zitat von Vinia:
Kann es vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein?![]()
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen aber wird dann wohl so sein.
29.05.2016 19:47
Zitat von ich-will-auch:
Zitat von Vinia:
Kann es vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein?![]()
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen aber wird dann wohl so sein.
Scheint so zu sein. Mein Arbeitgeber hat definitiv nichts ausgefüllt.
29.05.2016 20:32
Hey,
die Elterngeldstelle benötigt doch aber eine Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Und das muss der AG angeben. Ich weiß nicht mehr genau, wann ich das zum AG gegeben habe, glaube nach der Geburt. Also zeitnah danach.
Das reicht allerdings nicht, um Elternzeit zu beantragen, der Elternzeitantrag ist der zweite Schuh des Paares sozusagen.
die Elterngeldstelle benötigt doch aber eine Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Und das muss der AG angeben. Ich weiß nicht mehr genau, wann ich das zum AG gegeben habe, glaube nach der Geburt. Also zeitnah danach.
Das reicht allerdings nicht, um Elternzeit zu beantragen, der Elternzeitantrag ist der zweite Schuh des Paares sozusagen.
29.05.2016 20:41
Zitat von Mäuschen2286:
Hey,
die Elterngeldstelle benötigt doch aber eine Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Und das muss der AG angeben. Ich weiß nicht mehr genau, wann ich das zum AG gegeben habe, glaube nach der Geburt. Also zeitnah danach.
Das reicht allerdings nicht, um Elternzeit zu beantragen, der Elternzeitantrag ist der zweite Schuh des Paares sozusagen.
Aber die Berechnungsgrundlage sind doch die Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate. Mein AG hatte definitiv nichts zum ausfüllen.
29.05.2016 20:57
So sah es bei mir aus. War ein zusatzbogen zum EG Antrag. Allerdings in blau. Der AG musste die Nr. 23 ausfüllen.
29.05.2016 20:59
Zitat von ich-will-auch:
So sah es bei mir aus. War ein zusatzbogen zum EG Antrag. Allerdings in blau. Der AG musste die Nr. 23 ausfüllen.
Sowas musste meine Personalstelle auch für den Elterngeldantrag ausfüllen.
29.05.2016 21:22
Manchen Elterngeldstellen reichen die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, manche wollen extra die Bestätigung des Arbeitgebers über das Gehalt der letzten 12 Monate. Also würde ich erst mal die Gehaltsabrechnungen beilegen, und abwarten ob die ausreichen oder nicht.
29.05.2016 21:49
Zitat von Zwillis2010:
Manchen Elterngeldstellen reichen die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, manche wollen extra die Bestätigung des Arbeitgebers über das Gehalt der letzten 12 Monate. Also würde ich erst mal die Gehaltsabrechnungen beilegen, und abwarten ob die ausreichen oder nicht.
In diesem Abschnitt geht es aber um das Mutterschaftsgeld. Ob und wieviel gezahlt wurde. Nicht um das Einkommen. Die 12 Abrechnungen habe ich trotzdem beigefügt.
29.05.2016 22:33
Zitat von Janvier:
Ja. Aber WANN sollte ich das überhaupt abgeben?
Meinst du den zusatzbogen zum EG Antrag?
Oder die Beantragung der elternzeit?
30.05.2016 05:48
Zitat von ich-will-auch:
Zitat von Janvier:
Ja. Aber WANN sollte ich das überhaupt abgeben?
Meinst du den zusatzbogen zum EG Antrag?
Oder die Beantragung der elternzeit?
den Zusatzbogen. Nicht das schriftliche.
30.05.2016 07:05
Zitat von Janvier:
Zitat von ich-will-auch:
Zitat von Janvier:
Ja. Aber WANN sollte ich das überhaupt abgeben?
Meinst du den zusatzbogen zum EG Antrag?
Oder die Beantragung der elternzeit?
den Zusatzbogen. Nicht das schriftliche.
Den kannst du jetzt hinschicken. Dann hast du es schon fertig bis dein baby kommt.
Den kompletten Antrag kanns du sowieso erst nach geburt, also erst wenn du die Geburtsurkunden (mit dem vermerk:elterngeld ) hast, abschicken.
Würde schonmal alles ausfüllen, erforderlichen nachweisen dazupacken. Dann musst du dich nach geburt nicht damit beschäftigen und kannst es sofort abschicken.
PS: kannst auch gleich mit dem zusatzbogen deinem formlosen Antrag (einfacher 2 zeiler)auf elternzeit mitschicken.
30.05.2016 08:09
Man reg mich das ganze auf -.-´
Also den Bogen habe ich soweit ausgefüllt. Außer den Bogen mitn "Vater". Das brauche ich ja nicht.
Den Bogen, siehe Bild "AG-Bescheinigung"..... gebe ich dann halt morgen ab?!
Dachte das kommt auch danach......mit der Geburtsurkunde
Naja, ich werds mir jetzt noch einfacher machen, ich muss nachher eh weg, dann geh ich direkt ins Rathaus und stelle dort diese dämliche Frage
Und wenn die sagt, tatsächlich schon mal jetzt abgeben, dann geh ich direkt zur Arbeit und gebe schon mal ab!
Also den Bogen habe ich soweit ausgefüllt. Außer den Bogen mitn "Vater". Das brauche ich ja nicht.
Den Bogen, siehe Bild "AG-Bescheinigung"..... gebe ich dann halt morgen ab?!
Dachte das kommt auch danach......mit der Geburtsurkunde
Naja, ich werds mir jetzt noch einfacher machen, ich muss nachher eh weg, dann geh ich direkt ins Rathaus und stelle dort diese dämliche Frage
Und wenn die sagt, tatsächlich schon mal jetzt abgeben, dann geh ich direkt zur Arbeit und gebe schon mal ab!
30.05.2016 11:30
Zitat von Janvier:
Man reg mich das ganze auf -.-´
Also den Bogen habe ich soweit ausgefüllt. Außer den Bogen mitn "Vater". Das brauche ich ja nicht.
Den Bogen, siehe Bild "AG-Bescheinigung"..... gebe ich dann halt morgen ab?!
Dachte das kommt auch danach......mit der Geburtsurkunde![]()
Naja, ich werds mir jetzt noch einfacher machen, ich muss nachher eh weg, dann geh ich direkt ins Rathaus und stelle dort diese dämliche FrageUnd wenn die sagt, tatsächlich schon mal jetzt abgeben, dann geh ich direkt zur Arbeit und gebe schon mal ab!
Brauchst eigentlich gar nicht fragen. Du must den kompletten Antrag nach der geburt mit der geb. Urkunde abgeben. Bis dahin muss der Antrag ausgefüllt sein. Ob du den Bogen beim AG heute oder in einer Woche abgibt ist egal. Muss halt bis dahin komplett sein.
Musst du wissen.
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