Beschäftigungsverbot
23.04.2013 11:28
Hey ihr Lieben. Mir ist das ganze ein wenig unangenehm... aber was solls! Ich bin 18 Jahre alt und schwanger. Zur Zeit bin ich arbeitslos und habe bis jetzt vom Amt immer Kindergeld bekommen. Dieses lassen die aber ab 18 nicht mehr weiterlaufen, solange ich nicht arbeitssuchend oder dergleichen bei ihnen gemeldet bin. So hatte ich gestern einen Termin. Habe dort erzählt das ich schwanger bin und das Kindergeld gerne weiter hätte. Da wurde mir auch gesagt, da ich ja nichts mache muss ich mich arbeitssuchend melden. Das habe ich dann getan und nun verlangt sie von mir das ich eine ganze Liste durchgehe mit Zeitarbeitsfirmen und einen Haufen Bewerbungen schreiben muss. 1. Würden die bei der Zeitarbeitsfirma eh keine 18 Jährige nehmen die noch dazu im 4 Monat schwanger ist. 2. Ist mir morgens immer schlecht... und dann müsste ich ständig zum Arzt und eine Krankemeldung holen? Dann die 1000 Bewerbungen die ich vorlegen muss. Das ist viel zu viel Stress für mich. Ich will mich auf die Schwangerschaft konzentrieren... für mich macht es keinen Sinn jetzt noch die paar Monate bis zum Mutterschutz zu arbeiten. Daher die Frage, kann ich das meinem Frauenarzt so erklären das er das auch so sieht und mir ein Beschäftigungsverbot ausstellt? Bitte keine Beleidigungen oder dergleichen..
23.04.2013 11:30
das sit echt so typisch amt ich wuerde meine FA daruf anspechen anosnsten musst du wohl die bewerbungen schreiben aber das dich da einer nimmt ist doch meist nicht so wen du sagts das du schwanger bist. Ich bin im BV aber ich habe auch einen AG das sit was anderes
23.04.2013 11:32
Zitat von tinelo21:
das sit echt so typisch amt ich wuerde meine FA daruf anspechen anosnsten musst du wohl die bewerbungen schreiben aber das dich da einer nimmt ist doch meist nicht so wen du sagts das du schwanger bist. Ich bin im BV aber ich habe auch einen AG das sit was anderes
Ich hoffe das der Arzt das verstehen kann und mir dieses Beschäftigungsverbot ausstellt, dann bin ich nämlich erstmal aus ihrer Vermittlung raus.
23.04.2013 11:32
ich habe da auch mal ne Frage (sorry, dass ich den Thread dafür missbrauche):
Damals bin ich auch ins BV gerutscht, hatte aber noch gut 20 Urlaubstage - sind die nun verfallen, oder darf ich die nach der Elternzeit noch nehmen?
@TS: da würde ich an deiner Stelle auch mit dem Frauenarzt reden, der hat bestimmt Verständnis für deine Situation.
Damals bin ich auch ins BV gerutscht, hatte aber noch gut 20 Urlaubstage - sind die nun verfallen, oder darf ich die nach der Elternzeit noch nehmen?
@TS: da würde ich an deiner Stelle auch mit dem Frauenarzt reden, der hat bestimmt Verständnis für deine Situation.
23.04.2013 11:33
Zitat von Redgrave:
ich habe da auch mal ne Frage (sorry, dass ich den Thread dafür missbrauche):
Damals bin ich auch ins BV gerutscht, hatte aber noch gut 20 Urlaubstage - sind die nun verfallen, oder darf ich die nach der Elternzeit noch nehmen?
@TS: da würde ich an deiner Stelle auch mit dem Frauenarzt reden, der hat bestimmt Verständnis für deine Situation.
Mit dem BV kenne ich mich leider nicht aus.

23.04.2013 11:46
Zitat von Redgrave:
ich habe da auch mal ne Frage (sorry, dass ich den Thread dafür missbrauche):
Damals bin ich auch ins BV gerutscht, hatte aber noch gut 20 Urlaubstage - sind die nun verfallen, oder darf ich die nach der Elternzeit noch nehmen?
@TS: da würde ich an deiner Stelle auch mit dem Frauenarzt reden, der hat bestimmt Verständnis für deine Situation.
Ich konnte meine hinten dran hängen!
23.04.2013 11:47
Zitat von Anonym 149599:
Zitat von tinelo21:
das sit echt so typisch amt ich wuerde meine FA daruf anspechen anosnsten musst du wohl die bewerbungen schreiben aber das dich da einer nimmt ist doch meist nicht so wen du sagts das du schwanger bist. Ich bin im BV aber ich habe auch einen AG das sit was anderes
Ich hoffe das der Arzt das verstehen kann und mir dieses Beschäftigungsverbot ausstellt, dann bin ich nämlich erstmal aus ihrer Vermittlung raus.
Aus der Vermittlung schon, nur wieso solltest du dann weiter Kindergeld bekommen?
23.04.2013 11:48
BRAVO! Echt! Du hast einfach Traum-Voraussetzungen für ein Kind! Ganz toll!
23.04.2013 11:48
Zitat von PaulinchensMama87:
Zitat von Anonym 149599:
Zitat von tinelo21:
das sit echt so typisch amt ich wuerde meine FA daruf anspechen anosnsten musst du wohl die bewerbungen schreiben aber das dich da einer nimmt ist doch meist nicht so wen du sagts das du schwanger bist. Ich bin im BV aber ich habe auch einen AG das sit was anderes
Ich hoffe das der Arzt das verstehen kann und mir dieses Beschäftigungsverbot ausstellt, dann bin ich nämlich erstmal aus ihrer Vermittlung raus.
Aus der Vermittlung schon, nur wieso solltest du dann weiter Kindergeld bekommen?
Die Hauptsache ist das ich arbeitssuchend, Ausbildungsplatzsuchend oder dergleichen gemeldet bin! Solange ich gemeldet bin dürfen die mir das Kindergeld nicht streichen.
23.04.2013 11:49
Zitat von mona84:
BRAVO! Echt! Du hast einfach Traum-Voraussetzungen für ein Kind! Ganz toll!
Ich hab eine abgeschlossene Berufsausbildung

23.04.2013 11:50
Zitat von Anonym 149599:
Zitat von PaulinchensMama87:
Zitat von Anonym 149599:
Zitat von tinelo21:
das sit echt so typisch amt ich wuerde meine FA daruf anspechen anosnsten musst du wohl die bewerbungen schreiben aber das dich da einer nimmt ist doch meist nicht so wen du sagts das du schwanger bist. Ich bin im BV aber ich habe auch einen AG das sit was anderes
Ich hoffe das der Arzt das verstehen kann und mir dieses Beschäftigungsverbot ausstellt, dann bin ich nämlich erstmal aus ihrer Vermittlung raus.
Aus der Vermittlung schon, nur wieso solltest du dann weiter Kindergeld bekommen?
Die Hauptsache ist das ich arbeitssuchend, Ausbildungsplatzsuchend oder dergleichen gemeldet bin! Solange ich gemeldet bin dürfen die mir das Kindergeld nicht streichen.
Ist doch aber Blödsinn... Wenn du ein Beschäftigungsverbot hast, heißt das ja dass du nicht arbeiten darfst. Also bist du ja auch nicht arbeitssuchend...
23.04.2013 11:50
Aber sobald du ein Beschäftigungsverbot bekommst, kannst du ja nicht weiter Arbeitssuchend gemeldet sein... Du stehst dem Arbeitsmarkt ja dann nicht zur Verfügung...

23.04.2013 11:51
Zitat von Seraphin:
Aber sobald du ein Beschäftigungsverbot bekommst, kannst du ja nicht weiter Arbeitssuchend gemeldet sein... Du stehst dem Arbeitsmarkt ja dann nicht zur Verfügung...![]()
Sie hat gesagt das funktioniert so!

23.04.2013 11:51
Zitat von PaulinchensMama87:
Zitat von Redgrave:
ich habe da auch mal ne Frage (sorry, dass ich den Thread dafür missbrauche):
Damals bin ich auch ins BV gerutscht, hatte aber noch gut 20 Urlaubstage - sind die nun verfallen, oder darf ich die nach der Elternzeit noch nehmen?
@TS: da würde ich an deiner Stelle auch mit dem Frauenarzt reden, der hat bestimmt Verständnis für deine Situation.
Ich konnte meine hinten dran hängen!
Okay, danke

23.04.2013 11:51
Zitat von Redgrave:
ich habe da auch mal ne Frage (sorry, dass ich den Thread dafür missbrauche):
Damals bin ich auch ins BV gerutscht, hatte aber noch gut 20 Urlaubstage - sind die nun verfallen, oder darf ich die nach der Elternzeit noch nehmen?
@TS: da würde ich an deiner Stelle auch mit dem Frauenarzt reden, der hat bestimmt Verständnis für deine Situation.
Ich habe den restlichen nicht genommenen Urlaub mit dem letzten Dezembergehalt ausbezahlt bekommen. Entweder so, oder du kannst ihn nach der Elternzeit nehmen.
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