Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit beantragen beim AG

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steffifee27
6384 Beiträge
11.03.2019 16:47
Hallo ihr lieben, heute brauch ich mal eure hilfe. da ich recht spät dran bin, zum glück ist mein Chef da locker,

ich hab am 3.3 meinen Sohn bekommen, er kam 16 tage zu früh. nun wollte ich bei meinem ag 1 Jahr Elternzeit beantragen,
Da er ja zu früh kam, kann ich ja die 16 tage hinten dran hängen, dies muss ich morgen auch der KK melden bzw beantragen ( haben morgen Termin beim Standesamt wegen der Geburtsurkunde usw. ).

beantrage ich nun die Elternzeit bis 2.3.2020 oder 18.3.2020, also 1jahr + 16 tage ???

Und muss ich wirklich vom FA ein Attest ausstellen lassen für die KK das er zu früh kam oder reicht auch der Arztbrief wo ja drin stand das er bei 37+5 geboren wurde ??

Vielen dank an euch
lg steffi
shelyra
69109 Beiträge
11.03.2019 16:50
Ganz normal ab der geburt. Er ist ja kein frühchen.

Also nur bis zum 02.03.2020
-Brünni88
23365 Beiträge
11.03.2019 16:51
Warum willst du die 16 Tage hintendran hängen? Ich meine, theoretisch kannst du das, aber Elterngeld kriegst du trotzdem für die 16 Tage nicht länger. Mein Sohn kam 2,5 Monate zu früh. Ich hab 15 Monate Elternzeit gemacht aber das letzte mal Geld kam, als er 11 Monate alt war.
11.03.2019 17:00
Ich glaube du verwechselst da etwas.
Du bekommst die 16 Tage länger Mutterschutzgeld. Die Elternzeit bleibt davon allerdings unberührt.

Du hast doch vom Arzt nen Wisch bekommen für die KK, wann der vET ist? Und jetzt musst du halt noch die GU hinschicken. Den Rest rechnen die sich schon selbst aus.
ritter-sport
48 Beiträge
11.03.2019 17:00
Verwechselst du das vllt mit dem Mutterschaftsgeld (gibt es bis 8 Wochen nach Geburt)? Da werden die 16 Tage nämlich "drangehängt". Das passiert bei Krankenkasse und Arbeitgeber automatisch.

Das mit der Elternzeit wurde ja schon geschrieben
-Brünni88
23365 Beiträge
11.03.2019 17:06
Ja, Mutterschaftsgeld bekommt man länger. Aber das Elterngeld dann trotzdem nur bis zum ersten Geburtstag. Ich hab 14 Wochen mutterschaftsgeld ab Geburt bekommen und dann halt noch die restlichen Monate Elterngeld. Die letzten drei Monate der 15 Monate Elternzeit hab ich halt auf mein Sparkonto gelebt.
ritter-sport
48 Beiträge
11.03.2019 17:13
Zitat von -Brünni88:

Ja, Mutterschaftsgeld bekommt man länger. Aber das Elterngeld dann trotzdem nur bis zum ersten Geburtstag. Ich hab 14 Wochen mutterschaftsgeld ab Geburt bekommen und dann halt noch die restlichen Monate Elterngeld. Die letzten drei Monate der 15 Monate Elternzeit hab ich halt auf mein Sparkonto gelebt.


Hm, wieso denn 14 Wochen nach Geburt? Es wird doch eig 'nur' auf 12 ausgeweitet bei Frühgeburten.
-Brünni88
23365 Beiträge
11.03.2019 17:14
Zitat von ritter-sport:

Zitat von -Brünni88:

Ja, Mutterschaftsgeld bekommt man länger. Aber das Elterngeld dann trotzdem nur bis zum ersten Geburtstag. Ich hab 14 Wochen mutterschaftsgeld ab Geburt bekommen und dann halt noch die restlichen Monate Elterngeld. Die letzten drei Monate der 15 Monate Elternzeit hab ich halt auf mein Sparkonto gelebt.


Hm, wieso denn 14 Wochen nach Geburt? Es wird doch eig 'nur' auf 12 ausgeweitet bei Frühgeburten.

Weil mein Kind kam, bevor ich überhaupt im Mutterschutz war. Das Mutterschaftsgeld vor der Geburt kriegt man ja auch trotzdem noch.
ritter-sport
48 Beiträge
11.03.2019 17:24
Zitat von -Brünni88:

Zitat von ritter-sport:

Zitat von -Brünni88:

Ja, Mutterschaftsgeld bekommt man länger. Aber das Elterngeld dann trotzdem nur bis zum ersten Geburtstag. Ich hab 14 Wochen mutterschaftsgeld ab Geburt bekommen und dann halt noch die restlichen Monate Elterngeld. Die letzten drei Monate der 15 Monate Elternzeit hab ich halt auf mein Sparkonto gelebt.


Hm, wieso denn 14 Wochen nach Geburt? Es wird doch eig 'nur' auf 12 ausgeweitet bei Frühgeburten.

Weil mein Kind kam, bevor ich überhaupt im Mutterschutz war. Das Mutterschaftsgeld vor der Geburt kriegt man ja auch trotzdem noch.


Ach so, ja gut. Hatte nun nicht mehr auf dem Schirm, dass er soooo früh kam
Mein Schwangerschaftshirn lässt grüßen
steffifee27
6384 Beiträge
11.03.2019 17:29
Danke euch ,
Ich meinte auch das Mutterschutzgeld .
Und dann weiß ich auch Bescheid das Elternzeit trotzdem nur 1 Jahr ist und Nicht + 16 Tage

Vielen Dank

steffifee27
6384 Beiträge
11.03.2019 17:32
Zitat von Earl2017:

Ich glaube du verwechselst da etwas.
Du bekommst die 16 Tage länger Mutterschutzgeld. Die Elternzeit bleibt davon allerdings unberührt.

Du hast doch vom Arzt nen Wisch bekommen für die KK, wann der vET ist? Und jetzt musst du halt noch die GU hinschicken. Den Rest rechnen die sich schon selbst aus.

Ich hatte von der kk schon vor Wochen post bekommen wegen der familienversicherung und da stand drin das die ein Attest brauchen vom Arzt , aber ich ruf da einfach an .
11.03.2019 17:48
Kleiner Tipp nebenbei: immer 3 Jahre beantragen, egal ob du früher arbeiten willst. Es kann immer was sein, dein Kind mag keine fremdbetreuung ist schwierig oder krank, dann verschiebet sich das ganze. Oder der Chef sagt auf einmal, Teilzeit nö, nur Vollzeit. Dann musst du Nach 1 Jahr arbeiten gehen und bist sonst nicht Krankenversichert beitragsfrei.
Ich wollte nach 1 Jahr wieder gehen, aber meine kleien kam mit der Krippe und vielen Kindern nicht klar, dann musste ich erst eine Tagesmutter suchen. Dann Hätte ich um den 1, Geburtstag noch einen Gipsarm und die Eingewöhnung hat sich paar Monate nach hinten verschobenen. War froh das ich dann 3 Jahre beantragt hatte.
-Brünni88
23365 Beiträge
11.03.2019 17:52
Zitat von Julemaus:

Kleiner Tipp nebenbei: immer 3 Jahre beantragen, egal ob du früher arbeiten willst. Es kann immer was sein, dein Kind mag keine fremdbetreuung ist schwierig oder krank, dann verschiebet sich das ganze. Oder der Chef sagt auf einmal, Teilzeit nö, nur Vollzeit. Dann musst du Nach 1 Jahr arbeiten gehen und bist sonst nicht Krankenversichert beitragsfrei.
Ich wollte nach 1 Jahr wieder gehen, aber meine kleien kam mit der Krippe und vielen Kindern nicht klar, dann musste ich erst eine Tagesmutter suchen. Dann Hätte ich um den 1, Geburtstag noch einen Gipsarm und die Eingewöhnung hat sich paar Monate nach hinten verschobenen. War froh das ich dann 3 Jahre beantragt hatte.


Vielleicht möchte man sich aber auch noch Elternzeit aufheben. Du kannst sie ja auch ggf verlängern, muss 6 Wochen im Voraus beantragt werden. Und früher aus der Elternzeit kommen lassen, muss dich kein Chef. Der können genauso gut sagen, ich hab erst wieder Platz für dich, wenn die drei Jahre vorbei sind und dann hast du Pech gehabt, wenn du mit deinem Geld nicht hinkommst
steffifee27
6384 Beiträge
11.03.2019 17:58
@ julemaus, danke für deinen tip aber,

Ich werd eh nur wieder in tz arbeiten und brauche auch kein Betreuungsplatz da wir die 2 Tage mit Oma & meinem
Mann abdecken .
Das ist auch schon so mit meinem Chef abgesprochen . Ist auch nur ein kleiner betrieb und sehr freundschaftlich.

Junechiller
5036 Beiträge
11.03.2019 18:03
Zitat von steffifee27:

@ julemaus, danke für deinen tip aber,

Ich werd eh nur wieder in tz arbeiten und brauche auch kein Betreuungsplatz da wir die 2 Tage mit Oma & meinem
Mann abdecken .
Das ist auch schon so mit meinem Chef abgesprochen . Ist auch nur ein kleiner betrieb und sehr freundschaftlich.


Warum nicht 3 Jahre Elternzeit?
Die werden auf die Rente so angerechnet, als wenn du diese 3 Jahre Vollzeit gearbeitet hättest.
Ich arbeite demnächst auch TZ in EZ.
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