Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit Vater Antrag 2 Monate gesplittet

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Dini87
421 Beiträge
22.03.2018 13:09
Hallo,
wir sind gerade dabei die Elternzeit für meinen Mann zu beantragen.
Kann ich das Schreiben so lassen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Elternzeit nach der Geburt unseres Kindes.
Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 04.04.2018.

Die Elternzeit soll wie folgt liegen

- ein Monat, nach Einhaltung der gesetzlichen Frist von sieben Wochen, vom 14.05.2018 – 13.06.2018
- ein Monat vom 03.09.2018 – 02.10.2018

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Antrages und stellen Sie mir eine Bescheinigung über den Zeitraum der Elternzeit aus.

Mit freundlichen Grüßen


Liebe Grüße
Glücksstein
4377 Beiträge
22.03.2018 13:16
Soweit ich weiß geht das so nicht.
Du kannst nur von Lebensmonat zu Lebensmonat die Elternzeit nehmen. Sprich von 04.05. - 03.06. & 04.09 - 03.10. Als Beispiel
Milli17
1322 Beiträge
22.03.2018 13:20
Hallo

Soviel ich weiß, kann man nur volle Lebensmonate beantragen.
Das heißt für euch: vom 04.05. bis 03.06.. Wenn ihr ab dem 14.05. nehmen wollt, geht das dann trotzdem nur bis 03.06. und ihr würdet Zeit verlieren.
Oder hast du dich verschrieben und meintest vom 04.05.-03.06.?

Ansonsten das HIERMIT anfangs weg:
Ich beantrage Elterzeit zur Erziehung und Betreunung meines Kindes NAME von ...bis und zusätzlich von..bis...
Der voraussichtliche Geburtstermin ist der ...
Weitere Termine werde ich fristgerecht bekannt geben.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung.
Abschlussfloskel

22.03.2018 13:20
Zitat von Glücksstein:

Soweit ich weiß geht das so nicht.
Du kannst nur von Lebensmonat zu Lebensmonat die Elternzeit nehmen. Sprich von 04.05. - 03.06. & 04.09 - 03.10. Als Beispiel


Das stimmt nicht. Was du meinst, ist das Elterngeld. Elternzeit kannst du auch für volle Monate oder so nehmen.
Dini87
421 Beiträge
22.03.2018 13:34
Zitat von Milli17:

Hallo

Soviel ich weiß, kann man nur volle Lebensmonate beantragen.
Das heißt für euch: vom 04.05. bis 03.06.. Wenn ihr ab dem 14.05. nehmen wollt, geht das dann trotzdem nur bis 03.06. und ihr würdet Zeit verlieren.
Oder hast du dich verschrieben und meintest vom 04.05.-03.06.?

Ansonsten das HIERMIT anfangs weg:
Ich beantrage Elterzeit zur Erziehung und Betreunung meines Kindes NAME von ...bis und zusätzlich von..bis...
Der voraussichtliche Geburtstermin ist der ...
Weitere Termine werde ich fristgerecht bekannt geben.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung.
Abschlussfloskel


Nein ich habe mich nicht verschrieben, da geht es ja um die 7 Wochen Frist das wäre ab heute ja der 10.05.
Ich weiß halt nicht wie genau sie das bei ihm in der Buchhaltung/ Personalabteilung sehen, er muss auch heute noch rausfinden wo das genau hingeschickt werden muss.
Milli17
1322 Beiträge
22.03.2018 13:57
Ich wusste aber auch nicht, dass bei der Elternzeit nicht ganze Lebensmonate genommen werden müssen. Ich dachte, es wäre wie beim Elterngeld.
Aber Blindeswunder hat es ja aufgeklärt.
22.03.2018 14:01
Also mE ist das perfekt. ElternZEIT kann man durchaus abweichend von den Lebensmonaten nehmen. Nur, falls dein Mann während seiner EZ auch ElternGELD beziehen möchte, kommt es wg. abweichender Lebensmonate zu Überschneidungen. Es sei denn, du überträgst und das Baby kommt zufällig am 14.4.

Den Sept/Okt habt ihr sehr klug gelöst mit dem Feiertag am 3.10.
Dini87
421 Beiträge
22.03.2018 14:15
Zitat von Sascha89:

Also mE ist das perfekt. ElternZEIT kann man durchaus abweichend von den Lebensmonaten nehmen. Nur, falls dein Mann während seiner EZ auch ElternGELD beziehen möchte, kommt es wg. abweichender Lebensmonate zu Überschneidungen. Es sei denn, du überträgst und das Baby kommt zufällig am 14.4. Ja, dass mit dem Elterngelt wusste ich nicht. Klar will er dann auch Elterngeld beziehen.
Mal sehen vllt klappt das mit dem 2. Lebensmonat noch er hat mir gerade ein Vordruck von seinem AG per Mail geschickt der Ausgefüllt werden muss. ich hoffe das sie das nicht ganz so eng sehen.
Den Sept/Okt habt ihr sehr klug gelöst mit dem Feiertag am 3.10. Das mit September bzw. Oktober ist mir gar nicht aufgefallen wir haben den September eigntlich gewählt weil wir da evtl., wenn Die kleine dann mitspielt, ein paar Tage wegfahren wollen.


Dini87
421 Beiträge
22.03.2018 14:20
Zitat von blindeswunder:

Zitat von Glücksstein:

Soweit ich weiß geht das so nicht.
Du kannst nur von Lebensmonat zu Lebensmonat die Elternzeit nehmen. Sprich von 04.05. - 03.06. & 04.09 - 03.10. Als Beispiel


Das stimmt nicht. Was du meinst, ist das Elterngeld. Elternzeit kannst du auch für volle Monate oder so nehmen.


Ok das wusste ich nicht.

Mal sehen wie wir das jetzt geregelt bekommen.... mein Mann kam mal wieder nicht in die Pötte, als ich ihm sagte er soll sich doch bitte in der Firma erkundigen an wen er sich bzgl. Elternzeit und so wenden muss..... und jetzt fiel ihm auf das die 7 Wochen Frist schon angebrochen sind
22.03.2018 14:45
wir mussten ein Vordruck ausfüllen, den wir vom Arbeitgeber erhalten haben, soweit ich mich noch richtig erinnern kann. Und dann wieder zurückschicken.
Dini87
421 Beiträge
22.03.2018 15:05
Zitat von Butterblümchen:

wir mussten ein Vordruck ausfüllen, den wir vom Arbeitgeber erhalten haben, soweit ich mich noch richtig erinnern kann. Und dann wieder zurückschicken.


Mein Mann rief mich gerade an er hat jetzt auch rausgefunden das es einen Vordruck gibt und ihn mir per Mail geschickt.
Den hab ich jetzt ausgefüllt, nach dem ich mit der netten Dame aus der Personalabteilung telefoniert hab, da mir was unklar war, den nimmt er jetzt morgen wieder mit lässt ihn vom Vorgesetzten unterzeichnen und gibt ihn in der Personalabteilung ab.
Und das es jetzt nicht mehr ganz 7 Wochnen sind ist absolut kein Problem also die ganze Aufregung um sonst
Lyredana
192 Beiträge
22.03.2018 16:21
Auch wenn sich das Thema schon erledigt hat, will ich noch kurz meinen Senf dazu geben

1. Auch Elterngeld kann für volle Monate beantragt werden. Bringt evtl aber Nachteile.

2. Elternzeit wird beim AG nicht beantragt. Beantragt wird etwas was entweder bewilligt oder abgelehnt wird. Man sagt dem AG lediglich bescheid wann man in Elternzeit ist.

So. Amen
22.03.2018 16:47
Kurze Anmerkung: Wenn dein Mann Elterngeld bekommen will, kann er die zwei Monate nicht splitten, denn die beiden "Vätermonate" fürs Elterngeld bekommt er nur ausgezahlt, wenn er mindestens zwei zusammenhängende Lebensmonate Elternzeit nimmt. So hat man es uns jedenfalls erklärt.
Nine85
6275 Beiträge
22.03.2018 16:49
Zitat von blindeswunder:

Kurze Anmerkung: Wenn dein Mann Elterngeld bekommen will, kann er die zwei Monate nicht splitten, denn die beiden "Vätermonate" fürs Elterngeld bekommt er nur ausgezahlt, wenn er mindestens zwei zusammenhängende Lebensmonate Elternzeit nimmt. So hat man es uns jedenfalls erklärt.


Nein das stimmt nicht. Er muss mindestens 2 Monate nehmen, aber die müssen nicht zusammen hängen. Mein Mann hatte den 1., den 12. Und macht den 15.lm noch unentgeltlich.
22.03.2018 16:57
Zitat von Nine85:

Zitat von blindeswunder:

Kurze Anmerkung: Wenn dein Mann Elterngeld bekommen will, kann er die zwei Monate nicht splitten, denn die beiden "Vätermonate" fürs Elterngeld bekommt er nur ausgezahlt, wenn er mindestens zwei zusammenhängende Lebensmonate Elternzeit nimmt. So hat man es uns jedenfalls erklärt.


Nein das stimmt nicht. Er muss mindestens 2 Monate nehmen, aber die müssen nicht zusammen hängen. Mein Mann hatte den 1., den 12. Und macht den 15.lm noch unentgeltlich.


Ah, OK. Uns hat man damals gesagt, er muss die beiden Monate zusammenhängend nehmen. Dann haben wir da ne falsche Auskunft bekommen.
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