Mütter- und Schwangerenforum

Energiepreispauschale - keiner hat sie bei uns ?!

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Seramonchen
37735 Beiträge
30.08.2022 09:23
Zitat von Anonym 2 (209140):

Mein Mann ist selbstständig, bekommt sie also nur über die Steuer (bringt also aktuell gar nichts) und ich bin Studentin (ohne Bafög Anspruch) und bekomme soweit ich weiß gar keine Entlastung.


Doch, das bringt sogar die kompletten 300 Euro, denn die muss er weniger vorauszahlen.
Anonym 3 (209140)
0 Beiträge
30.08.2022 09:38
Als Selbstständige wurde ich um 300€ von meinen Steuervorauszahlungen erleichtert.
30.08.2022 09:40
Zitat von mama22manu:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Chica157:

Also ich habe noch nichts bekommen, obwohl ich das Septembergehalt jetzt bekomme...


Du hast das AugustGehalt bekommen. Dein Septembergehalt kannst du noch garnicht bekommen haben.

Schau auf deine Abrechnung. Da steht mit Sicherheit 08/2022.

Es gibt auch AG die vorschüssig bezahlen!
Ich bekomme am 1. September das Gehalt für September!


Ist denn dein September Gehalt schon drauf?

Heute ist ja erst der 30.08.

Und du schreibst, am 1. September bekommst du es.

Auch dann wäre ja noch normal, das du es noch nicht bekommen hast.

Es heißt ja mit dem September Gehalt. Und nicht vor dem September Gehalt.
30.08.2022 09:42
Zitat von Blaumeise:

Naja nicht ganz. Wenn ich am 1. September mein Gehalt bekomme, ist es das Gehalt was ich August gearbeitet habe. Ergo die Lohnabrechnung für August.

Ca 25.-27.September bekomme ich dann die Lohnabrechnung FÜR September, was mir dann zum 1. Oktober ausgezahlt wird.

Eine Lohnabrechnung kann ja nicht vom September sein, wenn der erst angefangen hat, verstehst? Das is genau der Punkt warum alle September schreien, das es aufm Konto ist, aber eigentlich die SeptemberABRECHNUNG meint

Es gibt auch Arbeitsstellen, bei denen das Septembergehalt am 1. September ausbezahlt wird. Ist aber tatsächlich eher selten, z. B. teilweise im öffentlichen Dienst.
mama22manu
164 Beiträge
30.08.2022 09:55
Zitat von kataleia:

Zitat von mama22manu:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Chica157:

Also ich habe noch nichts bekommen, obwohl ich das Septembergehalt jetzt bekomme...


Du hast das AugustGehalt bekommen. Dein Septembergehalt kannst du noch garnicht bekommen haben.

Schau auf deine Abrechnung. Da steht mit Sicherheit 08/2022.

Es gibt auch AG die vorschüssig bezahlen!
Ich bekomme am 1. September das Gehalt für September!


Ist denn dein September Gehalt schon drauf?

Heute ist ja erst der 30.08.

Und du schreibst, am 1. September bekommst du es.

Auch dann wäre ja noch normal, das du es noch nicht bekommen hast.

Es heißt ja mit dem September Gehalt. Und nicht vor dem September Gehalt.

Tatsächlich bekomme ich es am 1. eines Monats, aber eben vorschüssig! Das zu „ihr bekommt jetzt das Gehalt für August”. Wenn der 1. aufs Wochenende fällt, bekomme ich es sogar mal am 30.
30.08.2022 10:03
Ich muss mal auf meine Abrechnung schauen aber ich denke (Hoffe!) das wird nächsten Monat ausbezahlt.
Jedenfalls hab ich diesen Monat nicht ganz 100€ mehr als sonst, das wäre etwas schwach für die Energiepauschale
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
30.08.2022 10:18
Bei monatlicher Lohnsteueranmeldung (was in den meisten größeren Betrieben so sein wird) wird die EEP im September ausgezahlt, unabhängig davon, ob das jetzt mit dem August- oder Septembergehalt wäre. Denn der AG kann nur bis zum 12. September die Beträge für die ausgezahlten EEP absetzen, weil bis dahin die Lohnsteueranmeldung (für August) erfolgen muss. Anders sieht es bei quartalsweiser oder jährlicher Lohnsteueranmeldung aus.

Also die meisten sollten tatsächlich im September die EEP ausgezahlt bekommen.
Marf
28077 Beiträge
30.08.2022 10:21
Das kommt im Oktober,der Staat guckt doch nicht auf die individuellen Lohnzettel.Es wird AB September gezahlt.
Und jeder der auch nur 1 Tag im Jahr gearbeitet hat ,hat ein Recht darauf.Selbst Minijobber.
Zirkonia85
1952 Beiträge
30.08.2022 10:39
Alle Anspruchsberechtigten sind AN mit Steuerklasse 1-5 und auch Beschäftigte in Elternzeit, wenn sie dieses Jahr Elterngeld bezogen haben. Zudem Minijobber, sofern sie ihrem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt haben, ob es sich um den Hauptjob handelt.

Selbständige ziehen die 300€ von den VZ ab.

Es hängt aber zudem von dem Lohnsteuermeldezeitraum des Arbeitgebers an.

Bei monatlicher Abgabe, die EPP wird mit der Lohnsteuer im August verrechnet, erfolgt die Auszahlung mit dem September Gehalt.

Bei Quartals-Zahlern, ist die Verrechnung mit dem 3. Quartal, also Auszahlung Oktober.

Bei jährlicher Lohnsteueranmeldung, besteht ein Wahlrecht zur Auszahlung, aber wenn erst im Januar.

Beschäftigt der Arbeitgeber nur Mini-jobber erfolgt keine Auszahlung.

Bei Fragen schreibt mir gerne. Habe schon 400 Abrechnungen hierzu vorbereitet und einige Seminare besucht.

Zirkonia85
1952 Beiträge
30.08.2022 10:40
Zitat von Marf:

Das kommt im Oktober,der Staat guckt doch nicht auf die individuellen Lohnzettel.Es wird AB September gezahlt.
Und jeder der auch nur 1 Tag im Jahr gearbeitet hat ,hat ein Recht darauf.Selbst Minijobber.

Ist nicht ganz richtig. Bitte lies meinen Text, es sind einige Voraussetzungen erst zu prüfen,
Marf
28077 Beiträge
30.08.2022 10:45
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Marf:

Das kommt im Oktober,der Staat guckt doch nicht auf die individuellen Lohnzettel.Es wird AB September gezahlt.
Und jeder der auch nur 1 Tag im Jahr gearbeitet hat ,hat ein Recht darauf.Selbst Minijobber.

Ist nicht ganz richtig. Bitte lies meinen Text, es sind einige Voraussetzungen erst zu prüfen,

Ich setz eine Prüfung durch die diversen Betriebe voraus.
Anonym 1 (209140)
0 Beiträge
30.08.2022 10:47
Bei mir Steuerklasse 4 werden ca 216 davon übrig bleiben.
Zirkonia85
1952 Beiträge
30.08.2022 10:49
Zitat von Marf:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Marf:

Das kommt im Oktober,der Staat guckt doch nicht auf die individuellen Lohnzettel.Es wird AB September gezahlt.
Und jeder der auch nur 1 Tag im Jahr gearbeitet hat ,hat ein Recht darauf.Selbst Minijobber.

Ist nicht ganz richtig. Bitte lies meinen Text, es sind einige Voraussetzungen erst zu prüfen,

Ich setz eine Prüfung durch die diversen Betriebe voraus.

„Und jeder der auch nur 1 Tag im Jahr gearbeitet hat ,hat ein Recht darauf.Selbst Minijobber. „

Die Aussage ist aber falsch. Wenn ich nur minijobber bin und keinen Hauptjob habe und keine ESt mache, bekomme ich sie nicht.

Es gibt noch die Möglichkeiten weiterer Unterstützungen wie über hartz4 und Wohngeld.
Marf
28077 Beiträge
30.08.2022 10:55
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Marf:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Marf:

Das kommt im Oktober,der Staat guckt doch nicht auf die individuellen Lohnzettel.Es wird AB September gezahlt.
Und jeder der auch nur 1 Tag im Jahr gearbeitet hat ,hat ein Recht darauf.Selbst Minijobber.

Ist nicht ganz richtig. Bitte lies meinen Text, es sind einige Voraussetzungen erst zu prüfen,

Ich setz eine Prüfung durch die diversen Betriebe voraus.

„Und jeder der auch nur 1 Tag im Jahr gearbeitet hat ,hat ein Recht darauf.Selbst Minijobber. „

Die Aussage ist aber falsch. Wenn ich nur minijobber bin und keinen Hauptjob habe und keine ESt mache, bekomme ich sie nicht.

Es gibt noch die Möglichkeiten weiterer Unterstützungen wie über hartz4 und Wohngeld.

Ich habe mindestens 8 Kollegen die nur den Minijob machen.Und sie erhalten die 300€ .Vom Betrieb gab es dafür extra eine Umfrage,die jnterschrieben zurück ging.Wenn es der Erstjob ist ,haben sie auch das Recht darauf.
Es muss sich halt jeder informieren. Ist eh ein Witz.
Zirkonia85
1952 Beiträge
30.08.2022 10:57
Zitat von Marf:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Marf:

Zitat von Zirkonia85:

...

Ich setz eine Prüfung durch die diversen Betriebe voraus.

„Und jeder der auch nur 1 Tag im Jahr gearbeitet hat ,hat ein Recht darauf.Selbst Minijobber. „

Die Aussage ist aber falsch. Wenn ich nur minijobber bin und keinen Hauptjob habe und keine ESt mache, bekomme ich sie nicht.

Es gibt noch die Möglichkeiten weiterer Unterstützungen wie über hartz4 und Wohngeld.

Ich habe mindestens 8 Kollegen die nur den Minijob machen.Und sie erhalten die 300€ .Vom Betrieb gab es dafür extra eine Umfrage,die jnterschrieben zurück ging.Wenn es der Erstjob ist ,haben sie auch das Recht darauf.

Ja ich habe mich verschrieben, es steht aber oben. Die Voraussetzung ist halt kein Hauptjob und das muss schriftlich erklärt werden, aber pauschal kann man nicht sagen, das alle monotoner einen Anspruch haben
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