Fernbeziehung und Unterhaltsvorschuss, wer kennt sich aus?
13.11.2021 12:27
Hallo,
Mich beschäftigt gerade eine Frage, ich möchte nichts falsch machen und auch keine Leistungen erhalten, die mir nicht zustehen. Im Internet finde ich leider nichts dazu.
Ich werde Mich nächste Woche auch direkt bei der entsprechenden Stelle im Jugendamt informieren, aber vielleicht kann mir hier ja schon vorab jemand weiterhelfen.
Zur Situation:
Mein Kind ist 2 Jahre alt. Mit dem Vater war ich nie in einer Beziehung. Der Vater lebt NICHT in Deutschland und de facto auch nicht mit uns zusammen.
Er bemüht sich den Umständen entsprechend möglich sehr um unser Kind und besucht uns ca alle 2 Monate für ca 1 Woche. In dieser Zeit wohnt er auch bei uns.
Nun ist es so, dass wir durch das Kind immer mehr Kontakt hatten und uns irgendwie im Laufe der Zeit doch ineinander verliebt haben. Er kann aber definitiv die nächsten Jahre noch nicht ganz nach Deutschland zurückkehren, weil er aufgrund seiner Ausbildung dort verpflichtet ist.
Zurzeit bekommt mein Kind Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Er ist wie gesagt, in Ausbildung und verdient noch nicht genug um das selbst zu leisten.
Wir sind ja aber jetzt in einer Beziehung... wie ist das jetzt rechtlich? Gelte ich trotzdem noch als alleinerziehende? Hat mein Kind noch Anspruch auf den Vorschuss?
An der Zeit, die er sich aktiv in die Erziehung enbringt hat sich nichts geändert. Nach wie vor ca 1Woche alle 2 Monate.
Das einzige was sich geändert hat ist eben unser Beziehungsstatus.
Kennt sich da wer aus?
Mich beschäftigt gerade eine Frage, ich möchte nichts falsch machen und auch keine Leistungen erhalten, die mir nicht zustehen. Im Internet finde ich leider nichts dazu.
Ich werde Mich nächste Woche auch direkt bei der entsprechenden Stelle im Jugendamt informieren, aber vielleicht kann mir hier ja schon vorab jemand weiterhelfen.
Zur Situation:
Mein Kind ist 2 Jahre alt. Mit dem Vater war ich nie in einer Beziehung. Der Vater lebt NICHT in Deutschland und de facto auch nicht mit uns zusammen.
Er bemüht sich den Umständen entsprechend möglich sehr um unser Kind und besucht uns ca alle 2 Monate für ca 1 Woche. In dieser Zeit wohnt er auch bei uns.
Nun ist es so, dass wir durch das Kind immer mehr Kontakt hatten und uns irgendwie im Laufe der Zeit doch ineinander verliebt haben. Er kann aber definitiv die nächsten Jahre noch nicht ganz nach Deutschland zurückkehren, weil er aufgrund seiner Ausbildung dort verpflichtet ist.
Zurzeit bekommt mein Kind Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Er ist wie gesagt, in Ausbildung und verdient noch nicht genug um das selbst zu leisten.
Wir sind ja aber jetzt in einer Beziehung... wie ist das jetzt rechtlich? Gelte ich trotzdem noch als alleinerziehende? Hat mein Kind noch Anspruch auf den Vorschuss?
An der Zeit, die er sich aktiv in die Erziehung enbringt hat sich nichts geändert. Nach wie vor ca 1Woche alle 2 Monate.
Das einzige was sich geändert hat ist eben unser Beziehungsstatus.
Kennt sich da wer aus?
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Finanzen, Privat
13.11.2021 13:41
Zitat von Anonym 1 (207702):
Hallo,
Mich beschäftigt gerade eine Frage, ich möchte nichts falsch machen und auch keine Leistungen erhalten, die mir nicht zustehen. Im Internet finde ich leider nichts dazu.
Ich werde Mich nächste Woche auch direkt bei der entsprechenden Stelle im Jugendamt informieren, aber vielleicht kann mir hier ja schon vorab jemand weiterhelfen.
Zur Situation:
Mein Kind ist 2 Jahre alt. Mit dem Vater war ich nie in einer Beziehung. Der Vater lebt NICHT in Deutschland und de facto auch nicht mit uns zusammen.
Er bemüht sich den Umständen entsprechend möglich sehr um unser Kind und besucht uns ca alle 2 Monate für ca 1 Woche. In dieser Zeit wohnt er auch bei uns.
Nun ist es so, dass wir durch das Kind immer mehr Kontakt hatten und uns irgendwie im Laufe der Zeit doch ineinander verliebt haben. Er kann aber definitiv die nächsten Jahre noch nicht ganz nach Deutschland zurückkehren, weil er aufgrund seiner Ausbildung dort verpflichtet ist.
Zurzeit bekommt mein Kind Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Er ist wie gesagt, in Ausbildung und verdient noch nicht genug um das selbst zu leisten.
Wir sind ja aber jetzt in einer Beziehung... wie ist das jetzt rechtlich? Gelte ich trotzdem noch als alleinerziehende? Hat mein Kind noch Anspruch auf den Vorschuss?
An der Zeit, die er sich aktiv in die Erziehung enbringt hat sich nichts geändert. Nach wie vor ca 1Woche alle 2 Monate.
Das einzige was sich geändert hat ist eben unser Beziehungsstatus.
Kennt sich da wer aus?
Soweit ICH weis hat er Anspruch wenn der Vater noch zahlungsfähig ist das Jugendamt soweit ICH weis holt es sich irgendwann zurück!
Wäre es in eurer Situation nicht einfacher ( wenn deine finanziellen Mittel reichen) das der Vater dir einfach wenn er alle 2 Monate kommt dir einfach was an Geld da lässt was der Vater einfach ansparen kann in der Zeit?
Aber im Grunde würde ich mich beraten lassen bevor noch ein böses Erwachen kommt
13.11.2021 13:53
Zitat von mommy_13:
Zitat von Anonym 1 (207702):
Hallo,
Mich beschäftigt gerade eine Frage, ich möchte nichts falsch machen und auch keine Leistungen erhalten, die mir nicht zustehen. Im Internet finde ich leider nichts dazu.
Ich werde Mich nächste Woche auch direkt bei der entsprechenden Stelle im Jugendamt informieren, aber vielleicht kann mir hier ja schon vorab jemand weiterhelfen.
Zur Situation:
Mein Kind ist 2 Jahre alt. Mit dem Vater war ich nie in einer Beziehung. Der Vater lebt NICHT in Deutschland und de facto auch nicht mit uns zusammen.
Er bemüht sich den Umständen entsprechend möglich sehr um unser Kind und besucht uns ca alle 2 Monate für ca 1 Woche. In dieser Zeit wohnt er auch bei uns.
Nun ist es so, dass wir durch das Kind immer mehr Kontakt hatten und uns irgendwie im Laufe der Zeit doch ineinander verliebt haben. Er kann aber definitiv die nächsten Jahre noch nicht ganz nach Deutschland zurückkehren, weil er aufgrund seiner Ausbildung dort verpflichtet ist.
Zurzeit bekommt mein Kind Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Er ist wie gesagt, in Ausbildung und verdient noch nicht genug um das selbst zu leisten.
Wir sind ja aber jetzt in einer Beziehung... wie ist das jetzt rechtlich? Gelte ich trotzdem noch als alleinerziehende? Hat mein Kind noch Anspruch auf den Vorschuss?
An der Zeit, die er sich aktiv in die Erziehung enbringt hat sich nichts geändert. Nach wie vor ca 1Woche alle 2 Monate.
Das einzige was sich geändert hat ist eben unser Beziehungsstatus.
Kennt sich da wer aus?
Soweit ICH weis hat er Anspruch wenn der Vater noch zahlungsfähig ist das Jugendamt soweit ICH weis holt es sich irgendwann zurück!
Wäre es in eurer Situation nicht einfacher ( wenn deine finanziellen Mittel reichen) das der Vater dir einfach wenn er alle 2 Monate kommt dir einfach was an Geld da lässt was der Vater einfach ansparen kann in der Zeit?
Aber im Grunde würde ich mich beraten lassen bevor noch ein böses Erwachen kommt
Danke für deine Antwort. Dass das Jugendamt es sich irgendwann zurückholt wissen wir. Er legt denen ja auch regelmäßig seine Finanzen vor. Etwas ansparen ist für ihn schwierig, weil er wirklich wenig verdient und es gerade so für sein wg zimmer reicht und die Lebenskosten. Er muss schon immer für die Reise hierher sparen und zusätzlich zur Ausbildung arbeiten geht momentan auch noch nicht, weil er dafür keine Erlaubnis hat.
Bei mir sieht es leider auch nicht rosig aus, durch die Pandemie habe ich meinen Job verloren und ein quasi Dauerkrankes Kind zu Hause.
Ich rufe nächste Woche mal beim Jugendamt an und frage nach
13.11.2021 13:53
Die Frage ist, ob das Jugendamt dich weiterhin als alleinerziehend ansieht. Das ist bei euch eine Grauzone. Allein wohnen ist nicht das Merkmal, sondern ob du allein für die Pflege und Erziehung sorgst. Sprich ist er wirklich nur aller 2 Monate für 1 Woche involviert oder beteiligt er sich die restliche Zeit via. Video/Telefon etc an der Erziehung.
13.11.2021 14:12
Zitat von nilou:
Die Frage ist, ob das Jugendamt dich weiterhin als alleinerziehend ansieht. Das ist bei euch eine Grauzone. Allein wohnen ist nicht das Merkmal, sondern ob du allein für die Pflege und Erziehung sorgst. Sprich ist er wirklich nur aller 2 Monate für 1 Woche involviert oder beteiligt er sich die restliche Zeit via. Video/Telefon etc an der Erziehung.
Er ruft unser Kind schon täglich per Videocall an. Einmal am Tag immer.. abends zum Gute Nacht sagen. Manchmal auch tagsüber mal, aber das klappt nicht immer.
Zählt das als Beteiligung an der Erziehung?
13.11.2021 14:15
Hallo,
darf ich fragen in welchem Land er wohnt?
Bei mir wird es ähnlich sein, allerdings hat mir jemand kürzlich gesagt dass das Jugendamt keinen Vorschuss zahlen wird, weil sie aus dem Land nichts holen können rechtlich gesehen... Frage mich nun gerade ob das wohl richtig war.
Oder kennt sich da sonst wer aus? Es ist nicht Europa, vielleicht auch deshalb...
Also für mein erstes Kind bekomme ich den Vorschuss, der Vater lebt aber hier. Und da wird nur gefragt, ob ich mit dem Vater zusammen wohne und viele Stunden und Nächte er bei seinem Vater ist. Und so lange das ein Drittel nicht gravierend überschreitet, bleibt alles wie es ist. Das ist ja dann bei Euch alles nicht der Fall. Also mit meinem Laienwissen würde ich sagen, alles wird bleiben wie es ist...
darf ich fragen in welchem Land er wohnt?
Bei mir wird es ähnlich sein, allerdings hat mir jemand kürzlich gesagt dass das Jugendamt keinen Vorschuss zahlen wird, weil sie aus dem Land nichts holen können rechtlich gesehen... Frage mich nun gerade ob das wohl richtig war.
Oder kennt sich da sonst wer aus? Es ist nicht Europa, vielleicht auch deshalb...
Also für mein erstes Kind bekomme ich den Vorschuss, der Vater lebt aber hier. Und da wird nur gefragt, ob ich mit dem Vater zusammen wohne und viele Stunden und Nächte er bei seinem Vater ist. Und so lange das ein Drittel nicht gravierend überschreitet, bleibt alles wie es ist. Das ist ja dann bei Euch alles nicht der Fall. Also mit meinem Laienwissen würde ich sagen, alles wird bleiben wie es ist...
13.11.2021 14:26
Zitat von Anonym 1 (207702):
Zitat von nilou:
Die Frage ist, ob das Jugendamt dich weiterhin als alleinerziehend ansieht. Das ist bei euch eine Grauzone. Allein wohnen ist nicht das Merkmal, sondern ob du allein für die Pflege und Erziehung sorgst. Sprich ist er wirklich nur aller 2 Monate für 1 Woche involviert oder beteiligt er sich die restliche Zeit via. Video/Telefon etc an der Erziehung.
Er ruft unser Kind schon täglich per Videocall an. Einmal am Tag immer.. abends zum Gute Nacht sagen. Manchmal auch tagsüber mal, aber das klappt nicht immer.
Zählt das als Beteiligung an der Erziehung?
Das kann man pauschal nicht sagen. Das entscheidet letztendlich das Jugendamt. Und je nach Jugendamt kann da sicher eine andere Entscheidung rauskommen.
13.11.2021 14:29
Zitat von MirfälltNixein:
Hallo,
darf ich fragen in welchem Land er wohnt?
Bei mir wird es ähnlich sein, allerdings hat mir jemand kürzlich gesagt dass das Jugendamt keinen Vorschuss zahlen wird, weil sie aus dem Land nichts holen können rechtlich gesehen... Frage mich nun gerade ob das wohl richtig war.
Oder kennt sich da sonst wer aus? Es ist nicht Europa, vielleicht auch deshalb...
Also für mein erstes Kind bekomme ich den Vorschuss, der Vater lebt aber hier. Und da wird nur gefragt, ob ich mit dem Vater zusammen wohne und viele Stunden und Nächte er bei seinem Vater ist. Und so lange das ein Drittel nicht gravierend überschreitet, bleibt alles wie es ist. Das ist ja dann bei Euch alles nicht der Fall. Also mit meinem Laienwissen würde ich sagen, alles wird bleiben wie es ist...
Bei uns ist es auch nicht innerhalb der EU, aber noch im Schengenabkommen und er hat auch die deutsche Staatsbürgerschaft und nach wie vor seine Meldeadresse in Deutschland ( bei seinen Eltern). Dem Jugendamt liegt aber auch die ausländische Adresse vor. Er hat dort eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis für seine Ausbildung bzw über die Dauer dieser. Andere Arbeit darf er nicht ausführen.
Den Vorschuss zu bekommen war bei uns kein Problem. Ich weiß nicht ob das mit dem Schengengebiet zu tun hat, oder der Tatsache, dass es einen deutschen Hauptwohnsitz gibt. Das weiß ich leider nicht.
13.11.2021 14:33
Zitat von nilou:
Zitat von Anonym 1 (207702):
Zitat von nilou:
Die Frage ist, ob das Jugendamt dich weiterhin als alleinerziehend ansieht. Das ist bei euch eine Grauzone. Allein wohnen ist nicht das Merkmal, sondern ob du allein für die Pflege und Erziehung sorgst. Sprich ist er wirklich nur aller 2 Monate für 1 Woche involviert oder beteiligt er sich die restliche Zeit via. Video/Telefon etc an der Erziehung.
Er ruft unser Kind schon täglich per Videocall an. Einmal am Tag immer.. abends zum Gute Nacht sagen. Manchmal auch tagsüber mal, aber das klappt nicht immer.
Zählt das als Beteiligung an der Erziehung?
Das kann man pauschal nicht sagen. Das entscheidet letztendlich das Jugendamt. Und je nach Jugendamt kann da sicher eine andere Entscheidung rauskommen.
Das wäre ja aber schon krass.. Dann würde ja kein wirklich getrenntes Paar, was im Sinne des Kindes um guten Kontakt bemüht ist die Kriterien erfüllen...
Also sollte der Vorschuss wegfallen, werden wir das schon irgendwie hinbekommen... Mir geht's nur darum nicht Leistungen zu Unrecht zu kriegen und nachher einen Haufen Geld zurück zahlen zu müssen. Das wäre ja richtig doof.
13.11.2021 14:39
Zitat von Anonym 1 (207702):
Zitat von nilou:
Zitat von Anonym 1 (207702):
Zitat von nilou:
Die Frage ist, ob das Jugendamt dich weiterhin als alleinerziehend ansieht. Das ist bei euch eine Grauzone. Allein wohnen ist nicht das Merkmal, sondern ob du allein für die Pflege und Erziehung sorgst. Sprich ist er wirklich nur aller 2 Monate für 1 Woche involviert oder beteiligt er sich die restliche Zeit via. Video/Telefon etc an der Erziehung.
Er ruft unser Kind schon täglich per Videocall an. Einmal am Tag immer.. abends zum Gute Nacht sagen. Manchmal auch tagsüber mal, aber das klappt nicht immer.
Zählt das als Beteiligung an der Erziehung?
Das kann man pauschal nicht sagen. Das entscheidet letztendlich das Jugendamt. Und je nach Jugendamt kann da sicher eine andere Entscheidung rauskommen.
Das wäre ja aber schon krass.. Dann würde ja kein wirklich getrenntes Paar, was im Sinne des Kindes um guten Kontakt bemüht ist die Kriterien erfüllen...
Also sollte der Vorschuss wegfallen, werden wir das schon irgendwie hinbekommen... Mir geht's nur darum nicht Leistungen zu Unrecht zu kriegen und nachher einen Haufen Geld zurück zahlen zu müssen. Das wäre ja richtig doof.
Ich denke bei euch wird es beim Unterhaltsvorschuß bleiben.
Wieso, wenn man getrennt ist, ist es doch was anderes als wenn man ein Paar ist.

Und egal wie gut man sich nach der Trennung versteht, das ist fast immer was anderes als wenn man noch zusammen ist.
13.11.2021 14:41
Bei uns wäre es Afrika.. Also keine Ahnung. Bei mir ist deshalb gerade Thema ob ich den Namen des Vaters überhaupt angebe...
Also ich denke nicht das Anrufe usw. zählen. Sowas wurde ich echt noch nie gefragt. Aber wenn ihr Euch versteht und das JA eh vielleicht alles komisch berechnet, dann werdet Euch doch ohne das Amt einig, wie ihr es mit der Zahlung hinbekommt.
Also ich denke nicht das Anrufe usw. zählen. Sowas wurde ich echt noch nie gefragt. Aber wenn ihr Euch versteht und das JA eh vielleicht alles komisch berechnet, dann werdet Euch doch ohne das Amt einig, wie ihr es mit der Zahlung hinbekommt.

13.11.2021 15:36
Zitat von MirfälltNixein:
Bei uns wäre es Afrika.. Also keine Ahnung. Bei mir ist deshalb gerade Thema ob ich den Namen des Vaters überhaupt angebe...
Also ich denke nicht das Anrufe usw. zählen. Sowas wurde ich echt noch nie gefragt. Aber wenn ihr Euch versteht und das JA eh vielleicht alles komisch berechnet, dann werdet Euch doch ohne das Amt einig, wie ihr es mit der Zahlung hinbekommt.![]()
Das würde ich mir aber gut überlegen.. Soweit ich weiß, kannst du dann erst recht Probleme bekommen beim Vorschuss beantragen. Es ist ja wie der Name schon sagt ein VORSCHUSS und das Jugendamt möchte sein vorgestrecktes Geld ja wieder haben, bzw möchte, dass der Kindsvater selbst zahlt, sobald er dazu in der Lage ist. Da wollen die auf jeden Fall einen Namen und eine Anerkennung der Vaterschaft.
Im blödesten Fall machst du dich des Betruges schuldig, wenn du den Vater verschweigst.
Lies mal hier:
https://www.unterhalt.com/kindesunterhaltszahlunge n-aus-dem-ausland.html
Ich glaube schon, dass dein Kind Vorschuss bekommen würde.
Wichtig ist, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt.
13.11.2021 16:13
Zitat von nilou:
Die Frage ist, ob das Jugendamt dich weiterhin als alleinerziehend ansieht. Das ist bei euch eine Grauzone. Allein wohnen ist nicht das Merkmal, sondern ob du allein für die Pflege und Erziehung sorgst. Sprich ist er wirklich nur aller 2 Monate für 1 Woche involviert oder beteiligt er sich die restliche Zeit via. Video/Telefon etc an der Erziehung.
Unterhaltsvorschuss bekommt man auch, wenn das Kind bspw alle paar Wochen ein Wochenende beim anderen Elternteil verbringt. Sogar, wenn das Kind die Hälfte der Sommerferien dort verbringen würde. Anrufe und dergleichen zählen da nicht mit rein.
13.11.2021 16:39
Zitat von Litschi:
Zitat von nilou:
Die Frage ist, ob das Jugendamt dich weiterhin als alleinerziehend ansieht. Das ist bei euch eine Grauzone. Allein wohnen ist nicht das Merkmal, sondern ob du allein für die Pflege und Erziehung sorgst. Sprich ist er wirklich nur aller 2 Monate für 1 Woche involviert oder beteiligt er sich die restliche Zeit via. Video/Telefon etc an der Erziehung.
Unterhaltsvorschuss bekommt man auch, wenn das Kind bspw alle paar Wochen ein Wochenende beim anderen Elternteil verbringt. Sogar, wenn das Kind die Hälfte der Sommerferien dort verbringen würde. Anrufe und dergleichen zählen da nicht mit rein.
Man muss unterscheiden zwischen getrennten Eltern oder Elternpaar was „nur“ nicht zusammen wohnt. Unterhaltsvorschuss bekommen eben nur alleinerziehende. Und da muss man im jeweiligen Einzelfall schauen ob das trotz Beziehung mit dem Vater der Fall ist.
13.11.2021 18:09
Zitat von Anonym 1 (207702):
Zitat von MirfälltNixein:
Bei uns wäre es Afrika.. Also keine Ahnung. Bei mir ist deshalb gerade Thema ob ich den Namen des Vaters überhaupt angebe...
Also ich denke nicht das Anrufe usw. zählen. Sowas wurde ich echt noch nie gefragt. Aber wenn ihr Euch versteht und das JA eh vielleicht alles komisch berechnet, dann werdet Euch doch ohne das Amt einig, wie ihr es mit der Zahlung hinbekommt.![]()
Das würde ich mir aber gut überlegen.. Soweit ich weiß, kannst du dann erst recht Probleme bekommen beim Vorschuss beantragen. Es ist ja wie der Name schon sagt ein VORSCHUSS und das Jugendamt möchte sein vorgestrecktes Geld ja wieder haben, bzw möchte, dass der Kindsvater selbst zahlt, sobald er dazu in der Lage ist. Da wollen die auf jeden Fall einen Namen und eine Anerkennung der Vaterschaft.
Im blödesten Fall machst du dich des Betruges schuldig, wenn du den Vater verschweigst.
Lies mal hier:
https://www.unterhalt.com/kindesunterhaltszahlunge n-aus-dem-ausland.html
Ich glaube schon, dass dein Kind Vorschuss bekommen würde.
Wichtig ist, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt.
Er wird sie nicht anerkennen, er wird vor der Geburt abhauen... Deshalb überlege ich gerade ob ich mir den Ärger (ja dann auch das Geld, aber dann ist es so) lieber sparen sollte.. Und ich glaube nicht, dass sie ihn bis dahin verfolgen für einen Vaterschaftstest. Aber wie gesagt, bin noch am Überlegen. Versuche gerade alle Infos einzuholen. Bei der Liste unter Deinem Link ist sein Land auf jeden Fall nirgends dabei. Also werden sie es nicht holen (so ja auch meine Info). Also wird es wohl auch keins geben. Egal ob ich den Namen angebe oder nicht. Ich hatte auch schon genug Ärger mit dem Vater meines Sohnes. Ich will das nicht nochmal.. Danke trotzdem =)
Und wie wirst Du es nun handhaben? =)
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