Finanzielle Hilfe in der Schwangerschaft über Stiftung
19.01.2016 10:26
Hallo ihr Lieben,
ich habe vor kurzem einen Antrag eingereicht, dass wir finanziell bei der Erstausstattung u.ä. unterstützt werden, weil unser Einkommen... im kaum messbaren Bereich liegt
.
Der Bescheid kam jetzt auch und das Geld habe ich bekommen.
Ich bin mir aber nicht ganz sicher, was ich für was ausgeben darf.
Bitte antwortet NUR, wenn ihr es genau wisst! Kein Raten, rätseln o.ä.
Es haben sicher einige von euch auch von dort Geld bekommen (Bundesstiftung Mutter und Kind- Schutz des ungeborenen Lebens).
Das ganze ist aufgeteilt in
- Umstandskleidung (der Punkt ist klar)
-Wohnungrenovierung (auch klar)
-Erstausstattung
-Erg. der Wohnungseinrichtung.
Zu den letzten beiden- was zählt denn da jetzt zu was? Ist z.b. ein Bettchen nun Erstausstattung oder Wohnungseinrichtung?
Und was fällt generell unter welchen Begriff?
Bei profamilia konnte ich grad niemanden erreichen, sonst hätte ich natürlich da zuerst nachgefragt
.
ich habe vor kurzem einen Antrag eingereicht, dass wir finanziell bei der Erstausstattung u.ä. unterstützt werden, weil unser Einkommen... im kaum messbaren Bereich liegt

Der Bescheid kam jetzt auch und das Geld habe ich bekommen.
Ich bin mir aber nicht ganz sicher, was ich für was ausgeben darf.
Bitte antwortet NUR, wenn ihr es genau wisst! Kein Raten, rätseln o.ä.
Es haben sicher einige von euch auch von dort Geld bekommen (Bundesstiftung Mutter und Kind- Schutz des ungeborenen Lebens).
Das ganze ist aufgeteilt in
- Umstandskleidung (der Punkt ist klar)
-Wohnungrenovierung (auch klar)
-Erstausstattung
-Erg. der Wohnungseinrichtung.
Zu den letzten beiden- was zählt denn da jetzt zu was? Ist z.b. ein Bettchen nun Erstausstattung oder Wohnungseinrichtung?
Und was fällt generell unter welchen Begriff?
Bei profamilia konnte ich grad niemanden erreichen, sonst hätte ich natürlich da zuerst nachgefragt

19.01.2016 10:43
Das darfst du ausgeben, wie du magst. Das kontrolliert doch niemand... Du darfst es nur kein zweites Mal beantragen, auch nicht in anderen Einrichtungen, aber wie du das Geld einteilst und wofür ist deine Sache!
19.01.2016 10:45
Und das weiß ich sicher, da ich es in meiner ersten ss auch bekam. Die wollten nur nach der Geburt eine Kopie der Geburtsurkunde und dann kam noch die letzte rate des Geldes.
19.01.2016 10:46
Ein Bett ist sicherlich beides..
Aber warum willst du das so genau wissen? Du musst dort doch keine Nachweise vorzeigen wofür du das Geld ausgegeben hast. Und vor allem ist das Geld doch für alles aus diesen Kategorien. Da ist es doch egal ob das Bett jetzt als Erstausstattung oder Wohnungseinrichtung gilt..
Aber warum willst du das so genau wissen? Du musst dort doch keine Nachweise vorzeigen wofür du das Geld ausgegeben hast. Und vor allem ist das Geld doch für alles aus diesen Kategorien. Da ist es doch egal ob das Bett jetzt als Erstausstattung oder Wohnungseinrichtung gilt..
19.01.2016 10:53
Also das du konkrete Nachweis erbringen musst, wäre mir auch neu. Ich hatte damals Geld von der Mutter - Kind Stiftung bekommen und da war auch eine Auflistung wie sich die Endsumme zusammen setzt. Ich musste dann die Geburtsurkunde zu senden und laut dem Bescheid die Rechnungen für die größeren Anschaffungen 1 Jahr aufbewahren. Kontrolliert hat jedoch niemand. Ich denke, dass wird auch nur stichprobenartig oder bei Verdacht gemacht.
19.01.2016 11:53
Wir durften es damals ausgeben, wie wir wollen. Das wurde nicht kontrolliert (war von einer Stiftung).
19.01.2016 12:20
Dass es nicht überall kontrolliert wird, heißt ja nicht, dass ich mich nicht an die Regeln halten muss.
Und die besagen, dass ich das Geld für den angegeben Zweck ausgeben muss.
Quittungen müssen entsprechend aufbewahrt werden.
Und die besagen, dass ich das Geld für den angegeben Zweck ausgeben muss.
Quittungen müssen entsprechend aufbewahrt werden.
19.01.2016 12:24
Zitat von DieEine2:
Dass es nicht überall kontrolliert wird, heißt ja nicht, dass ich mich nicht an die Regeln halten muss.
Und die besagen, dass ich das Geld für den angegeben Zweck ausgeben muss.
Quittungen müssen entsprechend aufbewahrt werden.
Hat ja auch keiner gesagt, dass du dich nicht an die Regeln halten sollst.


19.01.2016 12:27
Zitat von DieEine2:
Dass es nicht überall kontrolliert wird, heißt ja nicht, dass ich mich nicht an die Regeln halten muss.
Und die besagen, dass ich das Geld für den angegeben Zweck ausgeben muss.
Quittungen müssen entsprechend aufbewahrt werden.
Mir wurde dort von der Mitarbeiterin auch direkt gesagt das es die nich interessieren würde, wofür ich das Geld wirklich ausgebe.
Bei mir war die Aufstellung ungefähr so:
-Umstandskleidung
-Bekleidung für das Kind
-Einrichtung für das Kind
Im Endeffekt kaufst du doch so oder so all die Dinge für DEIN Baby. Und wenn jemand käme- sieht er doxh das du all diese Dinge besitzt. Du kannst sie auch gebraucht kaufen. Da gäbe es ja dann auch keine Quittungen.
19.01.2016 12:31
Zitat von Juliane2011:
Zitat von DieEine2:
Dass es nicht überall kontrolliert wird, heißt ja nicht, dass ich mich nicht an die Regeln halten muss.
Und die besagen, dass ich das Geld für den angegeben Zweck ausgeben muss.
Quittungen müssen entsprechend aufbewahrt werden.
Hat ja auch keiner gesagt, dass du dich nicht an die Regeln halten sollst.Du wolltest Erfahrungsberichte und die hast du bekommen. In deinem 1. Beitrag stand nichts von irgendwelchen bestimmten Regeln.
Find ich immer schade, wenn jemand fragt, bekommt Antworten und ist dann auch nicht zufrieden.
Dann lies mal meinen 1. Beitrag nochmal.
An welcher Stelle habe ich nach Erfahrungen gefragt?
Die Frage ist, welche Gegenstände unter welchen "Überbegriff" fallen.
@Sonce:
Ich wurde extra nochmal darauf hingewiesen, unbedingt die Belege usw. aufzubewahren und mich grob an die Werte zu halten. Weil im Falle einer Kontrolle sonst Schwierigkeiten auftreten können und die das in der Vergangenheit auch schon hatten.
Wird vielleicht von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt

19.01.2016 12:34
Zitat von DieEine2:
Zitat von Juliane2011:
Zitat von DieEine2:
Dass es nicht überall kontrolliert wird, heißt ja nicht, dass ich mich nicht an die Regeln halten muss.
Und die besagen, dass ich das Geld für den angegeben Zweck ausgeben muss.
Quittungen müssen entsprechend aufbewahrt werden.
Hat ja auch keiner gesagt, dass du dich nicht an die Regeln halten sollst.Du wolltest Erfahrungsberichte und die hast du bekommen. In deinem 1. Beitrag stand nichts von irgendwelchen bestimmten Regeln.
Find ich immer schade, wenn jemand fragt, bekommt Antworten und ist dann auch nicht zufrieden.
Dann lies mal meinen 1. Beitrag nochmal.
An welcher Stelle habe ich nach Erfahrungen gefragt?
Die Frage ist, welche Gegenstände unter welchen "Überbegriff" fallen.
@Sonce:
Ich wurde extra nochmal darauf hingewiesen, unbedingt die Belege usw. aufzubewahren und mich grob an die Werte zu halten. Weil im Falle einer Kontrolle sonst Schwierigkeiten auftreten können und die das in der Vergangenheit auch schon hatten.
Wird vielleicht von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt.
Ist ok, lass gut sein. Meine Antwort und auch die der anderen war sicher nicht böse gemeint. Und wie bereits erwähnt, hat keiner gesagt, dass du dich nicht an irgendwelche Regeln halten sollst.


19.01.2016 12:34
Zitat von DieEine2:
Zitat von Juliane2011:
Zitat von DieEine2:
Dass es nicht überall kontrolliert wird, heißt ja nicht, dass ich mich nicht an die Regeln halten muss.
Und die besagen, dass ich das Geld für den angegeben Zweck ausgeben muss.
Quittungen müssen entsprechend aufbewahrt werden.
Hat ja auch keiner gesagt, dass du dich nicht an die Regeln halten sollst.Du wolltest Erfahrungsberichte und die hast du bekommen. In deinem 1. Beitrag stand nichts von irgendwelchen bestimmten Regeln.
Find ich immer schade, wenn jemand fragt, bekommt Antworten und ist dann auch nicht zufrieden.
Dann lies mal meinen 1. Beitrag nochmal.
An welcher Stelle habe ich nach Erfahrungen gefragt?
Die Frage ist, welche Gegenstände unter welchen "Überbegriff" fallen.
@Sonce:
Ich wurde extra nochmal darauf hingewiesen, unbedingt die Belege usw. aufzubewahren und mich grob an die Werte zu halten. Weil im Falle einer Kontrolle sonst Schwierigkeiten auftreten können und die das in der Vergangenheit auch schon hatten.
Wird vielleicht von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt.
ich war nicht beim Amt.
Es war die Stiftung Donum Vitae.
Die sagten, das sowas nicht kontrolliert wird, weil die Menschen die das beantragen und genehmigt bekommen, ohnehin finanzielle Einschränkungen hätten. Daher sollten sie das Geld lieber erst dort ausgeben, wo sie es am Nötigsten bräuchten und schauen, das sie die Babysachen so günstig wie möglich bekommen (gebraucht). Das war ihre Erklärung.
19.01.2016 12:37
Und zur Erstaustattung würde ich sagen, das da die Kleidung usw. gemeint sind und nicht die Möbel.
Aber hinter den einzelnen Punkten steht bestimmt auch ein Geld Betrag. Daran kann man ja auch ein bisschen was ausmachen.
Aber hinter den einzelnen Punkten steht bestimmt auch ein Geld Betrag. Daran kann man ja auch ein bisschen was ausmachen.
19.01.2016 12:43
Hab mal eben auf meinen Bescheid geschaut. (Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
hab nen Gesamtbetrag und der ist detailliert aufgegliedert in
- Umstandskleidung / Klinik und Stillbedarf
- Erstausstattung des Kindes (Kinderwagen, Pflege und Kleinbedarf, Kinderbett mit Zubehör)
- Wohnung und Einrichtung ( Kinderzimmerschrank und Wickelkommode)
- sonstige Hilfen (Hausrat wie Flaschen, Sterigerät, etc)
Mit dem Hinweis: Quittungen sind aufzubewahren, Für den Fall einer Überprüfung.
hab nen Gesamtbetrag und der ist detailliert aufgegliedert in
- Umstandskleidung / Klinik und Stillbedarf
- Erstausstattung des Kindes (Kinderwagen, Pflege und Kleinbedarf, Kinderbett mit Zubehör)
- Wohnung und Einrichtung ( Kinderzimmerschrank und Wickelkommode)
- sonstige Hilfen (Hausrat wie Flaschen, Sterigerät, etc)
Mit dem Hinweis: Quittungen sind aufzubewahren, Für den Fall einer Überprüfung.
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