Mütter- und Schwangerenforum

Größere Wohnung?!?

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-Joya-
3257 Beiträge
16.08.2008 14:04
Mein mann beginnt zwar nächsten monat eine neue arbeitsstelle, mich würde aber trotzdem mal interessieren, ab wann man eine größere wohnung beziehen darf, wenn man hartz 4 bekommt. Heutzutage weiß man schließlich nie, wann er den job wieder verliert, daher meine frage:

Ab wann darf man sich eine größere wohnung suchen? - Wir sind zurzeit zwei personen, ich bin schwanger (ET am 02.01) Darf man schon vor der geburt umziehen?
Wie groß bzw. wie teuer darf die wohnung sein?

Würde mich über antworten freuen!
Grenzgängerin
8731 Beiträge
16.08.2008 14:12
Ob ihr vorher umziehen dürft weiss ich zwar nicht weil ich noch bei meinen eltern gewohnt habe aber was das andere angeht

die Wohnung darf für euch zu dritt später bis ca 60-65 qm haben (wobei die da selten drauf achten wir haben auch 80qm)

wie teuer sie sein darf hängt vom mietspiegel und der stadt ab in der ihr lebt bzw in die ihr zieht, die meisten JobCentren etc haben sone Heftchen wo das aufgelistet ist was die wohnung in welchem stadtteil kosten darf etc... einfach hin gehen und nach den MIETOBERGRENZEN für eure stadt für eine 3 personen wohnung fragen
16.08.2008 14:14
Also ich suche jetzt auch gerade eine Wohnung , weil ich noch zu hause bin. Sagen wieviel die Wohnung von der kosten darf und wie groß die sein darf weis ich leider nicht.
Da ich nur eine wohnung für mich und mein Baby (ET 25.01) beziehe.
Also mir steht eine 60 m2 wohnung zu die darf 354€ kosten + nebenkosten und das wird von amt bezahlt für zwei Personen.
Ich darf ausziehen wenn ich eine wohnung habe die den Anforderungen von denen und meinen wünschen entspricht. Ich würde einfach mal anrufen und nachfragen was die übernehmen und wie groß die sein darf für euch drei.

LG angie
LG angie
Tiffylein
13485 Beiträge
16.08.2008 14:18
also ich zieh auch nur mit baby allein aus. hab ET 9.01., bin aber jetzt schon zum 1.8. ausgezogen und das durft ich auch . die zahlen schon seit dem 1.8. also...

ich hätte 60m² haben dürfen udn die durfte kalt kosten 243 euro... meine hat aber 70 qm und kostet 290 kalt. ob die jetzt 70 qm oder nur 60 hat interessiert keinen wirklich. aber die 47 euro zusätzlich muss ich halt selbst übernehmen an kosten.
Dani616
17257 Beiträge
16.08.2008 14:18
umziehen dürft ihr aber das a amt bezahlt nur das was euch 2 zusteht an miete..und ab den tag wo euer kind da is wird das gezahlt was euch 3 zu steht..ziehst du jetz um musst du den rest der miete selbst zahlen
16.08.2008 14:20
es ist überall anders. Wir sind auch zu dritt und dürfen 70 qm und 550 warm haben. wohen in ner 68 qm wohnung und 510 inkl. nebenkosten. dein kind wird ab der 12 woche angerechnet (ab dann darfst du ne größere wohnung für 3 personen wie oben genannt) da gibt es dann auch 54 eur schwangerenmehrbedarf dazu.
16.08.2008 14:21
Zitat von dani616:
umziehen dürft ihr aber das a amt bezahlt nur das was euch 2 zusteht an miete..und ab den tag wo euer kind da is wird das gezahlt was euch 3 zu steht..ziehst du jetz um musst du den rest der miete selbst zahlen


das stimmt so nicht! Bin im 7 monat in meine wohnung gezogen uns die haben voll gezahlt!! Für 2 personen. Ab der 12. woche zählt das kind schon dazu!!!!
16.08.2008 14:23
bei drei personen (gilt ab der 12. ssw) dürft ihr ca. 75m2 zu einer kaltmiete von 348€ beziehen auch schon vor der geburt...
das weiss ich deshalb weil ich das grad auch mache ...
allerdings kommt es glaub auch drauf an wo du wohnst, ist nicht in jedem bundesland gleich soweit meine infos sind, aber die 75m2 sind auch nur ein richtwert, da die auch zu teuer sein können...
geh aufs amt und lass dir ausstellen wieviel du beziehen darfst, und dann geh damit los...
16.08.2008 14:26
Ich durfte damals nicht umziehen mit der begründung . das kind kann ja noch tot geboren werden . Sind dann einfach so 3 wochen vor der entbindung umgezogen .
16.08.2008 14:27
Zitat von dani616:
umziehen dürft ihr aber das a amt bezahlt nur das was euch 2 zusteht an miete..und ab den tag wo euer kind da is wird das gezahlt was euch 3 zu steht..ziehst du jetz um musst du den rest der miete selbst zahlen


das stimmt nicht!
sie ist ja schon über die 12. woche...
16.08.2008 14:31
Zitat von terrokrümmel:
Ich durfte damals nicht umziehen mit der begründung . das kind kann ja noch tot geboren werden . Sind dann einfach so 3 wochen vor der entbindung umgezogen .


Bitte was?? das kann ja wohl nicht wahrsein. Ich durfte ab der 12. woche weil das risiko das kind zu verlieren vor der 12. woche sehr hoch ist. aber das die sagen wegen ner totgeburt ist ja wohl mal der abloute oberhammer. Ich könnte eh immer wegen den scheiß ämtern ausrastet. hmmmm....
-Joya-
3257 Beiträge
16.08.2008 14:33
Danke für eure vielen antworten! Ich weiß von unserer jetzigen wohnung, dass die nicht auf die quadratmeteranzahl schauen, sondern hauptsächlich auf die miete. So ein mist, gestern war ich doch beim amt, da hätte ich gleich mal fragen können...

Ich würde schon gern noch vor der geburt und so schnell wie möglich ausziehen, aber wenn ich jetzt so nachrechne und die 3monatige kündigungsfrist bedenke, könnte das ganz schön knapp werden. Und zwei mieten können wir uns nicht leisten.

Wenn wir die möbel im schlafzimmer etwas zusammenschieben, würde das für die erste zeit mit baby zwar gehen, aber erstens wäre das wirklich nur die absolute notlösung und zweitens ist unser schlafzimmer total kalt im winter, das wird auch trotz heizung nicht richtig warm und daher würde ich unser baby nur ungern dort schlafen lassen...

Also werde ich jetzt mal so schnell wie möglich verbindliche informationen einholen. Vielleicht kann ich die auch über die jobcenter-hotline bekommen?!?
16.08.2008 14:41
naja aber wenn das amt bezahlen soll isses besser du hast eine "erlaubnis" von denen in der hand...
du brauchst halt so am besten paar angebote und dann musst halt hoffen das die ja sagen, aber eigentlich müssen sie das...
16.08.2008 14:46
Zitat von kristin87:
Zitat von terrokrümmel:
Ich durfte damals nicht umziehen mit der begründung . das kind kann ja noch tot geboren werden . Sind dann einfach so 3 wochen vor der entbindung umgezogen .


Bitte was?? das kann ja wohl nicht wahrsein. Ich durfte ab der 12. woche weil das risiko das kind zu verlieren vor der 12. woche sehr hoch ist. aber das die sagen wegen ner totgeburt ist ja wohl mal der abloute oberhammer. Ich könnte eh immer wegen den scheiß ämtern ausrastet. hmmmm....

Das war beim ersten Kind , da bekamm ich nix vom Amt . Damals braute mann einen Wohnberechtigungschein . und da wolte mann den mir nicht geben . mit der begründung ich muß da wohnen bleiben . weil das kind ja och noch tot geboren werden kann .
16.08.2008 14:50
unglaublich das es solche leute auf den ämtern gibt...
wenn du nix verdient hast, nach was hat sich dieser schein denn gerichtet?
du hattest doch nen grund, und so einen unmenschlichen grund aufzuführen find ich ja mal hammer...
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