Kann das Jobcenter einen höheren Erstattungsanspruch stellen, als es Leistung gezahlt hat?
05.09.2020 15:45
Kann das Jobcenter einen höheren Erstattungsanspruch stellen, als es Leistung gezahlt hat?
Kurze Erklärung:
Ich habe am 22.07.2020 ( mein 4 Kind) entbunden habe Kindergeld und elterngeld beantragt. Somit habe ich ab Juli ein Anspruch auf elterngeld und Kindergeld
Ich wollte meine Daten nicht nennen aber muss ich ja das es verstanden wird. Ich habe für :
Juli 158 Euro Alg2
August. 132 Euro Alg2
September 418 Alg2 bekommen
So jetzt hat die arge ein Erstattungsanspruch gestellt bei der Familienkasse und Eltern Geld stelle.
Heute habe ich eine durchschrift bekommen von der Arge das sie genau 705 Euro einbeziehen.
Ich sehe ein das sie das Geld was sie in Vorkasse gegangen sind wie oben beschrieben einbeziehen jetzt kommt aber für mich das Aber.
Sie begründen die Erstattung für die Familienkasse so
Juli 241 Euro
August 356 Euro
September 592 Euro.
Ist das denn rechtens????? Das sie mir mehr Geld abziehen wollen als ich von den bekomm habe??? ?
Kurze Erklärung:
Ich habe am 22.07.2020 ( mein 4 Kind) entbunden habe Kindergeld und elterngeld beantragt. Somit habe ich ab Juli ein Anspruch auf elterngeld und Kindergeld
Ich wollte meine Daten nicht nennen aber muss ich ja das es verstanden wird. Ich habe für :
Juli 158 Euro Alg2
August. 132 Euro Alg2
September 418 Alg2 bekommen
So jetzt hat die arge ein Erstattungsanspruch gestellt bei der Familienkasse und Eltern Geld stelle.
Heute habe ich eine durchschrift bekommen von der Arge das sie genau 705 Euro einbeziehen.
Ich sehe ein das sie das Geld was sie in Vorkasse gegangen sind wie oben beschrieben einbeziehen jetzt kommt aber für mich das Aber.
Sie begründen die Erstattung für die Familienkasse so
Juli 241 Euro
August 356 Euro
September 592 Euro.
Ist das denn rechtens????? Das sie mir mehr Geld abziehen wollen als ich von den bekomm habe??? ?
-
Zahlung ist Rechtens bekommt die Arge 53.85%
-
Zahlung ist nicht Rechtens ich bekomme noch Geld 46.15%
Abgegebene Stimmen:
13
05.09.2020 15:57
Da würde ich mich anwaltlich beraten lassen, eigentlich kann es nicht sein das du mehr zurück zahlen sollst als du bekommen hast.
Bzw erstmal Widerspruch schreiben oder da vorsprechen.
Bzw erstmal Widerspruch schreiben oder da vorsprechen.
05.09.2020 15:59
Wenn du deine 3 Zahlungen zusammenrechnest, kommst du doch auf die Summe, die sie einziehen wollen. Da ist die Erklärung doch "egal", oder?
05.09.2020 16:08
Ich bekomme das zwar nicht aber ich würde da Montag einfach mal anrufen woran sie diese Rückerstattung fest machen ... denn sie wollen ja tatsächlich für jeden Monat mehr Geld zurück als sie ausbezahlt haben ...
Da bringt dir aber wirklich nur das persönliche oder telefonische Gespräch mit einer Mitarbeiterin vor Ort ...
Ich drück dir die Daumen dass es sich klärt und du dich nicht darüber ärgern musst ...
Da bringt dir aber wirklich nur das persönliche oder telefonische Gespräch mit einer Mitarbeiterin vor Ort ...
Ich drück dir die Daumen dass es sich klärt und du dich nicht darüber ärgern musst ...
05.09.2020 16:18
Zitat von mausebiene25:
Kann das Jobcenter einen höheren Erstattungsanspruch stellen, als es Leistung gezahlt hat?
Kurze Erklärung:
Ich habe am 22.07.2020 ( mein 4 Kind) entbunden habe Kindergeld und elterngeld beantragt. Somit habe ich ab Juli ein Anspruch auf elterngeld und Kindergeld
Ich wollte meine Daten nicht nennen aber muss ich ja das es verstanden wird. Ich habe für :
Juli 158 Euro Alg2
August. 132 Euro Alg2
September 418 Alg2 bekommen
So jetzt hat die arge ein Erstattungsanspruch gestellt bei der Familienkasse und Eltern Geld stelle.
Heute habe ich eine durchschrift bekommen von der Arge das sie genau 705 Euro einbeziehen.
Ich sehe ein das sie das Geld was sie in Vorkasse gegangen sind wie oben beschrieben einbeziehen jetzt kommt aber für mich das Aber.
Sie begründen die Erstattung für die Familienkasse so
Juli 241 Euro
August 356 Euro
September 592 Euro.
Ist das denn rechtens????? Das sie mir mehr Geld abziehen wollen als ich von den bekomm habe??? ?![]()
Ja da sie ja die Krankenkasse Beiträge für dich mit bezahlt haben in den Monaten
05.09.2020 16:19
Das ist doch das Geld was sie zuviel gezahlt haben?
Das steht ihnen ja wieder zu.
Das steht ihnen ja wieder zu.
05.09.2020 16:55
Zitat von einfachmalso:
Zitat von mausebiene25:
Kann das Jobcenter einen höheren Erstattungsanspruch stellen, als es Leistung gezahlt hat?
Kurze Erklärung:
Ich habe am 22.07.2020 ( mein 4 Kind) entbunden habe Kindergeld und elterngeld beantragt. Somit habe ich ab Juli ein Anspruch auf elterngeld und Kindergeld
Ich wollte meine Daten nicht nennen aber muss ich ja das es verstanden wird. Ich habe für :
Juli 158 Euro Alg2
August. 132 Euro Alg2
September 418 Alg2 bekommen
So jetzt hat die arge ein Erstattungsanspruch gestellt bei der Familienkasse und Eltern Geld stelle.
Heute habe ich eine durchschrift bekommen von der Arge das sie genau 705 Euro einbeziehen.
Ich sehe ein das sie das Geld was sie in Vorkasse gegangen sind wie oben beschrieben einbeziehen jetzt kommt aber für mich das Aber.
Sie begründen die Erstattung für die Familienkasse so
Juli 241 Euro
August 356 Euro
September 592 Euro.
Ist das denn rechtens????? Das sie mir mehr Geld abziehen wollen als ich von den bekomm habe??? ?![]()
Ja da sie ja die Krankenkasse Beiträge für dich mit bezahlt haben in den Monaten
Das ist so nicht richtig die Krankenkassen Beiträge müssen die sich wieder bei der Krankenkasse zurück holen nicht bei mir sonst würden sie doppelt bekomm.
05.09.2020 16:59
Zitat von Tanzbär:
Wenn du deine 3 Zahlungen zusammenrechnest, kommst du doch auf die Summe, die sie einziehen wollen. Da ist die Erklärung doch "egal", oder?
Nein ist es nicht.
da die arge mehr Geld von mir will also sie gezahlt haben.!! Die wollen von mir 1190 Euro zurück obwohl ich nur 708 von den bekommen habe. Bitte richtig lesen.
05.09.2020 16:59
Zitat von mausebiene25:
Kann das Jobcenter einen höheren Erstattungsanspruch stellen, als es Leistung gezahlt hat?
Kurze Erklärung:
Ich habe am 22.07.2020 ( mein 4 Kind) entbunden habe Kindergeld und elterngeld beantragt. Somit habe ich ab Juli ein Anspruch auf elterngeld und Kindergeld
Ich wollte meine Daten nicht nennen aber muss ich ja das es verstanden wird. Ich habe für :
Juli 158 Euro Alg2
August. 132 Euro Alg2
September 418 Alg2 bekommen
So jetzt hat die arge ein Erstattungsanspruch gestellt bei der Familienkasse und Eltern Geld stelle.
Heute habe ich eine durchschrift bekommen von der Arge das sie genau 705 Euro einbeziehen.
Ich sehe ein das sie das Geld was sie in Vorkasse gegangen sind wie oben beschrieben einbeziehen jetzt kommt aber für mich das Aber.
Sie begründen die Erstattung für die Familienkasse so
Juli 241 Euro
August 356 Euro
September 592 Euro.
Ist das denn rechtens????? Das sie mir mehr Geld abziehen wollen als ich von den bekomm habe??? ?![]()
241€+356€+592€ macht 1.189€, die bereits gezahlten Beiträge von dir machen ja 708€. Muss ja irgendwie eine Erklärung in dem Bescheid stehen, wie sich die höheren Beiträge zusammensetzen. Vielleicht noch Miet- oder Versicherungskosten!?
05.09.2020 16:59
Zitat von Cookie88:
Das ist doch das Geld was sie zuviel gezahlt haben?![]()
Das steht ihnen ja wieder zu.
Die wollen von mir 1190 zurück hab aber von den nur 708 Euro bekommen
05.09.2020 17:02
Zitat von annusch:
Zitat von mausebiene25:
Kann das Jobcenter einen höheren Erstattungsanspruch stellen, als es Leistung gezahlt hat?
Kurze Erklärung:
Ich habe am 22.07.2020 ( mein 4 Kind) entbunden habe Kindergeld und elterngeld beantragt. Somit habe ich ab Juli ein Anspruch auf elterngeld und Kindergeld
Ich wollte meine Daten nicht nennen aber muss ich ja das es verstanden wird. Ich habe für :
Juli 158 Euro Alg2
August. 132 Euro Alg2
September 418 Alg2 bekommen
So jetzt hat die arge ein Erstattungsanspruch gestellt bei der Familienkasse und Eltern Geld stelle.
Heute habe ich eine durchschrift bekommen von der Arge das sie genau 705 Euro einbeziehen.
Ich sehe ein das sie das Geld was sie in Vorkasse gegangen sind wie oben beschrieben einbeziehen jetzt kommt aber für mich das Aber.
Sie begründen die Erstattung für die Familienkasse so
Juli 241 Euro
August 356 Euro
September 592 Euro.
Ist das denn rechtens????? Das sie mir mehr Geld abziehen wollen als ich von den bekomm habe??? ?![]()
241€+356€+592€ macht 1.189€, die bereits gezahlten Beiträge von dir machen ja 708€. Muss ja irgendwie eine Erklärung in dem Bescheid stehen, wie sich die höheren Beiträge zusammensetzen. Vielleicht noch Miet- oder Versicherungskosten!?
Leider nicht habe nur eine Kopie von der Arge bekommen was die gelten machen. Und krankenkasse Beiträge müssen die sich von der Krankenkasse wieder holen wenn due die zuviel bezahlten beträge nicht von mir.
05.09.2020 17:24
Zitat von mausebiene25:
Zitat von einfachmalso:
Zitat von mausebiene25:
Kann das Jobcenter einen höheren Erstattungsanspruch stellen, als es Leistung gezahlt hat?
Kurze Erklärung:
Ich habe am 22.07.2020 ( mein 4 Kind) entbunden habe Kindergeld und elterngeld beantragt. Somit habe ich ab Juli ein Anspruch auf elterngeld und Kindergeld
Ich wollte meine Daten nicht nennen aber muss ich ja das es verstanden wird. Ich habe für :
Juli 158 Euro Alg2
August. 132 Euro Alg2
September 418 Alg2 bekommen
So jetzt hat die arge ein Erstattungsanspruch gestellt bei der Familienkasse und Eltern Geld stelle.
Heute habe ich eine durchschrift bekommen von der Arge das sie genau 705 Euro einbeziehen.
Ich sehe ein das sie das Geld was sie in Vorkasse gegangen sind wie oben beschrieben einbeziehen jetzt kommt aber für mich das Aber.
Sie begründen die Erstattung für die Familienkasse so
Juli 241 Euro
August 356 Euro
September 592 Euro.
Ist das denn rechtens????? Das sie mir mehr Geld abziehen wollen als ich von den bekomm habe??? ?![]()
Ja da sie ja die Krankenkasse Beiträge für dich mit bezahlt haben in den Monaten
Das ist so nicht richtig die Krankenkassen Beiträge müssen die sich wieder bei der Krankenkasse zurück holen nicht bei mir sonst würden sie doppelt bekomm.
Nein das ist falsch.
05.09.2020 17:25
Zitat von mausebiene25:
Zitat von Tanzbär:
Wenn du deine 3 Zahlungen zusammenrechnest, kommst du doch auf die Summe, die sie einziehen wollen. Da ist die Erklärung doch "egal", oder?
Nein ist es nicht.da die arge mehr Geld von mir will also sie gezahlt haben.!! Die wollen von mir 1190 Euro zurück obwohl ich nur 708 von den bekommen habe. Bitte richtig lesen.
Du hast es falsch geschrieben.
Ruf da am Montag einfach an und lasse es dir erklären.
05.09.2020 18:25
Bitte ruf dort an und lass es dir erklären.
Dafür ist das Servicecenter da, und ansonsten bitte um einen Rückruf der Leistungsabteilung.
Man kann dir aufgrund des beschriebenen keine rechtsverbindliche Auskunft geben, in der Regel sind diese Bescheide korrekt.
Lass es dir erklären, bist du immer noch der Ansicht das ist falsch Stelle einen Antrag auf Überprüfung.
Dafür ist das Servicecenter da, und ansonsten bitte um einen Rückruf der Leistungsabteilung.
Man kann dir aufgrund des beschriebenen keine rechtsverbindliche Auskunft geben, in der Regel sind diese Bescheide korrekt.
Lass es dir erklären, bist du immer noch der Ansicht das ist falsch Stelle einen Antrag auf Überprüfung.
05.09.2020 18:39
Zitat von mausebiene25:
Zitat von Cookie88:
Das ist doch das Geld was sie zuviel gezahlt haben?![]()
Das steht ihnen ja wieder zu.
Die wollen von mir 1190 zurück hab aber von den nur 708 Euro bekommen![]()
Sie schreiben doch, laut eingangspost, dass sie 708€ von dir haben wollen. Und die berechnung was sie der elterngeldstelle zugeschickt haben ist das was die Elterngeldstelle dir zahlen musss. Du bekommst den differenzbetrag zwischen den 708 und 1190 von der elterngeldstelle ausgezahlt.
Den Krankenkassenbeitrag bekommt die Arge von der Krankenkasse zurück. Ich meine du bist in der Krankenkasse in der Zeit des Elterngeldbezuges beitragsfrei gesetzt.
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