Kann man alten Urlaub zum neuen Arbeitgeber mit rüber nehmen ?
04.06.2019 19:54
Hallo
Ich habe vollgegenes Problem und zwar habe ich auf 450 Euro Basis gearbeitet und habe jetzt zum 31.05 gekündigt und am 01.06 eine neue Stelle angefangen .
Ich war krank und konnte meine restlichen 10,5 Urlaub Tage nicht in Anspruch nehmen , jetzt ist es so wenn mein letzter Arbeitgeber meinen Lohn plus denn Urlaub zahlt komme ich über die 450 Euro und somit müsse er mich anmelden das ich Steuer zahle !
Jetzt rufte er mich heute an und meinte ich könne die 10,5 Tage ohne Probleme mit zum neuen Arbeitgeber nehmen ? Häää , hab ich noch nie gehört ! Im Internet steht nix davon das dass geht .
Ich glaube langsam das er mir meinen zustehenden Lohn mit Urlaub nicht zahlen will
Kann mir jemand einen Tipp geben ? Werde morgen meine Steuerberaterin mal anrufen
Danke
Ich habe vollgegenes Problem und zwar habe ich auf 450 Euro Basis gearbeitet und habe jetzt zum 31.05 gekündigt und am 01.06 eine neue Stelle angefangen .
Ich war krank und konnte meine restlichen 10,5 Urlaub Tage nicht in Anspruch nehmen , jetzt ist es so wenn mein letzter Arbeitgeber meinen Lohn plus denn Urlaub zahlt komme ich über die 450 Euro und somit müsse er mich anmelden das ich Steuer zahle !
Jetzt rufte er mich heute an und meinte ich könne die 10,5 Tage ohne Probleme mit zum neuen Arbeitgeber nehmen ? Häää , hab ich noch nie gehört ! Im Internet steht nix davon das dass geht .
Ich glaube langsam das er mir meinen zustehenden Lohn mit Urlaub nicht zahlen will
Kann mir jemand einen Tipp geben ? Werde morgen meine Steuerberaterin mal anrufen
Danke
04.06.2019 19:56
Was hat denn der neue Arbeitgeber mit dem Urlaub beim alten Arbeitgeber zu tun?
Hab ich noch nie gehört und kann ich mir auch kaum vorstellen
Hab ich noch nie gehört und kann ich mir auch kaum vorstellen
04.06.2019 19:58
Das ist Quatsch. Dein AG hofft das du so dumm bist und das machst. Entweder du nimm’ den Urlaub jetzt und lässt ihn auszahlen.
04.06.2019 20:00
Eine ehemalige Kollegin hat ihren Urlaub vom alten AG mit zum neuen genommen. Das ging. Wie genau weiß ich aber nicht. Ich weiß nur es mussten beide zustimmen.
Sie arbeitete teilzeit, aber nicht 450 Euro. Jetzt beim neuen AG arbeitet sie vollzeit, und ja, sie hat irgendwie ihren Urlaubsanspruch mit rüber nehmen können.
Sie arbeitete teilzeit, aber nicht 450 Euro. Jetzt beim neuen AG arbeitet sie vollzeit, und ja, sie hat irgendwie ihren Urlaubsanspruch mit rüber nehmen können.
04.06.2019 20:00
Nein.Lass ihn dir auszahlen wenn du damit unter 450 bleibst.Wenn nicht einfach stückeln.
04.06.2019 20:01
Zitat von Nuya:
Eine ehemalige Kollegin hat ihren Urlaub vom alten AG mit zum neuen genommen. Das ging. Wie genau weiß ich aber nicht. Ich weiß nur es mussten beide zustimmen.
Sie arbeitete teilzeit, aber nicht 450 Euro. Jetzt beim neuen AG arbeitet sie vollzeit, und ja, sie hat irgendwie ihren Urlaubsanspruch mit rüber nehmen können.
Nachtrag: Achso, aber nur den Urlaub aus dem Jahr in dem sie gewechselt hat, nicht den Resturlaub aus dem vorigen Jahr, den musste sie nehmen.
Aber wie gesagt, die Formalitäten weiß ich absolut nicht.
Wenn dein AG das als so problemlos dargestellt hat, dann würde ich ihn einfach nochmal fragen, wie das genau formal auszusehen hat.
04.06.2019 20:09
Doch geht:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-ur laub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfal len_76_391108.html
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-ur laub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfal len_76_391108.html
Zitat:
Urlaubsübertragung auf neuen Arbeitgeber
Wechseln Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres den Job, können sie bei dem neuen Arbeitgeber grundsätzlich den noch verbliebenen Urlaub aus der alten Beschäftigung beanspruchen. Um zu vermeiden, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaub doppelt beansprucht, ist der bisherige Arbeitgeber nach § 6 Absatz 2 BUrlG gesetzlich verpflichtet, eine Bescheinigung darüber auszustellen, wie viel Urlaub im laufenden Kalenderjahr bereits gewährt oder abgegolten wurde.
04.06.2019 20:18
Hallo,
Du konntest den Urlaub nicht nehmen aufgrund einer Erkrankung. Heißt, es war unvorhergesehen. Somit darfst du bei der Urlaubsangeltung auch die Entgelt-Grenze übersteigen, ohne das es Probleme macht. Also es kann als Minijob abgerechnet werden.
Übertragen würde ich es nicht, dann muss der neue AG ja zustimmen und die zusätzliche Urlaubstage gewähren auf seine Kappe. So einen Fall kenne ich nicht.
Lg
Zirkonia
Du konntest den Urlaub nicht nehmen aufgrund einer Erkrankung. Heißt, es war unvorhergesehen. Somit darfst du bei der Urlaubsangeltung auch die Entgelt-Grenze übersteigen, ohne das es Probleme macht. Also es kann als Minijob abgerechnet werden.
Übertragen würde ich es nicht, dann muss der neue AG ja zustimmen und die zusätzliche Urlaubstage gewähren auf seine Kappe. So einen Fall kenne ich nicht.
Lg
Zirkonia
04.06.2019 20:46
Zitat von Sie.28:
Hallo
Ich habe vollgegenes Problem und zwar habe ich auf 450 Euro Basis gearbeitet und habe jetzt zum 31.05 gekündigt und am 01.06 eine neue Stelle angefangen .
Ich war krank und konnte meine restlichen 10,5 Urlaub Tage nicht in Anspruch nehmen , jetzt ist es so wenn mein letzter Arbeitgeber meinen Lohn plus denn Urlaub zahlt komme ich über die 450 Euro und somit müsse er mich anmelden das ich Steuer zahle !
Jetzt rufte er mich heute an und meinte ich könne die 10,5 Tage ohne Probleme mit zum neuen Arbeitgeber nehmen ? Häää , hab ich noch nie gehört ! Im Internet steht nix davon das dass geht .
Ich glaube langsam das er mir meinen zustehenden Lohn mit Urlaub nicht zahlen will
Kann mir jemand einen Tipp geben ? Werde morgen meine Steuerberaterin mal anrufen
Danke
Natürlich kannst du dein Urlaub mitnehmen! Der neue AG benötigt eine Bestätigung vom jetzigem AG ob du noch Urlaubsanspruch hast und wenn ja, wie hoch. Diese muss dir dann dein neuer AG gewähren.
04.06.2019 20:47
Zitat von Bommelmütze:
Doch geht:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-ur laub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfal len_76_391108.html
Zitat:
Urlaubsübertragung auf neuen Arbeitgeber
Wechseln Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres den Job, können sie bei dem neuen Arbeitgeber grundsätzlich den noch verbliebenen Urlaub aus der alten Beschäftigung beanspruchen. Um zu vermeiden, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaub doppelt beansprucht, ist der bisherige Arbeitgeber nach § 6 Absatz 2 BUrlG gesetzlich verpflichtet, eine Bescheinigung darüber auszustellen, wie viel Urlaub im laufenden Kalenderjahr bereits gewährt oder abgegolten wurde.
Sollte einfach alles lesen bevor ich antworte
04.06.2019 21:01
Ich hab damals beim Wechsel Urlaubstage zum
neuen Arbeitgeber mitgenommen.
neuen Arbeitgeber mitgenommen.
04.06.2019 21:13
Zitat von Zirkonia85:
Hallo,
Du konntest den Urlaub nicht nehmen aufgrund einer Erkrankung. Heißt, es war unvorhergesehen. Somit darfst du bei der Urlaubsangeltung auch die Entgelt-Grenze übersteigen, ohne das es Probleme macht. Also es kann als Minijob abgerechnet werden.
Übertragen würde ich es nicht, dann muss der neue AG ja zustimmen und die zusätzliche Urlaubstage gewähren auf seine Kappe. So einen Fall kenne ich nicht.
Lg
Zirkonia
Ich habe das schon mehrfach erlebt. Ich wäre allerdings wohl als Arbeitgeber nicht so happy, wenn es viel Urlaub ist ... aber grundsätzlich geht das schon
04.06.2019 21:20
Zitat von Anja_FFM:
Zitat von Zirkonia85:
Hallo,
Du konntest den Urlaub nicht nehmen aufgrund einer Erkrankung. Heißt, es war unvorhergesehen. Somit darfst du bei der Urlaubsangeltung auch die Entgelt-Grenze übersteigen, ohne das es Probleme macht. Also es kann als Minijob abgerechnet werden.
Übertragen würde ich es nicht, dann muss der neue AG ja zustimmen und die zusätzliche Urlaubstage gewähren auf seine Kappe. So einen Fall kenne ich nicht.
Lg
Zirkonia
Ich habe das schon mehrfach erlebt. Ich wäre allerdings wohl als Arbeitgeber nicht so happy, wenn es viel Urlaub ist ... aber grundsätzlich geht das schon
Das ist ganz normal. Warum sollte es für den neuen Arbeitgeber doof sein? Stell dir vor du bist die ersten 6 Monate arbeitslos und bekommst dann einen neuen Job, dann steht dir doch auch für ein halbes Jahr Urlaub zu. Dann sagt der neue Chef doch auch nicht "Du warst dieses Jahr 6 Monate zuhause, dass war genug Urlaub". Macht überhaupt keinen Sinn. Als Arbeitnehmer hat man Urlaubsanspruch für ein Jahr und wenn der noch nicht genommen wurde muss der letzte Chef des Jahres es gewähren. Wichtig ist nur nachweisen zu können, dass man ihn noch nicht genommen hat.
05.06.2019 15:37
Zitat von FräuleinS:
Zitat von Anja_FFM:
Zitat von Zirkonia85:
Hallo,
Du konntest den Urlaub nicht nehmen aufgrund einer Erkrankung. Heißt, es war unvorhergesehen. Somit darfst du bei der Urlaubsangeltung auch die Entgelt-Grenze übersteigen, ohne das es Probleme macht. Also es kann als Minijob abgerechnet werden.
Übertragen würde ich es nicht, dann muss der neue AG ja zustimmen und die zusätzliche Urlaubstage gewähren auf seine Kappe. So einen Fall kenne ich nicht.
Lg
Zirkonia
Ich habe das schon mehrfach erlebt. Ich wäre allerdings wohl als Arbeitgeber nicht so happy, wenn es viel Urlaub ist ... aber grundsätzlich geht das schon
Das ist ganz normal. Warum sollte es für den neuen Arbeitgeber doof sein? Stell dir vor du bist die ersten 6 Monate arbeitslos und bekommst dann einen neuen Job, dann steht dir doch auch für ein halbes Jahr Urlaub zu. Dann sagt der neue Chef doch auch nicht "Du warst dieses Jahr 6 Monate zuhause, dass war genug Urlaub". Macht überhaupt keinen Sinn. Als Arbeitnehmer hat man Urlaubsanspruch für ein Jahr und wenn der noch nicht genommen wurde muss der letzte Chef des Jahres es gewähren. Wichtig ist nur nachweisen zu können, dass man ihn noch nicht genommen hat.
Dann hast Du anteilig für 6 Monate Urlaube, also 15 Tage Urlaub, wenn der Jahresurlaub 30 Tage beträgt. Fängt jemand im Oktober an z.B. hätte er einen Resturlaub für dieses Jahr von 7,5 Tagen. Bringt er noch 15 Tage nicht genommenen Urlaub mit sind das auf einmal 22,5 Tage. Ja, ich wäre nicht enthusiastisch in dem Fall, wo das mein Mitarbeiter wäre.
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