Mütter- und Schwangerenforum

Kann man die Lohnsteuerklasse ändern ?

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27.04.2019 08:02
Hallo

Und zwar fange ich so wie es aussieht ab 01.06 eine neue Stelle als Reinigungskraft im öffentlichen Dienst an , ich verdiene da fast das 3 fache mehr wie ich jetzt verdiene in meinem alten Job . Mein Mann ist Schichtarbeiter und arbeitet 3 Schichten er hat die lohnsteuerklasse 4 und ich natürlich die 5 hab mir das mal ausrechnen lassen hab dann fast 1000 Euro Abzüge was ich echt übel finde !

Kann man die Lohnsteuerklasse auch auf beide mit 4 legen ? Hat mein Mann dann auch Einbußen ?

Wäre super wenn mir jemand nen Rat geben könnte
nilou
14053 Beiträge
27.04.2019 08:03
Geht damit zu einem Steuerberater/Lohnsteuerverein und lasst euch alles durchrechnen.
ritter-sport
48 Beiträge
27.04.2019 08:05
Die Lohnsteuerkombi 4 und 5 gibt es nicht.

Entweder habt ihr beide die 4 oder er zur Zeit die 3 und du dadurch die 5.

Aber klar, grundsätzlich kann man einmal jährlich meine ich, die Klassen wechseln.
Once-upon-a-time
463 Beiträge
27.04.2019 08:17
Und egal wie ihr die lohnsteuerklassen wählt-die jahressteuerschuld ist die gleiche. Die lohnsteuerklassen regeln nur die Höhe der Lohnsteuer, die dann als Vorauszahlung von der jahressteuerschuld abgezogen wird.
Melly82
4030 Beiträge
27.04.2019 08:35
Zitat von Once-upon-a-time:

Und egal wie ihr die lohnsteuerklassen wählt-die jahressteuerschuld ist die gleiche. Die lohnsteuerklassen regeln nur die Höhe der Lohnsteuer, die dann als Vorauszahlung von der jahressteuerschuld abgezogen wird.


Nicht ganz.

Das ehegattensplitting soll schon eine Erleichterung darstellen. Aber Du hast schon recht, bei 4/4 kann es auch mal eine böse Überraschung geben. Muss man halt versuchen, möglichst viel werbungskosten etc zu produzieren.

@te: ihr seid 3/5 wie oben schon wer erwähnte gibt es 4/5 nicht.
Geht am besten wirklich zu einem guten Berater und lässt euch das nochmal durchrechnen. Wenn aber beide ungefähr gleich verdienen ist 4/4 meist die beste Wahl. Und ja, ihr könnt wechseln.
Vanellope
15442 Beiträge
27.04.2019 09:11
Schau doch einfach nach einem Lohnsteuerklassen Rechner. Da siehst du ob es sich lohnt. Wenn deutliche Unterschiede beim brutto da sind lohnt es sich in verschiedenen Klassen zu bleiben.
Feloidea
4127 Beiträge
27.04.2019 09:41
Das Splitting gilt doch für alle Kombinationen in der Ehe.
Also ja die Jahressteuerschuld ist immer gleich egal welche Kombi. Die Kombi lässt einem nur im Monat entweder mehr oder weniger haben. Im Jahr drauf muss dann eben entweder draufgezahlt werden oder man kriegt was raus.

Es gibt übrigens auch die 4 mit Faktor, die ist wohl am Genauesten, aber wie das genau ermittelt wird weiß ich nicht.
Marf
28106 Beiträge
27.04.2019 09:45
4/4 lohnt sich nur wenn ihr annähernd dasselbe verdient.
Ansonsten 3 und 5 .
Wechseln kannst du jährlich bzw. immer wenn du den Job wechselst o.natürlich dann ,wenn sich die Lebenssituation ändert.
Once-upon-a-time
463 Beiträge
27.04.2019 10:36
Zitat von Melly82:

Zitat von Once-upon-a-time:

Und egal wie ihr die lohnsteuerklassen wählt-die jahressteuerschuld ist die gleiche. Die lohnsteuerklassen regeln nur die Höhe der Lohnsteuer, die dann als Vorauszahlung von der jahressteuerschuld abgezogen wird.


Nicht ganz.

Das ehegattensplitting soll schon eine Erleichterung darstellen. Aber Du hast schon recht, bei 4/4 kann es auch mal eine böse Überraschung geben. Muss man halt versuchen, möglichst viel werbungskosten etc zu produzieren.
n.


Doch, genau so. Das Ehegattensplitting hat auch nichts mir den Steuerklassen zu tun.
27.04.2019 11:07
3/5 ging bei meinen Schwiegereltern böse nach hinten los
obwohl Schwiemu deutlich weniger verdient hat als Schwiepa. 2x über 1000€ Nachzahlung da kaum was zum
Absetzen.

Am besten mal beraten lassen dazu.
27.04.2019 13:07
Zitat von Melly82:

Zitat von Once-upon-a-time:

Und egal wie ihr die lohnsteuerklassen wählt-die jahressteuerschuld ist die gleiche. Die lohnsteuerklassen regeln nur die Höhe der Lohnsteuer, die dann als Vorauszahlung von der jahressteuerschuld abgezogen wird.


Nicht ganz.

Das ehegattensplitting soll schon eine Erleichterung darstellen. Aber Du hast schon recht, bei 4/4 kann es auch mal eine böse Überraschung geben. Muss man halt versuchen, möglichst viel werbungskosten etc zu produzieren.

@te: ihr seid 3/5 wie oben schon wer erwähnte gibt es 4/5 nicht.
Geht am besten wirklich zu einem guten Berater und lässt euch das nochmal durchrechnen. Wenn aber beide ungefähr gleich verdienen ist 4/4 meist die beste Wahl. Und ja, ihr könnt wechseln.


Das ehegattensplitting ist aber unabhängig von der lohnsteuerklasse, dass bekommst du als verheirateter immer, wenn du bei der Steuererklärung zusammenveranlagung wählst.

Für die tatsächlich zu bezahlende Steuer ist es egal, welche steuerklassen man wählt.
Nur bei 3/5 sind die Abzüge während des Jahres geringer ( vor allem bei der 3, sodass der Besserverdienende diese nehmen sollte), sodass es hier evtl zu einer "bösen" Nachzahlung kommen kann.
Das ist bei 4/4 eher nicht der Fall, weil da die Abzüge unterm Jahr schon höher sind und man somit eher wieder etwas zurückbekommt.

Kenn mich da aus, das ist meine Branche
Bianca1980
5619 Beiträge
27.04.2019 13:23
Zitat von mia85:

Zitat von Melly82:

Zitat von Once-upon-a-time:

Und egal wie ihr die lohnsteuerklassen wählt-die jahressteuerschuld ist die gleiche. Die lohnsteuerklassen regeln nur die Höhe der Lohnsteuer, die dann als Vorauszahlung von der jahressteuerschuld abgezogen wird.


Nicht ganz.

Das ehegattensplitting soll schon eine Erleichterung darstellen. Aber Du hast schon recht, bei 4/4 kann es auch mal eine böse Überraschung geben. Muss man halt versuchen, möglichst viel werbungskosten etc zu produzieren.

@te: ihr seid 3/5 wie oben schon wer erwähnte gibt es 4/5 nicht.
Geht am besten wirklich zu einem guten Berater und lässt euch das nochmal durchrechnen. Wenn aber beide ungefähr gleich verdienen ist 4/4 meist die beste Wahl. Und ja, ihr könnt wechseln.


Das ehegattensplitting ist aber unabhängig von der lohnsteuerklasse, dass bekommst du als verheirateter immer, wenn du bei der Steuererklärung zusammenveranlagung wählst.

Für die tatsächlich zu bezahlende Steuer ist es egal, welche steuerklassen man wählt.
Nur bei 3/5 sind die Abzüge während des Jahres geringer ( vor allem bei der 3, sodass der Besserverdienende diese nehmen sollte), sodass es hier evtl zu einer "bösen" Nachzahlung kommen kann.
Das ist bei 4/4 eher nicht der Fall, weil da die Abzüge unterm Jahr schon höher sind und man somit eher wieder etwas zurückbekommt.

Kenn mich da aus, das ist meine Branche
[/quote

Ja genau so hat m man es uns auf einem Vortrag auch erklärt
Fjörgyn
2765 Beiträge
27.04.2019 13:53
Zitat von Engelchen1711:

3/5 ging bei meinen Schwiegereltern böse nach hinten los
obwohl Schwiemu deutlich weniger verdient hat als Schwiepa. 2x über 1000€ Nachzahlung da kaum was zum
Absetzen.

Am besten mal beraten lassen dazu.

Das ist aber immer so, wenn der Unterschied zwischen den Verdienern sehr hoch ist. Also wenn die Klasse 3 deutlich mehr verdient als die Klasse 5, muss man eigentlich immer nachzahlen.
Marie2010
4254 Beiträge
27.04.2019 17:08
Zitat von Fjörgyn:

Zitat von Engelchen1711:

3/5 ging bei meinen Schwiegereltern böse nach hinten los
obwohl Schwiemu deutlich weniger verdient hat als Schwiepa. 2x über 1000€ Nachzahlung da kaum was zum
Absetzen.

Am besten mal beraten lassen dazu.

Das ist aber immer so, wenn der Unterschied zwischen den Verdienern sehr hoch ist. Also wenn die Klasse 3 deutlich mehr verdient als die Klasse 5, muss man eigentlich immer nachzahlen.


Immer stimmt nicht.
Es kommt darauf an, ob man viel absetzen kann.
Mein Mann verdient doppelt so viel wie ich und wir kriegen, bei 3 und 5, jedes Jahr noch was zurück.
27.04.2019 17:11
Hier ist es genauso.
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