Mütter- und Schwangerenforum

Kinderzuschlag - kennt sich wer aus?!

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BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
03.02.2020 09:01
Zitat von Shnaddy:

Ich habe dort per Mail Bescheid gesagt und habe auch eine automatische Antwort bekommen,dass es angekommen ist und das war’s auch...
Ich schick jetzt nochmal meinen ersten und zweiten Lohnzettel hin und wenn sich dann keiner rührt dann eben Pech...

Obwohl ich irgendwo gehört habe dass ab 01.01.2020 jeder Anspruch auf 185€ Kinderzuschlag hat für 6 Monate bei normalem Einkommen...


Nochmal zur Beruhigung. Es ist tatsächlich so, dass Veränderungen beim Einkommen oder der Miete während des Bewilligungszeitraums NICHT MEHR berücksichtigt werden, sofern dein Antrag NACH dem 01.07.2019 bewilligt wurde. Das Einzige, was jetzt passieren kann, du stellst nach Ablauf des BWZ einen neuen Antrag und der wird aufgrund zu hohen Einkommens abgelehnt. Es wird aber nicht mehr rückwirkend überprüft und du musst DEFINITIV (also das ist zu 100 % sicher) nichts zurückzahlen.
Shnaddy
11002 Beiträge
03.02.2020 19:08
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Shnaddy:

Ich habe dort per Mail Bescheid gesagt und habe auch eine automatische Antwort bekommen,dass es angekommen ist und das war’s auch...
Ich schick jetzt nochmal meinen ersten und zweiten Lohnzettel hin und wenn sich dann keiner rührt dann eben Pech...

Obwohl ich irgendwo gehört habe dass ab 01.01.2020 jeder Anspruch auf 185€ Kinderzuschlag hat für 6 Monate bei normalem Einkommen...


Nochmal zur Beruhigung. Es ist tatsächlich so, dass Veränderungen beim Einkommen oder der Miete während des Bewilligungszeitraums NICHT MEHR berücksichtigt werden, sofern dein Antrag NACH dem 01.07.2019 bewilligt wurde. Das Einzige, was jetzt passieren kann, du stellst nach Ablauf des BWZ einen neuen Antrag und der wird aufgrund zu hohen Einkommens abgelehnt. Es wird aber nicht mehr rückwirkend überprüft und du musst DEFINITIV (also das ist zu 100 % sicher) nichts zurückzahlen.


Danke für deine doch sehr sichere Antwort...Woher weißt du das 100%ig?!
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
03.02.2020 19:37
Zitat von Shnaddy:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Shnaddy:

Ich habe dort per Mail Bescheid gesagt und habe auch eine automatische Antwort bekommen,dass es angekommen ist und das war’s auch...
Ich schick jetzt nochmal meinen ersten und zweiten Lohnzettel hin und wenn sich dann keiner rührt dann eben Pech...

Obwohl ich irgendwo gehört habe dass ab 01.01.2020 jeder Anspruch auf 185€ Kinderzuschlag hat für 6 Monate bei normalem Einkommen...


Nochmal zur Beruhigung. Es ist tatsächlich so, dass Veränderungen beim Einkommen oder der Miete während des Bewilligungszeitraums NICHT MEHR berücksichtigt werden, sofern dein Antrag NACH dem 01.07.2019 bewilligt wurde. Das Einzige, was jetzt passieren kann, du stellst nach Ablauf des BWZ einen neuen Antrag und der wird aufgrund zu hohen Einkommens abgelehnt. Es wird aber nicht mehr rückwirkend überprüft und du musst DEFINITIV (also das ist zu 100 % sicher) nichts zurückzahlen.


Danke für deine doch sehr sichere Antwort...Woher weißt du das 100%ig?!


Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§ 6a Kinderzuschlag


"(7) ...... Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen während des laufenden Bewilligungszeitraums sind abweichend von § 48 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch nicht zu berücksichtigen , es sei denn, die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft oder der Höchstbetrag des Kinderzuschlags ändert sich. Wird ein neuer Antrag gestellt, unverzüglich nachdem der Verwaltungsakt nach § 48 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch wegen einer Änderung der Bedarfsgemeinschaft aufgehoben worden ist, so beginnt ein neuer Bewilligungszeitraum unmittelbar nach dem Monat, in dem sich die Bedarfsgemeinschaft geändert hat."

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6a. html

Ich glaube aber, das steht auch so im Merkblatt für Kinderzuschlag.

Edit: Ja im Merkblatt steht es tatsächlich drin.

Mitteilung von Änderungen im Bewilligungszeitraum

Ändert sich während des Bewilligungszeitraums etwas an Ihrem Einkommen oder Ihren Wohnkosten, müssen Sie dies der Familienkasse nicht mitteilen, da dies Ihren Kinderzuschlag nicht verändert. Nur wenn jemand in Ihren Haushalt einzieht oder aus Ihrem Haushalt auszieht oder ein Kind in die Familie geboren wird, hat dies Auswirkungen auf Ihre Bewilligung. Änderungen dieser Art sind der Familienkasse daher unverzüglich mitzuteilen (siehe auch 7. auf Seite22).

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kiz2-merkblatt kinderzuschlag_ba015395.pdf
Shnaddy
11002 Beiträge
03.02.2020 22:05
Vielen Dank...Das beruhigt mich sehr...
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