Mütter- und Schwangerenforum

Kinderzuschlag/Wohngeld/aufstockende Leistungen vom Jobcenter

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Dreamgate
35231 Beiträge
08.11.2019 07:03
Guten Morgen

Der Antrag auf Kinderzuschlag ist jetzt fast durch.
Die Familienkasse wartet jetzt nur noch auf Rückmeldung vom Jobcenter, da wir noch aufstockend Leistungen erhalten.

Nun sagte mir die Familienkasse, das wir aber nicht für jeden Monat Kinderzuschlag bekommen, sondern nur für manche Monate (ich denke nur alle 3 Monate, wenn mein Freund seine Überstunden ausbezahlt bekommt.)

Nun meine Frage: bringt das dann überhaupt was? Ich kann ja nicht jeden Monat entweder beim Jobcenter oder bei der Familienkasse/der Wohngeldstelle einen neuen Antrag stellen
Das würde ja auch viel zu lange dauern...

Kennt sich jemand damit aus

Natürlich muss ich natürlich jetzt erstmal den Bescheid abwarten, aber irgendwo hab ich gelesen das die Hilfebedürftigkeit mindestens 3 Monate verhindert werden muss um KiZ zu bekommen
Und das wäre dann ja wahrscheinlich nicht der Fall

LG Dreamgate
nilou
14020 Beiträge
08.11.2019 07:30
Das ist so ein Spezialfall wo dir wahrscheinlich nur die Familienkasse/Jobcenter Auskunft geben kann. Wir kenn ein ja schließlich auch nicht die genauen Zahlen etc.
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
08.11.2019 18:45
Eigentlich ist es seit Juli beim Kinderzuschlag so, dass ein fester Bemessungszeitraum für das Einkommen herangezogen wird. Das sind die 6 Monate vor Antragsstellung. Daraus wird dann ein monatliches Durchschnittseinkommen gebildet und damit der Kinderzuschlag berechnet, so dass seit Juli der KiZ monatlich in gleicher Höhe ausbezahlt wird.
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
08.11.2019 18:53
Zitat von Dreamgate:

Guten Morgen

Der Antrag auf Kinderzuschlag ist jetzt fast durch.

Die Familienkasse wartet jetzt nur noch auf Rückmeldung vom Jobcenter, da wir noch aufstockend Leistungen erhalten.

Nun sagte mir die Familienkasse, das wir aber nicht für jeden Monat Kinderzuschlag bekommen, sondern nur für manche Monate (ich denke nur alle 3 Monate, wenn mein Freund seine Überstunden ausbezahlt bekommt.)

Nun meine Frage: bringt das dann überhaupt was? Ich kann ja nicht jeden Monat entweder beim Jobcenter oder bei der Familienkasse/der Wohngeldstelle einen neuen Antrag stellen
Das würde ja auch viel zu lange dauern...

Kennt sich jemand damit aus

Natürlich muss ich natürlich jetzt erstmal den Bescheid abwarten, aber irgendwo hab ich gelesen das die Hilfebedürftigkeit mindestens 3 Monate verhindert werden muss um KiZ zu bekommen
Und das wäre dann ja wahrscheinlich nicht der Fall

LG Dreamgate


Nach 8 Monaten ist er jetzt FAST durch... Frag mich, was da für völlig unfähige Leute in eurer Familienkasse sitzen.

Übrigens: Länger als 6 Wochen sollte sowas eigentlich nicht dauern, danach kannst du anrufen und denen auf die Füße treten, sozusagen. Steht sogar auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.
Schicki.Micki
3452 Beiträge
08.11.2019 20:05
Zitat von BlödmannVomDienst:

Eigentlich ist es seit Juli beim Kinderzuschlag so, dass ein fester Bemessungszeitraum für das Einkommen herangezogen wird. Das sind die 6 Monate vor Antragsstellung. Daraus wird dann ein monatliches Durchschnittseinkommen gebildet und damit der Kinderzuschlag berechnet, so dass seit Juli der KiZ monatlich in gleicher Höhe ausbezahlt wird.

Ich habe in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass das unter Vorbehalt bewilligt wird für 6 Monate.
Danach muss ja wieder neu beantragt werden. Da zu gehört auch wieder das Einreichen von Unterlagen, zB Lohnzettel. Und da kann es durchaus passieren, dass für einzelne zurückliegende Monate der Kinderzuschlag abgelehnt wird und man zurück zahlen muss.
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
08.11.2019 21:27
Zitat von Schicki.Micki:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Eigentlich ist es seit Juli beim Kinderzuschlag so, dass ein fester Bemessungszeitraum für das Einkommen herangezogen wird. Das sind die 6 Monate vor Antragsstellung. Daraus wird dann ein monatliches Durchschnittseinkommen gebildet und damit der Kinderzuschlag berechnet, so dass seit Juli der KiZ monatlich in gleicher Höhe ausbezahlt wird.

Ich habe in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass das unter Vorbehalt bewilligt wird für 6 Monate.
Danach muss ja wieder neu beantragt werden. Da zu gehört auch wieder das Einreichen von Unterlagen, zB Lohnzettel. Und da kann es durchaus passieren, dass für einzelne zurückliegende Monate der Kinderzuschlag abgelehnt wird und man zurück zahlen muss.


Richtig, darum schrieb ich ja explizit: seit Juli... (siehe Starke-Familien-Gesetz)
Es wird auch nicht mehr rückwirkend überprüft, sprich es werden keine vorläufigen Bescheide mehr erlassen.
Schicki.Micki
3452 Beiträge
09.11.2019 04:33
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Schicki.Micki:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Eigentlich ist es seit Juli beim Kinderzuschlag so, dass ein fester Bemessungszeitraum für das Einkommen herangezogen wird. Das sind die 6 Monate vor Antragsstellung. Daraus wird dann ein monatliches Durchschnittseinkommen gebildet und damit der Kinderzuschlag berechnet, so dass seit Juli der KiZ monatlich in gleicher Höhe ausbezahlt wird.

Ich habe in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass das unter Vorbehalt bewilligt wird für 6 Monate.
Danach muss ja wieder neu beantragt werden. Da zu gehört auch wieder das Einreichen von Unterlagen, zB Lohnzettel. Und da kann es durchaus passieren, dass für einzelne zurückliegende Monate der Kinderzuschlag abgelehnt wird und man zurück zahlen muss.


Richtig, darum schrieb ich ja explizit: seit Juli... (siehe Starke-Familien-Gesetz)
Es wird auch nicht mehr rückwirkend überprüft, sprich es werden keine vorläufigen Bescheide mehr erlassen.

Ah ok, das ist mir neu. Danke.
-Brünni88
23365 Beiträge
09.11.2019 05:51
Beim Wohngeld auch?

Das habe ich vor Jahren mal bekommen, in der ersten Elternzeit, 38 Euro im Monat und durfte dann am Ende 300 Euro zurück zahlen, weil mein Mann gegen Ende 6 Wochen lang mehr Einkommen hatte als betreibshelfer bei nem Bauern der im Krankenhaus lag... das wurde dann auf den ganzen ermessenszeitraum ausgelegt. meine einzige Sozialleistung die ich je erhalten hab...
Dreamgate
35231 Beiträge
09.11.2019 06:09
Also die wollten vor ca 3 Wochen nochmal Lohnabrechnungen (Mai - September) und die Höhe der Heizkosten

Eigentlich war es schon fast fertig und die sagten mir für Februar oder März bekomme ich KiZ, danach nicht mehr, weil wir ca 20 € zu wenig haben
Einen Bescheid hatte ich aber noch nicht...

Wie gesagt, und dann kam vor 3 Wochen das Schreiben, das ich das nochmal einreichen soll.... Aber das liegt dann wohl an der Berechnung ab Juli, wie BvD schrieb

Jetzt hoffe ich das das Jobcenter schnell reagiert, beim letzten Mal haben die sich ewig Zeit gelassen
Da geht's jetzt darum ob es mir ausgezahlt wird oder ob die das mit dem Jobcenter verrechnen...

Zudem rechnen die mir beim Jobcenter schon seit 3 Monaten Wohngeld an, welches ich noch gar nicht bekomme (hab dafür nichtmal einen Bescheid).
Die haben dafür einfach diese vorläufige Berechnung der Wohngeldstelle genommen
Haben also seit 3 Monaten weniger Geld...
Da frag ich mich auch, ob die das überhaupt dürfen

Ich werde Mittwoch zum Jobcenter und da mal nachfragen ob das schon bearbeitet wurde wegen der Familienkasse.
Montag und Dienstag muss ich leider arbeiten...
Oder ich rufe Montag an... Wobei die bei der Hotline ja eigentlich nie richtig Ahnung haben

Seesternchen_2.0
9656 Beiträge
09.11.2019 16:45
Blöde Frage! Aber die SOLLST und MUSST du NICHT beantworten!

Ihr geht beide arbeiten, dein Mann vollzeit und du Teilzeit (?) und müsst dann noch aufstockend H4 bekommen. Das heißt ihr verdient zusammen abzüglich kindergeld keine 1200€ NETTO??? Kann ich mir kaum vorstellen wenn einer vollzeit geht und der andere auf 450€ oder Teilzeit.

Aber scheint ja so, sonst würdet ihr ja nicht aufstockend was bekommen.
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
09.11.2019 17:19
Zitat von Seesternchen_2.0:

Blöde Frage! Aber die SOLLST und MUSST du NICHT beantworten!

Ihr geht beide arbeiten, dein Mann vollzeit und du Teilzeit (?) und müsst dann noch aufstockend H4 bekommen. Das heißt ihr verdient zusammen abzüglich kindergeld keine 1200€ NETTO??? Kann ich mir kaum vorstellen wenn einer vollzeit geht und der andere auf 450€ oder Teilzeit.

Aber scheint ja so, sonst würdet ihr ja nicht aufstockend was bekommen.


Wie kommst du auf die Summe? Bei aufstockenden Leistungen hat man einen Einkommensfreibetrag von mind. 100 bis maximal 330 EUR (JE Person). Außerdem kennen wir ja die Miethöhe nicht. Mal angenommen ne Miete von 600 EUR plus Regelsätze für 2 Erwachsene und 1 Kind (ich weiß gar nicht, wieviel Kinder die TS hat) 1044 EUR sind wir schon bei einem Bedarf von 1644 Euro für 3 Personen. Abzüglich Kindergeld bleibt ein Bedarf von 1440 EUR. Freibetrag bei nem 450 EUR Job sind 170 EUR, werden also nur 280 EUR als Einkommen angerechnet. 1440 minus 280 macht 1160 EUR. Wenn der Mann jetzt also bspw. 1300 Netto verdient, dann werden davon "nur" 990 EUR angerechnet (Freibetrag 310 EUR in diesem Fall) und schon bekommen sie aufstockend 170 EUR im Monat, obwohl sie 1750 EUR Netto haben.

Hoffe man hat dieses WirrWarr jetzt so halbwegs verstanden.
Dreamgate
35231 Beiträge
09.11.2019 17:35
3 Kinder, Partner + ich arbeiten Teilzeit (hier werden sich bestimmt einige darüber aufregen )

1600 ca. brutto, ca 1300 netto.
Pflegegeld(wird nicht angerechnet) + Kindergeld
Aufstockende Leistungen bekommen wir im höheren 3-stelligen Bereich.

Aber das ist hier ja auch eigentlich unrelevant.
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
09.11.2019 17:46
Zitat von Dreamgate:

3 Kinder, Partner + ich arbeiten Teilzeit (hier werden sich bestimmt einige darüber aufregen )

1600 ca. brutto, ca 1300 netto.
Pflegegeld(wird nicht angerechnet) + Kindergeld
Aufstockende Leistungen bekommen wir im höheren 3-stelligen Bereich.

Aber das ist hier ja auch eigentlich unrelevant.


Eben. Du musst ja die Fragen auch nicht beantworten.
Seesternchen_2.0
9656 Beiträge
09.11.2019 18:06
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Dreamgate:

3 Kinder, Partner + ich arbeiten Teilzeit (hier werden sich bestimmt einige darüber aufregen )

1600 ca. brutto, ca 1300 netto.
Pflegegeld(wird nicht angerechnet) + Kindergeld
Aufstockende Leistungen bekommen wir im höheren 3-stelligen Bereich.

Aber das ist hier ja auch eigentlich unrelevant.


Eben. Du musst ja die Fragen auch nicht beantworten.



Ich habe auch geschrieben dass sie nicht antworten muss und soll!!!

Aber klar, wenn ihr beide Teilzeit arbeitet, verstehe ich auch warum ihr noch aufstockend H4 bekommt.

Ich habe mich nur gewundert warum ihr es benötigt, wenn eine VZ und einer TZ arbeitet.

Darüber dass ihr beide TZ arbeitet, will und werde ich mich nicht äußern.

Aber danke fürs aufklären!
FraBu
3019 Beiträge
09.11.2019 20:44
Es arbeitet doch nur sie Teilzeit und der Mann Vollzeit Oder nicht?
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