Kindesvater weigert sich (unterhalt)
19.08.2016 19:30
Also, auch hier hat die Unterhaltsvorschusskasse die beistandschaft verlangt. Wirklich was machen tun die aber auch nicht
ich an deiner Stelle würde einen Rechtsanwalt beauftragen.
Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen ist bei Erwerbstätigen und Menschen in der 1. Ausbildung irgendwas um die 1000€. Bei Arbeitslosen und Leuten, die eine 2. Ausbildung machen oder Regelstudienzeit weit überschritten haben ca. 800€. Alles was er mehr verdient als diesen Selbstbehalt muss er - gemäß Düsseldorfer Tabelle - an Unterhalt zahlen.
ich an deiner Stelle würde einen Rechtsanwalt beauftragen. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen ist bei Erwerbstätigen und Menschen in der 1. Ausbildung irgendwas um die 1000€. Bei Arbeitslosen und Leuten, die eine 2. Ausbildung machen oder Regelstudienzeit weit überschritten haben ca. 800€. Alles was er mehr verdient als diesen Selbstbehalt muss er - gemäß Düsseldorfer Tabelle - an Unterhalt zahlen.
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