Mütter- und Schwangerenforum

Klage gegen Familienkasse - Ich brauch mal dringend Hilfe!!!!!!!!

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BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
25.08.2010 10:16
Hallo, also worum es geht steht ja schon oben. Da ich net weiß, wen ich sonst um Rat fragen soll, bräuchte ich mal eure Meinungen, ob das, was ich geschrieben habe verständlich und logisch ist und ob ihr das genauso seht wie ich. Meinen Mann kann ich net fragen, der hat da net so ein Händchen für, wie Männer halt so sind. So also hier der Text, is noch net ganz fertig, aber das is der wichtigste Teil, um den es mir geht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich

Klage

gegen den Widerspruchsbescheid der Familienkasse --------------------- vom --------------- mit Geschäftszeichen XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXxx.

Ich beantrage

1. dass der Differenzbetrag von meinem tatsächlichen BAföG (abzüglich des Anteils für ausbildungsbedingte Aufwendungen) bis zu meinem fiktiven SGB II-Bedarf zur Deckung meines Pauschalbedarfs vom Einkommen meines Ehegatten abgezogen wird und nur der danach verbleibende Betrag als Einkommen beim Kinderzuschlag berücksichtigt wird.

2. Dass unabhängig von meiner individuell zustehenden BAföG-Förderleistung als Anteil für ausbildungsbedingte Aufwendungen/Fahrtkosten ein Betrag in Höhe von 20 Prozent des für die jeweilige Art der Ausbildung maßgebenden bedarfsdeckenden Förderungssatzes nach dem BAföG als zweckbestimmte Einnahme nicht als Einkommen berücksichtigt wird.

3. Dass entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II die Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden.

In Ihrem Widerspruchsbescheid vom …………… schreibt die Familienkasse ………………. Folgendes:

„ Als Bedarf der Auszubildenden/Studenten ist der Bedarf nach dem SGB II zu Grunde zu legen. Daraus folgt, dass Einkommen des Studenten bis zur Höhe der Regelleistung zuzüglich der anteiligen Kosten der Unterkunft unberücksichtigt bleibt. Nur den jeweiligen SGB II – Bedarf übersteigendes Einkommen ist auf den Kinderzuschlag anzurechnen. Der SGB II – Bedarf der übrigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft ist gesondert zu berechnen. Dabei ist bei der Berechnung des Bedarfs nach SGB II der Mietanteil nach den Regelungen des SGB II (Kopfanteil) zu ermitteln.

Bezieht der studierende Elternteil BAföG in Höhe des fiktiven SGB II-Bedarfs, wird das volle Einkommen des anderen Elternteils beim Kinderzuschlag herangezogen. Bezieht der studierende Elternteil weniger BAföG als der fiktive SGB II-Bedarf, weil z.B. das Einkommen des anderen Elternteils auf die BAföG Leistung angerechnet wurde, wird der Differenzbetrag vom tatsächlichen BAföG bis zum fiktiven SGB II-Bedarf zur Deckung des Pauschalbedarfs des studierenden Elternteils vom Einkommen des anderen Elternteils abgezogen. Nur der verbleibende Betrag kann als Einkommen beim Kinderzuschlag berücksichtigt werden. Lt. BAföG-Bescheid wird kein Einkommen des Ehegatten der Widerspruchsführerin als Einkommen berücksichtigt und somit wird das volle Einkommen des Ehegatten der Widerspruchsführerin berücksichtigt.
Erhält der studierende Elternteil jedoch wegen persönlicher Verhältnisse (Staatsangehörigkeit, Alter, Zweitstudium) keine Leistung nach dem BAföG, ist dessen Bedarfsdeckung durch Einkommen des anderen Elternteils ausgeschlossen. Das heißt, der Bedarf des studierenden Elternteils bleibt völlig unberücksichtigt. Das Einkommen des anderen Elternteils ist in voller Höhe bei der Berechnung des Kinderzuschlags zu berücksichtigen.“


Die Begründung, dass kein Einkommen meines Ehegatten als Einkommen berücksichtigt wird ist unzureichend, da es sich hier lediglich um ein Beispiel zur besseren Verständlichkeit des Sachverhalts handelt. Außerdem wurde lt. BAföG Bescheid sowohl das Einkommen meines Ehegatten als auch das Einkommen meiner Eltern bei der Berechnung der zustehenden Leistung berücksichtigt. Da jedoch sowohl das Einkommen meiner Eltern als auch das Einkommen meines Ehegatten im Kalenderjahr 2008 zu gering war, kam es nicht zur Anrechnung. Dies hat aber keinerlei Auswirkung auf die gegenwärtige Situation.
Ob ich als Student BAföG beziehe oder nicht kann hier außerdem nicht ausschlaggebend dafür sein, ob mein Bedarf berücksichtigt wird oder nicht. Denn laut Familienkasse wird im Fall, dass das Einkommen eines Studenten den SGB II-Bedarf übersteigt, der übersteigende Teil auf den Kinderzuschlag angerechnet, unabhängig davon, ob es sich dabei um BAföG oder andere Einnahmen handelt. Daher muss im umgekehrten Fall, unabhängig von der Art des Einkommens, auch die Bedarfsdeckung durch Einkommen des Ehegatten berücksichtigt werden.
Desweiteren habe ich bereits in meinem Widerspruch vom 29.07.2010 auf die gesetzliche Unterhaltspflicht meines Ehegatten, die sich aus den §§ 1360, 1360a und den §§ 1601 – 1615 BGB ergibt, hingewiesen. Indem die Familienkasse die Deckung meines Bedarfs durch Einkommen meines Ehegatten ausschließt, setzt sie voraus, dass mein Ehegatte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt und damit meinen Lebensbedarf gefährdet, den ich nicht aus eigenen Mitteln decken kann. Dies kann jedoch von der Familienkasse nicht vorausgesetzt oder verlangt werden.
Da mein Ehegatte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht regelmäßig und freiwillig nachkommt, indem er für meine Kosten der Unterkunft und meine Lebenserhaltungskosten aufkommt, steht ihm monatlich ein geringeres Einkommen zur Deckung seines Bedarfs und des Bedarfs unserer gemeinsamen Kinder zur Verfügung. Dies muss bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens für die Berechnung des Kinderzuschlags berücksichtigt werden. Daher fordere ich von der Familienkasse Magdeburg, dass der Differenzbetrag von meinem tatsächlichen BAföG (abzüglich des Anteils für ausbildungsbedingte Aufwendungen) bis zu meinem fiktiven SGB II-Bedarf zur Deckung meines Pauschalbedarfs vom Einkommen meines Ehegatten abgezogen wird und nur der danach verbleibende Betrag als Einkommen beim Kinderzuschlag berücksichtigt wird.

Leider etwas lang, sry und danke fürs Lesen und für Verbesserungsvorschläge, solltet ihr welche haben, wäre ich auch äußerst dankbar.........
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
25.08.2010 10:19
Auweia, da hab ich jetzt extra überall die Stadt rausgenommen und es doch an einer Stelle vergessen.....
Aber is ja net so schlimm, oder?!?
raspberry_kiss
14431 Beiträge
25.08.2010 10:20
ach du schreck, da wird mir ja schwindelig beim lesen... hab es leider nicht so ganz verstanden...

die sollen iwas an deinem mann berechnen? oder was genau ist das thema... kannst du das mal in verständlich erklären
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
25.08.2010 10:35
Zitat von raspberry_kiss:

ach du schreck, da wird mir ja schwindelig beim lesen... hab es leider nicht so ganz verstanden...

die sollen iwas an deinem mann berechnen? oder was genau ist das thema... kannst du das mal in verständlich erklären


Mit deinem Beitrag hast du mir im Prinzip schon ne Antwort gegeben, und zwar das es nicht verständlich genug erklärt is?!? Ich weiß halt nicht, wie ich das verständlicher erklären soll.....
Mmmhhh also im Prinzip ist es so.....
Ich bekomme 100 EUR Bafög-Bankdarlehen und im Normalfall würde die Familienkasse jetzt meinen SGB II Bedarf, also ALGII Satz, berechnen, das waren so um die 470 EUR laut Bescheid. Die Differenz, also 370 EUR wird im NORMALFALL vom Einkommen meines Mannes abgezogen und dann wird beim Kinderzuschlag nur für meinen Mann und die Kinder berechnet und ich bleibe dann aussen vor.....
Die von der Familienkasse sind jetzt aber der Meinung, dass sie in meinem Fall, mit obiger für mich unzulänglicher Begründung, die Differenz nicht vom EInkommen meines Mannes abziehen brauchen. D.h. im Prinzip, dass sie das Einkommen meines Mannes nur für ihn und die Kinder berücksichtigen und ich schau mit meinen 100 EUR dumm aus der Wäsche. Bei der Berechnung wird nämlich auch mein Mieteanteil mit rausgenommen, das sind knapp 200 EUR, die ich dann allein von meinen 100 EUR bestreiten soll + meine Lebenserhaltungskosten, naja Essen etc. Das bezahlt aber nunmal alles mein Mann mit, weil ichs mir ja schlecht ausm Hintern schneiden kann. Daher find ich es net Ok von der Familienkasse, dass sie das nicht berücksichtigt. Gesetzlich gesehen is mein Mann ja unterhaltspflichtig, sollte ich meinen Lebensbedarf nicht selber decken können....
War das jetzt verständlicher?????????????????????????????????
raspberry_kiss
14431 Beiträge
25.08.2010 10:38
ja stimmt... unterhaltspflichtig dir gegenüber ist er... aber bitte wie sollst du 200€ mit 100€ begleichen? warum wollen die das nicht amchen, gabs von denen kein statement dazu... muss ja nen grund haben...weil richtig logisch klingt das nicht...
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
25.08.2010 10:40
Zitat von raspberry_kiss:

ja stimmt... unterhaltspflichtig dir gegenüber ist er... aber bitte wie sollst du 200€ mit 100€ begleichen? warum wollen die das nicht amchen, gabs von denen kein statement dazu... muss ja nen grund haben...weil richtig logisch klingt das nicht...


Ja das is die Begründung, die für mich übrigens absolut nicht nachvollziehbar is.....

"Lt. BAföG-Bescheid wird kein Einkommen des Ehegatten der Widerspruchsführerin als Einkommen berücksichtigt und somit wird das volle Einkommen des Ehegatten der Widerspruchsführerin berücksichtigt."
raspberry_kiss
14431 Beiträge
25.08.2010 10:45
Zitat von cj_190580:

Zitat von raspberry_kiss:

ja stimmt... unterhaltspflichtig dir gegenüber ist er... aber bitte wie sollst du 200€ mit 100€ begleichen? warum wollen die das nicht amchen, gabs von denen kein statement dazu... muss ja nen grund haben...weil richtig logisch klingt das nicht...


Ja das is die Begründung, die für mich übrigens absolut nicht nachvollziehbar is.....

"Lt. BAföG-Bescheid wird kein Einkommen des Ehegatten der Widerspruchsführerin als Einkommen berücksichtigt und somit wird das volle Einkommen des Ehegatten der Widerspruchsführerin berücksichtigt."

""es gibt kein einkommen das als einkommen berücksichtigt wird und deswegen wird das volle einkommen berücksichtigt?""

oder was jetzt... wenn man das mal so auseinander klamüsert, heisst es das doch im prinzip... und das is ja nun schonmal nen totaler widerspruch... oder?
25.08.2010 10:45
Zitat von cj_190580:

Zitat von raspberry_kiss:

ja stimmt... unterhaltspflichtig dir gegenüber ist er... aber bitte wie sollst du 200€ mit 100€ begleichen? warum wollen die das nicht amchen, gabs von denen kein statement dazu... muss ja nen grund haben...weil richtig logisch klingt das nicht...


Ja das is die Begründung, die für mich übrigens absolut nicht nachvollziehbar is.....

"Lt. BAföG-Bescheid wird kein Einkommen des Ehegatten der Widerspruchsführerin als Einkommen berücksichtigt und somit wird das volle Einkommen des Ehegatten der Widerspruchsführerin berücksichtigt."


widerspricht sich die begründung nicht grad
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
25.08.2010 10:50
Zitat von Nici_H:

Zitat von cj_190580:

Zitat von raspberry_kiss:

ja stimmt... unterhaltspflichtig dir gegenüber ist er... aber bitte wie sollst du 200€ mit 100€ begleichen? warum wollen die das nicht amchen, gabs von denen kein statement dazu... muss ja nen grund haben...weil richtig logisch klingt das nicht...


Ja das is die Begründung, die für mich übrigens absolut nicht nachvollziehbar is.....

"Lt. BAföG-Bescheid wird kein Einkommen des Ehegatten der Widerspruchsführerin als Einkommen berücksichtigt und somit wird das volle Einkommen des Ehegatten der Widerspruchsführerin berücksichtigt."


widerspricht sich die begründung nicht grad


Die meinen, dass laut Bafögbescheid kein Einkommen meines Mannes bei der Berechnung des BAFÖG berücksichtigt wird und daher wird sein volles Einkommen bei der Berechnung des KINDERZUSCHLAGS berücksichtigt....
Zumindest gehe ich davon aus, dass die das so meinen?!?
raspberry_kiss
14431 Beiträge
25.08.2010 10:52
nichts genaues weiß man nicht... sowas dummes ey, immer diese beamten...

vllt solltest du mit den Herrschaften mal reden... das beamtendeutsch versteht doch kein mensch...
Minibeanymachine
4514 Beiträge
25.08.2010 10:55
Der Brief ist gut geschrieben und angemessen vormuliert- bloß nicht vereinfachen

was meiner meinung nach rein sollte: Deutliche Zahlenwerte-also die summe um die es dir geht.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
25.08.2010 10:57
Zitat von raspberry_kiss:

nichts genaues weiß man nicht... sowas dummes ey, immer diese beamten...

vllt solltest du mit den Herrschaften mal reden... das beamtendeutsch versteht doch kein mensch...


Naja ich habs ja mehrfach versucht, habe einen Überprüfungsantrag gestellt, zwei Widersprüche, immer mit derselben Begründung und nun habe ich nur noch die Möglichkeit der Klage....
Was mich auch so aufregt ist, dass der Kinderzuschlag abgelehnt wurde mit der Begründung, dass der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft durch das zur Verfügung stehende Einkommen gedeckt ist....
Ja also wir hatten bspw. im Februar, als ich noch beurlaubt und im Erziehungsurlaub war, mehr Einkommen zur Verfügung als jetzt und da war unser Gesamtbedarf NICHT gedeckt, so dass wir noch Kinderzuschlag in Höhe von 215 EUR bekommen haben. Und jetzt, wo wir weniger Einkommen haben, sollen wir auf einmal zu viel Einkommen haben, das geht einfach nicht in meinen Kopf rein?!?
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
25.08.2010 10:58
Zitat von Minibeanymachine:

Der Brief ist gut geschrieben und angemessen vormuliert- bloß nicht vereinfachen

was meiner meinung nach rein sollte: Deutliche Zahlenwerte-also die summe um die es dir geht.


Mmmhhhh naja das is schwierig, denn die haben auch bei der Miete gekürzt und den Ausbildungsfreibetrag weggelassen, so dass ich mir das jetzt alles selber von Hand ausrechnen müsste.....
bayergirly
4861 Beiträge
25.08.2010 11:02
Wieviel Kinderzuschlag haben die euch denn genehmigt???
Und normlaerweise müssten die dann doch das gesamte einkommen also auch deine 100 € Bafög mit einrechnen und dann auf euch alle!
Die können dich doch nicht einfach so raus ziehen!
Und würde das Einkommen deines Mannes beim Bafög nicht mit berechnet werden, dann müsstest du da ja eigentlich mehr bekommen!

Also auf jeden Fall dran bleiben!
Im zweifelsfall von profamiliaoder ähnlichem bei dem Papierkram helfen lassen
raspberry_kiss
14431 Beiträge
25.08.2010 11:02
ist nur schriftlich kontakt?
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