Mütter- und Schwangerenforum

Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger, was jetzt?

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Anonym 1 (203600)
3 Beiträge
03.02.2020 21:19
Hallo,
Anfang April 2018 kam unser 1. Kind auf die Welt und ich hatte 2 Jahre Elternzeit genommen, die ja jetzt im April enden würde.
In diesen Betrieb werde ich aber devinitiv nicht mehr zurück kehren!

Nun hab ich am Wochenende wieder Positiv getestet und wir freuen uns sehr auf unseren 2. Schatz
In der Schwangerschaft mit unserem 1. Kind hatte ich ein BV da mein Arbeitgeber mich nicht anders einsetzten kann und die Arbeit nicht für Schwangereist, also würde ich in diesem Fall wahrscheinlich auch wieder ein BV bekommen.

Was mache ich jetzt?
Sage ich es meinem AG das ich wieder Schwanger bin und lasse mir ein BV geben?
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, Elternzeit verlängern bis zum MuSchu z.B (Dass müsste ja ziemlich zeitig geschen da ja 7 Wochen vor Ende das beim AG sein muss.)

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Ich nicht weiß ob hier jemand mit liest der mich und meinen AG kennt.

shelyra
69110 Beiträge
03.02.2020 21:59
Vorteil eines BV wäre dass du in dieser Zeit Geld bekommst. Dies hat dann auch Auswirkungen auf das Elterngeld von Kind 2.

Natürlich könnte man auch die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern. Nur hast du dann in dieser Zeit keine Einnahmen. Dadurch bekommst du dann für Kind 2 nur den Grundbetrag von 300€ an Elterngeld (plus Geschwisterbonus).
Anonym 1 (203600)
3 Beiträge
03.02.2020 22:24
Zitat von shelyra:

Vorteil eines BV wäre dass du in dieser Zeit Geld bekommst. Dies hat dann auch Auswirkungen auf das Elterngeld von Kind 2.

Natürlich könnte man auch die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern. Nur hast du dann in dieser Zeit keine Einnahmen. Dadurch bekommst du dann für Kind 2 nur den Grundbetrag von 300€ an Elterngeld (plus Geschwisterbonus).


Danke für deine Antwort,
stimmt das hab ich gar nicht bedacht.
Schaf
12473 Beiträge
04.02.2020 04:55
Ich schöieße mich Shelyra an: geh in Vollzeit ins BV, damit hast du nachher das Gleiche Elterngeld wie bei K1. Falls Du einen guten Draht zu deinem Arbeitgeber hast kannst du ihn auch bitten die Elternzeit sofort beenden zu dürfen. Das bringt dir nochmal ein paar Monate volles Gehalt anstelle von Elterngeld jetzt.
hoellische_fee
723 Beiträge
04.02.2020 06:06
Ich wurde auch zum Ende der Elternzeit mit Kind Nummer 2 schwanger. Bzw war die Elternzeit gerade zu Ende und ich hatte noch 3 Wochen Rest Urlaub dran gehängt.
Bei mir gab es auch direkt wieder BV, ich bin also zwischen Kind 1 und 2 auch nicht einen Tag arbeiten gegangen.. Habe natürlich dann im BV mrinvolles gehabt erhalten und somit das gleiche Elterngeld.

Also wie die anderen sagten, verlängere bloß nicht die Elternzeit. Das wäre verschenktes Geld. Was ihr für Baby 2 gut gebrauchen könnt
shelyra
69110 Beiträge
04.02.2020 07:13
Zitat von Schaf:

Ich schöieße mich Shelyra an: geh in Vollzeit ins BV, damit hast du nachher das Gleiche Elterngeld wie bei K1. Falls Du einen guten Draht zu deinem Arbeitgeber hast kannst du ihn auch bitten die Elternzeit sofort beenden zu dürfen. Das bringt dir nochmal ein paar Monate volles Gehalt anstelle von Elterngeld jetzt.

Das gleiche Elterngeld wird es aber nicht.
Sind ja nur 7 Monate Gehalt (da sie ja schon schwanger ist und Elternzeit 1 noch bis April geht) und 5 Monate mit 0€ die in die Rechnung hinein fließen. Dadurch wird es schon etwas weniger werden.
Mo-90
3964 Beiträge
04.02.2020 08:08
Zitat von Schaf:

Ich schöieße mich Shelyra an: geh in Vollzeit ins BV, damit hast du nachher das Gleiche Elterngeld wie bei K1. Falls Du einen guten Draht zu deinem Arbeitgeber hast kannst du ihn auch bitten die Elternzeit sofort beenden zu dürfen. Das bringt dir nochmal ein paar Monate volles Gehalt anstelle von Elterngeld jetzt.


Grundsätzlich hat sie ja jederzeit die Möglichkeit die Elternzeit früher zu beenden. Da muss der Arbeitgeber nicht drum gebeten werden. Würde sie auf jeden Fall sofort beenden und im Notfall einen Tag arbeiten gehen und dann ins BV. So hat eine Kollegin von mir es gemacht. Mit dem Geschwisterbonus solltest du dann, trotz 0€ Monaten, ansatzweise das Elterngeld vom 1.Kind haben. Vermutlich etwas weniger.
04.02.2020 08:13
Zitat von Mo-90:

Zitat von Schaf:

Ich schöieße mich Shelyra an: geh in Vollzeit ins BV, damit hast du nachher das Gleiche Elterngeld wie bei K1. Falls Du einen guten Draht zu deinem Arbeitgeber hast kannst du ihn auch bitten die Elternzeit sofort beenden zu dürfen. Das bringt dir nochmal ein paar Monate volles Gehalt anstelle von Elterngeld jetzt.


Grundsätzlich hat sie ja jederzeit die Möglichkeit die Elternzeit früher zu beenden. Da muss der Arbeitgeber nicht drum gebeten werden. Würde sie auf jeden Fall sofort beenden und im Notfall einen Tag arbeiten gehen und dann ins BV. So hat eine Kollegin von mir es gemacht. Mit dem Geschwisterbonus solltest du dann, trotz 0€ Monaten, ansatzweise das Elterngeld vom 1.Kind haben. Vermutlich etwas weniger.


Da bin ich anders informiert.
Man muss sich für zwei Jahre festlegen.

Wären die zwei Jahre Rum, hätte sie die Möglichkeit.
So aber nicht.
Außer der Arbeitgeber spielt mit.
Das obliegt aber dem guten Willen des Arbeitgebers.
12Pfoten
1686 Beiträge
04.02.2020 09:37
Ich würd ebenfalls die Arbeit wählen, allein für die Elterngeldgrundlage.

Aber ich dachte immer dass Monate mit Elterngeldbezug bei der nächsten Berechnung ausgeklammert werden? Somit müsste doch dann die selbe Summe rauskommen wie bei Kind 1.
Nadine07
2453 Beiträge
04.02.2020 09:46
Zitat von 12Pfoten:

Ich würd ebenfalls die Arbeit wählen, allein für die Elterngeldgrundlage.

Aber ich dachte immer dass Monate mit Elterngeldbezug bei der nächsten Berechnung ausgeklammert werden? Somit müsste doch dann die selbe Summe rauskommen wie bei Kind 1.
Elterngeld und Elternzeit sind aber zwei Paar Schuhe.
Wenn sie die ersten 12 Monate EG bezogen hat, sind die letzten paar Monate (wenn in Elternzeit) vor Kind 2 quasi ohne Gehalt.
12Pfoten
1686 Beiträge
04.02.2020 09:52
Zitat von Nadine07:

Zitat von 12Pfoten:

Ich würd ebenfalls die Arbeit wählen, allein für die Elterngeldgrundlage.

Aber ich dachte immer dass Monate mit Elterngeldbezug bei der nächsten Berechnung ausgeklammert werden? Somit müsste doch dann die selbe Summe rauskommen wie bei Kind 1.
Elterngeld und Elternzeit sind aber zwei Paar Schuhe.
Wenn sie die ersten 12 Monate EG bezogen hat, sind die letzten paar Monate (wenn in Elternzeit) vor Kind 2 quasi ohne Gehalt.


Ach stimmt, das hatte ich nicht bedacht. Bin gerade von 12 Monate Elternzeit mit vollem Elterngeld ausgegangen. Sorry!
04.02.2020 10:15
Zitat von 12Pfoten:

Zitat von Nadine07:

Zitat von 12Pfoten:

Ich würd ebenfalls die Arbeit wählen, allein für die Elterngeldgrundlage.

Aber ich dachte immer dass Monate mit Elterngeldbezug bei der nächsten Berechnung ausgeklammert werden? Somit müsste doch dann die selbe Summe rauskommen wie bei Kind 1.
Elterngeld und Elternzeit sind aber zwei Paar Schuhe.
Wenn sie die ersten 12 Monate EG bezogen hat, sind die letzten paar Monate (wenn in Elternzeit) vor Kind 2 quasi ohne Gehalt.


Ach stimmt, das hatte ich nicht bedacht. Bin gerade von 12 Monate Elternzeit mit vollem Elterngeld ausgegangen. Sorry!


Ja es ist schon kompliziert alles

Dann gibt's noch den Unterschied zwischen Bezugszeitraum und Auszahlungszeitraum.
Heißt auch wer auf zwei Jahre auszahlen lässt hat nur die ersten 12 Monate Bezugszeitraum
Nadine07
2453 Beiträge
04.02.2020 10:28
Zitat von kataleia:

Zitat von 12Pfoten:

Zitat von Nadine07:

Zitat von 12Pfoten:

Ich würd ebenfalls die Arbeit wählen, allein für die Elterngeldgrundlage.

Aber ich dachte immer dass Monate mit Elterngeldbezug bei der nächsten Berechnung ausgeklammert werden? Somit müsste doch dann die selbe Summe rauskommen wie bei Kind 1.
Elterngeld und Elternzeit sind aber zwei Paar Schuhe.
Wenn sie die ersten 12 Monate EG bezogen hat, sind die letzten paar Monate (wenn in Elternzeit) vor Kind 2 quasi ohne Gehalt.


Ach stimmt, das hatte ich nicht bedacht. Bin gerade von 12 Monate Elternzeit mit vollem Elterngeld ausgegangen. Sorry!


Ja es ist schon kompliziert alles

Dann gibt's noch den Unterschied zwischen Bezugszeitraum und Auszahlungszeitraum.
Heißt auch wer auf zwei Jahre auszahlen lässt hat nur die ersten 12 Monate Bezugszeitraum
Genau, das kommt noch erschwerend hinzu. Wäre ja sonst zu einfach
NochOhne32
17890 Beiträge
05.02.2020 09:32
Ich würde auch nicht verlängern.

Versuch doch die Elternzeit zu kürzen.

Auch wenn du weniger Elterngeld bekommst als vorher, dann kannst du Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Bei beiden hast du, aufgrund deiner Arbeit, einen Freibetrag von 300 € (bzw 150 € bei 2 Jahren). Dieser wird in der Berechnung ausgeklammert.

Bedenke auch, dass dein Urlaub bestehen bleibt. Da schau nur, dass der auch vom AG richtig berechnet wird. Meiner hatte damals keine Ahnung davon und hat mir zum schlu ganze 10 Tage unterschlagen...
Sumsislaw
1707 Beiträge
05.02.2020 09:39
Auf jeden Fall BV, damit du ab Mai wieder voll verdienst. Herzlichen Glückwunsch!
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