Mütter- und Schwangerenforum

NK Rückzahlung und Jobcenter, wer kennt sich aus?

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JuRa1014
6112 Beiträge
02.02.2019 19:07
Wir waren damals Aufstocker und es wurde bei uns alles angerechnet.
Litschi
1121 Beiträge
02.02.2019 19:23
Ich weiß nicht wie es bei den NK ist.
Allerdings hatte ich mal den Fall, dass Beträge von der privaten KK, die nach Einreichen der angesammelten Rechnungen von 2 Jahren, zurückgezahlt wurden. Das JC hat diese nicht angerechnet. (Betrag lag da bei über 4000€!)
nilou
14052 Beiträge
02.02.2019 19:29
Zitat von Litschi:

Ich weiß nicht wie es bei den NK ist.
Allerdings hatte ich mal den Fall, dass Beträge von der privaten KK, die nach Einreichen der angesammelten Rechnungen von 2 Jahren, zurückgezahlt wurden. Das JC hat diese nicht angerechnet. (Betrag lag da bei über 4000€!)


In dem Fall hattet ihr doch die Rechnung selber bezahlt und habt sie dann erstattet bekommen. Das kann man mit den NK nicht vergleichen.
Choco
4203 Beiträge
02.02.2019 19:31
Zitat von Litschi:

Ich weiß nicht wie es bei den NK ist.
Allerdings hatte ich mal den Fall, dass Beträge von der privaten KK, die nach Einreichen der angesammelten Rechnungen von 2 Jahren, zurückgezahlt wurden. Das JC hat diese nicht angerechnet. (Betrag lag da bei über 4000€!)


Das habe ich regelmäßig auch hier, das wird nie angerechnet, weil es eben kein Gewinn ist..
Kirschmuffin
4858 Beiträge
02.02.2019 19:32
Zitat von nilou:

Zitat von Litschi:

Ich weiß nicht wie es bei den NK ist.
Allerdings hatte ich mal den Fall, dass Beträge von der privaten KK, die nach Einreichen der angesammelten Rechnungen von 2 Jahren, zurückgezahlt wurden. Das JC hat diese nicht angerechnet. (Betrag lag da bei über 4000€!)


In dem Fall hattet ihr doch die Rechnung selber bezahlt und habt sie dann erstattet bekommen. Das kann man mit den NK nicht vergleichen.


Naja doch, irgendwie schon. Denn zum Zeitpunkt als die TS besagte NK Vorauszahlungen leistete, bekam sie noch kein ALG2.
Von daher bekommt sie ja auch bloß etwas erstattet, was sie selber bezahlt hat.
Choco
4203 Beiträge
02.02.2019 19:35
Zitat von Kirschmuffin:

Zitat von nilou:

Zitat von Litschi:

Ich weiß nicht wie es bei den NK ist.
Allerdings hatte ich mal den Fall, dass Beträge von der privaten KK, die nach Einreichen der angesammelten Rechnungen von 2 Jahren, zurückgezahlt wurden. Das JC hat diese nicht angerechnet. (Betrag lag da bei über 4000€!)


In dem Fall hattet ihr doch die Rechnung selber bezahlt und habt sie dann erstattet bekommen. Das kann man mit den NK nicht vergleichen.


Naja doch, irgendwie schon. Denn zum Zeitpunkt als die TS besagte NK Vorauszahlungen leistete, bekam sie noch kein ALG2.
Von daher bekommt sie ja auch bloß etwas erstattet, was sie selber bezahlt hat.


Korrekt, daher ja überhaupt erst die Frage. Wenn es aus den aktuellen Nebenkosten Kommen würde, wäre mir vollkommen klar dass es zurück ans Amt geht.
Litschi
1121 Beiträge
02.02.2019 20:13
Zitat von Kirschmuffin:

Zitat von nilou:

Zitat von Litschi:

Ich weiß nicht wie es bei den NK ist.
Allerdings hatte ich mal den Fall, dass Beträge von der privaten KK, die nach Einreichen der angesammelten Rechnungen von 2 Jahren, zurückgezahlt wurden. Das JC hat diese nicht angerechnet. (Betrag lag da bei über 4000€!)


In dem Fall hattet ihr doch die Rechnung selber bezahlt und habt sie dann erstattet bekommen. Das kann man mit den NK nicht vergleichen.


Naja doch, irgendwie schon. Denn zum Zeitpunkt als die TS besagte NK Vorauszahlungen leistete, bekam sie noch kein ALG2.
Von daher bekommt sie ja auch bloß etwas erstattet, was sie selber bezahlt hat.


Deshalb brachte ich das Bsp. Es ist kein Gewinn, sondern nur die Rückzahlung einst (selbst)geleisteter Zahlungen. Will denn das Amt überhaupt Nachweise dieser Abrechnung sehen? Oder wollte es das bei Antragstellung?
Schnatterienchen
1760 Beiträge
02.02.2019 20:21
Habe eben nochmal nachgeschaut. Ich hatte ja während der Elternzeit auch nur aufgestockt. Ich hatte 70 Euro Guthaben aus dem Vorjahr (wo ich noch kein Hartz IV bekommen habe) und das wurde mir komplett angerechnet. Wie schon geschrieben wurde, gilt hier das Zuflussprinzip.
nilou
14052 Beiträge
02.02.2019 20:56
Zitat von Choco:

Zitat von Kirschmuffin:

Zitat von nilou:

Zitat von Litschi:

Ich weiß nicht wie es bei den NK ist.
Allerdings hatte ich mal den Fall, dass Beträge von der privaten KK, die nach Einreichen der angesammelten Rechnungen von 2 Jahren, zurückgezahlt wurden. Das JC hat diese nicht angerechnet. (Betrag lag da bei über 4000€!)


In dem Fall hattet ihr doch die Rechnung selber bezahlt und habt sie dann erstattet bekommen. Das kann man mit den NK nicht vergleichen.


Naja doch, irgendwie schon. Denn zum Zeitpunkt als die TS besagte NK Vorauszahlungen leistete, bekam sie noch kein ALG2.
Von daher bekommt sie ja auch bloß etwas erstattet, was sie selber bezahlt hat.


Korrekt, daher ja überhaupt erst die Frage. Wenn es aus den aktuellen Nebenkosten Kommen würde, wäre mir vollkommen klar dass es zurück ans Amt geht.


Deine Rechnungen haben doch aber nichts mit Miete, NK oder sonstigem was vom Amt gezahlt wird zutun. Das sind doch wahrscheinlich Rezepte, Arztrechnungen etc. Also völlig unerheblich für ALG 2.

Sie muss die Abrechnung beim Amt einreichen. Dann wird es auf den Monat des Zuflusses bzw. nachfolgenden Monat angerechnet mit der Folge das sie dann die ALG 2 Leistung gekürzt bekommt.
Litschi
1121 Beiträge
02.02.2019 21:34
Zitat von nilou:

Zitat von Choco:

Zitat von Kirschmuffin:

Zitat von nilou:

...


Naja doch, irgendwie schon. Denn zum Zeitpunkt als die TS besagte NK Vorauszahlungen leistete, bekam sie noch kein ALG2.
Von daher bekommt sie ja auch bloß etwas erstattet, was sie selber bezahlt hat.


Korrekt, daher ja überhaupt erst die Frage. Wenn es aus den aktuellen Nebenkosten Kommen würde, wäre mir vollkommen klar dass es zurück ans Amt geht.


Deine Rechnungen haben doch aber nichts mit Miete, NK oder sonstigem was vom Amt gezahlt wird zutun. Das sind doch wahrscheinlich Rezepte, Arztrechnungen etc. Also völlig unerheblich für ALG 2.

Sie muss die Abrechnung beim Amt einreichen. Dann wird es auf den Monat des Zuflusses bzw. nachfolgenden Monat angerechnet mit der Folge das sie dann die ALG 2 Leistung gekürzt bekommt.


Die Frage kommt ja zustande, weil die Nebenkostenabrechnung aus einer Zeit stammt, in der noch nichts vom Amt gezahlt wurde.
Das Bsp mit der KK habe ich ja nur gemacht, weil ja auch Geld in die Kasse kam durch Rückzahlung und nicht als Zufluss gesehen wurde.
Mag sein, dass das JC so handelt. Fair finden, würde ich es allerdings nicht.
TS, gern Berichte doch auch mal wie es ausging. Zur allg.Bildung
nilou
14052 Beiträge
02.02.2019 22:08
Zitat von Litschi:

Zitat von nilou:

Zitat von Choco:

Zitat von Kirschmuffin:

...


Korrekt, daher ja überhaupt erst die Frage. Wenn es aus den aktuellen Nebenkosten Kommen würde, wäre mir vollkommen klar dass es zurück ans Amt geht.


Deine Rechnungen haben doch aber nichts mit Miete, NK oder sonstigem was vom Amt gezahlt wird zutun. Das sind doch wahrscheinlich Rezepte, Arztrechnungen etc. Also völlig unerheblich für ALG 2.

Sie muss die Abrechnung beim Amt einreichen. Dann wird es auf den Monat des Zuflusses bzw. nachfolgenden Monat angerechnet mit der Folge das sie dann die ALG 2 Leistung gekürzt bekommt.


Die Frage kommt ja zustande, weil die Nebenkostenabrechnung aus einer Zeit stammt, in der noch nichts vom Amt gezahlt wurde.
Das Bsp mit der KK habe ich ja nur gemacht, weil ja auch Geld in die Kasse kam durch Rückzahlung und nicht als Zufluss gesehen wurde.
Mag sein, dass das JC so handelt. Fair finden, würde ich es allerdings nicht.
TS, gern Berichte doch auch mal wie es ausging. Zur allg.Bildung


Wieso nicht fair. ALG 2 ist eine Sozialleistungen die erst greift wenn man ein bestimmtes Vermögen aufgebraucht hat und die eben auch Einkünfte die im Bezugszeitraum anfallen Leistungsmindernd berücksichtigt.

bei einer Nachzahlung wäre es schließlich so, das das auch mit reinfliest, sie es also bezahlt kommen würde. Und zwar weil die Zahlung im Bezugszeitraum anstehen würde. Und hier würde fast keiner fragen ob das fair wäre.
02.02.2019 22:10
Zitat von nilou:

Zitat von Litschi:

Zitat von nilou:

Zitat von Choco:

...


Deine Rechnungen haben doch aber nichts mit Miete, NK oder sonstigem was vom Amt gezahlt wird zutun. Das sind doch wahrscheinlich Rezepte, Arztrechnungen etc. Also völlig unerheblich für ALG 2.

Sie muss die Abrechnung beim Amt einreichen. Dann wird es auf den Monat des Zuflusses bzw. nachfolgenden Monat angerechnet mit der Folge das sie dann die ALG 2 Leistung gekürzt bekommt.


Die Frage kommt ja zustande, weil die Nebenkostenabrechnung aus einer Zeit stammt, in der noch nichts vom Amt gezahlt wurde.
Das Bsp mit der KK habe ich ja nur gemacht, weil ja auch Geld in die Kasse kam durch Rückzahlung und nicht als Zufluss gesehen wurde.
Mag sein, dass das JC so handelt. Fair finden, würde ich es allerdings nicht.
TS, gern Berichte doch auch mal wie es ausging. Zur allg.Bildung


Wieso nicht fair. ALG 2 ist eine Sozialleistungen die erst greift wenn man ein bestimmtes Vermögen aufgebraucht hat und die eben auch Einkünfte die im Bezugszeitraum anfallen Leistungsmindernd berücksichtigt.

bei einer Nachzahlung wäre es schließlich so, das das auch mit reinfliest, sie es also bezahlt kommen würde. Und zwar weil die Zahlung im Bezugszeitraum anstehen würde. Und hier würde fast keiner fragen ob das fair wäre.


Nein, das würde sie nicht. Da heißt es dann, diese Kosten sind entstanden, als sie noch keine Leistungen bezogen hat.
nilou
14052 Beiträge
02.02.2019 22:14
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von nilou:

Zitat von Litschi:

Zitat von nilou:

...


Die Frage kommt ja zustande, weil die Nebenkostenabrechnung aus einer Zeit stammt, in der noch nichts vom Amt gezahlt wurde.
Das Bsp mit der KK habe ich ja nur gemacht, weil ja auch Geld in die Kasse kam durch Rückzahlung und nicht als Zufluss gesehen wurde.
Mag sein, dass das JC so handelt. Fair finden, würde ich es allerdings nicht.
TS, gern Berichte doch auch mal wie es ausging. Zur allg.Bildung


Wieso nicht fair. ALG 2 ist eine Sozialleistungen die erst greift wenn man ein bestimmtes Vermögen aufgebraucht hat und die eben auch Einkünfte die im Bezugszeitraum anfallen Leistungsmindernd berücksichtigt.

bei einer Nachzahlung wäre es schließlich so, das das auch mit reinfliest, sie es also bezahlt kommen würde. Und zwar weil die Zahlung im Bezugszeitraum anstehen würde. Und hier würde fast keiner fragen ob das fair wäre.


Nein, das würde sie nicht. Da heißt es dann, diese Kosten sind entstanden, als sie noch keine Leistungen bezogen hat.


Nein, wir hatten es im Bekanntenkreis. Rechnung über 3 Jahre Hausmeister wurde gezahlt weil sie im Bezugszeitraum gestellt wurde. Die Jahre davor war kein ALG 2 Bezug.
Schnatterienchen
1760 Beiträge
02.02.2019 22:44
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von nilou:

Zitat von Litschi:

Zitat von nilou:

...


Die Frage kommt ja zustande, weil die Nebenkostenabrechnung aus einer Zeit stammt, in der noch nichts vom Amt gezahlt wurde.
Das Bsp mit der KK habe ich ja nur gemacht, weil ja auch Geld in die Kasse kam durch Rückzahlung und nicht als Zufluss gesehen wurde.
Mag sein, dass das JC so handelt. Fair finden, würde ich es allerdings nicht.
TS, gern Berichte doch auch mal wie es ausging. Zur allg.Bildung


Wieso nicht fair. ALG 2 ist eine Sozialleistungen die erst greift wenn man ein bestimmtes Vermögen aufgebraucht hat und die eben auch Einkünfte die im Bezugszeitraum anfallen Leistungsmindernd berücksichtigt.

bei einer Nachzahlung wäre es schließlich so, das das auch mit reinfliest, sie es also bezahlt kommen würde. Und zwar weil die Zahlung im Bezugszeitraum anstehen würde. Und hier würde fast keiner fragen ob das fair wäre.


Nein, das würde sie nicht. Da heißt es dann, diese Kosten sind entstanden, als sie noch keine Leistungen bezogen hat.


Bei meiner Freundin wurde es jetzt gezahlt. Die muss für letztes Jahr eine Nachzahlung tätigen. Sie bekommt seit 15.1.2019 Hartz IV.
Litschi
1121 Beiträge
02.02.2019 22:47
Zitat von nilou:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von nilou:

Zitat von Litschi:

...


Wieso nicht fair. ALG 2 ist eine Sozialleistungen die erst greift wenn man ein bestimmtes Vermögen aufgebraucht hat und die eben auch Einkünfte die im Bezugszeitraum anfallen Leistungsmindernd berücksichtigt.

bei einer Nachzahlung wäre es schließlich so, das das auch mit reinfliest, sie es also bezahlt kommen würde. Und zwar weil die Zahlung im Bezugszeitraum anstehen würde. Und hier würde fast keiner fragen ob das fair wäre.


Nein, das würde sie nicht. Da heißt es dann, diese Kosten sind entstanden, als sie noch keine Leistungen bezogen hat.


Nein, wir hatten es im Bekanntenkreis. Rechnung über 3 Jahre Hausmeister wurde gezahlt weil sie im Bezugszeitraum gestellt wurde. Die Jahre davor war kein ALG 2 Bezug.


Bestimmt ist es auch hier wie fast überall eine Frage des Mitarbeiters... Ich weiß es nicht. Habe damit keine Erfahrungen, lerne aber gern dazu.
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