Mütter- und Schwangerenforum

P Konto und Nachzahlung

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Anonym 1 (198711)
14 Beiträge
07.08.2018 12:08
Hallo
Weiß jemand von euch wie es im o.g Fall läuft? Ich habe ja den regulären Freibetrag. Nun hab ich aber entbunden und erwarte Nachzahlungen. Gilt der erhöhte Freibetrag dann ab dem Geburtsmonat?

Danke für eure Hilfe

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Ich nicht öffentlich über finanzielle Dinge hier sprechen will.

Bad_but_nice
15902 Beiträge
07.08.2018 12:13
Du musst dir das bescheinigen lassen von der familienkasse
Damit das Elterngeld und das Kindergeld nicht gepfändet werden dürfen sind Anträge notwenig um dann deinen Freibetrag hoch setzen zu lassen
Dieses würde ich relativ zeitig machen da sowas einige Tage in Anspruch nehmen kann
Anonym 1 (198711)
14 Beiträge
07.08.2018 12:17
Zitat von Fuchsmädchen:

Du musst dir das bescheinigen lassen von der familienkasse
Damit das Elterngeld und das Kindergeld nicht gepfändet werden dürfen sind Anträge notwenig um dann deinen Freibetrag hoch setzen zu lassen
Dieses würde ich relativ zeitig machen da sowas einige Tage in Anspruch nehmen kann


Danke. Aber der Freibetrag an sich steht mir doch bei Vorlage der Geburtsurkunde zu oder? Wie stellt man einen solchen Antrag? Darf dann auch die Nachzahlung vom Kindergeld und Elterngeld nicht gepfändet werden?
Bad_but_nice
15902 Beiträge
07.08.2018 12:27
Zitat von Anonym 1 (198711):

Zitat von Fuchsmädchen:

Du musst dir das bescheinigen lassen von der familienkasse
Damit das Elterngeld und das Kindergeld nicht gepfändet werden dürfen sind Anträge notwenig um dann deinen Freibetrag hoch setzen zu lassen
Dieses würde ich relativ zeitig machen da sowas einige Tage in Anspruch nehmen kann


Danke. Aber der Freibetrag an sich steht mir doch bei Vorlage der Geburtsurkunde zu oder? Wie stellt man einen solchen Antrag? Darf dann auch die Nachzahlung vom Kindergeld und Elterngeld nicht gepfändet werden?

Na klar steht dir der erhöhte Freibetrag zu zwar nicht für dich aber für dein Kind da du diesen ja "Unterhaltspflichtig" bist
Nein leider reicht das nicht aus die brauchen von der Familienkasse eine Vorlage diese Vorlagen kann man sich auch im Internet runterladen du brauchst aber eigentlich nur zur Familienkasse gehen und sagen du brauchst eine Bescheinigung für die Bank dass dein Freibetrag für ein P-Konto erhöht werden soll muss aufgrund der Geburt deines Kindes die müssen dann halt bescheinigen dass das Kind bei dir dauerhaft im Haushalt lebend ist und du musst dann dort auch die Geburtsurkunde mit hinbringen dann stellen die dir dieses Schreiben aus entweder kriegst du das sofort mit oder die schicken es dir dann per Post und mit diesem gehst du dann zur Bank gibt's das dort ab und die leiten das dann weiter in die und die bearbeiten das dann ich würde nachfragen wie das aussieht mit der Nachzahlung das weiß ich jetzt nicht genau
Wellsie23
981 Beiträge
07.08.2018 12:32
Das geht auch einfach, mach ein Termin bei der schuldnerberatung und die können dir auch was ausstellen, damit der Freibetrag angehoben wird, dafür brauchst du sie Urkunde der kleinen, das bei der Bank abgeben und dann wird er angehoben
Bad_but_nice
15902 Beiträge
07.08.2018 12:34
Zitat von Wellsie23:

Das geht auch einfach, mach ein Termin bei der schuldnerberatung und die können dir auch was ausstellen, damit der Freibetrag angehoben wird, dafür brauchst du sie Urkunde der kleinen, das bei der Bank abgeben und dann wird er angehoben
das geht aber nur bei der Schuldnerberatung wenn sie dort auch schon Klienten ist ansonsten machen auch die das nicht dann muss sie zur Familienkasse habe ich gerade erst meiner Freundin miterlebt das war ein heiden Theater sie es auch zur Schuldnerberatung da sie dort aber noch nie war haben die gleich gesagt nein wenn Sie hier schon Kunden Klienten wären durch Insolvenz würden wir das machen ansonsten müssen wir Sie an die Familienkasse weiterleiten
Anonym 1 (198711)
14 Beiträge
07.08.2018 12:51
Zitat von Wellsie23:

Das geht auch einfach, mach ein Termin bei der schuldnerberatung und die können dir auch was ausstellen, damit der Freibetrag angehoben wird, dafür brauchst du sie Urkunde der kleinen, das bei der Bank abgeben und dann wird er angehoben


Danke ab Geburtsmonat ?
Anonym 1 (198711)
14 Beiträge
07.08.2018 12:52
Zitat von Fuchsmädchen:

Zitat von Wellsie23:

Das geht auch einfach, mach ein Termin bei der schuldnerberatung und die können dir auch was ausstellen, damit der Freibetrag angehoben wird, dafür brauchst du sie Urkunde der kleinen, das bei der Bank abgeben und dann wird er angehoben
das geht aber nur bei der Schuldnerberatung wenn sie dort auch schon Klienten ist ansonsten machen auch die das nicht dann muss sie zur Familienkasse habe ich gerade erst meiner Freundin miterlebt das war ein heiden Theater sie es auch zur Schuldnerberatung da sie dort aber noch nie war haben die gleich gesagt nein wenn Sie hier schon Kunden Klienten wären durch Insolvenz würden wir das machen ansonsten müssen wir Sie an die Familienkasse weiterleiten


Oh ok gut zu wissen. Wobei ich da auch mal hin sollte
Anonym 1 (198711)
14 Beiträge
07.08.2018 13:03
Zitat von Fuchsmädchen:

Du musst dir das bescheinigen lassen von der familienkasse
Damit das Elterngeld und das Kindergeld nicht gepfändet werden dürfen sind Anträge notwenig um dann deinen Freibetrag hoch setzen zu lassen
Dieses würde ich relativ zeitig machen da sowas einige Tage in Anspruch nehmen kann


Und ich brauche eine gesonderte Bescheinigung fürs Elterngeld?
Bad_but_nice
15902 Beiträge
07.08.2018 13:14
Das können die dir da bestimmt mit ausfüllen
Valerya
1632 Beiträge
07.08.2018 14:32
Mein Mann hat auch ein P Konto.
Das Kindergeld war dann damals direkt futsch, da gepfändet. Wir haben danach alles sofort ändern lassen damit dann alles auf mein Konto ging. (Meine Große Tochter hatte nach der Geburt seinen Nachnamen daher dachten wir es wäre einfacher wenn er alle Leistungen beantragt)

Laut Sparkasse, wo er sein Konto hat, war es damals nicht möglich den Freibetrag hochzusetzen, da es angeblich nicht über 1200€ hoch geht. Seinen Lohn hat er daher immer in Bar vom Chef erhalten.

Könntest du denn nicht das Kinder und Elterngeld auf das Konto von deinen Partner überweisen lassen? Wäre ja am einfachsten

Lg
delya184
3722 Beiträge
07.08.2018 15:20
Zitat von Anonym 1 (198711):

Zitat von Fuchsmädchen:

Du musst dir das bescheinigen lassen von der familienkasse
Damit das Elterngeld und das Kindergeld nicht gepfändet werden dürfen sind Anträge notwenig um dann deinen Freibetrag hoch setzen zu lassen
Dieses würde ich relativ zeitig machen da sowas einige Tage in Anspruch nehmen kann


Danke. Aber der Freibetrag an sich steht mir doch bei Vorlage der Geburtsurkunde zu oder? Wie stellt man einen solchen Antrag? Darf dann auch die Nachzahlung vom Kindergeld und Elterngeld nicht gepfändet werden?


Nein du musst die Bescheide haben und mindestens einen Kontoauszug wo man erkennt das du auch wirklich elterngeld und Kindergeld auf dein Konto bekommst sonst machen die das nicht
delya184
3722 Beiträge
07.08.2018 15:22
Zitat von Fuchsmädchen:

Zitat von Wellsie23:

Das geht auch einfach, mach ein Termin bei der schuldnerberatung und die können dir auch was ausstellen, damit der Freibetrag angehoben wird, dafür brauchst du sie Urkunde der kleinen, das bei der Bank abgeben und dann wird er angehoben
das geht aber nur bei der Schuldnerberatung wenn sie dort auch schon Klienten ist ansonsten machen auch die das nicht dann muss sie zur Familienkasse habe ich gerade erst meiner Freundin miterlebt das war ein heiden Theater sie es auch zur Schuldnerberatung da sie dort aber noch nie war haben die gleich gesagt nein wenn Sie hier schon Kunden Klienten wären durch Insolvenz würden wir das machen ansonsten müssen wir Sie an die Familienkasse weiterleiten

Ich habe leider noch ein p Konto und ich habe es bei der Caritas machen lassen die haben mich aber auch nur dran genommen weil ich bei denen Klientin war und musste denen trotzdem die Belege von familienkasse usw vorlegen und einen Kontoauszug mit erkennbaren Eingang von Kinder und elterngeld
07.08.2018 16:32
Zitat von Valerya:

Mein Mann hat auch ein P Konto.
Das Kindergeld war dann damals direkt futsch, da gepfändet. Wir haben danach alles sofort ändern lassen damit dann alles auf mein Konto ging. (Meine Große Tochter hatte nach der Geburt seinen Nachnamen daher dachten wir es wäre einfacher wenn er alle Leistungen beantragt)

Laut Sparkasse, wo er sein Konto hat, war es damals nicht möglich den Freibetrag hochzusetzen, da es angeblich nicht über 1200€ hoch geht. Seinen Lohn hat er daher immer in Bar vom Chef erhalten.

Könntest du denn nicht das Kinder und Elterngeld auf das Konto von deinen Partner überweisen lassen? Wäre ja am einfachsten

Lg

Ist eine barauszahlung nicht ein Verstoß, das ein Insolvenzverfahren nichtig machen kann?
07.08.2018 16:35
Du kannst mit Geburtsurkunde und den bescheiden zur Schuldnerberatung vom drk gehen, da bekommst du dann, völlig unkompliziert, direkt die Bescheinigung die du bei der Bank abgeben kannst.
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