Mütter- und Schwangerenforum

Rückzahlung von Meister-Bafög (KFW Kredit) - Wer kennt sich damit aus??

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franfine
23132 Beiträge
03.07.2011 20:26
ja, du kannst, wenn du nachweislich zu wenig verdienst, stunden oder die zahlung so lange immer um ein jahr verschieben, bis du genug geld für die rückzahlung hast!
franfine
23132 Beiträge
03.07.2011 20:29
Zitat von zartbitter:

Zitat von butterfliege:

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Program muebersicht/Meister-BAfoeG/Stundung_und_Erlass.jsp

hmmm... also wenn es nach diesem link geht, dann kann ich mich wohl nicht "freistellen lassen"... da müsste ich ja weniger als 1070€ verdienen^^
wenn du kinder hast, dann kommen nochmal 485 euro dazu!
zartbitter
46787 Beiträge
03.07.2011 20:31
Zitat von franfine:

ja, du kannst, wenn du nachweislich zu wenig verdienst , stunden oder die zahlung so lange immer um ein jahr verschieben, bis du genug geld für die rückzahlung hast!

das is ja das problem - nach deren meinung verdien ich sicherlich nicht zu wenig... bin gespannt, welche ausgaben die berücksichtigen.
zartbitter
46787 Beiträge
03.07.2011 20:32
Zitat von franfine:

Zitat von zartbitter:

Zitat von butterfliege:

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Program muebersicht/Meister-BAfoeG/Stundung_und_Erlass.jsp

hmmm... also wenn es nach diesem link geht, dann kann ich mich wohl nicht "freistellen lassen"... da müsste ich ja weniger als 1070€ verdienen^^
wenn du kinder hast, dann kommen nochmal 485 euro dazu!

ne, ich hab keine kinder und lebe gerade in scheidung - zähle also als "normal ledig"
franfine
23132 Beiträge
03.07.2011 20:33
Zitat von zartbitter:

Zitat von franfine:

ja, du kannst, wenn du nachweislich zu wenig verdienst , stunden oder die zahlung so lange immer um ein jahr verschieben, bis du genug geld für die rückzahlung hast!

das is ja das problem - nach deren meinung verdien ich sicherlich nicht zu wenig... bin gespannt, welche ausgaben die berücksichtigen.
also, für dich alleine sind das 1070 euro und für jedes kind welches in deinem haushalt lebt nochmal 485 euro dazu! wenn du noch verheiratet bist, dann kommen da auch nochmal 535 euro für den ehemann hinzu!
franfine
23132 Beiträge
03.07.2011 20:34
Zitat von zartbitter:

Zitat von franfine:

Zitat von zartbitter:

Zitat von butterfliege:

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Program muebersicht/Meister-BAfoeG/Stundung_und_Erlass.jsp

hmmm... also wenn es nach diesem link geht, dann kann ich mich wohl nicht "freistellen lassen"... da müsste ich ja weniger als 1070€ verdienen^^
wenn du kinder hast, dann kommen nochmal 485 euro dazu!

ne, ich hab keine kinder und lebe gerade in scheidung - zähle also als "normal ledig"
dann siehts leider schlecht aus!
zartbitter
46787 Beiträge
03.07.2011 20:35
Zitat von franfine:

Zitat von zartbitter:

Zitat von franfine:

ja, du kannst, wenn du nachweislich zu wenig verdienst , stunden oder die zahlung so lange immer um ein jahr verschieben, bis du genug geld für die rückzahlung hast!

das is ja das problem - nach deren meinung verdien ich sicherlich nicht zu wenig... bin gespannt, welche ausgaben die berücksichtigen.
also, für dich alleine sind das 1070 euro und für jedes kind welches in deinem haushalt lebt nochmal 485 euro dazu! wenn du noch verheiratet bist, dann kommen da auch nochmal 535 euro für den ehemann hinzu!

das ist es ja...
ich lebe allein (lass mich gerade scheiden, also zählt mein noch-mann nicht mehr dazu) und habe keine kinder. aber logischerweise verdien ich mehr als 1070€ (arbeite aber auch ca. 55-60 stunden pro woche...)
zartbitter
46787 Beiträge
03.07.2011 20:37
Zitat von franfine:

Zitat von zartbitter:

Zitat von franfine:

Zitat von zartbitter:

Zitat von butterfliege:

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Program muebersicht/Meister-BAfoeG/Stundung_und_Erlass.jsp

hmmm... also wenn es nach diesem link geht, dann kann ich mich wohl nicht "freistellen lassen"... da müsste ich ja weniger als 1070€ verdienen^^
wenn du kinder hast, dann kommen nochmal 485 euro dazu!

ne, ich hab keine kinder und lebe gerade in scheidung - zähle also als "normal ledig"
dann siehts leider schlecht aus!

ganz gebe ich die hoffnung noch nicht auf, aber mal sehen... finds irgendwie unfair, dass da einfach mal so ein betrag festgelegt wird. kann ja sein, dass man in manchen gegenden mit 1070€ leben kann, aber meiner meinung nach nicht hier in bayern.
schlatz
49144 Beiträge
03.07.2011 20:38
hey du!
ich würd anrufen und es so schildern wies ist!
da gibts bestimmt ein schlupfloch!!
drück dir die daumen!
zartbitter
46787 Beiträge
03.07.2011 20:38
Zitat von schlatz:

hey du!
ich würd anrufen und es so schildern wies ist!
da gibts bestimmt ein schlupfloch!!
drück dir die daumen!

danke schön ja, mal sehen
franfine
23132 Beiträge
03.07.2011 20:41
Zitat von zartbitter:

Zitat von franfine:

Zitat von zartbitter:

Zitat von franfine:

Zitat von zartbitter:

Zitat von butterfliege:

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Program muebersicht/Meister-BAfoeG/Stundung_und_Erlass.jsp

hmmm... also wenn es nach diesem link geht, dann kann ich mich wohl nicht "freistellen lassen"... da müsste ich ja weniger als 1070€ verdienen^^
wenn du kinder hast, dann kommen nochmal 485 euro dazu!

ne, ich hab keine kinder und lebe gerade in scheidung - zähle also als "normal ledig"
dann siehts leider schlecht aus!

ganz gebe ich die hoffnung noch nicht auf, aber mal sehen... finds irgendwie unfair, dass da einfach mal so ein betrag festgelegt wird. kann ja sein, dass man in manchen gegenden mit 1070€ leben kann, aber meiner meinung nach nicht hier in bayern.
das stimmt, es ist echt blöd, dass das so verallgemeinert wird! hier in berlin kann man davon eigentlich ganz gut leben, aber in bayern sehe ich da auch schwarz!
zartbitter
46787 Beiträge
03.07.2011 20:45
Zitat von franfine:

Zitat von zartbitter:

Zitat von franfine:

Zitat von zartbitter:

Zitat von franfine:

Zitat von zartbitter:

Zitat von butterfliege:

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Program muebersicht/Meister-BAfoeG/Stundung_und_Erlass.jsp

hmmm... also wenn es nach diesem link geht, dann kann ich mich wohl nicht "freistellen lassen"... da müsste ich ja weniger als 1070€ verdienen^^
wenn du kinder hast, dann kommen nochmal 485 euro dazu!

ne, ich hab keine kinder und lebe gerade in scheidung - zähle also als "normal ledig"
dann siehts leider schlecht aus!

ganz gebe ich die hoffnung noch nicht auf, aber mal sehen... finds irgendwie unfair, dass da einfach mal so ein betrag festgelegt wird. kann ja sein, dass man in manchen gegenden mit 1070€ leben kann, aber meiner meinung nach nicht hier in bayern.
das stimmt, es ist echt blöd, dass das so verallgemeinert wird! hier in berlin kann man davon eigentlich ganz gut leben, aber in bayern sehe ich da auch schwarz!

ich fahr zb jeden tag 120 km (insgesamt) in die arbeit nach münchen... also würden die kosten für mein auto (leasingrate+sprit) und die miete schon mal den kompletten betrag verbrauchen^^
03.07.2011 20:48
ich würde einfach mal nachfragen.

ich hab vor 2 jahren meine meisterbafög rückzahlung gestundet und letztes jahr einen antrag auf erlass gestellt.
mir wurde jetzt alles erlassen, heißt ich muss nichts mehr zurückzahlen.

bei mir war es eine stundung aus sozialem grund.
zartbitter
46787 Beiträge
03.07.2011 20:51
Zitat von Kresinina:

ich würde einfach mal nachfragen.

ich hab vor 2 jahren meine meisterbafög rückzahlung gestundet und letztes jahr einen antrag auf erlass gestellt.
mir wurde jetzt alles erlassen, heißt ich muss nichts mehr zurückzahlen.

bei mir war es eine stundung aus sozialem grund.

dass es aus sozialen gründen (also wenn man wirklich zu wenig verdient) geht, das weiss ich. aber krass, dass es komplett erlassen wurde!! wow... ich dachte, das wird nur gestundet.
franfine
23132 Beiträge
03.07.2011 20:52
Zitat von Kresinina:

ich würde einfach mal nachfragen.

ich hab vor 2 jahren meine meisterbafög rückzahlung gestundet und letztes jahr einen antrag auf erlass gestellt.
mir wurde jetzt alles erlassen, heißt ich muss nichts mehr zurückzahlen.

bei mir war es eine stundung aus sozialem grund.
wieso wurde das denn komplett erlassen? geht das mit normalen bafög auch?
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