Mütter- und Schwangerenforum

Schulden wie weg bekommen.

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Marf
30008 Beiträge
17.12.2025 12:56
Keiner hier im Forum ist auf dich neidisch.Glaub mir,keiner!
Anonym 1 (207247)
130 Beiträge
17.12.2025 14:06
Zitat von Goldi20:

ALG1 ist keine Kannleistung, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und den Anspruch erarbeitet hast, dann steht dir das auch zu.

Das Einzige was eine Kannleistung ist, ist der Gründungszuschuss, wenn du selbst genug erarbeitest steht DER dir nicht zu. Und ja, der ist tatsächlich ein bisschen Aufwand.


Das Alg 1 ist zu viel Aufwand, sagte gestern selbst die Krankenkasse, es ist einfach der Aufwand nicht wert!

Es kostet einfach Zeit die ich nicht habe

Anonym 1 (207247)
130 Beiträge
17.12.2025 14:08
Zitat von Marf:

Keiner hier im Forum ist auf dich neidisch.Glaub mir,keiner!


Doch bist du weil du nicht weißt was du mit deiner Zeit anfangen sollst
Empfehlung Weiterbildung wäre eine gute Option.
Ich hab jedenfalls nicht so viele freie Zeit wie du
Marf
30008 Beiträge
17.12.2025 14:17
Zitat von Anonym 1 (207247):

Zitat von Marf:

Keiner hier im Forum ist auf dich neidisch.Glaub mir,keiner!


Doch bist du weil du nicht weißt was du mit deiner Zeit anfangen sollst
Empfehlung Weiterbildung wäre eine gute Option.
Ich hab jedenfalls nicht so viele freie Zeit wie du

Du bist armselig
nilou
14779 Beiträge
17.12.2025 15:02
Zitat von Marf:

Zitat von Anonym 1 (207247):

Zitat von Marf:

Keiner hier im Forum ist auf dich neidisch.Glaub mir,keiner!


Doch bist du weil du nicht weißt was du mit deiner Zeit anfangen sollst
Empfehlung Weiterbildung wäre eine gute Option.
Ich hab jedenfalls nicht so viele freie Zeit wie du

Du bist armselig


Ja. Viel mehr ist leider zu ihr nicht mehr zu sagen. Ein armseliges, bösartiges, unzufriedenes und auf andere neidisches Würstchen. Sonst müsste man sich nicht so darstellen und andere nieder machen. Das hat man nur nötig, wenn man es nicht hat. Und bei ihr selber funktioniert es ja, sie glaubt den ganzen Schrott ja den sie hier verbreitet.
Das sie von Unwissenheit, Dummheit und co nur so glänzt schnallt sie nicht.

Und ich stimme dir voll und ganz zu: keiner ist neidisch auf sie. Vielmehr dürfte jeder froh sein nicht so zu sein.
wolkenschaf
12073 Beiträge
17.12.2025 16:48
Zitat von Anonym 1 (207247):

Zitat von Goldi20:

ALG1 ist keine Kannleistung, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und den Anspruch erarbeitet hast, dann steht dir das auch zu.

Das Einzige was eine Kannleistung ist, ist der Gründungszuschuss, wenn du selbst genug erarbeitest steht DER dir nicht zu. Und ja, der ist tatsächlich ein bisschen Aufwand.


Das Alg 1 ist zu viel Aufwand, sagte gestern selbst die Krankenkasse, es ist einfach der Aufwand nicht wert!

Es kostet einfach Zeit die ich nicht habe


Ein ALG1 Antrag dauert keine halbe Stunde. Die Daten zum Verdienst übermittelt der ehemalige Arbeitgeber direkt ans Amt und sonst muss man online einfach nur ein (recht kurzes) Formular ausfüllen. Das war’s. Man muss dazu nichtmal selbst beim Arbeitsamt erscheinen.
2 Sinnlosbeiträge hier weniger, schon wäre es zeitlich drin.

Aber es steht der TS natürlich frei, auf ALG1 (eine Versicherungsleistung, für die sie ja in den letzten Jahren so hart wie niemand sonst gearbeitet hat) zu verzichten.
Anonym 18 (207247)
7 Beiträge
17.12.2025 16:49
Zitat von Anonym 1 (207247):

Zitat von Goldi20:

ALG1 ist keine Kannleistung, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und den Anspruch erarbeitet hast, dann steht dir das auch zu.

Das Einzige was eine Kannleistung ist, ist der Gründungszuschuss, wenn du selbst genug erarbeitest steht DER dir nicht zu. Und ja, der ist tatsächlich ein bisschen Aufwand.


Das Alg 1 ist zu viel Aufwand, sagte gestern selbst die Krankenkasse, es ist einfach der Aufwand nicht wert!

Es kostet einfach Zeit die ich nicht habe
So ein ausgesprochener Schwachsinn ... und du hast Zeit, nur verplemperst du die sinnlos.
Anonym 17 (207247)
22 Beiträge
17.12.2025 17:26
Wette 1: Im Januar / Februar kommt dann wieder das große Gejammer, dass sie völlig unvorhersehbar ganz normale Ausgaben hat und die nicht bezahlen kann. Dazu ein Spruch vom Ausruhen. Augen zu und durch.

Wette 2: Spätestens im Frühjahr kommt dann das große Gejammer, weil der Vermieter erstaunlicherweise sein Geld sehen möchte. Unnützer Hinweis: Der Vermieter kann einem kündigen, wenn man zwei Monate lang nicht die komplette Miete überwiesen hat. Und da reicht theoretisch schon ein einziger fehlender Euro. Aber ich hab ja keine Ahnung.

Wette 3: Spätestens im Frühjahr kann sie die Rate für diesen dubiosen Kredit bei der seltsamen Bank nicht mehr zurück zahlen. Die finden heraus, dass sie arbeitslos ist (anders als von ihr im September angegeben) und das nicht gemeldet hat. Die fackeln nicht lange rum und sie bekommt richtig richtig große Probleme.

Wette 4: Entweder sie bekommt für den Job, bei dem sie verspätet zum Vorstellungsgespräch erschien, eine klare Absage oder es zieht sich noch sehr sehr viele Monate ohne Vertrag dahin. Auf jeden Fall keinen Vertrag vor Sommer oder Herbst.

Wer wettet gegen mich?
Marie2010
1557 Beiträge
17.12.2025 18:52
Zitat von Anonym 17 (207247):

Wette 1: Im Januar / Februar kommt dann wieder das große Gejammer, dass sie völlig unvorhersehbar ganz normale Ausgaben hat und die nicht bezahlen kann. Dazu ein Spruch vom Ausruhen. Augen zu und durch.

Wette 2: Spätestens im Frühjahr kommt dann das große Gejammer, weil der Vermieter erstaunlicherweise sein Geld sehen möchte. Unnützer Hinweis: Der Vermieter kann einem kündigen, wenn man zwei Monate lang nicht die komplette Miete überwiesen hat. Und da reicht theoretisch schon ein einziger fehlender Euro. Aber ich hab ja keine Ahnung.

Wette 3: Spätestens im Frühjahr kann sie die Rate für diesen dubiosen Kredit bei der seltsamen Bank nicht mehr zurück zahlen. Die finden heraus, dass sie arbeitslos ist (anders als von ihr im September angegeben) und das nicht gemeldet hat. Die fackeln nicht lange rum und sie bekommt richtig richtig große Probleme.

Wette 4: Entweder sie bekommt für den Job, bei dem sie verspätet zum Vorstellungsgespräch erschien, eine klare Absage oder es zieht sich noch sehr sehr viele Monate ohne Vertrag dahin. Auf jeden Fall keinen Vertrag vor Sommer oder Herbst.

Wer wettet gegen mich?


Da wirst du wohl niemanden finden, der dagegen wettet.
Poca
43618 Beiträge
17.12.2025 20:49
Zitat von Anonym 1 (207247):

Zitat von Marf:

Keiner hier im Forum ist auf dich neidisch.Glaub mir,keiner!


Doch bist du weil du nicht weißt was du mit deiner Zeit anfangen sollst
Empfehlung Weiterbildung wäre eine gute Option.
Ich hab jedenfalls nicht so viele freie Zeit wie du
selten so gelacht
Goldi20
1094 Beiträge
17.12.2025 21:13
Zitat von Anonym 1 (207247):

Zitat von Goldi20:

ALG1 ist keine Kannleistung, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und den Anspruch erarbeitet hast, dann steht dir das auch zu.

Das Einzige was eine Kannleistung ist, ist der Gründungszuschuss, wenn du selbst genug erarbeitest steht DER dir nicht zu. Und ja, der ist tatsächlich ein bisschen Aufwand.


Das Alg 1 ist zu viel Aufwand, sagte gestern selbst die Krankenkasse, es ist einfach der Aufwand nicht wert!

Es kostet einfach Zeit die ich nicht habe
Was für ein Blödsinn, das ist gar nicht viel Aufwand, hab ich selbst grad gemacht, merkwürdige KK hast du (sofern das denn der Wahrheit entspricht, was ich nicht glaube).

Stell dir vor, geht sogar online. Aber ist dein Problem nicht meins.
Anonym 20 (207247)
2 Beiträge
18.12.2025 09:06
Zitat von Goldi20:

Zitat von Anonym 1 (207247):

Zitat von Goldi20:

ALG1 ist keine Kannleistung, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und den Anspruch erarbeitet hast, dann steht dir das auch zu.

Das Einzige was eine Kannleistung ist, ist der Gründungszuschuss, wenn du selbst genug erarbeitest steht DER dir nicht zu. Und ja, der ist tatsächlich ein bisschen Aufwand.


Das Alg 1 ist zu viel Aufwand, sagte gestern selbst die Krankenkasse, es ist einfach der Aufwand nicht wert!

Es kostet einfach Zeit die ich nicht habe
Was für ein Blödsinn, das ist gar nicht viel Aufwand, hab ich selbst grad gemacht, merkwürdige KK hast du (sofern das denn der Wahrheit entspricht, was ich nicht glaube).

Stell dir vor, geht sogar online. Aber ist dein Problem nicht meins.


Ich denke es liegt auf der Hand weshalb es eine Kann-Leistung ist und es den Aufwand nicht wert ist.

Ihr Arbeitsverhältnis endet zum 31.12., sie ist bis dahin freigestellt....

Warum? Weil ihr Chef so toll ist und sie gerne bezahlt obwohl sie keine Arbeit leistet? Außerdem gibt es klare Regelungen, weshalb ein Mitarbeiter bis zur Kündigung freigestellt werden darf und weshalb nicht.
Eine Freistellung ist keine Belohnung an den Arbeitnehmer.

Hier wurde entweder von ihrer Seite aus gekündigt, das berechtigt aber in der Regel keine Freistellung, oder der Arbeitgeber hat tüftige Gründe für eine Kündigung mit Freistellung.

In beiden Fällen wird das Arbeitslosengeld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit versagt und muss geprüft werden. Sprich die TS muss dem Arbeitsamt beweisen, weshalb die Kündigung des AG unberechtigt war oder eben ihre Kündigung berechtigt. Wenn das nicht eindeutig belegbar ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antrag auf Arbeitslosengeld bewilligt wird, sehr sehr gering und damit eine Kann-Leistung, die im Ermessen des Bearbeiters liegt und ein Antrag rentiert sich meist nicht.

Anonym 20 (207247)
2 Beiträge
18.12.2025 09:12
Zitat von Anonym 20 (207247):

Zitat von Goldi20:

Zitat von Anonym 1 (207247):

Zitat von Goldi20:

ALG1 ist keine Kannleistung, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und den Anspruch erarbeitet hast, dann steht dir das auch zu.

Das Einzige was eine Kannleistung ist, ist der Gründungszuschuss, wenn du selbst genug erarbeitest steht DER dir nicht zu. Und ja, der ist tatsächlich ein bisschen Aufwand.


Das Alg 1 ist zu viel Aufwand, sagte gestern selbst die Krankenkasse, es ist einfach der Aufwand nicht wert!

Es kostet einfach Zeit die ich nicht habe
Was für ein Blödsinn, das ist gar nicht viel Aufwand, hab ich selbst grad gemacht, merkwürdige KK hast du (sofern das denn der Wahrheit entspricht, was ich nicht glaube).

Stell dir vor, geht sogar online. Aber ist dein Problem nicht meins.


Ich denke es liegt auf der Hand weshalb es eine Kann-Leistung ist und es den Aufwand nicht wert ist.

Ihr Arbeitsverhältnis endet zum 31.12., sie ist bis dahin freigestellt....

Warum? Weil ihr Chef so toll ist und sie gerne bezahlt obwohl sie keine Arbeit leistet? Außerdem gibt es klare Regelungen, weshalb ein Mitarbeiter bis zur Kündigung freigestellt werden darf und weshalb nicht.
Eine Freistellung ist keine Belohnung an den Arbeitnehmer.

Hier wurde entweder von ihrer Seite aus gekündigt, das berechtigt aber in der Regel keine Freistellung, oder der Arbeitgeber hat tüftige Gründe für eine Kündigung mit Freistellung.

In beiden Fällen wird das Arbeitslosengeld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit versagt und muss geprüft werden. Sprich die TS muss dem Arbeitsamt beweisen, weshalb die Kündigung des AG unberechtigt war oder eben ihre Kündigung berechtigt. Wenn das nicht eindeutig belegbar ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antrag auf Arbeitslosengeld bewilligt wird, sehr sehr gering und damit eine Kann-Leistung, die im Ermessen des Bearbeiters liegt und ein Antrag rentiert sich meist nicht.


Ach und hier liefert die TS selbst regelmäßig Gründe weshalb der AG genau diese Berechtigung hat:

1. die TS ist regelmäßig und vermehrt krank, kommt häufig zu spät -> alles Dinge die sie selbst berichtet. Dabei betreibt sie dennoch eine nebenberufliche Selbstständige Tätigkeit. Eine nebenberufliche Tätigkeit, ob Selbstständig oder nicht, bedarf der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Dabei ist zu beachten, dass die ausgeübte Tätigkeit, die hauptsächliche Tätigkeit nicht negativ beeinflusst und die Ruhe- und Erholungszeiten des Mitarbeiters mit beiden Tätigkeiten nicht unterbrochen oder verkürzt werden. Ein Mitarbeiter der ohnehin einen hohen Krankenstand hat, hat auch ein erhöhtes Maß an Ruhe- und Erholungszeiten. Einem solchen Mitarbeiter genehmigt man in der Regel keine Nebentätigkeit.

2. Hat sie, wie sie selbst hier mehrfach geschrieben hat, während dem Krankenstand ihre selbständige Nebentätigkeit, welche nach ihren eigenen Angaben mit dem Partymachen zusammenhängt, ausgeübt. Das ist ein klarer Verstoß gegen geltende Gesetze ihrerseits

und.... eigentlich kommt man selbst drauf was hier Sache ist....
Marf
30008 Beiträge
18.12.2025 10:48
Zitat von Anonym 20 (207247):

Zitat von Anonym 20 (207247):

Zitat von Goldi20:

Zitat von Anonym 1 (207247):

...
Was für ein Blödsinn, das ist gar nicht viel Aufwand, hab ich selbst grad gemacht, merkwürdige KK hast du (sofern das denn der Wahrheit entspricht, was ich nicht glaube).

Stell dir vor, geht sogar online. Aber ist dein Problem nicht meins.


Ich denke es liegt auf der Hand weshalb es eine Kann-Leistung ist und es den Aufwand nicht wert ist.

Ihr Arbeitsverhältnis endet zum 31.12., sie ist bis dahin freigestellt....

Warum? Weil ihr Chef so toll ist und sie gerne bezahlt obwohl sie keine Arbeit leistet? Außerdem gibt es klare Regelungen, weshalb ein Mitarbeiter bis zur Kündigung freigestellt werden darf und weshalb nicht.
Eine Freistellung ist keine Belohnung an den Arbeitnehmer.

Hier wurde entweder von ihrer Seite aus gekündigt, das berechtigt aber in der Regel keine Freistellung, oder der Arbeitgeber hat tüftige Gründe für eine Kündigung mit Freistellung.

In beiden Fällen wird das Arbeitslosengeld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit versagt und muss geprüft werden. Sprich die TS muss dem Arbeitsamt beweisen, weshalb die Kündigung des AG unberechtigt war oder eben ihre Kündigung berechtigt. Wenn das nicht eindeutig belegbar ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antrag auf Arbeitslosengeld bewilligt wird, sehr sehr gering und damit eine Kann-Leistung, die im Ermessen des Bearbeiters liegt und ein Antrag rentiert sich meist nicht.


Ach und hier liefert die TS selbst regelmäßig Gründe weshalb der AG genau diese Berechtigung hat:

1. die TS ist regelmäßig und vermehrt krank, kommt häufig zu spät -> alles Dinge die sie selbst berichtet. Dabei betreibt sie dennoch eine nebenberufliche Selbstständige Tätigkeit. Eine nebenberufliche Tätigkeit, ob Selbstständig oder nicht, bedarf der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Dabei ist zu beachten, dass die ausgeübte Tätigkeit, die hauptsächliche Tätigkeit nicht negativ beeinflusst und die Ruhe- und Erholungszeiten des Mitarbeiters mit beiden Tätigkeiten nicht unterbrochen oder verkürzt werden. Ein Mitarbeiter der ohnehin einen hohen Krankenstand hat, hat auch ein erhöhtes Maß an Ruhe- und Erholungszeiten. Einem solchen Mitarbeiter genehmigt man in der Regel keine Nebentätigkeit.

2. Hat sie, wie sie selbst hier mehrfach geschrieben hat, während dem Krankenstand ihre selbständige Nebentätigkeit, welche nach ihren eigenen Angaben mit dem Partymachen zusammenhängt, ausgeübt. Das ist ein klarer Verstoß gegen geltende Gesetze ihrerseits

und.... eigentlich kommt man selbst drauf was hier Sache ist....

Eben.
Freistellung bedeutet fast immer dass der AG die Faxen dicke hat.
Goldi20
1094 Beiträge
18.12.2025 11:44
Zitat von Anonym 20 (207247):

Zitat von Goldi20:

Zitat von Anonym 1 (207247):

Zitat von Goldi20:

ALG1 ist keine Kannleistung, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und den Anspruch erarbeitet hast, dann steht dir das auch zu.

Das Einzige was eine Kannleistung ist, ist der Gründungszuschuss, wenn du selbst genug erarbeitest steht DER dir nicht zu. Und ja, der ist tatsächlich ein bisschen Aufwand.


Das Alg 1 ist zu viel Aufwand, sagte gestern selbst die Krankenkasse, es ist einfach der Aufwand nicht wert!

Es kostet einfach Zeit die ich nicht habe
Was für ein Blödsinn, das ist gar nicht viel Aufwand, hab ich selbst grad gemacht, merkwürdige KK hast du (sofern das denn der Wahrheit entspricht, was ich nicht glaube).

Stell dir vor, geht sogar online. Aber ist dein Problem nicht meins.


Ich denke es liegt auf der Hand weshalb es eine Kann-Leistung ist und es den Aufwand nicht wert ist.

Ihr Arbeitsverhältnis endet zum 31.12., sie ist bis dahin freigestellt....

Warum? Weil ihr Chef so toll ist und sie gerne bezahlt obwohl sie keine Arbeit leistet? Außerdem gibt es klare Regelungen, weshalb ein Mitarbeiter bis zur Kündigung freigestellt werden darf und weshalb nicht.
Eine Freistellung ist keine Belohnung an den Arbeitnehmer.

Hier wurde entweder von ihrer Seite aus gekündigt, das berechtigt aber in der Regel keine Freistellung, oder der Arbeitgeber hat tüftige Gründe für eine Kündigung mit Freistellung.

In beiden Fällen wird das Arbeitslosengeld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit versagt und muss geprüft werden. Sprich die TS muss dem Arbeitsamt beweisen, weshalb die Kündigung des AG unberechtigt war oder eben ihre Kündigung berechtigt. Wenn das nicht eindeutig belegbar ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antrag auf Arbeitslosengeld bewilligt wird, sehr sehr gering und damit eine Kann-Leistung, die im Ermessen des Bearbeiters liegt und ein Antrag rentiert sich meist nicht.
Das weiß ich nicht, freigestellt wurde ich allerdings nach einer Kündigung auch schon mal, das war allerdings bei einem Anwalt (ist da vielleicht normal, keine Ahnung)

Aber ja, mit der Sperre könntest du recht haben, das hatte ich nicht bedacht.
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