Mütter- und Schwangerenforum

Steuererklärung HILFE!

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05.04.2016 09:59
Zitat von nicole2104:

Zitat von Manveri:

Zitat:
Das Elterngeld ist eigentlich einkommensteuerfrei und auch nicht sozialversicherungspflichtig. Viele Eltern übersehen jedoch völlig, dass das Elterngeld dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegt.

Das bedeutet, bei der Ermittlung des auf das übrige steuerpflichtige Einkommen anzuwendenden Steuersatzes wird das Elterngeld sehr wohl berücksichtigt. Damit erhöht es regelmäßig Ihren persönlichen Einkommensteuersatz und wird deshalb faktisch (zumindest teilweise) doch besteuert. Das merken Sie aber erst dann, wenn Sie den Einkommensteuerbescheid für das Jahr in Händen halten, in dem Sie das Elterngeld bezogen haben. Die daraus resultierende Nachzahlung trifft viele unvorbereitet.



also muss ich dann zwangsläufig nachzahlen? Weil wenn das so ist würde ich nämlich gar keine Steuererklärung machen?

Wenn man mit ELSTER seine Stuererklärung macht wird ja berechnet wieviel man zurück bekommen würde bzw. wieviel man nachzahlen müsste, wird das da schon berücksichtigt?


Ich mache NIE wieder mit Elster allein.
Letztes Jahr hieß es bei uns 4stellige Summe bekommen wir wieder
Pustekuchen.Ich habe schon Steuern fertig vorausgezahlt für 2015/2016
05.04.2016 10:06
Also:

1. Wenn Du einmal die Steuererklärung abgibst musst Du deswegen in Zukunft noch lange keine abgeben, wenn Ihr bei 4/4 bleibt und sonst nichts ist was Euch dazu verpflichtet.
2. Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Wenn man Elterngeld über 410 € im Jahr bekommen hat, MUSS man für dieses Jahr eine Erklärung abgeben, auch bei 4/4. Das Elterngeld nicht angeben bringt nichts-das Finanzamt weiss davon schon.
3. Wenn man von der Materie keine Ahnung hat, kann man im Elster-Programm schnell mal Angaben falsch eingeben, freut sich dann auf eine Erstattung und kann aber dann im Endeffekt nachzahlen ggf.
4. Für Arbeitskleidung waschen usw kann man ne Pauschale angeben (ca 100-110€), die wird meistens anerkannt, muss aber nicht, weil sie nicht im Gesetz steht.
5. Die ansetzbaren Versicherungen sind meist schon mit der Sozialversicherung lt Lohnsteuerbescheiniung abgedeckt, ausser man hat dazu noch spezielle Rentenversicherungen (zB Riester). Generell kann man aber alle Personenversicherungen angeben (Haftpflicht, Leben, Renten, Kranken, usw). Ob sich das auswirkt kann man immer nur individuell sagen.

05.04.2016 10:26
Zitat von Zwillis2010:

Also:

1. Wenn Du einmal die Steuererklärung abgibst musst Du deswegen in Zukunft noch lange keine abgeben, wenn Ihr bei 4/4 bleibt und sonst nichts ist was Euch dazu verpflichtet.
also muss ich dieses jahr eine machen aber wenn es sich im nächsten jahr nicht lohnt dann nicht?

2. Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Wenn man Elterngeld über 410 € im Jahr bekommen hat, MUSS man für dieses Jahr eine Erklärung abgeben, auch bei 4/4. Das Elterngeld nicht angeben bringt nichts-das Finanzamt weiss davon schon.
also muss ich für 2015 eine abgeben? Elterngeld war weit über diesen 410 €...

3. Wenn man von der Materie keine Ahnung hat, kann man im Elster-Programm schnell mal Angaben falsch eingeben, freut sich dann auf eine Erstattung und kann aber dann im Endeffekt nachzahlen ggf.

4. Für Arbeitskleidung waschen usw kann man ne Pauschale angeben (ca 100-110€), die wird meistens anerkannt, muss aber nicht, weil sie nicht im Gesetz steht. Veranschlage ich da selbst die 100 € oder wie läuft das?


5. Die ansetzbaren Versicherungen sind meist schon mit der Sozialversicherung lt Lohnsteuerbescheiniung abgedeckt, ausser man hat dazu noch spezielle Rentenversicherungen (zB Riester). Generell kann man aber alle Personenversicherungen angeben (Haftpflicht, Leben, Renten, Kranken, usw). Ob sich das auswirkt kann man immer nur individuell sagen.
reiche ich dafür dann die kopie der Versicherungsplice ein oder wie muss ich das nachweisen?



sorry für die ganzen doofen fragen aber für mich sind das echt böhmische Dörfer
05.04.2016 10:31
1. Die Abgabepflicht richtet sich nicht danach ob es sich lohnt oder nicht, sondern ob es eine Verpflichtung gibt. Wenn nächstes Jahr zB wieder Elterngeld ausbezahlt wurde, muss man.
2. Ja. Wenn Du nicht freiwillig eine abgibst wird das Finanzamt die mit Sicherheit bald anfordern.
3. Genau. Einfach in die entsprechende Zeile schreiben.
4. Kontoauszug mit der Zahlung reicht in der Regel
05.04.2016 10:33
Zitat von Zwillis2010:

1. Die Abgabepflicht richtet sich nicht danach ob es sich lohnt oder nicht, sondern ob es eine Verpflichtung gibt. Wenn nächstes Jahr zB wieder Elterngeld ausbezahlt wurde, muss man.
2. Ja. Wenn Du nicht freiwillig eine abgibst wird das Finanzamt die mit Sicherheit bald anfordern.
3. Genau. Einfach in die entsprechende Zeile schreiben.
4. Kontoauszug mit der Zahlung reicht in der Regel


super, danke

na dann bin ich doch jetzt schonmal ein ganzes Stück schlauer und werd mich mal durchkämpfen. Wenn ich dieses Jahr eh eine machen muss

Hoffentlich bleibt wenigstens ein kleiner Erstattungsbetrag übrig
05.04.2016 13:10
hallo, ich natworte auch noch mal, Steuern sind mein Job.

Bei Elnterngeld musst du abgeben, wie schon gesagt wurde. Dies sind Progressionseinkünfte. Ebenso aber auch dsa Mutterschaftgeld von der KK die 13€ täglich, dafür müsstest du auch eine Bescheinigung erhalten haben und der Zuschuss des Mutterschaftsgeldes vom AG. Dies wird häufig vergessen. Alles einzutragen in Anlage N, bei Lohnersatzleistungen mit Zeiträumen.
Kannst mir bei genaueren Fragen sonst ne PN schreiben.
05.04.2016 13:11
Und ihr könt dier letzten 4 Jahre abgeben, Verjährung der Festsetzungsfrist.
Enfelchen
14272 Beiträge
05.04.2016 19:23
Zitat von Manveri:

Denk aber dran, dass das Elterngeld den Progressionsvorbehalt unterliegt
Außerdem kannst du auch kosten für Zahnteinigung und ähnliches absetzen. Handwerker kosten ebenso.


Wollte ich grad schreiben. Und soweit ich weiß, MUSS man eine Steuererklärung machen, wenn man Elterngeld bezogen hat.
Und Zahnreinigung, medizinische Kosten usw lohnen sich meist gar nicht, weil jeder eine bestimmte Summe hat, die er durch seine Ausgaben erstmal überschreiten muss. Und das schafft kaum einer.
Natalie32
17 Beiträge
26.05.2016 19:06
Kauf dir mal das Programm Steuersoftware von ZDF Wiso. Das ist kinderleicht damit die Steuer zu machen. Gibt Tipps und Videos und das Programm wählt die wichtigsten Dinge schon von selbst aus.
Lohnt sich
26.05.2016 19:47
Zitat von Natalie32:

Kauf dir mal das Programm Steuersoftware von ZDF Wiso. Das ist kinderleicht damit die Steuer zu machen. Gibt Tipps und Videos und das Programm wählt die wichtigsten Dinge schon von selbst aus.
Lohnt sich


Hab die Erklärung vor gut 6 Wochen eingericht und warte auf den Bescheid, aber trotzdem danke
Natalie32
17 Beiträge
26.05.2016 19:49
Naja Nach der Steuererklärung ist vor der Steuererklärung - vielleicht hilft es Dir ja im nächsten Jahr.
DieEine2
1869 Beiträge
26.05.2016 22:12
Ich habe meine auch grade gemacht.
Liebe ich ja .

Deswegen wird auch immer aufgeschoben bis zum letzten Moment.
Allerdings ist meine wg. selbstständiger und angestellter Tätigkeit auch immer etwas umfangreicher.
Allein das stundenlange Quittungen kopieren... herrlich.
Natalie32
17 Beiträge
26.05.2016 22:17
Mhhh ohh ja die deutschen Ämter wissen wie sie einen schon fleißig beschäftigen können. Aber wenn du mal was von den Behörden willst, ist keiner für irgendetwas für zuständig
27.05.2016 07:18
wie lange wartet ihr so im Durchschnitt bis ihr den Bescheid bekommt??? Laut den Berechnungen von dem Programm mit dem ich die gemacht habe bekommen wir ein schönes Sümmchen wieder und bald steht der Urlaub an
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