Mütter- und Schwangerenforum

Trennung und Auszug in Elternzeit

Gehe zu Seite:
Anonym 1 (205589)
5 Beiträge
01.11.2020 11:19
Ich hoffe mir kann jemand Auskunft vorab geben. Ich habe ein kleines Kind, bin schwanger, bin im unbefristeten Arbeitsverhältnis und trenne mich vom Partner. Jetzt werde ich aber zurück in meine Heimat ziehen wollen. Mein Partner ist arbeitslos und wird mir keinen Unterhalt zahlen können. Wie bezahle ich die Miete frage ich mich, während ich in Elternzeit bin? Hatte jemand mal eine ähnliche Situation und kann mir helfen?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Keiner der mich kennt von der Trennung schon wissen soll

-M-Y-A-
23178 Beiträge
01.11.2020 11:21
Du kannst H4 beantragen und bekommst Unterhaltsvorschuss.

Alles gute.
Anonym 1 (205589)
5 Beiträge
01.11.2020 11:22
Zitat von -M-Y-A-:

Du kannst H4 beantragen und bekommst Unterhaltsvorschuss.

Alles gute.


Vielen lieben Dank MYA für deine schnelle Antwort.
Obwohl ich im unbefristeten Arbeitsverhältnis bin?
N1N4
677 Beiträge
01.11.2020 11:23
Zitat von -M-Y-A-:

Du kannst H4 beantragen und bekommst Unterhaltsvorschuss.

Alles gute.


Bekommt sie H4? Sie steht in einem Arbeitsverhältnis und bekommt eventuell auch noch Elterngeld
Traumtänzerin84
10671 Beiträge
01.11.2020 11:23
Wohngeld und Kinderzuschlag wäre auch noch möglich, da musst du gucken ob du über der Mindestverdienstgrenze bist bzw welche Konstellation für euch da besser ist.

Am besten wendest du dich mal an ProFamilia, die Awo oder so. Die können dir da auch gut weiterhelfen.
Traumtänzerin84
10671 Beiträge
01.11.2020 11:24
Zitat von N1N4:

Zitat von -M-Y-A-:

Du kannst H4 beantragen und bekommst Unterhaltsvorschuss.

Alles gute.


Bekommt sie H4? Sie steht in einem Arbeitsverhältnis und bekommt eventuell auch noch Elterngeld
aufstockend geht trotzdem
Anonym 1 (205589)
5 Beiträge
01.11.2020 11:25
Danke euch sehr für die Antworten. Werde mich mit Profamilia in Verbindung setzen.
-M-Y-A-
23178 Beiträge
01.11.2020 11:30
Zitat von Anonym 1 (205589):

Zitat von -M-Y-A-:

Du kannst H4 beantragen und bekommst Unterhaltsvorschuss.

Alles gute.


Vielen lieben Dank MYA für deine schnelle Antwort.
Obwohl ich im unbefristeten Arbeitsverhältnis bin?
ja, du und dein/e kind/er haben einen grundbedarf. Wenn der durch den Lohn/sonstige Einkünfte (Kindergeld) unterschritten ist, kannst du zusätzlich H4 beantragen. Das gilt auch für die elternzeit. Du bist zwar angestellt, bekommst aber keinen Lohn, somit steht dir H4 zu. Es gibt gute Rechner im Internet, wo du alle Einkünfte eingeben kannst, um zu erfahren, was euer monatlicher Bedarf ist.
Was passieren kann und da kommt es sehr auf den Sachbearbeiter an, dass man dir sagt, dass das ungeborene noch nicht als Person gilt (bis es 2 Jahre ist) und dir eine kleinere Wohnung nur zusteht.
nilou
14019 Beiträge
01.11.2020 11:32
Zitat von Anonym 1 (205589):

Zitat von -M-Y-A-:

Du kannst H4 beantragen und bekommst Unterhaltsvorschuss.

Alles gute.


Vielen lieben Dank MYA für deine schnelle Antwort.
Obwohl ich im unbefristeten Arbeitsverhältnis bin?


Hartz 4 geht auch in der Elternzeit.

Frage ist wenn du umziehst ob du nach der Elternzeit da wieder arbeiten kannst oder deine Arbeitslosigkeit selber verschuldest.

Bzw. ob deine Elternzeit gleich in Mutterschutz und neue Elternzeit übergeht.
-M-Y-A-
23178 Beiträge
01.11.2020 11:34
Zitat von N1N4:

Zitat von -M-Y-A-:

Du kannst H4 beantragen und bekommst Unterhaltsvorschuss.

Alles gute.


Bekommt sie H4? Sie steht in einem Arbeitsverhältnis und bekommt eventuell auch noch Elterngeld
während der elternzeit bekommt sie aber keinen Lohn, egal ob sie befristet, oder unbefristet ist und ihr steht dann H4 zu. Das selbst erwirtschaftete EG darf auch nur bis zu einem gewissen Teil angerechnet werden, ich würde auf 2 Jahre splitten lassen, dann ist die Anrechnung geringer. Kindergeld und Unterhalt(svorschuss) werden voll angerechnet.
MaLuk
1909 Beiträge
01.11.2020 11:43
Zitat von N1N4:

Zitat von -M-Y-A-:

Du kannst H4 beantragen und bekommst Unterhaltsvorschuss.

Alles gute.


Bekommt sie H4? Sie steht in einem Arbeitsverhältnis und bekommt eventuell auch noch Elterngeld


Jenachdem Wieviel sie verdient kann sie die Aufstockung Beantragen hab ich damals auch
Mimiminime
1715 Beiträge
01.11.2020 12:35
Zitat von N1N4:

Zitat von -M-Y-A-:

Du kannst H4 beantragen und bekommst Unterhaltsvorschuss.

Alles gute.


Bekommt sie H4? Sie steht in einem Arbeitsverhältnis und bekommt eventuell auch noch Elterngeld


Ja, aufstockend dann, bis zum Ende der Elternzeit! Kindergeld und Elterngeld werden dann angerechnet.Der Mann ist und bleibt aber trotzdem Unterhaltspflicht, auch wenn er zur Zeit nicht zahlen kann.
Sie wird dann vom Jobcenter aufgefordert Unterhaltsvorschuss beantragen müssen, die Unterhaltsvorschusskasse wird versuchen irgendwann an Geld von ihm zu kommen ( zu Recht).
Anträge kann man auf der Seite vom Jobcenter online stellen, dort ist auch alles weitere geklärt.
Mimiminime
1715 Beiträge
01.11.2020 12:39
Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von Anonym 1 (205589):

Zitat von -M-Y-A-:

Du kannst H4 beantragen und bekommst Unterhaltsvorschuss.

Alles gute.


Vielen lieben Dank MYA für deine schnelle Antwort.
Obwohl ich im unbefristeten Arbeitsverhältnis bin?
ja, du und dein/e kind/er haben einen grundbedarf. Wenn der durch den Lohn/sonstige Einkünfte (Kindergeld) unterschritten ist, kannst du zusätzlich H4 beantragen. Das gilt auch für die elternzeit. Du bist zwar angestellt, bekommst aber keinen Lohn, somit steht dir H4 zu. Es gibt gute Rechner im Internet, wo du alle Einkünfte eingeben kannst, um zu erfahren, was euer monatlicher Bedarf ist.
Was passieren kann und da kommt es sehr auf den Sachbearbeiter an, dass man dir sagt, dass das ungeborene noch nicht als Person gilt (bis es 2 Jahre ist) und dir eine kleinere Wohnung nur zusteht.


Ab der 12. Woche steht ihr ein Mehrbedarf Schwangerschaft zu, und einige berücksichtigen tatsächlich auch ein ungeborenes bei der Wohnungsgröße.
Erstausstattung zu beantragen wird schwierig, da man sagt dass du die Gegenstände vom ersten Kind noch hast. Aber es gibt auch noch Stiftungen.
Solltest du eine Wohnung finden, ein Mietangebot ausfüllen lassen und dem Jobcenter zur Prüfung vorlegen.
NochOhne32
17883 Beiträge
01.11.2020 16:00

Der erste Weg sind Wohngeld und kinderzuschlag zu beantragen und erst wenn dir diese Leistungen abgelehnt werden, hast du den Anspruch auf aufstockendes Harz IV.

Bei der Berechnung dieser Leistungen hast du bei elterngeld, welches du durch vorherige arbeitsleistung erhältst, einen anrechenbaren Freibetrag von 300 €.

Im Internet gibt es Wohngeld- sowie Kinderzuschlagrechner, mit denen du ungefähr berechnen kannst ob und in welcher Höhe dir Gelder zustehen. Diese Rechner sind nicht 100pro sicher, aber sie geben dir einen ungefähren Richtwert an.
Anonym 1 (205589)
5 Beiträge
01.11.2020 16:18
Danke euch für eure Antworten. Das ist schon sehr hilfreich. Ich bin aber noch nicht in meinen Heimatstadt angemeldet. Wo beantrage ich das alles dann? Kann ja noch keinen Mietvertrag unterschreiben oder?
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 4 mal gemerkt