Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt

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Sternchen456
12 Beiträge
19.09.2022 18:48
Ein freundliches hallöchen in die runde

Ich hät da gleich Mal ein heikles Thema und zwar geht es um den Kindesunterhalt.

Es gibt ja den sogenannten Selbstbehalt,aber was genau zählt denn alles noch dazu?!

Im Internet finde ich leider keine Antworten und bin durch Zufall auf diese Seite hier gestoßen und Versuche hier nun mein Glück .

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Shanise
6456 Beiträge
19.09.2022 21:50
Zitat von Sternchen456:

Ein freundliches hallöchen in die runde

Ich hät da gleich Mal ein heikles Thema und zwar geht es um den Kindesunterhalt.

Es gibt ja den sogenannten Selbstbehalt,aber was genau zählt denn alles noch dazu?!

Im Internet finde ich leider keine Antworten und bin durch Zufall auf diese Seite hier gestoßen und Versuche hier nun mein Glück .

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


Schau mal hier.
https://www.unterhalt.net/selbstbehalt/
Ich glaube, das erklärt alles.

Selbstbehalt ist das Geld, was nicht mit eingerechnet wird, wenn jem Unterhalt zahlen muss.
Der Betrag ist fix.
Hoffe es hilft dir.
19.09.2022 22:21
Vereinfacht ausgedrückt: Wenn man z. B. seinen zahlreichen Kindern Unterhalt zahlen muss, könnte es ja rein rechnerisch passieren, dass einem gar nichts mehr zum Leben übrig bleibt. Deshalb darf man immer einen Teil seines Einkommens für sich selbst behalten , egal wie hoch die Verpflichtungen gegenüber den Kindern sind. Das ist der Selbstbehalt.

Der Selbstbehalt beinhaltet neben den Kosten für die Lebenshaltung auch Wohnkosten etc.
Meintest du das mit deiner Frage?
Es soll halt verhindert werden, dass man selber finanzielle Unterstützung beantragen muss.

Wie hoch der Selbstbehalt ist, ändert sich laufend. Dafür findest du aber aktuelle Tabellen im Internet. Es sind so ungefähr 1100-1300 EUR. Wie hoch der Selbstbehalt ist, hängt davon ab, wem man Unterhalt zahlen muss. Das ist beispielsweise anders bei eigenen Kindern als beim Ex-Partner.
Gemma
2732 Beiträge
20.09.2022 07:36
Wenn du Düsseldorfer Tabelle googelst steht alles unter der Tabelle in den Seiten. Welchen selbstbehalt, wie das mit dem Kindergeld ist und so weiter.
Sternchen456
12 Beiträge
20.09.2022 07:46
Guten Morgen

Danke für eure Beiträge aber ich meinte ehr damit was noch alles zum Selbstbehalt gerechnet wird ,also den so genannten bereinigten Nettolohn.
Sternchen456
12 Beiträge
20.09.2022 08:38
Und wie sieht das ganze aus mit Kinder holen und wieder bringen?

Ich mein damit,ist der Elternteil der Unterhalt zahlt auch dazu ,, verpflichtet '' immer beide strecken zurück zulegen?
Und sonstige ,,kosten" von den Kindern zu übernehmen?!
Gemma
2732 Beiträge
20.09.2022 09:19
Mmhhhh also es kommt jetzt drauf an was du möchtest. Der erste weg wäre eine Trennungsvereinbarung besprechen und diese schriftlich festhalten. Beim Jugendamt geht das mit einem Mitarbeiter, dort ist allerdings Unterhalt ausgeklammert. Da geht es um den reinen Umgang und wie er sich gestaltet.
Bei uns steht das derjenige der den Umgang hat auch die Kinder holt und bringt. Wichtig war für mich das Uhrzeiten festgelegt werden. Die Kids wurden sonst gebracht und geholt wie es beliebte.

Dein Beitrag liest sich für mich so, dass du alles komplett geregelt haben willst. Vielleicht seit ihr auch ein wenig „ im klinsch“ und könnt nicht reden. Das müsst ihr aber.
Nur reden hilft. Und wenn die Kinder noch klein sind dann sollte auch Übernachtung geregelt sein. Je klarer die Abstimmungen sind desto weniger gibt es zu streiten.
Ich bin immer der Meinung das jeder ein Stück auf den anderen zugehen muss.
Gemma
2732 Beiträge
20.09.2022 09:22
Was sind für dich sonstige Kosten ? Ein paar trennt sich, das Kind bleibt bei einem Elternteil, der andere zahlt Unterhalt und damit sind fast alle Kosten getilgt. Zahnspangen und Klassenreise kann aufgeteilt werden, muss es aber nicht zwingend. Man kann es als ungeplante Sonderausgaben zählen.
Auch die Hälfte des Kindergelds darf einbehalten werden. Der Unterhaltspflichtige Elternteil hat auch rechte. Nicht nur Pflichten.
Sternchen456
12 Beiträge
20.09.2022 09:27
Zitat von Gemma:

Mmhhhh also es kommt jetzt drauf an was du möchtest. Der erste weg wäre eine Trennungsvereinbarung besprechen und diese schriftlich festhalten. Beim Jugendamt geht das mit einem Mitarbeiter, dort ist allerdings Unterhalt ausgeklammert. Da geht es um den reinen Umgang und wie er sich gestaltet.
Bei uns steht das derjenige der den Umgang hat auch die Kinder holt und bringt. Wichtig war für mich das Uhrzeiten festgelegt werden. Die Kids wurden sonst gebracht und geholt wie es beliebte.

Dein Beitrag liest sich für mich so, dass du alles komplett geregelt haben willst. Vielleicht seit ihr auch ein wenig „ im klinsch“ und könnt nicht reden. Das müsst ihr aber.
Nur reden hilft. Und wenn die Kinder noch klein sind dann sollte auch Übernachtung geregelt sein. Je klarer die Abstimmungen sind desto weniger gibt es zu streiten.
Ich bin immer der Meinung das jeder ein Stück auf den anderen zugehen muss.


Hallo gemma

Wochenenden usw sind schon geklärt und in der Regel können wir auch sehr vernünftig mit ein ander reden.

Nur bei uns ist es so,wir haben den Unterhalt selbst ,, festgelegt ", das der Elternteil bei dem die Kids leben immer wieder ankommt und sagt das muss noch bezahlt werden und das kannst du noch über nehmen usw.
Deswegen meine Frage was denn alles zum Selbstbehalt gezählt wird
Sternchen456
12 Beiträge
20.09.2022 09:28
Zitat von Gemma:

Was sind für dich sonstige Kosten ? Ein paar trennt sich, das Kind bleibt bei einem Elternteil, der andere zahlt Unterhalt und damit sind fast alle Kosten getilgt. Zahnspangen und Klassenreise kann aufgeteilt werden, muss es aber nicht zwingend. Man kann es als ungeplante Sonderausgaben zählen.
Auch die Hälfte des Kindergelds darf einbehalten werden. Der Unterhaltspflichtige Elternteil hat auch rechte. Nicht nur Pflichten.


Es fühlt sich aber so an als wenn man nur noch Pflichten hat
DieOhneNamen
28905 Beiträge
20.09.2022 09:37
Huhu.

Es liest sich so,als ob du, TE diejenige bist welche Unterhalt zahlt.
Wenn du mehr Rechte möchtest,dann rede mit ihm darüber.

Es gibt auch nicht nur das Modell -Kind wohnt bei einem,der Andere zahlt.

LG
DieOhneNamen
28905 Beiträge
20.09.2022 09:39
Ach noch etwas, Unterhalt würde ich nie selbst festlegen,liegt aber an meiner Erfahrung.
Ich bin auch seit nem halben Jahr dabei einen Titel per Anwalt zu erarbeiten.
Wobei wir vorher das Wechselmodell praktizierten.
Sternchen456
12 Beiträge
20.09.2022 09:44
Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Es liest sich so,als ob du, TE diejenige bist welche Unterhalt zahlt.
Wenn du mehr Rechte möchtest,dann rede mit ihm darüber.

Es gibt auch nicht nur das Modell -Kind wohnt bei einem,der Andere zahlt.

LG


Hallo ohne Namen

Naja sagen wir es Mal so da wo die Kinder wohnen heißt es nur noch ...ich bezahle genug für die Kids...
Und bei mir ist es so,zeitlich bin ich sehr arbeitsmäßig eingespannt und um mehr Zeit mit den Kids haben zu können fragt man natürlich ob man sich die Fahrten teilen könnt und dann kommt meist nur das der andere Teil es nicht so einsieht.
Ich mein,ich zahle nicht nur Unterhalt sondern auch noch nebenbei so einiges und bescherte mich auch nicht darüber denn es sind ja auch meine Kids.
Sternchen456
12 Beiträge
20.09.2022 09:46
Zitat von DieOhneNamen:

Ach noch etwas, Unterhalt würde ich nie selbst festlegen,liegt aber an meiner Erfahrung.
Ich bin auch seit nem halben Jahr dabei einen Titel per Anwalt zu erarbeiten.
Wobei wir vorher das Wechselmodell praktizierten.


Wir hatten von Anfang an gesagt so wie man es finanziell kann ohne das es dem anderen schlecht geht.
nilou
14070 Beiträge
20.09.2022 09:59
Ich denke auch das Unterhalt grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen festgelegt werden sollte. Die sind eindeutig.

Was genau du wissen willst weiß ich nicht.

Vom Einkommen was man hat gibt es einen Selbstbehalt, der für einen selber ist. Aus diesen brauchst du für die Kids keinen Unterhalt zahlen. Du kannst natürlich wenn du willst den Kindern davon was kaufen/bezahlen, musst es rechtlich aber nicht. Selbstbehalt = Geld nur für dich. Wie der sich berechnet einfach mal googlen oder mit Jugendamt/Anwalt reden.

Vom Unterhalt sind die laufenden Sachen der Kids zu zahlen. Wie jemand schon schrieb kann es aber noch Sondersachen geben die nicht damit abgedeckt sind. Zahnspange und Klassenfahrt je nach Höhe z.B.

Sprich: zahl min. den gesetzlichen Unterhalt und gut., Hol und bringe die Kinder auf deine Kosten und gut. Und wenn du ihnen außer der Reihe irgendwas kaufen willst mach es und gut. Und wenn deine Ex sonstige Sachen die nicht Sondersachen sind bezahlt haben möchte und du willst das nicht verweise sie auf den Unterhalt und gut.

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