Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt Vater

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Lealein
10265 Beiträge
16.06.2021 11:41
Zitat von Agrippa:

Zitat von Cookie88:

Zitat von Agrippa:

Zitat von Litschi:

Ich meine mal gelesen zu haben, dass diese sogar die Differenz ausgleichen können und diese Summe direkt beim Vater einfordern, sodass du als Alleinerziehende aber immer mit demselben Geld rechnen kannst - diese Info ist aber ohne Gewähr!!!


Dem ist so, Stichwort hier Unterhaltsvorschuss.
Achja soweit ich das bei einer Bekannten richtig mitbekommen habe liegt der Mindestunterhalt bei aktuell 528€ da lohnt sich der Gang zum Amt auf alle Fälle für euch wenn er nur 341€ zahlt. Da hast du die Beratungskosten beim Anwalt (mit Beihilfe) im ersten Monat schon raus.
https://www.anwaltonline.com/familienrecht/tipps/1 901/aktuelle-duesseldorfer-tabelle-2021-unterhalts tabelle

Die 528 € gelten aber erst ab 12 Jahre.


AHHH sorry in der Zeile verrutscht aber es ist immer noch mehr als er bisher zahlt also 451 statt 340€

Aber von diesem Betrag wird noch die hälfte des Kindergeldes abgezogen. Entsprechend ist es die Summe, die sie aktuell bekommen sollte.
Agrippa
117 Beiträge
16.06.2021 11:44
Zitat von Lealein:

Aber von diesem Betrag wird noch die hälfte des Kindergeldes abgezogen. Entsprechend ist es die Summe, die sie aktuell bekommen sollte.


Ok danke für die Info, wir bekommen 211€ Halbwaisenrente von daher habe ich mich damit schon länger nicht mehr befasst.
DieOhneNamen
28897 Beiträge
16.06.2021 11:48
Zitat von N1N4:

Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von N1N4:

Zitat von DieOhneNamen:

...


Diese Gespräche sind nicht kostenfrei. Sie muss sich einen Beratungshilfeschein bei Gericht holen und zahlt dann nur 15€ statt 190€ für dieses Gespräch. Der RA rechnet dann eine geringe Gebühr gegenüber der Staatskasse ab.


Echt?
Mein Beratungsgespräch damals bzgl Scheidung hatte nix gekostet, musste auch keinen Schein ausfüllen


Vllt ist es Bundeslandabhängig Aber sämtliche Kanzleien die ich kenne führen keine kostenlosen Gespräche durch. Lediglich in Scheidungssachen wird diese Gebühr bei uns nicht fällig wenn wir beauftragt werden, da rechnen wir die Gebühr dann quasi anders ab.


Hmm.

OK, ich hatte den Anwalt dann auch beauftragt, vielleicht wurde es dann doch berechnet und ich habs so nicht mehr aufm Schirm.

Dann entschuldigt die Fehlinfo
Bad_but_nice
15903 Beiträge
16.06.2021 12:17
Zitat von Honigbienchen:

Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Lass es anwaltlich klären.

Alles Liebe


huhu, ich kann mir sicher keinen Anwalt leisten.
arbeite als Verkäuferin


Dann hast du die Möglichkeit Prozesskosten Hilfe in Anspruch zu nehmen...
N1N4
677 Beiträge
16.06.2021 12:26
Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von N1N4:

Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von N1N4:

...


Echt?
Mein Beratungsgespräch damals bzgl Scheidung hatte nix gekostet, musste auch keinen Schein ausfüllen


Vllt ist es Bundeslandabhängig Aber sämtliche Kanzleien die ich kenne führen keine kostenlosen Gespräche durch. Lediglich in Scheidungssachen wird diese Gebühr bei uns nicht fällig wenn wir beauftragt werden, da rechnen wir die Gebühr dann quasi anders ab.


Hmm.

OK, ich hatte den Anwalt dann auch beauftragt, vielleicht wurde es dann doch berechnet und ich habs so nicht mehr aufm Schirm.

Dann entschuldigt die Fehlinfo


Macht ja nichts aber so erlebt sie oder jemand anderes der dies liest und dann ein Gespräch beim RA wahrnimmt nicht eine böse Überraschung wenn dann eine Rechnung kommt
DieOhneNamen
28897 Beiträge
16.06.2021 12:39
Zitat von N1N4:

Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von N1N4:

Zitat von DieOhneNamen:

...


Vllt ist es Bundeslandabhängig Aber sämtliche Kanzleien die ich kenne führen keine kostenlosen Gespräche durch. Lediglich in Scheidungssachen wird diese Gebühr bei uns nicht fällig wenn wir beauftragt werden, da rechnen wir die Gebühr dann quasi anders ab.


Hmm.

OK, ich hatte den Anwalt dann auch beauftragt, vielleicht wurde es dann doch berechnet und ich habs so nicht mehr aufm Schirm.

Dann entschuldigt die Fehlinfo


Macht ja nichts aber so erlebt sie oder jemand anderes der dies liest und dann ein Gespräch beim RA wahrnimmt nicht eine böse Überraschung wenn dann eine Rechnung kommt


Ja, da hast du vollkommen Recht, danke dir
serap1981
2740 Beiträge
16.06.2021 13:18
Ich würde beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten, die Berechnen dann den Unterhalt und fordern ihn, wenn möglich, ein.
Der Mindestunterhalt ist ja schön und gut, aber wenn er nicht mehr als den Selbstbehalt hat, kann er den auch nicht zahlen. Und das sind deutlich mehr, als man allgemeinhin glaubt. Nennt sich dann Mangelfallberechnung.
Litschi
1121 Beiträge
16.06.2021 13:55
Zitat von Honigbienchen:

Zitat von nilou:

mach eine Beistandschaft beim Jugendamt, die klären das Thema Unterhalt und es kostet nichts.


wie macht man die


Google mal Beistandschaft und deine Stadt, dann wirst du schon weitergeleitet. Dann rufst du einfach mal an.
nilou
14052 Beiträge
16.06.2021 13:55
Zitat von Honigbienchen:

Zitat von nilou:

mach eine Beistandschaft beim Jugendamt, die klären das Thema Unterhalt und es kostet nichts.


wie macht man die


Google bei deiner Stadt Jugendamt Beistandschaft, Ruf da an und mach einen Termin. Die erklären dir alles.
16.06.2021 14:07
Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von Honigbienchen:

Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Lass es anwaltlich klären.

Alles Liebe


huhu, ich kann mir sicher keinen Anwalt leisten.
arbeite als Verkäuferin


Da kannst du Beikostenhilfe beantragen, wird bei niedrigerem Gehalt übernommen.
Musste ich auch mal machen
Das rät dir dann aber sicher der Anwalt.

Lassen dich vielleicht bei einem beraten, in der Regel sind diese Gespräche kostenfrei.


Das ist nicht richtig. Du zahlst nur nichts, wenn du dir vorher einen beratungshilfeschein holst. Und dann musst du in NDS meine ich selbst 15€ zahlen.
JukiMase
928 Beiträge
16.06.2021 14:22
Würde mich definitiv an einen Anwalt wenden.
Manche kapieren es auch nicht.
Ich bin damals direkt zur Anwältin gegangen (Kind war 9 Monate alt und bekam grad mal 300€ Elterngeld) und habe dort alles in auftrag gegeben. Mir wurde Prozesskostenhilfe bewilligt.
Silver1985
3533 Beiträge
16.06.2021 14:23
Ich habe es vor kurzem über´s Jugendamt laufen mit einer Beistandsschaft. Die haben von ihm die Unterlagen eingefordert und dann berechnet. Das ganze hat sich leider 2 Jahre hingezogen da mein Ex immer wieder Einwände hatte aber im Endeffekt muss er nun mehr zahlen und den Rest nachzahlen.

Weiß aber nicht wie es bei Vätern ist die keinen Titel haben.
nilou
14052 Beiträge
16.06.2021 14:57
Zitat von Silver1985:

Ich habe es vor kurzem über´s Jugendamt laufen mit einer Beistandsschaft. Die haben von ihm die Unterlagen eingefordert und dann berechnet. Das ganze hat sich leider 2 Jahre hingezogen da mein Ex immer wieder Einwände hatte aber im Endeffekt muss er nun mehr zahlen und den Rest nachzahlen.

Weiß aber nicht wie es bei Vätern ist die keinen Titel haben.


Das Jugendamt wirkt auf eine vollstreckbare Lösung hin im Rahmen der Beistandschaft. Entweder indem der Vater freiwillig eine Erklärung unterschreibt in der er sich verpflichtet den Unterhalt in der jeweilig geltenden Höhe zu zahlen oder es wird ein Titel vor Gericht erzielt wenn er unwillig ist.
DieOhneNamen
28897 Beiträge
16.06.2021 15:05
Zitat von mini.maus:

Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von Honigbienchen:

Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Lass es anwaltlich klären.

Alles Liebe


huhu, ich kann mir sicher keinen Anwalt leisten.
arbeite als Verkäuferin


Da kannst du Beikostenhilfe beantragen, wird bei niedrigerem Gehalt übernommen.
Musste ich auch mal machen
Das rät dir dann aber sicher der Anwalt.

Lassen dich vielleicht bei einem beraten, in der Regel sind diese Gespräche kostenfrei.


Das ist nicht richtig. Du zahlst nur nichts, wenn du dir vorher einen beratungshilfeschein holst. Und dann musst du in NDS meine ich selbst 15€ zahlen.


Lies doch mal weiter, anstatt es nochmal hervorzuheben
biancix
3518 Beiträge
16.06.2021 18:10
Noch eine Stimme für die Beistandschaft. Regeln seit Jahren alles im Sinne des Kindes. Unterhalt geht ans Jugendamt und die überweisen es an mich.
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