Mütter- und Schwangerenforum

Vaterschaftsgeld ????!!!!

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Babypopo89
779 Beiträge
28.09.2007 09:46
Hallo zusammen,

wollte mal fragen, ob sich jemand mit dem Vaterschaftsgeld bzw. Unterhaltsgeld auskennt.
Meine Mutter macht mir die ganze Zeit die Hölle heiß, das ich das beantragen soll, aber wenn ich sowieso nächsten Monat mit meinem Schatzi zusammen ziehe brauch ich das doch garnicht, oder?
Gleicht sich doch sowieso aus.
Sie meint die ganze zeit falls mal was kaputt gehen sollte zwischendurch würde mir das Geld fehlen, aber das kann ich doch dann immernoch beantragen, oder?

Danke schonmal im Vorraus.

lg, sanny
WinniePooh84
1504 Beiträge
28.09.2007 09:48
Wie beantragen?? Was meinst du jetzt das Geld das der Papa fürs Kind zahlen muss???
Kidicat
1389 Beiträge
28.09.2007 09:49
Wenn ihr bald zusammen zieht lohnt es sich nicht habe ich auch nicht gemacht kindergeld solltest du aber schon mal beantragen und später die urkunde abgeben dann géht das schneller. Ich finde es quatsch. wenn was passiert kommt er sowieso für dich auf und da eure beziehung gut läuft brauchst du das nicht beantragen
28.09.2007 09:49
Wenn ihr zusammlebt, dann musst du nichts beantragen... denn dann habt ihr ja eine gemeinsame "Haushaltsführung" und wenn es mal auseinander geht dann beantragst du dann Unterhalt bzw. orientierst dich an der Düsseldorfer Tabelle (da wird der Unterhalt nach Einkommen des Vaters berechnet).

Ich glaube die gucken dich eher seltsam an.... wenn du Unterhalt von einem Mann forderst mit dem du in einer Wohnung lebst!
Babypopo89
779 Beiträge
28.09.2007 09:50
Ja genau... wenn ich nicht mit ihm zusammen wohnen würde, dann müsste er ja für die kleine zahlen.. aber da ich ja mit ihm ab nächsten monat zusammen ziehe muss er ja dann nichts zahlen.., gleicht sich ja dann aus, oder?
bloß meint meine mutter ich sollte es trotzdem tun, denn wenn wir uns jemals trennen sollten und ich es erst dann beantrage würde ich kein geld mehr kriegen????

ich verstehe es selber nicht!
WinniePooh84
1504 Beiträge
28.09.2007 09:52
Nee du bekommst eh erst Geld oder kannst es beantragen wenn ihr auseinander seid und das muss er zahlen sonst kann es sogar passieren das er ins Gefängmiss kommt! Aber jetzt kannst du da garnichts beantragen weil ihr zusammen wohnt! Deshalb hab ich mich gerade so gewundert!
28.09.2007 09:53
Zitat von "Babypopo89":
und ich es erst dann beantrage würde ich kein geld mehr kriegen????

Das ist aber Unsinn... Stell dir mal vor, was dann los wäre?
Dann würde bei einem Pärchen, dass 5 Jahre verheiratet ist und sich dann scheiden lässt, einer von beiden keinen Unterhalt bekommen. Das stimmt so nicht. Das kannst du dann immernoch machen, wenn es soweit ist.
WinniePooh84
1504 Beiträge
28.09.2007 09:54
Er muss halt nur die VAterschaft anerkennen das muss er tun! Ausser ihr sied verheiratet?!

Wenn er aber laut Papier nicht der Vater ist dann hast du rennerei ohne ende!?
Babypopo89
779 Beiträge
28.09.2007 09:55
@yashia: das denke ich nämlich auch. also habe ich einen weg schonmal gespart und meine mum hat mal wieder unrecht. *juhu* :a020
Kidicat
1389 Beiträge
28.09.2007 09:57
Das ist blödsin sobald du das beantragst bekommst du es auch habe die sache gerade durch mach dir mal keinen kopf dir steht das geld dann zu wenn ihr euch trennt. Es landet alles in einem topf wenn ihr zusammen wohnt mein mann und ich machen das so er bezahlt den Abtrag und so weiter ich die lebensmittel babysachen und so.
28.09.2007 09:57
Guck nochmal, was Winnie geschrieben hat, weil DAS musst du dringend machen.
WinniePooh84
1504 Beiträge
28.09.2007 09:59
Danke Yashia mich übersieht man immer !!
Babypopo89
779 Beiträge
28.09.2007 10:02
danke euch allen ! auch dir winnie!!!!!

na die vaterschaft hat er schon annerkannt und erzählt überall stolz das er papi wird... da brauch ich mir garkeine gedanken machen und er natürlich auch nicht =)
WinniePooh84
1504 Beiträge
28.09.2007 10:03
Ja das ist halt echt wichtig weil sonst stehst du später dumm da !!!
28.09.2007 10:08
dafür muss ererstmal die vaterschaftsanerkennung unterschreiben.vorher kannst du es garnich beantragen
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