Mütter- und Schwangerenforum

Warum steht uns nichts zu?

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Mimiminime
1717 Beiträge
17.11.2020 09:39
Zitat von nilou:

Also die Anwartschaft sind 30 Monate. Innerhalb derer brauchst du 12 Monate. Wenn die Kündigung nicht vom Berechtigten unterschrieben ist ist sie ungültig. Euer Anwalt hätte euch dann über das Thema Kündigungsschutzklage informieren müssen. Auch wenn die Ämter nicht persönlich besucht werden können findet sich fast alles im Internet. Auch die Gerichte arbeiten weiter. Alle anderen bekommen es doch auch geregelt. Nur bei euch läuft immer alles schief? Da würde ich einfach mal drüber nachdenken und bei euch auf Ursachenforschung gehen nicht immer bei den anderen.

Und ja ich habe Hobbies und sogar 2 Jobs und ein Kind das ich alleine versorge.


Stimmt, 30 Monate sind es!
Unterschreibe ich so. Ich kann mir mittlerweile aber auch denken, wer da hinter anonym steckt.
Mimiminime
1717 Beiträge
17.11.2020 09:44
Zitat von bambina_1990:

Ich dachte dir steht nichts zu weil du kein Jahr gearbeitet hast? Jetzt auf einmal hast du ne Sperre , die müsste doch schon längst rum sein Und trotzdem hast du dich zu spät gemeldet , man nimmt nunmal auch keine Kündigung an die nicht von Chef unterschrieben ist Alles komisch irgendwie


Ich glaube sie schmeißt einfach ALG1 und ALG2 zusammen. ALG 1 , dafür muss man eine Anwartschaft erfüllen, das ist eine Versicherungsleistung. ALG2 sprich Hartz 4- Grundsicherung für Erwerbsfähige Personen ( SGB2). Dort wurde auch der Antrag auf Erstausstattung gestellt und eben abgelehnt, weil das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist.
Wenn die beiden nicht verheiratet sind, muss sie auch noch ihre Krankenversicherung selbst Zahlen, und jeder Monat wo man sich nicht kümmert, laufen weitere Schulden auf.
Zwerginator
7683 Beiträge
17.11.2020 09:48
Zitat von Mimiminime:

Zitat von nilou:

Also die Anwartschaft sind 30 Monate. Innerhalb derer brauchst du 12 Monate. Wenn die Kündigung nicht vom Berechtigten unterschrieben ist ist sie ungültig. Euer Anwalt hätte euch dann über das Thema Kündigungsschutzklage informieren müssen. Auch wenn die Ämter nicht persönlich besucht werden können findet sich fast alles im Internet. Auch die Gerichte arbeiten weiter. Alle anderen bekommen es doch auch geregelt. Nur bei euch läuft immer alles schief? Da würde ich einfach mal drüber nachdenken und bei euch auf Ursachenforschung gehen nicht immer bei den anderen.

Und ja ich habe Hobbies und sogar 2 Jobs und ein Kind das ich alleine versorge.


Stimmt, 30 Monate sind es!
Unterschreibe ich so. Ich kann mir mittlerweile aber auch denken, wer da hinter anonym steckt.

Das dürfte mittlerweile so ziemlich jedem klar sein, da sich die Geschichten ja permanent wiederholen.
Zwerginator
7683 Beiträge
17.11.2020 10:00
Zitat von Mimiminime:

Zitat von Anonym 1 (20567 :

Zitat von Mimiminime:

Zitat von Anonym 1 (20567 :

...

Eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld 1 hat man, wenn man in den letzten 2 Jahren 1 Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.


Die Dame am Telefon meinte nein
Leider haben die hier bei uns nicht offen wegen Corona und wir müssen alles telefonisch oder per Internet machen.
Das ALG 1 habe ich ja sofort nach Kündigungs erhält beantragt, dann kam aber dazu das die Kündigung nicht von meinem Chef unterschrieben war sondern von einer Mitarbeiterin ( Geschäftsführerin) die Dame meinte sie brauchen die unterschrieben von meinen Chef. Also ich nochmal hin und ihm um eine neue gebeten, was er auch tat, dann hieß es die Frist sei verstrichen und ich bekomme eine sperre.
Bis heute obwohl ich mehr mals anrief und schrieb keine Antwort von der arge.

Wir haben eine rechtsschutzvericherung daher habe ich schon einen Anwalt eingeschaltet, aber durch corona zieht es sich so enorm, die arge meint auch sie haben sehr viel zu tun und Vorallem wichtigeres.

Gleich nach der Kündigung habe ich mich auch neu beworben bei vielen, jedoch ist und war das Problem corona und meine Schwangerschaft.


Sperre heißt nicht keinen Anspruch! Und die Sperre ist in dem Fall gerechtfertigt wenn sie Frist tatsächlich verstrichen ist. Das heißt aber nicht dass du keinen Anspruch hast. Hättest du einfach den Antrag weiter verfolgen müssen.
Es heißt seit 10 Jahren nicht mehr Arge, sondern Jobcenter und noch Mal, wenn dort eine Ablehnung ergangen ist, dass weil das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist, Schulden werden wie mehrfach gesagt nicht berücksichtigt. Aber auch dort könnte man ( wie bereits auch mehrfach geschrieben) einen Widerspruch einreichen mit der bitte um erneute Prüfung. Wenn ihr doch eine Rechtschutz habt, lasst doch zuerst den Unterhalt prüfen. Er muss nämlich weniger zahlen, weil der Selbsterhalt für eure Familie hin höher ist.
Aber all das wurde so oft erwähnt, du nimmst das anscheinend nicht an, sondern erwartest von sämtlichen Institutionen Hilfe. Wenn man etwas möchte, muss man auch etwas dafür selbstständig tun. Und das meine ich nicht böse!
All deine Zeilen sind irgendwie ein abschieben der eigenen Verantwortung. Auch während Corona kann man Druck machen, wenn es sein muss den Anwalt täglich nerven, denn trotz Corona gibt es Fristen.

So eine Sperre dauert doch auch nur maximal drei Monate, oder? Die sind ja auch schon längst verstrichen.
Mimiminime
1717 Beiträge
17.11.2020 10:06
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Mimiminime:

Zitat von Anonym 1 (20567 :

Zitat von Mimiminime:

...


Die Dame am Telefon meinte nein
Leider haben die hier bei uns nicht offen wegen Corona und wir müssen alles telefonisch oder per Internet machen.
Das ALG 1 habe ich ja sofort nach Kündigungs erhält beantragt, dann kam aber dazu das die Kündigung nicht von meinem Chef unterschrieben war sondern von einer Mitarbeiterin ( Geschäftsführerin) die Dame meinte sie brauchen die unterschrieben von meinen Chef. Also ich nochmal hin und ihm um eine neue gebeten, was er auch tat, dann hieß es die Frist sei verstrichen und ich bekomme eine sperre.
Bis heute obwohl ich mehr mals anrief und schrieb keine Antwort von der arge.

Wir haben eine rechtsschutzvericherung daher habe ich schon einen Anwalt eingeschaltet, aber durch corona zieht es sich so enorm, die arge meint auch sie haben sehr viel zu tun und Vorallem wichtigeres.

Gleich nach der Kündigung habe ich mich auch neu beworben bei vielen, jedoch ist und war das Problem corona und meine Schwangerschaft.


Sperre heißt nicht keinen Anspruch! Und die Sperre ist in dem Fall gerechtfertigt wenn sie Frist tatsächlich verstrichen ist. Das heißt aber nicht dass du keinen Anspruch hast. Hättest du einfach den Antrag weiter verfolgen müssen.
Es heißt seit 10 Jahren nicht mehr Arge, sondern Jobcenter und noch Mal, wenn dort eine Ablehnung ergangen ist, dass weil das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist, Schulden werden wie mehrfach gesagt nicht berücksichtigt. Aber auch dort könnte man ( wie bereits auch mehrfach geschrieben) einen Widerspruch einreichen mit der bitte um erneute Prüfung. Wenn ihr doch eine Rechtschutz habt, lasst doch zuerst den Unterhalt prüfen. Er muss nämlich weniger zahlen, weil der Selbsterhalt für eure Familie hin höher ist.
Aber all das wurde so oft erwähnt, du nimmst das anscheinend nicht an, sondern erwartest von sämtlichen Institutionen Hilfe. Wenn man etwas möchte, muss man auch etwas dafür selbstständig tun. Und das meine ich nicht böse!
All deine Zeilen sind irgendwie ein abschieben der eigenen Verantwortung. Auch während Corona kann man Druck machen, wenn es sein muss den Anwalt täglich nerven, denn trotz Corona gibt es Fristen.

So eine Sperre dauert doch auch nur maximal drei Monate, oder? Die sind ja auch schon längst verstrichen.


Genau, 3 Monate. Aber wenn man dann sich nicht weiter um den Antrag kümmert, wird Natürlich auch nix weiter bearbeitet.
Ich denke mir einfach bei einem 9 jährigen Kind müsste die Zeit bleiben, sich um den Kram zu kümmern. Ämter, Anwälte, Schuldnerberatung- statt hier tausend Themen zu eröffnen, viele gute Ratschläge ( seit Monaten) zu erhalten, aber letztendlich keinen davon für sich zu nutzen sondern weiter seine Verantwortung auf andere übertragen zu wollen. Schade, ich wünsche dass da jemand aufwacht und erwachsener/ reflektierter wird.
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
17.11.2020 12:29
Zitat von kataleia:

Zitat von Anonym 1 (20567 :

Zitat von Hummelbrummel:

Zitat von Anonym 1 (20567 :

...

Moment! Ich hab n knoten im Hirn!

Die EX - 3 Kinder, arbeitslos „blöde Kuh“

Seine exFRAU (?!?) - 2 Kinder, arbeitet, ganz ok

Du - 1 (2) Kinder, arbeitslos.

Also unterm Strich dann 7 Kinder? Mein lieber Scholli


Nein Exfreundin = 1 gemeinsames Kind
Exfrau =2 gemeinsame Kinder.

@nilou hast du keine Hobbys?

Wer sagt das ich immer von anderen abhängig war?

Natürlich habe ich schon mal Jahre am Stück gearbeitet. Es geht hier nur um das Letzte Jahr!!!


Nein es werden 30 Monate gezählt wie schon mehrfach erwähnt wurde.

Informiere dich mal.


Arbeitest du

12 monate am Stück = 6 monate Arbeitslosengeld
18 Monate am Stück = 9 Monate Arbeitslosengeld
ab 24 Monate am Stück = 12 Monate Arbeitslosengeld

Dann gibts noch die Regel, wer älter als x ist bekommt bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. Ich meine das ist ab 58 oder so.
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
17.11.2020 12:31
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Mimiminime:

Zitat von nilou:

Also die Anwartschaft sind 30 Monate. Innerhalb derer brauchst du 12 Monate. Wenn die Kündigung nicht vom Berechtigten unterschrieben ist ist sie ungültig. Euer Anwalt hätte euch dann über das Thema Kündigungsschutzklage informieren müssen. Auch wenn die Ämter nicht persönlich besucht werden können findet sich fast alles im Internet. Auch die Gerichte arbeiten weiter. Alle anderen bekommen es doch auch geregelt. Nur bei euch läuft immer alles schief? Da würde ich einfach mal drüber nachdenken und bei euch auf Ursachenforschung gehen nicht immer bei den anderen.

Und ja ich habe Hobbies und sogar 2 Jobs und ein Kind das ich alleine versorge.


Stimmt, 30 Monate sind es!
Unterschreibe ich so. Ich kann mir mittlerweile aber auch denken, wer da hinter anonym steckt.

Das dürfte mittlerweile so ziemlich jedem klar sein, da sich die Geschichten ja permanent wiederholen.

Nö, mir nicht
17.11.2020 12:34
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von Mimiminime:

Zitat von nilou:

Also die Anwartschaft sind 30 Monate. Innerhalb derer brauchst du 12 Monate. Wenn die Kündigung nicht vom Berechtigten unterschrieben ist ist sie ungültig. Euer Anwalt hätte euch dann über das Thema Kündigungsschutzklage informieren müssen. Auch wenn die Ämter nicht persönlich besucht werden können findet sich fast alles im Internet. Auch die Gerichte arbeiten weiter. Alle anderen bekommen es doch auch geregelt. Nur bei euch läuft immer alles schief? Da würde ich einfach mal drüber nachdenken und bei euch auf Ursachenforschung gehen nicht immer bei den anderen.

Und ja ich habe Hobbies und sogar 2 Jobs und ein Kind das ich alleine versorge.


Stimmt, 30 Monate sind es!
Unterschreibe ich so. Ich kann mir mittlerweile aber auch denken, wer da hinter anonym steckt.

Das dürfte mittlerweile so ziemlich jedem klar sein, da sich die Geschichten ja permanent wiederholen.

Nö, mir nicht

Mir auch nicht, aber ich raffe sowas generell nicht.
Chrysopelea
14627 Beiträge
17.11.2020 13:02
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von kataleia:

Zitat von Anonym 1 (20567 :

Zitat von Hummelbrummel:

...


Nein Exfreundin = 1 gemeinsames Kind
Exfrau =2 gemeinsame Kinder.

@nilou hast du keine Hobbys?

Wer sagt das ich immer von anderen abhängig war?

Natürlich habe ich schon mal Jahre am Stück gearbeitet. Es geht hier nur um das Letzte Jahr!!!


Nein es werden 30 Monate gezählt wie schon mehrfach erwähnt wurde.

Informiere dich mal.


Arbeitest du

12 monate am Stück = 6 monate Arbeitslosengeld
18 Monate am Stück = 9 Monate Arbeitslosengeld
ab 24 Monate am Stück = 12 Monate Arbeitslosengeld

Dann gibts noch die Regel, wer älter als x ist bekommt bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. Ich meine das ist ab 58 oder so.


Wie ist das eigentlich bei Elternzeit? Also z. B. 5 Jahre gearbeitet, Elternzeit, 14 Monate gearbeitet, arbeitslos. Bekommt man dann die 12 Monate ALG 1 oder 6 Monate?
17.11.2020 13:25
Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von kataleia:

Zitat von Anonym 1 (20567 :

...


Nein es werden 30 Monate gezählt wie schon mehrfach erwähnt wurde.

Informiere dich mal.


Arbeitest du

12 monate am Stück = 6 monate Arbeitslosengeld
18 Monate am Stück = 9 Monate Arbeitslosengeld
ab 24 Monate am Stück = 12 Monate Arbeitslosengeld

Dann gibts noch die Regel, wer älter als x ist bekommt bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. Ich meine das ist ab 58 oder so.


Wie ist das eigentlich bei Elternzeit? Also z. B. 5 Jahre gearbeitet, Elternzeit, 14 Monate gearbeitet, arbeitslos. Bekommt man dann die 12 Monate ALG 1 oder 6 Monate?

Hier gut nachzulesen: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/a rbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
bambina_1990
16691 Beiträge
17.11.2020 13:43
Zitat von Elsilein:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von Mimiminime:

...

Das dürfte mittlerweile so ziemlich jedem klar sein, da sich die Geschichten ja permanent wiederholen.

Nö, mir nicht

Mir auch nicht, aber ich raffe sowas generell nicht.
Ich auch nicht
Waffel
1030 Beiträge
17.11.2020 14:01
Zitat von bambina_1990:

Zitat von Elsilein:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Zwerginator:

...

Nö, mir nicht

Mir auch nicht, aber ich raffe sowas generell nicht.
Ich auch nicht


Ich auch nicht. Das zieht so wie Gesichter an mir vorbei. Ich beneide manchmal all jene, die da Zusammenhänge herstellen können.

Dennoch wünsche ich Dir, TS, alles Gute - und vorallem, dass Ihr Euer Leben und die Finanzen geregelt bekommt. Euren Kindern zuliebe.
nilou
14070 Beiträge
17.11.2020 14:16
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von kataleia:

...


Arbeitest du

12 monate am Stück = 6 monate Arbeitslosengeld
18 Monate am Stück = 9 Monate Arbeitslosengeld
ab 24 Monate am Stück = 12 Monate Arbeitslosengeld

Dann gibts noch die Regel, wer älter als x ist bekommt bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. Ich meine das ist ab 58 oder so.


Wie ist das eigentlich bei Elternzeit? Also z. B. 5 Jahre gearbeitet, Elternzeit, 14 Monate gearbeitet, arbeitslos. Bekommt man dann die 12 Monate ALG 1 oder 6 Monate?

Hier gut nachzulesen: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/a rbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer


Genau. Wobei wichtig ist, man muss die 12 Monate nicht am Stück gearbeitet haben muss. Innerhalb der 30 Monate werden alle Beschäftigungen zusammengezählt.
Zwerginator
7683 Beiträge
17.11.2020 14:18
Zitat von bambina_1990:

Zitat von Elsilein:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Zwerginator:

...

Nö, mir nicht

Mir auch nicht, aber ich raffe sowas generell nicht.
Ich auch nicht

Ich erkenne normalerweise niemanden, nur wenn es wirklich offensichtlich ist.
Chrysopelea
14627 Beiträge
17.11.2020 15:28
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von kataleia:

...


Arbeitest du

12 monate am Stück = 6 monate Arbeitslosengeld
18 Monate am Stück = 9 Monate Arbeitslosengeld
ab 24 Monate am Stück = 12 Monate Arbeitslosengeld

Dann gibts noch die Regel, wer älter als x ist bekommt bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. Ich meine das ist ab 58 oder so.


Wie ist das eigentlich bei Elternzeit? Also z. B. 5 Jahre gearbeitet, Elternzeit, 14 Monate gearbeitet, arbeitslos. Bekommt man dann die 12 Monate ALG 1 oder 6 Monate?

Hier gut nachzulesen: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/a rbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer


Danke, Eltern Zeit wird also mitgezählt
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