Was kann ich beantragen??
25.10.2007 13:27
aalsoooo ist meine mutter auch unterhaltsverpflichtet obwohl ich eine eigene wohnung habe usw??
25.10.2007 13:29
mindestsatz von 300 euro?? meint ihr jetzt vom amt?? mh irgendwie blick ich nicht mehr durch... ich meinte ja eigentlich jetzt nur wegen der erstausstattung von der caritas oder sonstigen stiftungen.
kann ja leider nicht arbeiten gehen, würde ich gerne weil ich eigentlich ein arbeitstier bin, aber möchte mein kind nicht gleich in fremde hände geben.
kann ja leider nicht arbeiten gehen, würde ich gerne weil ich eigentlich ein arbeitstier bin, aber möchte mein kind nicht gleich in fremde hände geben.
25.10.2007 13:31
Deine Eltern sind für dich Unterhaltpflichtig bist du 25 oder dein leben selber meistern kannst. Es kommt aber auch vom einkommen deiner Eltern an
25.10.2007 13:33
@ zwegi, ja das ist ja wirklich total bescheuert...
also wenn ich keine arbeitslosen eltern habe,
hab ich verloren obwohl ich selber nie arbeitslos bwz. geld vom staat gebraucht hab??
also wenn ich keine arbeitslosen eltern habe,
hab ich verloren obwohl ich selber nie arbeitslos bwz. geld vom staat gebraucht hab??
25.10.2007 13:34
klar deine eltern sind dir beide unterhaltsplichtig die haben dich ja auch beide gemacht und nich nur einer davon.
nach der geburt würdet du schon so auf 600-700 euro kommen mit kige unterhalt erziehungsgeld.
nach der geburt würdet du schon so auf 600-700 euro kommen mit kige unterhalt erziehungsgeld.
25.10.2007 13:35
diese 300 € elterngeld ist das minimum,bekommt man 12 monate lang. rechnet sich ja nach den gehalt was man vorher immer bekommen hat. bei 480 € bleibt es bei 300 € elterngeld
25.10.2007 13:35
Zitat von Nicolche:
Deine Eltern sind für dich Unterhaltpflichtig bist du 25 oder dein leben selber meistern kannst. Es kommt aber auch vom einkommen deiner Eltern an
und ob du nicht vorher heiratten tust. dann is dein mann dir unterhaltspflichtig
25.10.2007 13:35
Ich habe mit 21 wegen kurzer arbeitslosigkeit sogar Kindergeld für mich bekommen, obwohl ich vorher normale arbeit hatte
25.10.2007 13:37
Das Elterngeld richtet sich immer nach dem jetzigen Verdienst und wenn du nur 480 € hast dann bekommst du davon 67 aber auch nur wenn du 12 Monate 480 € verdient hast und dann noch 150 € kindergeld! das mindeste was sie zahlen müssen sind 300 € und ich denke das wär bei dir dannd er fall dann hast du 300 + 150 für dich und dein kind.
25.10.2007 13:37
Der Vater ist auch unterhalts pflichtig wenn sie nicht verheiratet sind war bei mir ja so. 500€ waren es ab Januar 2006 bis Mai 2006 dann sind wir ja zusammengezogen
25.10.2007 13:37
ja schon aber eigentlich ist man mit 18 ja volljährig.
verstehe diese ganzen gesetze nicht, das macht doch gar kein sinn ....
verstehe diese ganzen gesetze nicht, das macht doch gar kein sinn ....
25.10.2007 13:38
und dann noch der unterhalt entweder vom vater des kindes und wenn er nicht zahlt kannst du beim jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.
25.10.2007 13:39
ne arbeite da noch kein jahr seit august erst.... da ich vorher mein abi gemacht hab.
25.10.2007 13:39
Dafür muss er aber zuerst mal die VAterschaft anerkennen!
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