Bissiger Hund und uneinsichtige Besitzerin
26.06.2017 21:45
Zitat von Babydream:
Zitat von Zwerginator:
Zitat von Babydream:
Wir sind aus Österreich und hier herrscht überall Leinenpflicht. Ich mach mir auch gar keine Sorgen das sie mir rechtlich irgendwas anhaben kann.
Ich will ihr ja auch nichts.
Ich denke auch nicht das der Hund im Normalzustand aggressiv ist. Er ist halt rauf und mein kleiner Beschützerhund wollte sein Revier verteidigen und hat den Kampf angefangen. Nur leider war er dem Husky einfach weit unterlegen. Es war halt ein Kampf (der wahrscheinlich böse geendet wäre) und ich bin dazwischen und habe durch meinen Tritt den Hund, ich nenn es mal rausgefordert. Er hat mich ja auch nur gezwickt. Also keine kläffende Wunde sondern ein kleiner Kratzer.
Dem Hund geb ich jetzt keine große Schuld und das kann auch mal passieren aber mich ärgert einfach dieses Verhalten der Besitzerin.
Sie macht Fehler und gibt mir die Schuld. Hätte sie sich einfach entschuldigt und den Fehler eingesehen dann wäre die Sache für mich vergessen. Hund wie es gehört an die Leine und alle wären glücklich.
Mein Hundi läuft übrigens nicht vom Grundstück runterEr bellt nur von oben auf die anderen Hunde herab
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Ganz ehrlich, wenn ihr sowieso eine allumfassende Leinenpflicht habt dann zeig sie an, denn das nächste Mal ist es im schlimmsten Fall kein anderer Hund den der Husky erwischt. Jemand der nicht versteht warum ein Hund dieser Größe geführt werden muss sollte gar keine Hunde halten.
Ja wenn ich jetzt so drüber nachdenke habt ihr alle recht. Ich hab noch gar nicht so weit gedacht. Will mir gar nicht ausmalen was passiert wäre wenn eines meiner Kinder dazwischen gegangen wäre. Gott sei dank waren die nicht in der Nähe.
Ich werd morgen zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Die Verletzung des Hundes ist beim TA dokumentiert und von meinem Kratzer mach ich ein Foto.
Ich will der Dame zwar nichts Böses aber besser sie lernt es auf dem harten Weg.
Ausserdem ist das das beste was dem Hund passieren kann, eine Chance auf ein qualifiziertes Zuhause. Denn wenn was schlimmeres passiert muss der Hund die Konsequenzen tragen.
27.06.2017 06:37
Kann es sein, dass du die Situation komplett falsch verstanden hast? Dass der Husky mit deinem hund nur spielen wollte?
Warum ich das vermute: wenn mein hund spielen will, gibt er auch knurrige geräusche von sich und es sieht aus als ob er die Zähne fletscht. Der spielt aber nur. Sein Hundefreund verhält sich ähnlich. Ausserdem ist deinem Hund und deiner wade nicht wirklich was passiert. Wäre er aggressiv würde dein Hund schwer verletzt oder schlimmer sein und deine Wade hätte kein Kratzer.
Und ja ich kenne es so, dass du dein Grundstück sichern musst, damit deiner nicht abhaut.
Warum ich das vermute: wenn mein hund spielen will, gibt er auch knurrige geräusche von sich und es sieht aus als ob er die Zähne fletscht. Der spielt aber nur. Sein Hundefreund verhält sich ähnlich. Ausserdem ist deinem Hund und deiner wade nicht wirklich was passiert. Wäre er aggressiv würde dein Hund schwer verletzt oder schlimmer sein und deine Wade hätte kein Kratzer.
Und ja ich kenne es so, dass du dein Grundstück sichern musst, damit deiner nicht abhaut.
27.06.2017 06:43
Zitat von Seesternchen_2.0:
Kann es sein, dass du die Situation komplett falsch verstanden hast? Dass der Husky mit deinem hund nur spielen wollte?
Warum ich das vermute: wenn mein hund spielen will, gibt er auch knurrige geräusche von sich und es sieht aus als ob er die Zähne fletscht. Der spielt aber nur. Sein Hundefreund verhält sich ähnlich. Ausserdem ist deinem Hund und deiner wade nicht wirklich was passiert. Wäre er aggressiv würde dein Hund schwer verletzt oder schlimmer sein und deine Wade hätte kein Kratzer.
Und ja ich kenne es so, dass du dein Grundstück sichern musst, damit deiner nicht abhaut.
Aber ihr Hund hat doch gar nichts gemacht? Warum sollte sie ihr Grundstück sichern, wenn ihr Hund gar nicht fortläuft?
27.06.2017 06:48
Ich komme auch aus Ö und kenne mich etwas bei hundebissen aus.
Fakt ist: auf jeden fall anzeigen.
Auch wenn du sehr wsl nicht viel schmerzensgeld bekommst, weil du dazwischen gegangen bist, gehört der hund untersucht.
Melde es auch deiner versicherung wo der hund versichert ist.
Polizei wird dich und dann die dame einvernehmen. Hast du eh ihre daten?
Dann kommt das zu gericht.
Sie wird wegen "fahrlässiger körperverletzung" nach paragraf 88 stgb angezeigt, was aber sehr wsl eingestellt wird. Also strafe vom strafgericht wird sie wsl keine bekommen.aber es wird dem magistrat/bh gemeldet, die den hund mal anschaun.
Wenn du bei der polizei gefragt wirst ob schmerzensgeld mitverhandelt werden soll dh ob du dich dem verfahren als privatbeteiligter anschließt, beantworte es mit ja und bzgl höhe gib noch "unbekannt" an und erkundige dich bzgl der höhe noch bei einem anwalt.
Auf jeden fall muss sie auch dann mit ihrem hund 2x zur tollwutuntersuchung zum TA.
Von welchem bundesland kommst du denn wenn ich fragen darf?
Alles gute
Fakt ist: auf jeden fall anzeigen.
Auch wenn du sehr wsl nicht viel schmerzensgeld bekommst, weil du dazwischen gegangen bist, gehört der hund untersucht.
Melde es auch deiner versicherung wo der hund versichert ist.
Polizei wird dich und dann die dame einvernehmen. Hast du eh ihre daten?
Dann kommt das zu gericht.
Sie wird wegen "fahrlässiger körperverletzung" nach paragraf 88 stgb angezeigt, was aber sehr wsl eingestellt wird. Also strafe vom strafgericht wird sie wsl keine bekommen.aber es wird dem magistrat/bh gemeldet, die den hund mal anschaun.
Wenn du bei der polizei gefragt wirst ob schmerzensgeld mitverhandelt werden soll dh ob du dich dem verfahren als privatbeteiligter anschließt, beantworte es mit ja und bzgl höhe gib noch "unbekannt" an und erkundige dich bzgl der höhe noch bei einem anwalt.
Auf jeden fall muss sie auch dann mit ihrem hund 2x zur tollwutuntersuchung zum TA.
Von welchem bundesland kommst du denn wenn ich fragen darf?
Alles gute
27.06.2017 07:54
Zitat von Seesternchen_2.0:
Kann es sein, dass du die Situation komplett falsch verstanden hast? Dass der Husky mit deinem hund nur spielen wollte?
Warum ich das vermute: wenn mein hund spielen will, gibt er auch knurrige geräusche von sich und es sieht aus als ob er die Zähne fletscht. Der spielt aber nur. Sein Hundefreund verhält sich ähnlich. Ausserdem ist deinem Hund und deiner wade nicht wirklich was passiert. Wäre er aggressiv würde dein Hund schwer verletzt oder schlimmer sein und deine Wade hätte kein Kratzer.
Und ja ich kenne es so, dass du dein Grundstück sichern musst, damit deiner nicht abhaut.
Es war auf jeden Fall kein spielen mehr. Das hab ich schon erkannt. Ich unterstelle dem Hund aber nicht das er von Anfang an böse Absichten hatte. Vielleicht wollte dieser anfangs nur spielen denn wie gesagt meiner hatte begonnen und wollte sein Revier verteidigen. Wie es geendet hätte, wäre ich nicht dazwischen kann ich ja nur erahnen aber eben an dem Biss und dem herausgerissenem Fell glaub ich nicht das es so bei einer leichten Verletzung geblieben wäre. Vielleicht hatte er meinen auch nicht richtig erwischt. Die kleinen sind ja meist schneller bei den Bewegungen.
Gegenüber mir war es sicher nur eine Verteidigungshaltung. Darum bezeichne ich es bei mir ja auch nur als zwicken und nicht als beißen. Kommt aber auch sicher auf die Haltung der Person an wie sie dem Hund gegenüber Auftritt. Ich hatte ihm schon gezeigt das ich der Chef bin. Wäre es meine 6-jährige Tochter gewesen hätte dies schon wieder anders aussehen können. Aber das sind ja alles nur Mutmaßungen - Gott sei dank!
Grundsätzlich hab ich ja auch keinen Zorn auf den Hund sondern auf die Uneinsichtigkeit der Besitzerin.
Wenn mein Hund auf mein zurufen nicht reagiert und mir ausbüchst, dann muss der eben an die Leine.
Wie vorhin schon geschrieben, meiner verlässt den Garten nicht und ist auch nie unbeaufsichtigt draußen. Auch kommt er in jeder Situation zu mir wenn ich nach ihm rufe. Deshalb sehe ich nicht ein warum ich bauliche Maßnahmen treffen soll wenn ich meinen Hund unter Kontrolle habe.
27.06.2017 08:17
Also ich würde es auch zur Anzeige bringen.
Weil wenn du sagst, dass der Hund nicht auf Rückruf reagiert, dann besteht leinenpflicht. Im Moment so wieso da Brutzeit ist.
Bei uns in der Stadt ist das so geregelt, dass man in der Stadt an der Leine zu führen hat und am Feld ohne aber bei 100% Rückruf.
Hab das mit meiner auch trainieren müssen und anfangs ist sie mir schleppleine gelaufen, bis sie es könnte.
Also wie gesagt, anzeigen, denn es hätte schlimmer kommen können und wenn die Halterin halt uneinsichtig ist, dann eben die harte Tour.
Weil wenn du sagst, dass der Hund nicht auf Rückruf reagiert, dann besteht leinenpflicht. Im Moment so wieso da Brutzeit ist.
Bei uns in der Stadt ist das so geregelt, dass man in der Stadt an der Leine zu führen hat und am Feld ohne aber bei 100% Rückruf.
Hab das mit meiner auch trainieren müssen und anfangs ist sie mir schleppleine gelaufen, bis sie es könnte.
Also wie gesagt, anzeigen, denn es hätte schlimmer kommen können und wenn die Halterin halt uneinsichtig ist, dann eben die harte Tour.
27.06.2017 09:16
Zitat von sunshine_26:
Ich komme auch aus Ö und kenne mich etwas bei hundebissen aus.
Fakt ist: auf jeden fall anzeigen.
Auch wenn du sehr wsl nicht viel schmerzensgeld bekommst, weil du dazwischen gegangen bist, gehört der hund untersucht.
Melde es auch deiner versicherung wo der hund versichert ist.
Polizei wird dich und dann die dame einvernehmen. Hast du eh ihre daten?
Dann kommt das zu gericht.
Sie wird wegen "fahrlässiger körperverletzung" nach paragraf 88 stgb angezeigt, was aber sehr wsl eingestellt wird. Also strafe vom strafgericht wird sie wsl keine bekommen.aber es wird dem magistrat/bh gemeldet, die den hund mal anschaun.
Wenn du bei der polizei gefragt wirst ob schmerzensgeld mitverhandelt werden soll dh ob du dich dem verfahren als privatbeteiligter anschließt, beantworte es mit ja und bzgl höhe gib noch "unbekannt" an und erkundige dich bzgl der höhe noch bei einem anwalt.
Auf jeden fall muss sie auch dann mit ihrem hund 2x zur tollwutuntersuchung zum TA.
Von welchem bundesland kommst du denn wenn ich fragen darf?
Alles gute![]()
Ja ich weis auf jedenfall wo sie wohnt. Wir kommen aus Oberösterreich
Danke für die genaue Aufklärung
27.06.2017 09:40
Rechtlich gesehen, ist das Grundstück zu sichern, ja.
Ob deiner nun abhaut oder nicht.
Aus persönlicher Sicht würde ich das auch machen, damit, wie hier schon genannt, mein Kind und Hund nicht ausbüchsen kann.
Ja, es gibt viele uneinsichtige Hundehalter (Besitzer sagt man eigentlich nicht *Klugscheissermodus*
)
Ich denke, das war für alle ein großer Schrecken und es ging zum Glück glimpflich aus.
Sollte das mit diesem Hund allerdings in der Nachbarschaft öfter vorkommen und ihr Hund haut immer ab, würde ich Sie beim Ordnungsamt anzeigen.
Ob deiner nun abhaut oder nicht.
Aus persönlicher Sicht würde ich das auch machen, damit, wie hier schon genannt, mein Kind und Hund nicht ausbüchsen kann.
Ja, es gibt viele uneinsichtige Hundehalter (Besitzer sagt man eigentlich nicht *Klugscheissermodus*
) Ich denke, das war für alle ein großer Schrecken und es ging zum Glück glimpflich aus.
Sollte das mit diesem Hund allerdings in der Nachbarschaft öfter vorkommen und ihr Hund haut immer ab, würde ich Sie beim Ordnungsamt anzeigen.
27.06.2017 10:14
Zitat von Babydream:
Hallo![]()
Ich muss mir jetzt einfach mal Luft machen. Ignorieren als Frustabbau funktioniert irgendwie nicht.
Heute Nachmittag ist der Hund einer älteren Dame in meinem Garten gerannt und hat mit meinem zu kämpfen angefangen. Ihrer war ein Husky und meiner ein Chihuahua. Der Husky war natürlich haushoch überlegen und hat meinen gebissen. Das ging alles so schnell und ich war nicht schnell genug um den Biss zu verhindern. Jedenfalls bin ich dann dazwischen und hab den Hund mit dem Fuß leicht weg gestoßen worauf der Husky mich in die Wade zwickte. Nicht fest ist nur ein Kratzer und meinem Hund ist auch nicht viel passiert außer eine leichte Bisswunde (ja, ich war beim TA und der hat mir versichert das es nicht schlimm ist).
Was mich aber am meisten aufregt ist, dass die Dame mir Vorwürfe macht das ich erstens kein Gartentor habe (wir haben eine Hanglage und der Hund musste über 3 Treppen um zum Garten zu gelangen), dann will sie Anzeige erstatten das ich nach ihren Hund getreten habe (war echt nur leicht) und ich bin ihrer Meinung nach verpflichtet mein Grundstück so zu sichern das ihr Hund nicht auf mein Grundstück laufen kann - damit sie diesen weiterhin ohne Leine führen kann.
Wir hatten wirklich einen richtig unschönen Wortwechsel und es ärgert mich das sie sich nicht einmal entschuldigt hat.
Klar trag ich ne teilschuld das er mich gezwickt hat - er hat sich nur verteidigt als ich ihn weggetreten habe aber ich konnte ihn doch nicht meinem Hund tot beißen lassen. Hab auch nicht vor sie deswegen anzuzeigen.
Aber Sie stand Seelenruhig auf der Straße und hatte es nicht mal nötig empfunden nachzulaufen. Ich musste den Hund dann auch noch runter scheuchen....
Tut mir leid das ich euch damit zugetextet habe aber das musste jetzt raus. Sonst wäre ich geplatzt![]()
Die alte Dame hat offensichtlich eine psychische Störung. Sie hat natürlich nicht recht. Wie alt ist die Frau? Demenz vielleicht im Anmarsch, oder schwer dehydriert? Dann machen alte Leute schon mal sowas.
Auf jeden Fall ist sie im Unrecht und gehört zurecht gewiesen. So eine Frechheit, ganz egal wie groß oder klein ihr Hund ist, SIE hat sich darum zu kümmern, dass er nichts anrichten kann! Alles Gute für euch beide, Dich und den kleinen Kerl.
27.06.2017 10:25
Zitat von Babydream:
Zitat von sunshine_26:
Ich komme auch aus Ö und kenne mich etwas bei hundebissen aus.
Fakt ist: auf jeden fall anzeigen.
Auch wenn du sehr wsl nicht viel schmerzensgeld bekommst, weil du dazwischen gegangen bist, gehört der hund untersucht.
Melde es auch deiner versicherung wo der hund versichert ist.
Polizei wird dich und dann die dame einvernehmen. Hast du eh ihre daten?
Dann kommt das zu gericht.
Sie wird wegen "fahrlässiger körperverletzung" nach paragraf 88 stgb angezeigt, was aber sehr wsl eingestellt wird. Also strafe vom strafgericht wird sie wsl keine bekommen.aber es wird dem magistrat/bh gemeldet, die den hund mal anschaun.
Wenn du bei der polizei gefragt wirst ob schmerzensgeld mitverhandelt werden soll dh ob du dich dem verfahren als privatbeteiligter anschließt, beantworte es mit ja und bzgl höhe gib noch "unbekannt" an und erkundige dich bzgl der höhe noch bei einem anwalt.
Auf jeden fall muss sie auch dann mit ihrem hund 2x zur tollwutuntersuchung zum TA.
Von welchem bundesland kommst du denn wenn ich fragen darf?
Alles gute![]()
Ja ich weis auf jedenfall wo sie wohnt. Wir kommen aus Oberösterreich![]()
Danke für die genaue Aufklärung![]()
Ok ich bin auch aus oö
Darf ich fragen welcher bezirk? Oder aus welchem viertel?
Hundeleinenpflicht besteht in oö nicht überall.
Im ortsgebiet aber. Und unter größeren menschenansammlungen.
27.06.2017 11:48
Zitat von Papillon_Puke:
Ist nicht eh Brut- und Setzzeit und allgemeine Leinenpflicht, außer auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen?
Es ist EUER Grundstück gewesen, du kannst SIE anzeigen, und sie nicht dich! Du hast dein Hab und Gut verteidigt, was dein gutes Recht ist.
Hier aktuell ja. Bis August noch.
27.06.2017 11:49
Ich höre immer nur einzäunen.. Warum?! Der Hund (welcher hätte an der Leine sein müssen) kam doch INS Grundstück. Und nicht der Hund des Grundstücks RAUS.
27.06.2017 11:56
Zitat von Darwin27:
Ich höre immer nur einzäunen.. Warum?! Der Hund (welcher hätte an der Leine sein müssen) kam doch INS Grundstück. Und nicht der Hund des Grundstücks RAUS.
Rechtlich aber keine Grenze des Eigentums sichtbar.
Dazu hatte ich mal einen interessanten Artikel, muss ich mal suchen..
27.06.2017 12:26
Zitat von sunshine_26:
Zitat von Babydream:
Zitat von sunshine_26:
Ich komme auch aus Ö und kenne mich etwas bei hundebissen aus.
Fakt ist: auf jeden fall anzeigen.
Auch wenn du sehr wsl nicht viel schmerzensgeld bekommst, weil du dazwischen gegangen bist, gehört der hund untersucht.
Melde es auch deiner versicherung wo der hund versichert ist.
Polizei wird dich und dann die dame einvernehmen. Hast du eh ihre daten?
Dann kommt das zu gericht.
Sie wird wegen "fahrlässiger körperverletzung" nach paragraf 88 stgb angezeigt, was aber sehr wsl eingestellt wird. Also strafe vom strafgericht wird sie wsl keine bekommen.aber es wird dem magistrat/bh gemeldet, die den hund mal anschaun.
Wenn du bei der polizei gefragt wirst ob schmerzensgeld mitverhandelt werden soll dh ob du dich dem verfahren als privatbeteiligter anschließt, beantworte es mit ja und bzgl höhe gib noch "unbekannt" an und erkundige dich bzgl der höhe noch bei einem anwalt.
Auf jeden fall muss sie auch dann mit ihrem hund 2x zur tollwutuntersuchung zum TA.
Von welchem bundesland kommst du denn wenn ich fragen darf?
Alles gute![]()
Ja ich weis auf jedenfall wo sie wohnt. Wir kommen aus Oberösterreich![]()
Danke für die genaue Aufklärung![]()
Ok ich bin auch aus oö![]()
Darf ich fragen welcher bezirk? Oder aus welchem viertel?
Hundeleinenpflicht besteht in oö nicht überall.
Im ortsgebiet aber. Und unter größeren menschenansammlungen.
Sorry ich korrigiere:
Bei größeren menschenansammlungen leine und maulkorb.
27.06.2017 13:48
Zitat von Bauernschnitte:
Zitat von Darwin27:
Ich höre immer nur einzäunen.. Warum?! Der Hund (welcher hätte an der Leine sein müssen) kam doch INS Grundstück. Und nicht der Hund des Grundstücks RAUS.
Rechtlich aber keine Grenze des Eigentums sichtbar.
Dazu hatte ich mal einen interessanten Artikel, muss ich mal suchen..
Ja, das mag ja sein. Aber wenn doch Leinenpflicht besteht, dann ist doch der unangeleinte Hund "im Unrecht"? Die Besitzerin weiß ja sehr wohl, wo Grundstücke sind (private) und wo der Spaziergehweg. Wäre der Hund also an der Leine, gäbe es kein Problem.
Ich kann mir vorstellen, dass das gesetzlich sogar stimmt was du sagst, aber:
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