frage zu Hunden
13.05.2015 10:00
Zitat von Marja:
Ähm..also soweit ich weiß, ist das nicht ganz so einfach.
Zuerst einmal kommt es darauf an, was in Deinem Mietvertrag steht.
Ist dort Hundehaltung verboten und Du hast unterschrieben, dann bist Du daran auch gebunden. Deine Nachbarn können theoretisch hier anders verhandelt haben.
Wenn es sich um einen Formularvertrag handelt, der generell jegliche Art von Haustierhaltung untersagt, dann ist der vermutlich unwirksam.
Generell gilt immer, dass die Interessen der Parteien abgewogen werden müssen. Deine Vermieterin darf, aufgrund der Tatsache, dass andere Mieter Hunde halten dürfen, nicht grundsätzlich, ohne Angabe von Gründen, Euch die Hundehaltung verbieten, aber sie muss auch nicht jeden Hund/Hunderasse akzeptieren.
Also einfach einen Hund holen würde ich auf gar keinen Fall!
Das gibt im Zweifel einfach nur mega-Stress und der leidtragende ist dann letztlich doch immer das Tier.![]()
Das fett markierte ist meines Wissens nach falsch. Seit geraumer Zeit dürfen Haustiere nicht grundlos verboten werden. Und dann ist es auch egal, ob es im Mietvertrag steht.
Bei uns steht z.B. im Mietvertrag, dass man vorher fragen soll. Da geht es einfach darum, dass der Vermieter wissen möchte, was für ein Tier und wie viele. Wir wollten zwei Katzen, kein Problem. Hätten wir jetzt gesagt, dass wir gerne zehn Katzen hätten, wäre das wohl eher abgelehnt worden
13.05.2015 10:01
Zitat von Lobisha:
Huhu,
Ablehnen darf sie das nur wenn ihr euch zB einen "Listenhund" anschaffen würdet. Wir waren nämlich in einer ähnlichen Situation. Nur das wir den Hund schon hatten und dann eingezogen sind. Die Vormieter hatten einen Hund, also konnten sie es uns nicht verbieten![]()
Wenn im haus Leute mit Hund wohnen dürfen sie euch die Haltung nicht verbieten. Es sei denn -> Listenhund![]()
Und das ist schon eine vollkommen falsche Aussage.
Es ist Diskriminierung gegenüber dem Besitzer wenn Rasseunterschiede getätigt werden und somit wäre eine ablehnende Begründung aufgrund eines Listis nicht rechtens. Dieses wurde erst letztes Jahr beschlossen Das heißt also das der Vermieter nur noch ja oder nein sagen darf...aber keine Rassen und Mischungen mehr ablehnen darf die auf irgendwelchen dubiosen Listen stehen.
Hund ist da vor dem Recht gleich Hund und nicht Rasse/Mischung.
13.05.2015 21:11
Zitat von ANJUKA:
Zitat von Lobisha:
Huhu,
Ablehnen darf sie das nur wenn ihr euch zB einen "Listenhund" anschaffen würdet. Wir waren nämlich in einer ähnlichen Situation. Nur das wir den Hund schon hatten und dann eingezogen sind. Die Vormieter hatten einen Hund, also konnten sie es uns nicht verbieten![]()
Wenn im haus Leute mit Hund wohnen dürfen sie euch die Haltung nicht verbieten. Es sei denn -> Listenhund![]()
Und das ist schon eine vollkommen falsche Aussage.
Es ist Diskriminierung gegenüber dem Besitzer wenn Rasseunterschiede getätigt werden und somit wäre eine ablehnende Begründung aufgrund eines Listis nicht rechtens. Dieses wurde erst letztes Jahr beschlossen Das heißt also das der Vermieter nur noch ja oder nein sagen darf...aber keine Rassen und Mischungen mehr ablehnen darf die auf irgendwelchen dubiosen Listen stehen.
Hund ist da vor dem Recht gleich Hund und nicht Rasse/Mischung.
Bei uns war es so. Wir durften mit Hund einziehen, allerdings wurde direkt gefragt ob es ein "Kampfhund" ist.
Dann hätten wir nämlich die Wohnung nicht bekommen..
Da wurde nicht viel Unterschieden.. Ich finde es selber total bescheuert. Es wurde bei JEDER Wohnung gefragt "Was denn für ein Hund? Ein Kampfhund?"
20.05.2015 09:28
Hallo,
ich würde auch erst mal ganz vorsichtig nachfragen und abwarten was für eine Antwort kommt. Wenn aber bereits Hunde im Haus sind, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass es verboten ist. Bzw. kannst du auch im Mietvertrag nachschauen, da müsste das nämlich explizit verboten sein.
ich würde auch erst mal ganz vorsichtig nachfragen und abwarten was für eine Antwort kommt. Wenn aber bereits Hunde im Haus sind, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass es verboten ist. Bzw. kannst du auch im Mietvertrag nachschauen, da müsste das nämlich explizit verboten sein.
15.06.2015 10:50
Also egal ob erlaubt oder nicht, ich würde höflich nachfragen. Magst doch noch etwas länger dort wohnen bleiben, und mir als Vermieter würde das schon sauer aufstoßen, wenn mir ein Mieter mit: Ich mach jetzt einfach .... ankommt
Rein rechtlich wird dein Vermieter nichts dagegen tun können, er kann nicht zwei Hunde erlauben und dann euren nicht. So geht das nicht.
Aber wenn dir das zu unsicher ist (hast du ne RS?), dann würd ich doch mal kurz bei nem Anwalt anrufen. Für die Stellungnahme wirst ja nicht gleich 100 € berappen müssen.
Rein rechtlich wird dein Vermieter nichts dagegen tun können, er kann nicht zwei Hunde erlauben und dann euren nicht. So geht das nicht.
Aber wenn dir das zu unsicher ist (hast du ne RS?), dann würd ich doch mal kurz bei nem Anwalt anrufen. Für die Stellungnahme wirst ja nicht gleich 100 € berappen müssen.
15.06.2015 13:29
Danke für die antworten
Ist alle klar gegangen
Das ist das neue Familienmitglied
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