Mütter- und Schwangerenforum

Haustierverbot?

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09.02.2009 10:44
Hi mädels.
Darf der vermieter seinem mieter das halten von haustieren verbieten? Ich bin der meinung das darf ein vermieter nicht aber ich lass mich gern eines besseren belehren.
Der vermieter einer bekannten wollte nämlich schon die katzenhaltung verbieten, hat dann aber doch zugestimmt. Tja und nun wollen sich meine bekannten zur katze noch nen kleinen hund (chihuahua oder mops) kaufen.
Gibts ein festes gesetz für haustierhaltung?

LG Mareen
09.02.2009 10:48
Also es gab mal nen Urteil das solch kleine Hunde als Kleintiere gelten aber da würde ich mal in einem forum für Mietrecht fragen...
http://alexdogblog.blogspot.com/2007/09/yorkshire- terrier-bellende.html
09.02.2009 10:50
hmmm also hier bei uns im block steht im mietvertrag tiere verboten...aber der unter mir hat echt riesen hunde zwei stück..die bellen au immer wie die wahnsinnigen, habe nix gegen die und sind echt lieb wenn man dene net zu nahe kommt...hm aber nachts kanns scho au mal stören..wobei es ja normal is das die bellen naja da hat er wohl ne ausnahme von der vermieterin bekommen
sahnebonbon
270 Beiträge
09.02.2009 10:58
die regelung steht im mietsvertrag.
aber man kann ja mit dem vermieter auch reden und klein tiere sind glaube erlaubt.
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
09.02.2009 10:59
Hier sind auch Tiere verboten, egal was für Tiere.
Allerdings ist es erlaubt(hier be uns), die Tiere zu behalten, wenn die Tiere schon länger bei einem sind und man sich nicht jetzt erst ein Tier anschafft.

09.02.2009 11:10
Also gelten die als kleintiere oder was? Dann kann der vermieter das ja eigentlich nicht verbieten...
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
09.02.2009 11:20
Zitat von Mareen:

Also gelten die als kleintiere oder was? Dann kann der vermieter das ja eigentlich nicht verbieten...

Nachdem das Gesetz die Haustierhaltung in Mietwohnungen
nicht regelt, bleibt dies grundsätzlich den
Mietverträgen überlassen. Dies trifft allerdings nur
für die Haltung grösserer Haustiere zu (Hunde, Katzen usw.).
Kleine Tiere wie Meerschweinchen, Zierfische und Kanarienvögel
dürfen ohne Einwilligung des Vermieters gehalten
werden, soweit sich deren Anzahl in üblichen Grenzen hält.
Das Halten von grösseren Haustieren kann im Mietvertrag
verboten oder von der Zustimmung des Vermieters abhängig
gemacht werden
09.02.2009 11:52
Zitat von sahnebonbon:

die regelung steht im mietsvertrag.
aber man kann ja mit dem vermieter auch reden und klein tiere sind glaube erlaubt.



Unter Kleintiere zählen aber nur die, die in Käfigen gehalten werden. In der Regel sind meines Wissens auch Katzen meldepflichtig, vor allem, wenn es Freigänger sind.

Hunde darf man sich nicht so einfach anschaffen, wenn im Mietvertrag Hundehaltung verboten ist. Im Zweifel würde ich immer beim Vermieter nachfragen.
09.02.2009 12:02
Ja sie will ja den vermieter fragen aber der ist immer unterwegs... Ich wollte halt hier mal nachfragen ob jemand was weiß.
In dem link von shaya steht das so kleine hunde als kleintiere gelten, da gabs sogar ein gerichtsurteil dazu...
09.02.2009 12:04
Zitat aus dem link von shaya:

Als eine Vermieterin die Zustimmung zur Haltung eines Yorkshire-Terriers verweigerte, zog die Mieterin vor Gericht. Das Gericht entschied, Yorkshire-Terrier seien der Kleintierhaltung zuzurechnen, weil diese Hunde so winzig klein seien, dass sie eher mit einem Meerschweinchen als mit einem Hund zu vergleichen seien. Für die Haltung von Kleintieren sei die Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich. Diese Hunde könnten sich allenfalls durch leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen und seien nicht in der Lage, andere Hausbewohner zu belästigen oder die Wohnung stärker abzunutzen, so die Begründung der Richter. Landgericht Kassel, AZ 1 S 503/96 und Landgericht Düsseldorf Az.: 24 S. 90/93

Frauchen hat solche Zwerge ja schon immer scherzhaft (und liebevoll gemeint) als bellende Meerschweinchen bezeichnet. Aber, dass nun das Gericht sie sozusagen hochoffiziell als solche einstuft, fanden wir dann doch zum Schmunzeln... ;o)

Bis bald, euer Alex
09.02.2009 12:10
Bei uns steht ganz klar alsolutes Haustierverbot.

Ich hab auch einen Kater, 5 Kaninchen, 2 Meeris und 2 Hamster. Ich wohn 3 Jahre hier und hatte zwischenzeitlich noch mehr Tiere. Eingezogen bin ich hier mit 12 Kaninchen, 6 Meeris, 2 Kater und noch einer Schlange. Einige Tiere sind in den letzten Jahren gestorben. Ich hab meinem Vermieter direkt bei der Wohnungsbesichtigung gesagt, dass ich so viele Tiere habe ich er meinte nur, so lange kein Dreck unter der Tür durchkommt ist ihm das egal.

Ich hab die Erfahrung gemacht, dass man mit allen Leute reden kann.
09.02.2009 12:19
Zitat von jokerbunny:

Bei uns steht ganz klar alsolutes Haustierverbot.

Ich hab auch einen Kater, 5 Kaninchen, 2 Meeris und 2 Hamster. Ich wohn 3 Jahre hier und hatte zwischenzeitlich noch mehr Tiere. Eingezogen bin ich hier mit 12 Kaninchen, 6 Meeris, 2 Kater und noch einer Schlange. Einige Tiere sind in den letzten Jahren gestorben. Ich hab meinem Vermieter direkt bei der Wohnungsbesichtigung gesagt, dass ich so viele Tiere habe ich er meinte nur, so lange kein Dreck unter der Tür durchkommt ist ihm das egal.

Ich hab die Erfahrung gemacht, dass man mit allen Leute reden kann.
Ihr vermieter soll da irgendwie komisch sein.. Hm naja, ich hoffe sie erwischt ihn bald mal und kann das klären. Ich dachte ich hätt mal sowas gehört das es gegen das gesetz ist haustierhaltung zu verbieten... Hm, gibt ja anscheinend gar kein festes gesetz dafür...
09.02.2009 12:52
Also ich weiß, dass dir die Kleintierhaltung (sprich Kaninchen, Meeris, Hamster, Vögel, Fische...) niemand verbieten darf, auch wenn im Mietvertrag ein Haustierverbot drin steht.
09.02.2009 12:54
Zitat von jokerbunny:

Also ich weiß, dass dir die Kleintierhaltung (sprich Kaninchen, Meeris, Hamster, Vögel, Fische...) niemand verbieten darf, auch wenn im Mietvertrag ein Haustierverbot drin steht.
ja das schon nur ich würde um streit zu vermeiden dann entweder keine tiere mir zu legen oder wenn der wunsch doch größer ist umziehen, denn anders wäre der streit doch schon vorprogramiert.
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