Mütter- und Schwangerenforum

Untätigkeitsklage zulässig?!

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28.01.2011 09:45
So...
ich warte nun 6 Monate auf mein dringend benötigtes bafög...
der erste brief bezülich unterlagen die noch fehlen kam nach 3 monaten... ich musste knapp nochmal die hälfte von dem kopieren was ich eingereicht hatte... (ich hab zu 100% alles richtig kopiert gehabt)
dann kam vor 2 wochen nochmal ein brief mit unterlagen die fehlten nachdem ich angerufen hatte ( Ausschnitt aus dem Telefon "ich wollte fragen wie lang es noch dauert bis ich mein bafög bekomme" "das kann ich ihnen nicht sagen, was haben sie denn beantragt und wann" "am 31.8 schülerbafög, ich habe die fehlenden unterlagen nachgereicht" "achso, ja dann sollte ich das mal bearbeiten")

und es fehlten wieder unterlagen die ich bereits gesendet hatte!!! zum dritten mal der nachweis darüber das ich ne ausbildung gemacht habe...
und zu den unterlagen die sie on meinem vate will hab ich ihr schon 3 mal gesagt das sie in selbst anschreiben muss weil ich seit 17 jahren diesen mann net mehr gesehen habe...

darf ich nun untätigkeitsklage einreichen? bzw androhen?! oder muss ich 3 monate warten bis nach den letzten brief von bafög amt?!

ICH WERD WAHNSINNIG!
Kruemelchen07
1652 Beiträge
28.01.2011 09:53
Das is ja mal heftig...ich frag mich manchmal echt was die auf den Ämtern den ganzen Tag treiben...

Hab leider keine Ahnung ob du da mit ´ner Untätigkeitsanklage weit kommst, aber ich schubs ma ´ne Runde ^^
28.01.2011 09:57
ich hab heut schon ne beschwerde geschrieben an die allgemeine poststelle...

ich war ja selbst bei der stadt... SOWAS HÄTTENW iR UNS NIE ERLAUBT!!!

aber ich hab nochwas... letzte woche kam ein brief vom jugendamt im bezug auf nen kostenübernahme antrag...
ich schon große fragezeichen in den augen... dann les ich "im bezug auf ihren antrag vom 21. 7. 2010"

ich hab den antrag schon vergessen gehabt

ich hab ka was da los war... normal is unser jugendamt sehr schnell
Cennet1109
2976 Beiträge
28.01.2011 10:01
Meistens haben die auch einen Teamleiter. Geh doch einfach mal auf die Bafög-Stelle und versuch ein Gespräch beim teamleiter zu bekommen. Erklär deine Situation. 6 Monate ist definitiv ZU LANGE
28.01.2011 10:02
Zitat von Cennet1109:

Meistens haben die auch einen Teamleiter. Geh doch einfach mal auf die Bafög-Stelle und versuch ein Gespräch beim teamleiter zu bekommen. Erklär deine Situation. 6 Monate ist definitiv ZU LANGE


Hab angerufen... Persönliche Termine wurden mir verweigert!

*vergessen zu erwähnen*
28.01.2011 10:09
ah ich hab ich verechnet... sind nur knapp 5 monate...
also 4 monate und 29 tage ^^
28.01.2011 10:31
Letzter Ausweg: Untätigkeitsklage
Die Hamburger BAföG-Beraterin Rachel Jacobsohn hat einen Tipp für BAföG-Neulinge: "Gibt es nach sechs Wochen noch keinen Bescheid, oder kommt das Geld nach zehn Wochen immer noch nicht, muss das Amt unter Vorbehalt bis zu 360 Euro zahlen." Von dieser Möglichkeit werde allerdings kaum Gebrauch gemacht: "Viele Studierenden wissen gar nicht, dass das geht." Rechtsanwalt Peter Steinmeyer empfiehlt den Studierenden, immer wieder beim Studentenwerk nachzuhaken und Druck zu machen. "Wenn das nicht hilft und die Monate ins Land gehen, bleibt noch eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht", sagt der BAföG-Berater. "Wenn die Studentenwerke die erste Post vom Gericht bekommen, geht es mit der Bearbeitung meist ziemlich schnell."

http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/kar riere/bafoeg-wenn-das-geld-nicht-kommt-575262.html

wie heißtn dieser vorgang?!

ich will das nämlich auch erzwecken als quittung für deren arbeitsmoral...
kann ja aber schlecht schreiben "ich will geld"
28.01.2011 11:16
fragt sich ob das gericht schneller als dasAmt arbeitet, die sind ja meistens auch überlastet
aber du kannst ja auch ein Schreiben aufsetzen und dem Amt eine Frist setzen unter Androhung der Untätigkeitsklage, falls du bis zu diesem Termin keinen Bescheid in der Hand hast.

28.01.2011 11:26
ja so ein schreiben hab ich grad formuliert ^^

ist bei mir halt nur die frage ob ich das machen darf...
28.01.2011 11:29
wieso solltest du das nicht machen wdürfen? meinst du es hätte negative Konsequenzen?
28.01.2011 11:37
weil ich nicht weiß was jetzt als zeitbeginn zählt... die antragsstellung oder der brief ihrer nachforderungen?

ich kann halt net belegen das ich ihr wirklich alles korrekt kopiert hatte...
Minibeanymachine
4514 Beiträge
28.01.2011 12:38
Wenn du ein einfacher Bafögfall bist - also du dich informiert hast, dass dir bafög wirklich zusteht , dann würde ich dir raten beim Amtsgericht eine Einstweilige Anordnung zu erwirken. Mit der formulierung wird dir da geholfen und das amtsgericht bewirkt das dir das bafög vorrübergehend gezahlt wird- meist beschleunigt sich dann auch der iinnerbehördliche prozess und du bekommst deinen bescheid bewilligt.
Lohnen tut sich das nur, wenn du am ende wirklich baföganspruch hast.
28.01.2011 12:54
ich hab garantiert anspruch...

wie lang dauert diese anordnung und was brauh ich dafür?
Minibeanymachine
4514 Beiträge
28.01.2011 13:05
Zitat von Superbia:

ich hab garantiert anspruch...

wie lang dauert diese anordnung und was brauh ich dafür?


Eigentlich müsste die Einstweilige Anordnung sofort ausgeführt werden. Heisst du stellst am Amtsgericht den Antrag darauf, dass dir Bafög vorläufig gezahlt wird, dieser Antrag wird bearbeitet und vom zuständigen Richter bewilligt - das gericht schickt die anordnung ans amt und die veranlassen die vorläufige Auszahlung - zeitgleich kriegen die nen rüffel und bearbeiten deinen antrag meist sofort. Praktisch kann auch dieser "schnelle" weg locker fast nen Monat dauern bis das Geld da ist. Weise unbedingt auf die dringlichkeit hin und nimm alles relevante mit also deine antragsnummer , wann du den antrag gestellt hast - immer die ganze mappe - was du am ende brauchst ist unterschiedlich.

Die untätigkeitsbeschwerde kannst du parallel machen.

Meine Erfahrungen belaufen sich darauf das die Einstweilige den Stein meist ins rollen bringt und die untätigkeitsbeschwerde nen witz ist - aber kann bei euch anders sein.
28.01.2011 13:57
ok dann werd ich das mal machen...

kommen kosten auf mich zu?!

ich werd das thema auch mal bei unseren kinderbeauftragten sitzungen ansprechen, kann ja net sein das man solang wartet wenn man ein kind hat...
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