Elterngeld beim 2 Kind?
27.04.2011 14:46
Hallo,
ich bin zur Zeit noch in Elternzeit, mein Sohn ist jetzt 9 1/2 Monate alt.
Wir sind gerade die weitere Familienplanung am besprechen und da fragen wir uns, was, wenn ich jetzt nochmal schwanger werden würde.
.
Mein Zeitvertrag lief am 30.09.10 aus und mein Sohn kam am 07.07.10 zur Welt.
Wenn ich jetzt schwanger werden würde, würde mich ja schwanger keiner einstellen.
.
Hat einer ne Ahnung wie viel Elterngeld mir dann zu stehen würde?
Würde ich wieder 65% von meinem letzten Nettolohn gekommen oder nur den Mindestsatz?
.
Danke für die Antworten.
ich bin zur Zeit noch in Elternzeit, mein Sohn ist jetzt 9 1/2 Monate alt.
Wir sind gerade die weitere Familienplanung am besprechen und da fragen wir uns, was, wenn ich jetzt nochmal schwanger werden würde.
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Mein Zeitvertrag lief am 30.09.10 aus und mein Sohn kam am 07.07.10 zur Welt.
Wenn ich jetzt schwanger werden würde, würde mich ja schwanger keiner einstellen.
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Hat einer ne Ahnung wie viel Elterngeld mir dann zu stehen würde?
Würde ich wieder 65% von meinem letzten Nettolohn gekommen oder nur den Mindestsatz?
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Danke für die Antworten.
27.04.2011 14:57
Soweit ich weiß nur den Mindestsatz. Also 300€
LG, Sunny
LG, Sunny
27.04.2011 14:58
Ich würd sagen nur den Mindestsatz von 300euro + 75euro Geschwisterbonus.
27.04.2011 15:00
Zitat von Michelle:
Hallo,
ich bin zur Zeit noch in Elternzeit, mein Sohn ist jetzt 9 1/2 Monate alt.
Wir sind gerade die weitere Familienplanung am besprechen und da fragen wir uns, was, wenn ich jetzt nochmal schwanger werden würde.
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Mein Zeitvertrag lief am 30.09.10 aus und mein Sohn kam am 07.07.10 zur Welt.
Wenn ich jetzt schwanger werden würde, würde mich ja schwanger keiner einstellen.
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Hat einer ne Ahnung wie viel Elterngeld mir dann zu stehen würde?
Würde ich wieder 65% von meinem letzten Nettolohn gekommen oder nur den Mindestsatz?
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Danke für die Antworten.
die Monate die du in Elternzeit warst, werden durch die Monate ersetzt die du vorher gearbeitet hast. Daher würdest du mit Geschwisterbonus ungefähr das Gleiche bekommen was du jetzt bekommst. Sag ich jetzt mal so. Ist zumindest bei mir der Fall. Ich habe 7 Monate ersetzt bekommen, 2 gar nicht gearbeitet und dann noch 3 Monate gearbeitet und bekomme das Gleiche wie beim ersten Kind.
27.04.2011 15:02
Also bei mir ist es so, dass ich seit 2007 voll verdient habe und nun seit 01.06 in Muschu und seit 07.07 in Elternzeit bin.
Wenn ich jetzt quasi in nächster Zeit schwanger werden würde und dann bis dahin nur in Elternzeit bin (also dann knapp 2 Jahre) hätte ich dann anspruch auf das Nettogeld was ich vorher verdient hatte?
Wenn ich jetzt quasi in nächster Zeit schwanger werden würde und dann bis dahin nur in Elternzeit bin (also dann knapp 2 Jahre) hätte ich dann anspruch auf das Nettogeld was ich vorher verdient hatte?
27.04.2011 15:06
Zitat von Titania:
Zitat von Michelle:
Hallo,
ich bin zur Zeit noch in Elternzeit, mein Sohn ist jetzt 9 1/2 Monate alt.
Wir sind gerade die weitere Familienplanung am besprechen und da fragen wir uns, was, wenn ich jetzt nochmal schwanger werden würde.
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Mein Zeitvertrag lief am 30.09.10 aus und mein Sohn kam am 07.07.10 zur Welt.
Wenn ich jetzt schwanger werden würde, würde mich ja schwanger keiner einstellen.
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Hat einer ne Ahnung wie viel Elterngeld mir dann zu stehen würde?
Würde ich wieder 65% von meinem letzten Nettolohn gekommen oder nur den Mindestsatz?
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Danke für die Antworten.
die Monate die du in Elternzeit warst, werden durch die Monate ersetzt die du vorher gearbeitet hast. Daher würdest du mit Geschwisterbonus ungefähr das Gleiche bekommen was du jetzt bekommst. Sag ich jetzt mal so. Ist zumindest bei mir der Fall. Ich habe 7 Monate ersetzt bekommen, 2 gar nicht gearbeitet und dann noch 3 Monate gearbeitet und bekomme das Gleiche wie beim ersten Kind.
Mooooment, klär mich auf!
Ich arbeite Vollzeit, kriege demnächst in Elternzeit ca 1000€ Elterngeld. Wenn ich nun direkt im Anschluss wieder schwanger werde und direkt wieder in Elternzeit gehe, krieg ich dann wieder 100€ oder wird das Elterngeld dann von diesen 1000€ berechnet???
*verwirrt bin*
LG, Sunny
27.04.2011 15:06
Mindestsatz (plus geschwisterbonus glaube ich).
Ich meine, gelesen zu haben, dass der letzte Lohn nur dann hergenommen wird, wenn man das 2. Kind bekommt, bevor das 1. ein Jahr alt ist.
Ich meine, gelesen zu haben, dass der letzte Lohn nur dann hergenommen wird, wenn man das 2. Kind bekommt, bevor das 1. ein Jahr alt ist.
27.04.2011 15:06
ja aber nur so lange du Elterngeld bekommst. Würdest du erst nächstes Jahr in Elternzeit schwanger werden dann würdest du nur den Regelsatz bekommen. Maßgeblich ist die Zeit in der du Elterngeld bekommst und zwar im ERSTEN Jahr. Wenn du dir den Betrag auf 2 jahre aufgeteilt hast, zählt das nicht mehr als Bemessungsgrundlage und du würdest auch nur den Regelsatz von 300 Euro bekommen.
27.04.2011 15:08
boar ist das alles kompliziert.
Also ist das ja jetzt schon bei mir rum.
Weil das schaffe ich nicht, noch nen Kind vor Juli zu bekommen
bin ja noch nicht schwanger.
.
Also ist egal wie ich es mache ich bekomme nur den Mindestsatz ???
Also ist das ja jetzt schon bei mir rum.
Weil das schaffe ich nicht, noch nen Kind vor Juli zu bekommen

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Also ist egal wie ich es mache ich bekomme nur den Mindestsatz ???
27.04.2011 15:08
Zitat von sunrisefranzi:
Zitat von Titania:
Zitat von Michelle:
Hallo,
ich bin zur Zeit noch in Elternzeit, mein Sohn ist jetzt 9 1/2 Monate alt.
Wir sind gerade die weitere Familienplanung am besprechen und da fragen wir uns, was, wenn ich jetzt nochmal schwanger werden würde.
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Mein Zeitvertrag lief am 30.09.10 aus und mein Sohn kam am 07.07.10 zur Welt.
Wenn ich jetzt schwanger werden würde, würde mich ja schwanger keiner einstellen.
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Hat einer ne Ahnung wie viel Elterngeld mir dann zu stehen würde?
Würde ich wieder 65% von meinem letzten Nettolohn gekommen oder nur den Mindestsatz?
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Danke für die Antworten.
die Monate die du in Elternzeit warst, werden durch die Monate ersetzt die du vorher gearbeitet hast. Daher würdest du mit Geschwisterbonus ungefähr das Gleiche bekommen was du jetzt bekommst. Sag ich jetzt mal so. Ist zumindest bei mir der Fall. Ich habe 7 Monate ersetzt bekommen, 2 gar nicht gearbeitet und dann noch 3 Monate gearbeitet und bekomme das Gleiche wie beim ersten Kind.
Mooooment, klär mich auf!
Ich arbeite Vollzeit, kriege demnächst in Elternzeit ca 1000€ Elterngeld. Wenn ich nun direkt im Anschluss wieder schwanger werde und direkt wieder in Elternzeit gehe, krieg ich dann wieder 100€ oder wird das Elterngeld dann von diesen 1000€ berechnet???
*verwirrt bin*
LG, Sunny
ja würdest du. In den ersten 3 Monaten würdest du sogar das Gleiche bekommen PLUS Geschwisterbonus. Also sogar noch mehr. Allerdings wäre es recht stressig mit so 2 kleinen Würmern

27.04.2011 15:09
sorry, sind nicht 11 Monate auseinander, sondern ich bin wieder schwanger geworden, da war meine Tochter 11 Monate alt. So rum
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27.04.2011 15:10
ach, ich verstehe das alles nicht.
Also wenn ich jetzt schwanger werden würde, könnte ich auch noch "volles" Elterngeld bekommen oder wie?
Also wenn ich jetzt schwanger werden würde, könnte ich auch noch "volles" Elterngeld bekommen oder wie?
27.04.2011 15:11
Zitat von Michelle:
boar ist das alles kompliziert.
Also ist das ja jetzt schon bei mir rum.
Weil das schaffe ich nicht, noch nen Kind vor Juli zu bekommenbin ja noch nicht schwanger.
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Also ist egal wie ich es mache ich bekomme nur den Mindestsatz ???
doch, das zählt. Du musst ja zurückrechnen. Bei dir würden noch 10 Monate zählen. Wie gesagt ich bin schwanger geworden da war meine Tochter 11 Monate alt und bei mir wurden noch 7 Monate berücksichigt. Ruf doch bei der Elterngeldstelle an und erkundige dich. Die können dir das ganz genau sagen, welche Monate berücksichtigt werden.
28.04.2011 17:18
Also ich hab heute bei der Elterngeldstelle angerufen und die Frau da meinte, ja die 12 Monate wo ich Elterngeld bezogen habe werden nicht mit berechnet.
ABER ich verstehe es trotzdem nicht ganz. Die Frau war auch sehr unfreundlich.
.
Mein ET läge dann im Februar/März 2012
Elterngeld bekomme ich seid 07.07.10 auf 1 Jahr.
Was steht mir denn dann genau zu?
ABER ich verstehe es trotzdem nicht ganz. Die Frau war auch sehr unfreundlich.
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Mein ET läge dann im Februar/März 2012
Elterngeld bekomme ich seid 07.07.10 auf 1 Jahr.
Was steht mir denn dann genau zu?
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