Mütter- und Schwangerenforum

Kündigung?

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Anonym 151026
10 Beiträge
14.05.2013 16:54
Hallo

Ich schreibe hier Anonym weil mir das sehr unangenehm ist.
Ich habe im April meine neue Arbeit begonnen und habe 6 Monate Probezeit.
Jetzt habe ich erfahren dass ich schwanger bin und wollte mal wissen ob ich dann auch unter den Mutterschutz falle ?
Ich habe einen befristeten Vertrag.
14.05.2013 16:58
Du darfst nicht gekündigt werden, aber sie dürfen deinen Vertrag auslaufen lassen fristgerecht dh. sie müssen dich nicht weiter dort behalten nach der Frist.
Anonym 151026
10 Beiträge
14.05.2013 16:58
Ja der Vertrag läuft noch bis nächstes Jahr ich weiss nich müssen die einen halten zu beginn der ss ?
Ninimini
455 Beiträge
14.05.2013 17:14
Mit bekannt werden deiner Schwangerschaft, bist du durch das Mutterschutzgesetz geschützt und unkündbar, darum solltest du so schnell wie möglich deinem Arbeitgeber die Ss mitteilen.

Hier ist ein Link zum Mutterschutzgesetzt.
http://www.arbeitsrecht.org/gesetze/mutterschutzge setz-muschg/?position=Links
Anonym 151026
10 Beiträge
14.05.2013 17:15
Dank dir
14.05.2013 17:15
Ich bin auch in der Probezeit schwanger geworden. Hatte einen befristeten Vertrag den sie dann auslaufen lassen haben.

Kündigen dürfen sie dir nicht!
Anonym 151026
10 Beiträge
14.05.2013 17:30
Und dann läuft der normale gehalt weiter oder wird der dann verkürzt ?
Ich mein wenn ein Chef jemanden einstellt müssen die ja eh damit rechnen dass diese Person auch mal schwanger wird früher oder später
Ninimini
455 Beiträge
14.05.2013 17:37
Das läuft ganz normal weiter, denn während der Schwangerschaft dürfen einem keine Nachteile entstehen.
Claudi-Mausi
9181 Beiträge
14.05.2013 17:40
bei uns ist es auch so, dass die befristeten verträge bei schwangeren auslaufen...

sicher dürfen sie dich nicht kündigen, aber es kann sie niemand zwingen, einen neuen vertrag aufzusetzen.
14.05.2013 17:41
Warum sollte das Gehalt gekürzt werden?

Die Sache läuft so: du sagst, dass du schwanger bist, arbeitest bis zum Beginn des Mutterschutzes und bist danach in Elternzeit. Das Elterngeld berechnet sich aufgrund des Durschnittseinkommens der letzten 12 Monate vor Antrag. Ob sich was an der Höhe ändert, wenn du deinen Job nicht mehr hast, weiß ich nicht, glaube aber nicht, da es sich ja aufgrund der LETZTEN 12 Monate berechnet und nicht aufgrund deiner aktuellen Situation, wenns Kind dann da ist

Kündigen dürfen sie dich nicht, aber den Vertrag müssen sie auch nicht verlängern - ich würd mich darauf einstellen, dass der auslaufen wird und du nicht verlängert wirst.
Anonym 151026
10 Beiträge
14.05.2013 17:41
Ja das ist schon logisch aber mir gings darum dass sie jetzt nich das recht haben mich zu kündigen sondern warten müssen bis mein vertrag nächstes jahr ausläuft
TiniBini
10084 Beiträge
14.05.2013 17:41
Zitat von Ninimini:

Das läuft ganz normal weiter, denn während der Schwangerschaft dürfen einem keine Nachteile entstehen.


Es kann sein, dass bestimmte Zulagen nicht mehr gezahlt werden, wenn du die Arbeiten nicht mehr ausfuehren kannst/darfst. Aber ansonsten sehe ich das genauso...
Claudi-Mausi
9181 Beiträge
14.05.2013 17:42
Zitat von Anonym 151026:

Und dann läuft der normale gehalt weiter oder wird der dann verkürzt ?
Ich mein wenn ein Chef jemanden einstellt müssen die ja eh damit rechnen dass diese Person auch mal schwanger wird früher oder später


ja aber natürlich passt ihm das nicht... schon gar nicht wenn jemand schwanger wird, der gerade mal nen monat dabei ist er darf dich jetzt nicht in der probezeit kündigen und muss dich bis zum ende deines vertrages da behalten... aber danach muss er dich nicht verlängern.
Claudi-Mausi
9181 Beiträge
14.05.2013 17:42
Zitat von Anonym 151026:

Ja das ist schon logisch aber mir gings darum dass sie jetzt nich das recht haben mich zu kündigen sondern warten müssen bis mein vertrag nächstes jahr ausläuft


ja genau so
14.05.2013 17:42
Zitat von Anonym 151026:

Ja das ist schon logisch aber mir gings darum dass sie jetzt nich das recht haben mich zu kündigen sondern warten müssen bis mein vertrag nächstes jahr ausläuft


Du fällst ja unters Mutterschutzgesetz, also dürfen sie dich nicht kündigen sondern müssen warten, bis der Vertrag ausläuft.
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