Leihmutter?!
08.11.2011 08:19
Zitat von Littleme87:
Zitat von Leni83:
Zitat von Mamsell_Gwyn:
Auch wenn es nur 9 Monate die Gebärmutter verleihen ist, wie so schön geschrieben wurde, finde ich es vollkommen richtig das es verboten ist.
Denn man Verkauft dadurch schon ein Stück seiner Seele, und wenn die Leihmutter doch gefühle entwickelt und das Kind behalten will ist der Ärger vorprogrammiert.
Denn im schlimmsten Fall kann sie vom Vater des Kindes, der oft ja dann auch der ist der das Kind bekommen wird Unterhalt einklagen.
Es gibt soviel Menschlicherere Wege einem Kind ein Gutes zuhause zu geben als es der Leiblichen Mutter weg zu nehmen.
Egal was die Leihmutter sagt oder welche Einstellung sie hat bevor das Kind gezeugt wurde und langsam heranwächst. Niemand kann mir erzählen das man das aus freien Stücken macht sondern oft nur aus einer Notsituation herraus.
Man nimmt ihr das Kind nicht weg-sie gibt es freiwillig ab-weil sie es eben so entschieden hat und bei Leihmutterschaft gibt es immer einen Vertrag, bei dem die Austragende auf ihre Rechte verzichtet.
ich denke wenn die frau dann sagt ne sie will es nicht hergeben muss sie es auch nicht auch wenn es im vertrag steht... man würd ja dann zugeben in D was illegales getan zu haben... selbst bei einer adoption hat die mutter meine ich 2 wochen noch das recht das kind wieder zu bekommen
Es ist ja in anderen Ländern nicht illegal. Und wenn es genetisch nicht ihr Kind ist, hat sie auch keine Rechte, selbst wenn sie es sich anders überlegt.
08.11.2011 08:20
Zitat von feenebeene:wenn du dich durch meine Aussage angegriffen fühlst...bitte...nicht mein Problem!
Zitat von Tiinchen:
Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Es gibt tatsächlich auch Mütter, die ungewollt schwanger werden und bei denen es von Anfang an klar ist, dass sie ihr Kind zur Adoption frei geben (anstatt es abzutreiben).
Da ist das dann kein Problem.
Bei Leihmüttern hingegen nicht?!
Mh...seltsam![]()
Selbst wenn es geplant ist, wo ist das Problem?
Wem tut das weh, wenn eine Frau ein Kind für eine andere Frau austrägt, die selbst keine Kinder bekommen kann? Dem Kind? Der leiblichen Mutter (die diese Entscheidung ja selbst getroffen hat...und eben nicht unter Hormonstau)?
Wer dann letztendlich für einen Kinderwunsch so weit geht, eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen, bleibt ja letztendlich jedem selbst überlassen.
Da ich selbst drei gesunde Kinder habe, weiß ich nicht, wie ich entscheiden würde. Wahrscheinlich würde ich mich aber aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für eine Pflegemutterschaft oder eben eine künstliche Befruchtung entscheiden![]()
Sag mal, warum musst du uns eigentlich gleich persönlich angreifen?
Ob wir einen Hormonstau haben oder nicht, kannst du wohl kaum beurteilen! Also bleib doch bitte sachlich!
So, wie du das darstellst, war das überhaupt nicht gemeint. Das mit dem Hormonstau war darauf bezogen, dass manche Schwangere, die in einer ihrer Meinung nach aussichtslosen Situation sind (auf Grund der Hormone) sich für eine Adoption entscheiden und hinterher feststellen "Och nö, ich möchte das Baby doch behalten".
Also halt mal den Ball flach!
08.11.2011 08:20
Zitat von feenebeene:
Zitat von Tiinchen:
Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Es gibt tatsächlich auch Mütter, die ungewollt schwanger werden und bei denen es von Anfang an klar ist, dass sie ihr Kind zur Adoption frei geben (anstatt es abzutreiben).
Da ist das dann kein Problem.
Bei Leihmüttern hingegen nicht?!
Mh...seltsam![]()
Selbst wenn es geplant ist, wo ist das Problem?
Wem tut das weh, wenn eine Frau ein Kind für eine andere Frau austrägt, die selbst keine Kinder bekommen kann? Dem Kind? Der leiblichen Mutter (die diese Entscheidung ja selbst getroffen hat...und eben nicht unter Hormonstau)?
Wer dann letztendlich für einen Kinderwunsch so weit geht, eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen, bleibt ja letztendlich jedem selbst überlassen.
Da ich selbst drei gesunde Kinder habe, weiß ich nicht, wie ich entscheiden würde. Wahrscheinlich würde ich mich aber aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für eine Pflegemutterschaft oder eben eine künstliche Befruchtung entscheiden![]()
Sag mal, warum musst du uns eigentlich gleich persönlich angreifen?
Ob wir einen Hormonstau haben oder nicht, kannst du wohl kaum beurteilen! Also bleib doch bitte sachlich!
Gegenfrage, du hast den text schon richtig gelesen? du reisst ihn nämlich gerade aus den zusammenhang, denn mit dem Hormonstau ist keiner von euch angesprochen worden.
08.11.2011 08:22
Zitat von Krümelchen223:danke
Zitat von feenebeene:
Zitat von Tiinchen:
Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Es gibt tatsächlich auch Mütter, die ungewollt schwanger werden und bei denen es von Anfang an klar ist, dass sie ihr Kind zur Adoption frei geben (anstatt es abzutreiben).
Da ist das dann kein Problem.
Bei Leihmüttern hingegen nicht?!
Mh...seltsam![]()
Selbst wenn es geplant ist, wo ist das Problem?
Wem tut das weh, wenn eine Frau ein Kind für eine andere Frau austrägt, die selbst keine Kinder bekommen kann? Dem Kind? Der leiblichen Mutter (die diese Entscheidung ja selbst getroffen hat...und eben nicht unter Hormonstau)?
Wer dann letztendlich für einen Kinderwunsch so weit geht, eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen, bleibt ja letztendlich jedem selbst überlassen.
Da ich selbst drei gesunde Kinder habe, weiß ich nicht, wie ich entscheiden würde. Wahrscheinlich würde ich mich aber aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für eine Pflegemutterschaft oder eben eine künstliche Befruchtung entscheiden![]()
Sag mal, warum musst du uns eigentlich gleich persönlich angreifen?
Ob wir einen Hormonstau haben oder nicht, kannst du wohl kaum beurteilen! Also bleib doch bitte sachlich!
Gegenfrage, du hast den text schon richtig gelesen? du reisst ihn nämlich gerade aus den zusammenhang, denn mit dem Hormonstau ist keiner von euch angesprochen worden.
08.11.2011 08:22
Zitat von Leni83:
Zitat von Littleme87:
Zitat von Leni83:
Zitat von Mamsell_Gwyn:
Auch wenn es nur 9 Monate die Gebärmutter verleihen ist, wie so schön geschrieben wurde, finde ich es vollkommen richtig das es verboten ist.
Denn man Verkauft dadurch schon ein Stück seiner Seele, und wenn die Leihmutter doch gefühle entwickelt und das Kind behalten will ist der Ärger vorprogrammiert.
Denn im schlimmsten Fall kann sie vom Vater des Kindes, der oft ja dann auch der ist der das Kind bekommen wird Unterhalt einklagen.
Es gibt soviel Menschlicherere Wege einem Kind ein Gutes zuhause zu geben als es der Leiblichen Mutter weg zu nehmen.
Egal was die Leihmutter sagt oder welche Einstellung sie hat bevor das Kind gezeugt wurde und langsam heranwächst. Niemand kann mir erzählen das man das aus freien Stücken macht sondern oft nur aus einer Notsituation herraus.
Man nimmt ihr das Kind nicht weg-sie gibt es freiwillig ab-weil sie es eben so entschieden hat und bei Leihmutterschaft gibt es immer einen Vertrag, bei dem die Austragende auf ihre Rechte verzichtet.
ich denke wenn die frau dann sagt ne sie will es nicht hergeben muss sie es auch nicht auch wenn es im vertrag steht... man würd ja dann zugeben in D was illegales getan zu haben... selbst bei einer adoption hat die mutter meine ich 2 wochen noch das recht das kind wieder zu bekommen
Es ist ja in anderen Ländern nicht illegal. Und wenn es genetisch nicht ihr Kind ist, hat sie auch keine Rechte, selbst wenn sie es sich anders überlegt.
also gut das es hier illegal ist.... bei einer adoption weiss die mutter sie kann es sich überlegen ob sie ihr kind her gibt oder nicht bei leihmutterschaft muss man es egal ob man es sich im laufe der 40 wochen anders überlegt...
"Am häufogsten kommt Leihmutterschaft in Amerika und England vor.
In Amerika gab es 1987 einen Fall, in dem die Leihmutter auch ihre Eizelle zur Verfügung stellte, sie war also mit dem Kind genetisch verwandt. Der oberste Gerichtshof in New Jersey erklärte den Leihmutterschaftsvertrag für nichtig, vergab das Sorgerecht an das Paar und erteilte der Leihmutter ein Besuchsrecht.
In einem weiteren Fall in Kalifornien verklagte das Paar die Leihmutter (diesmal nicht genetisch mit dem Kind verwandt) auf Herausgabe des Kindes und bekam uneingeschränkt Recht. Der Richter argumentierte, dass die Leihmutter lediglich die Rolle einer Pflegemutter für begrenzte Zeit übernommen habe und das Elternrechte nicht aus dem Austragen eines Kindes enstehen würden.
Am 4.Januar 1985 wurde in London das "Baby Cotton" geboren, welches künstlich gezeugt und von einer Leihmutter gegen die Zahlung von umgerechnet 24.760 DM ausgetragen wurde.
Nur 9 Tage später, am 13. Januar 1985, wurde vom Obersten Gericht in England in London festgelegt, dass das von der Leihmutter ausgetragene Kind an seine Auftraggeber übergeben werden muss.
Es kommt also darauf an, wo die Leihmutter sich befindet und es ist keineswegs so, dass sie durch die Tatsache, das Baby ausgetragen zu haben, besondere Rechte geniesst."
08.11.2011 08:23
Zitat von Tiinchen:
Zitat von Krümelchen223:danke
Zitat von feenebeene:
Zitat von Tiinchen:
Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Es gibt tatsächlich auch Mütter, die ungewollt schwanger werden und bei denen es von Anfang an klar ist, dass sie ihr Kind zur Adoption frei geben (anstatt es abzutreiben).
Da ist das dann kein Problem.
Bei Leihmüttern hingegen nicht?!
Mh...seltsam![]()
Selbst wenn es geplant ist, wo ist das Problem?
Wem tut das weh, wenn eine Frau ein Kind für eine andere Frau austrägt, die selbst keine Kinder bekommen kann? Dem Kind? Der leiblichen Mutter (die diese Entscheidung ja selbst getroffen hat...und eben nicht unter Hormonstau)?
Wer dann letztendlich für einen Kinderwunsch so weit geht, eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen, bleibt ja letztendlich jedem selbst überlassen.
Da ich selbst drei gesunde Kinder habe, weiß ich nicht, wie ich entscheiden würde. Wahrscheinlich würde ich mich aber aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für eine Pflegemutterschaft oder eben eine künstliche Befruchtung entscheiden![]()
Sag mal, warum musst du uns eigentlich gleich persönlich angreifen?
Ob wir einen Hormonstau haben oder nicht, kannst du wohl kaum beurteilen! Also bleib doch bitte sachlich!
Gegenfrage, du hast den text schon richtig gelesen? du reisst ihn nämlich gerade aus den zusammenhang, denn mit dem Hormonstau ist keiner von euch angesprochen worden.
![]()
Dafür brauchst du dich nicht bedanken
08.11.2011 08:24
Zitat von Littleme87:
Zitat von Leni83:
Zitat von Littleme87:
Zitat von Leni83:
Zitat von Mamsell_Gwyn:
Auch wenn es nur 9 Monate die Gebärmutter verleihen ist, wie so schön geschrieben wurde, finde ich es vollkommen richtig das es verboten ist.
Denn man Verkauft dadurch schon ein Stück seiner Seele, und wenn die Leihmutter doch gefühle entwickelt und das Kind behalten will ist der Ärger vorprogrammiert.
Denn im schlimmsten Fall kann sie vom Vater des Kindes, der oft ja dann auch der ist der das Kind bekommen wird Unterhalt einklagen.
Es gibt soviel Menschlicherere Wege einem Kind ein Gutes zuhause zu geben als es der Leiblichen Mutter weg zu nehmen.
Egal was die Leihmutter sagt oder welche Einstellung sie hat bevor das Kind gezeugt wurde und langsam heranwächst. Niemand kann mir erzählen das man das aus freien Stücken macht sondern oft nur aus einer Notsituation herraus.
Man nimmt ihr das Kind nicht weg-sie gibt es freiwillig ab-weil sie es eben so entschieden hat und bei Leihmutterschaft gibt es immer einen Vertrag, bei dem die Austragende auf ihre Rechte verzichtet.
ich denke wenn die frau dann sagt ne sie will es nicht hergeben muss sie es auch nicht auch wenn es im vertrag steht... man würd ja dann zugeben in D was illegales getan zu haben... selbst bei einer adoption hat die mutter meine ich 2 wochen noch das recht das kind wieder zu bekommen
Es ist ja in anderen Ländern nicht illegal. Und wenn es genetisch nicht ihr Kind ist, hat sie auch keine Rechte, selbst wenn sie es sich anders überlegt.
also gut das es hier illegal ist.... bei einer adoption weiss die mutter sie kann es sich überlegen ob sie ihr kind her gibt oder nicht bei leihmutterschaft muss man es egal ob man es sich im laufe der 40 wochen anders überlegt...
"Am häufogsten kommt Leihmutterschaft in Amerika und England vor.
In Amerika gab es 1987 einen Fall, in dem die Leihmutter auch ihre Eizelle zur Verfügung stellte, sie war also mit dem Kind genetisch verwandt. Der oberste Gerichtshof in New Jersey erklärte den Leihmutterschaftsvertrag für nichtig, vergab das Sorgerecht an das Paar und erteilte der Leihmutter ein Besuchsrecht.
In einem weiteren Fall in Kalifornien verklagte das Paar die Leihmutter (diesmal nicht genetisch mit dem Kind verwandt) auf Herausgabe des Kindes und bekam uneingeschränkt Recht. Der Richter argumentierte, dass die Leihmutter lediglich die Rolle einer Pflegemutter für begrenzte Zeit übernommen habe und das Elternrechte nicht aus dem Austragen eines Kindes enstehen würden.
Am 4.Januar 1985 wurde in London das "Baby Cotton" geboren, welches künstlich gezeugt und von einer Leihmutter gegen die Zahlung von umgerechnet 24.760 DM ausgetragen wurde.
Nur 9 Tage später, am 13. Januar 1985, wurde vom Obersten Gericht in England in London festgelegt, dass das von der Leihmutter ausgetragene Kind an seine Auftraggeber übergeben werden muss.
Es kommt also darauf an, wo die Leihmutter sich befindet und es ist keineswegs so, dass sie durch die Tatsache, das Baby ausgetragen zu haben, besondere Rechte geniesst."
Schön kopiert
08.11.2011 08:24
Zitat von Krümelchen223:
Zitat von feenebeene:
Zitat von Tiinchen:
Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Es gibt tatsächlich auch Mütter, die ungewollt schwanger werden und bei denen es von Anfang an klar ist, dass sie ihr Kind zur Adoption frei geben (anstatt es abzutreiben).
Da ist das dann kein Problem.
Bei Leihmüttern hingegen nicht?!
Mh...seltsam![]()
Selbst wenn es geplant ist, wo ist das Problem?
Wem tut das weh, wenn eine Frau ein Kind für eine andere Frau austrägt, die selbst keine Kinder bekommen kann? Dem Kind? Der leiblichen Mutter (die diese Entscheidung ja selbst getroffen hat...und eben nicht unter Hormonstau)?
Wer dann letztendlich für einen Kinderwunsch so weit geht, eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen, bleibt ja letztendlich jedem selbst überlassen.
Da ich selbst drei gesunde Kinder habe, weiß ich nicht, wie ich entscheiden würde. Wahrscheinlich würde ich mich aber aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für eine Pflegemutterschaft oder eben eine künstliche Befruchtung entscheiden![]()
Sag mal, warum musst du uns eigentlich gleich persönlich angreifen?
Ob wir einen Hormonstau haben oder nicht, kannst du wohl kaum beurteilen! Also bleib doch bitte sachlich!
Gegenfrage, du hast den text schon richtig gelesen? du reisst ihn nämlich gerade aus den zusammenhang, denn mit dem Hormonstau ist keiner von euch angesprochen worden.
JA, wenn ihr meint- dann habe ich das wohl wirklich falsch verstanden!
Trotzdem finde ich, die Art so damit umzugehen, dss die Leihmutter ja vorher unterschrieben hat, gefühlskalt- habt ihr eure Kinder schon geliebt, bevor ihr sie in euch getragen habt? Und jetzt kommt mir nicht mit dem Spruch, dass es ja genetisch nicht das Kind der Leihmutter ist!!!
Oder merkt ihr die genetische Verwandtschaft zu euren Kindern, während der Schwangerschaft? Es geht da doch viel mehr um Gefühle!!!
08.11.2011 08:25
Ihr kommt aber gar nicht auf den Gedanken, dass es in Deutschland trotzdem gemacht wird, oder?
08.11.2011 08:26
Zitat von Krümelchen223:deswegen die gänsefüße
Zitat von Littleme87:
Zitat von Leni83:
Zitat von Littleme87:
Zitat von Leni83:
Zitat von Mamsell_Gwyn:
Auch wenn es nur 9 Monate die Gebärmutter verleihen ist, wie so schön geschrieben wurde, finde ich es vollkommen richtig das es verboten ist.
Denn man Verkauft dadurch schon ein Stück seiner Seele, und wenn die Leihmutter doch gefühle entwickelt und das Kind behalten will ist der Ärger vorprogrammiert.
Denn im schlimmsten Fall kann sie vom Vater des Kindes, der oft ja dann auch der ist der das Kind bekommen wird Unterhalt einklagen.
Es gibt soviel Menschlicherere Wege einem Kind ein Gutes zuhause zu geben als es der Leiblichen Mutter weg zu nehmen.
Egal was die Leihmutter sagt oder welche Einstellung sie hat bevor das Kind gezeugt wurde und langsam heranwächst. Niemand kann mir erzählen das man das aus freien Stücken macht sondern oft nur aus einer Notsituation herraus.
Man nimmt ihr das Kind nicht weg-sie gibt es freiwillig ab-weil sie es eben so entschieden hat und bei Leihmutterschaft gibt es immer einen Vertrag, bei dem die Austragende auf ihre Rechte verzichtet.
ich denke wenn die frau dann sagt ne sie will es nicht hergeben muss sie es auch nicht auch wenn es im vertrag steht... man würd ja dann zugeben in D was illegales getan zu haben... selbst bei einer adoption hat die mutter meine ich 2 wochen noch das recht das kind wieder zu bekommen
Es ist ja in anderen Ländern nicht illegal. Und wenn es genetisch nicht ihr Kind ist, hat sie auch keine Rechte, selbst wenn sie es sich anders überlegt.
also gut das es hier illegal ist.... bei einer adoption weiss die mutter sie kann es sich überlegen ob sie ihr kind her gibt oder nicht bei leihmutterschaft muss man es egal ob man es sich im laufe der 40 wochen anders überlegt...
"Am häufogsten kommt Leihmutterschaft in Amerika und England vor.
In Amerika gab es 1987 einen Fall, in dem die Leihmutter auch ihre Eizelle zur Verfügung stellte, sie war also mit dem Kind genetisch verwandt. Der oberste Gerichtshof in New Jersey erklärte den Leihmutterschaftsvertrag für nichtig, vergab das Sorgerecht an das Paar und erteilte der Leihmutter ein Besuchsrecht.
In einem weiteren Fall in Kalifornien verklagte das Paar die Leihmutter (diesmal nicht genetisch mit dem Kind verwandt) auf Herausgabe des Kindes und bekam uneingeschränkt Recht. Der Richter argumentierte, dass die Leihmutter lediglich die Rolle einer Pflegemutter für begrenzte Zeit übernommen habe und das Elternrechte nicht aus dem Austragen eines Kindes enstehen würden.
Am 4.Januar 1985 wurde in London das "Baby Cotton" geboren, welches künstlich gezeugt und von einer Leihmutter gegen die Zahlung von umgerechnet 24.760 DM ausgetragen wurde.
Nur 9 Tage später, am 13. Januar 1985, wurde vom Obersten Gericht in England in London festgelegt, dass das von der Leihmutter ausgetragene Kind an seine Auftraggeber übergeben werden muss.
Es kommt also darauf an, wo die Leihmutter sich befindet und es ist keineswegs so, dass sie durch die Tatsache, das Baby ausgetragen zu haben, besondere Rechte geniesst."
Schön kopiert![]()
08.11.2011 08:26
Zitat von feenebeene:
Zitat von Krümelchen223:
Zitat von feenebeene:
Zitat von Tiinchen:
Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Es gibt tatsächlich auch Mütter, die ungewollt schwanger werden und bei denen es von Anfang an klar ist, dass sie ihr Kind zur Adoption frei geben (anstatt es abzutreiben).
Da ist das dann kein Problem.
Bei Leihmüttern hingegen nicht?!
Mh...seltsam![]()
Selbst wenn es geplant ist, wo ist das Problem?
Wem tut das weh, wenn eine Frau ein Kind für eine andere Frau austrägt, die selbst keine Kinder bekommen kann? Dem Kind? Der leiblichen Mutter (die diese Entscheidung ja selbst getroffen hat...und eben nicht unter Hormonstau)?
Wer dann letztendlich für einen Kinderwunsch so weit geht, eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen, bleibt ja letztendlich jedem selbst überlassen.
Da ich selbst drei gesunde Kinder habe, weiß ich nicht, wie ich entscheiden würde. Wahrscheinlich würde ich mich aber aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für eine Pflegemutterschaft oder eben eine künstliche Befruchtung entscheiden![]()
Sag mal, warum musst du uns eigentlich gleich persönlich angreifen?
Ob wir einen Hormonstau haben oder nicht, kannst du wohl kaum beurteilen! Also bleib doch bitte sachlich!
Gegenfrage, du hast den text schon richtig gelesen? du reisst ihn nämlich gerade aus den zusammenhang, denn mit dem Hormonstau ist keiner von euch angesprochen worden.
JA, wenn ihr meint- dann habe ich das wohl wirklich falsch verstanden!
Trotzdem finde ich, die Art so damit umzugehen, dss die Leihmutter ja vorher unterschrieben hat, gefühlskalt- habt ihr eure Kinder schon geliebt, bevor ihr sie in euch getragen habt? Und jetzt kommt mir nicht mit dem Spruch, dass es ja genetisch nicht das Kind der Leihmutter ist!!!
Oder merkt ihr die genetische Verwandtschaft zu euren Kindern, während der Schwangerschaft? Es geht da doch viel mehr um Gefühle!!!
ich finde es gefühlskalt nen kind was man nicht will irgendwo in die Ecke zu schmeissen
08.11.2011 08:27
Zitat von Krümelchen223:
Ihr kommt aber gar nicht auf den Gedanken, dass es in Deutschland trotzdem gemacht wird, oder?
klar... deswegen stellt sich mir die frage wenn es vertraglich festgehalten ist und die leihmutter sich anders entscheidet wie können die "eltern" dagegen vorgehen ohne zuzugeben was illegales getan zu haben?
08.11.2011 08:28
Zitat von Krümelchen223:
Zitat von feenebeene:
Zitat von Krümelchen223:
Zitat von feenebeene:
Zitat von Tiinchen:
Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Es gibt tatsächlich auch Mütter, die ungewollt schwanger werden und bei denen es von Anfang an klar ist, dass sie ihr Kind zur Adoption frei geben (anstatt es abzutreiben).
Da ist das dann kein Problem.
Bei Leihmüttern hingegen nicht?!
Mh...seltsam![]()
Selbst wenn es geplant ist, wo ist das Problem?
Wem tut das weh, wenn eine Frau ein Kind für eine andere Frau austrägt, die selbst keine Kinder bekommen kann? Dem Kind? Der leiblichen Mutter (die diese Entscheidung ja selbst getroffen hat...und eben nicht unter Hormonstau)?
Wer dann letztendlich für einen Kinderwunsch so weit geht, eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen, bleibt ja letztendlich jedem selbst überlassen.
Da ich selbst drei gesunde Kinder habe, weiß ich nicht, wie ich entscheiden würde. Wahrscheinlich würde ich mich aber aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für eine Pflegemutterschaft oder eben eine künstliche Befruchtung entscheiden![]()
Sag mal, warum musst du uns eigentlich gleich persönlich angreifen?
Ob wir einen Hormonstau haben oder nicht, kannst du wohl kaum beurteilen! Also bleib doch bitte sachlich!
Gegenfrage, du hast den text schon richtig gelesen? du reisst ihn nämlich gerade aus den zusammenhang, denn mit dem Hormonstau ist keiner von euch angesprochen worden.
JA, wenn ihr meint- dann habe ich das wohl wirklich falsch verstanden!
Trotzdem finde ich, die Art so damit umzugehen, dss die Leihmutter ja vorher unterschrieben hat, gefühlskalt- habt ihr eure Kinder schon geliebt, bevor ihr sie in euch getragen habt? Und jetzt kommt mir nicht mit dem Spruch, dass es ja genetisch nicht das Kind der Leihmutter ist!!!
Oder merkt ihr die genetische Verwandtschaft zu euren Kindern, während der Schwangerschaft? Es geht da doch viel mehr um Gefühle!!!
ich finde es gefühlskalt nen kind was man nicht will irgendwo in die Ecke zu schmeissen
dann läuft da aber was flasch wenn die leihmutter das kind schon liebt bevor es in ihr ist da hat man sich dann die falsche ausgesucht
08.11.2011 08:29
Zitat von Krümelchen223:oder abzutreiben
Zitat von feenebeene:
Zitat von Krümelchen223:
Zitat von feenebeene:
Zitat von Tiinchen:
Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Es gibt tatsächlich auch Mütter, die ungewollt schwanger werden und bei denen es von Anfang an klar ist, dass sie ihr Kind zur Adoption frei geben (anstatt es abzutreiben).
Da ist das dann kein Problem.
Bei Leihmüttern hingegen nicht?!
Mh...seltsam![]()
Selbst wenn es geplant ist, wo ist das Problem?
Wem tut das weh, wenn eine Frau ein Kind für eine andere Frau austrägt, die selbst keine Kinder bekommen kann? Dem Kind? Der leiblichen Mutter (die diese Entscheidung ja selbst getroffen hat...und eben nicht unter Hormonstau)?
Wer dann letztendlich für einen Kinderwunsch so weit geht, eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen, bleibt ja letztendlich jedem selbst überlassen.
Da ich selbst drei gesunde Kinder habe, weiß ich nicht, wie ich entscheiden würde. Wahrscheinlich würde ich mich aber aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für eine Pflegemutterschaft oder eben eine künstliche Befruchtung entscheiden![]()
Sag mal, warum musst du uns eigentlich gleich persönlich angreifen?
Ob wir einen Hormonstau haben oder nicht, kannst du wohl kaum beurteilen! Also bleib doch bitte sachlich!
Gegenfrage, du hast den text schon richtig gelesen? du reisst ihn nämlich gerade aus den zusammenhang, denn mit dem Hormonstau ist keiner von euch angesprochen worden.
JA, wenn ihr meint- dann habe ich das wohl wirklich falsch verstanden!
Trotzdem finde ich, die Art so damit umzugehen, dss die Leihmutter ja vorher unterschrieben hat, gefühlskalt- habt ihr eure Kinder schon geliebt, bevor ihr sie in euch getragen habt? Und jetzt kommt mir nicht mit dem Spruch, dass es ja genetisch nicht das Kind der Leihmutter ist!!!
Oder merkt ihr die genetische Verwandtschaft zu euren Kindern, während der Schwangerschaft? Es geht da doch viel mehr um Gefühle!!!
ich finde es gefühlskalt nen kind was man nicht will irgendwo in die Ecke zu schmeissen
Ja, es gibt tatsächlich Frauen, die KEINE Bindung zu ihrem Kind aufbauen können! Denn es gibt da ja einen bezeichnenden Unterschied, zu Frauen, die nach einem Kinderwunsch schwanger werden....letzteres WÜNSCHT sich ein Kind von ganzem Herzen und liebt dieses Kind natürlich schon im Mutterleib.
Erstere widerum wollen ihr Herz gar nicht erst an dieses Kind hängen. Selbst wenn man das persönlich nicht nachvollziehen kann, gibt es das dennoch!
08.11.2011 08:30
Zitat von Littleme87:
Zitat von Leni83:
Zitat von Mamsell_Gwyn:
Auch wenn es nur 9 Monate die Gebärmutter verleihen ist, wie so schön geschrieben wurde, finde ich es vollkommen richtig das es verboten ist.
Denn man Verkauft dadurch schon ein Stück seiner Seele, und wenn die Leihmutter doch gefühle entwickelt und das Kind behalten will ist der Ärger vorprogrammiert.
Denn im schlimmsten Fall kann sie vom Vater des Kindes, der oft ja dann auch der ist der das Kind bekommen wird Unterhalt einklagen.
Es gibt soviel Menschlicherere Wege einem Kind ein Gutes zuhause zu geben als es der Leiblichen Mutter weg zu nehmen.
Egal was die Leihmutter sagt oder welche Einstellung sie hat bevor das Kind gezeugt wurde und langsam heranwächst. Niemand kann mir erzählen das man das aus freien Stücken macht sondern oft nur aus einer Notsituation herraus.
Man nimmt ihr das Kind nicht weg-sie gibt es freiwillig ab-weil sie es eben so entschieden hat und bei Leihmutterschaft gibt es immer einen Vertrag, bei dem die Austragende auf ihre Rechte verzichtet.
ich denke wenn die frau dann sagt ne sie will es nicht hergeben muss sie es auch nicht auch wenn es im vertrag steht... man würd ja dann zugeben in D was illegales getan zu haben... selbst bei einer adoption hat die mutter meine ich 2 wochen noch das recht das kind wieder zu bekommen
Ihr wisst schon das zumindest in Deutschland so ein Vertrag nicht rechtens ist und die potenziellen Eltern KEINERLEI Anspruch auf das Kind haben?
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