Mütter- und Schwangerenforum

Muss man das Sorgerecht direkt nach Geburt Teilen??

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LostGirl86
4 Beiträge
21.05.2016 13:24


Hallo ihr Lieben,

Ich bin neu hier und habe auch gleich mal eine Frage.

Und zwar bin ich ende des 6 Monats Schwanger und würde gerne wissen ob man direkt nach der Geburt das geteilte Sorgerecht machen muss oder ob ich mir da etwas Zeit lassen darf??

Die Sache ist die ich bin Lesbisch mit Partnerin und der Mann mit dem wir so zu sagen die Familie Gründen wollten/wollen ist Schwul.

Es dreht sich also um eine sogenannte Regenbogenfamilie falls wer das schon mal gehört hat?

Allerdings sind zu viel Sachen passiert so das wir etwas verunsichert sind was ihn betrifft und wir uns daher erst mal etwas Zeit lassen wollen um zu sehen wie er nun wirklich zu dem Kind steht wenn es auf der Welt ist.

Den nach seinen 13 Jahren unerfüllten Kinderwunsch ist zur Zeit nicht sehr viel zu sehen.

Vorallem seit dem wir wissen das es nun zu 100% ein Mädchen wird. Er wollte unbedingt ein Junge und sagt mit seinen 43 Jahren immer ernsthaft es gibt ja dann noch die Ebay Tauschbörse.

Wir müssen gestehen das wir es nicht gerade lustig finden da er es inzwischen auch öfters sagt.

Und auch das ihm Mitte des 5 Monats plötzlich in der Nacht ihm eingefallen sei og mein Gott ein Kind kostet Geld und meldete sich erst Tage nicht da wir ehrlich gesagt schon etwas sauer waren da der Familienplan ja vorab lange besprochen war mit unseren Vorstellungen das jeder etwas beiträgt und Co.

Dann fängt er jetzt an zu streiten weil er möchte das das Kind seinen Nachnamen trägt.

Und vor der Zeugung über Bechermethode war die Abmachung das ich gern möchte das es mein Nachname trägt da wir unverheiratet und in keiner Beziehung lebten oder Leben ( Der Mann und ich ) Ich selber habe ja eine feste Partnerin seit um die 2 Jahren.

Also unsere Frage ist eigentlich nur ob man sich da etwas Zeit nehmen darf was das Geteilte Sorgerecht angeht oder ob man praktisch gezwungen ist das direkt zu tun.

Es heißt ja nicht das er sein Kind nicht sehen darf um Gottes willen nein nur das wir eben erst sicher sein wollen mit ihm bevor bei einem geteilten Sorgerecht bei jeder Kleinigkeit Streit los geht.

Den zur Zeit hält er sich nicht an seine eigene Regel die er hatte vor der Zeugung mit dem Regelmäßigen treffen und so weiter.

Haben uns bis jetzt insgesamt und das je 1 stunde oder weniger nur 6 mal gesehen.

Er trifft sich ständig mit anderen Männern und Amüsiert sich und wir wissen nicht meint er es eigentlich ernst mit dem Kind oder wollte er nur einfach einen Männlichen Stammhalter Sorry aber das was wir so sehen echt nicht böse gemeint gegen ihn.

Nur reden hat bisher auch nicht viel gebracht da er wie gesagt kaum Zeit hat.

shelyra
69110 Beiträge
21.05.2016 13:31
nö, du musst das sorgerecht überhaupt nicht teilen. du kannst es auch alleine behalten.
Tamy210916
174 Beiträge
21.05.2016 13:31
Du musst gar nichts. Da ihr beiden unverheiratet seid, hast du als leibliche Mutter nach der Geburt das alleinige Sorgerecht. Genauso ist es auch deine Entscheidung ob das Kind seinen Nachnamen trägt, hier würde automatisch sonst deiner stehen.

Als Erzeuger kann er versuchen, das Sorgerecht einzuklagen, wobei lediglich geprüft wird, ob das dem Kindeswohl entspricht. Dazu musst du dann schriftlich Stellung nehmen und wenn aus deinen Begründungen ersichtlich wird, dass es dem Kindeswohl schadet, wenn er auch Sorgerecht bekommt, wird es ihm verweigert.

Du als Mutter hast da alle Karten in der Hand. Er sollte seinen Kinderwunsch nicht aus Kosten des Kindes ausleben und versuchen, dich zu etwas zu zwingen, nur weil es ihm passt.

Also nein, du musst es nicht teilen. Du musst dem Kind auch nicht seinen Nachnamen geben.
shelyra
69110 Beiträge
21.05.2016 13:34
achja, das besuchrecht ist vom sorgerecht vollkommen unabhängig.

sollad er als vater eingetragen ist hat er rechte (zb regelmässig das kind sehen) aber auch pflichten (zb unterhalt).

dh er kann auch für das kind eine vaterrolle einnehmen ohne sorgerecht zu ahben!
LauraMmK
1004 Beiträge
21.05.2016 13:35
Ich denke eure Konstellation ist rechtlich eine Ausnahmesituation. Da du mit dem Vater des Kindes nicht in einer Beziehung gelebt hast, kann es gut sein, dass du das alleinige Sorgerecht behalten kannst, solange du möchtest. Oder bis ein Gericht etwas anderes entscheidet. Man kann beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennen lassen, ohne dass das gemeinsame Sorgerecht zu vereinbaren.
(Geteiltes Sorgerecht gibt es übrigens nicht, nur ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht)

Du entscheidest allein darüber, welchen Nachnamen das Kind bekommt, da ihr nicht verheiratet seid. Wenn das Kind bei dir leben soll, ist es sicher auch einfacher, wenn das Kind deinen Nachnamen trägt.

LostGirl86
4 Beiträge
21.05.2016 13:40
Hallo,
Also muss ich mir vorerst keine sorgen machen??
Ja eintragen lassen möchte ich ign schon allein für das Kind später.
Ich/wir möchtem ihm als Vater ja nichts vorenthalten wir möchten nur den Streit vermeiden wenn er von anfang an mit uns das Geteilte Sorgerecht hat.
Jetzt kümmert er sich ja auch nicht gerade massig um uns oder sein Kind.
Wenn ich mich mit ihm verabreden möchte hat er meist anderes schon vor.
Ich finde es halt nur schade das man sich länger kennt und das alles durchgeplannt hatte und nun macht er sein eigenes Ding und vordert nur.

Auf das Unterhalt für das Kind wird das Kind schon angewissen sein.
Er darf seine Tochter auch jeder Zeit besuchen und mit uns was zusammen Unternehmen.
er muss halt nur mit machen und sich auch mal von sich aus Melden da wir es Leid haben ihm hinterher zu rennen.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
21.05.2016 13:41
Wenn er das geteilte sorgerecht möchte und es beantragt müssen gravierende Gründe dagegen sprechen ansonsten bekommt er es. Ich hoffe das weiß er und beantragt es!
Tamy210916
174 Beiträge
21.05.2016 13:51
Zitat von sunrisefranzi:

Wenn er das geteilte sorgerecht möchte und es beantragt müssen gravierende Gründe dagegen sprechen ansonsten bekommt er es. Ich hoffe das weiß er und beantragt es!


Wieso hoffst du das?
Ich meine, wenn er sich weiterhin so verhält und später auch die Kleine nur sieht, wenn es ihm passt und er meistens keine Zeit hat, wäre das für mich ein Grund das Besuchsrecht einzuhalten, aber ihm kein Sorgerecht zu geben, da er sich ja eben nicht um das Kind sorgt.
21.05.2016 15:04
Da Ihr nicht verheiratet seid, trägt das Kind nach der Geburt Deinen Namen. Außerdem mußt Du das Sorgerecht gar nicht teilen. Es ist so, wenn Du das Kind beim Standesamt anmeldest, das sollte kurz nach der Geburt passieren, solltet Ihr die Sache geklärt haben. Wir konnten das mit dem Sorgerecht direkt beim Standesamt klären. Ich weiß nicht, ob das bei euch auch so ist.
21.05.2016 15:05
das ist rechtlich keine Ausnahmesituation. es ist wie immer, wenn Eltern nicht verheiratet sind. wenn er es beantragt/einklagt wird er gemeinsames Sorgerecht zugesprochen bekommen, wenn nicht was wirklich gravierendes dagegen spricht und das lese ich hier nicht.

am Anfang hast natürlich du das alleinige Sorgerecht. wartet einfach ab, vielleicht will er es ja nicht haben.
LauraMmK
1004 Beiträge
21.05.2016 15:34
Lass dich am besten rechtlich beraten, denn es ist eine Ausnahmesituation.
Die Regenfälle sind bis jetzt:
Die Eltern sind verheiratet: beide Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.
Die Eltern sind nicht verheiratet, leben oder lebten in einer Beziehung: der Vater erhält auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht.
Die Eltern sind nicht verheiratet und leben und lebten nicht: einer Beziehung (z.B. One Night Stand, Vergewaltigung und Co): die Mutter hat dass alleinige Sorgerecht und der Vater bekommt es nicht ohne Zustimmung der Mutter. (Es gibt selten Ausnahmen nach langen Gerichtsverfahren)

Hier ist also die Frage ob ihr Kategorie zwei oder drei seid. Und das macht rechtlich einen großen Unterschied und das kann dir hier niemand beantworten. Auch wenn sie behaupten sie könnten es.

Die Frage ist ja auch, was der Vater macht. Würde er vor Gericht um das Sorgerecht streiten?
Deine Sorge scheint ja ehr zu sein, dass er zu wenig Interesse zeigt und nicht zu viel.
Also würde ich an deiner Stelle die Vaterschaft anerkennen lassen ohne gemeinsames Sorgerecht, damit hat er ein Umgangsrecht (auch mit dem Kind alleine und nicht nur mit dir zusammen!) und ist unterhaltspflichtig.

Wenn er viel Interesse am Kind zeigt und um das gemeinsame Sorgerecht kämpft ist es doch ein gutes Zeichen, denn das bedeutet ja, dass er Interesse hat mit einbezogen zu werden.

Beim Nachnamen hat er in keinem Fall ein Mitspracherecht.
LostGirl86
4 Beiträge
21.05.2016 18:49
Hi danke für eure Antworten.
Aber eines darf man mir nicht falsch verstehen.
Ich rede NICHt davon das er nie das geteilte Sorgerecht bekommen soll sondern nur nicht gleich nach der Geburt.
Ich möchte mir bei diesem Schritt sicher sein das er seiner Verantwortung eben fest bewust ist.

Viele hier gehen ja gleich davon aus als wenn ich dem Vater was vorenthalten würde.
Ich sage nur wie die Sache ausseht.
er kann auch jeder Zeit das Kind sehen wir wollen nur sehen das er es ernst nimmt.
Was er auch wuste vor der Zeugung das meine Frau und ich in betracht zogen und Ziehen zu ziehen wegen Berufswegen.
Auch dann kann er das Kind jederzeit sehen.
Nur geht es dann auch nicht das er später kommt und sagt ne dies nicht das nicht und selber aber beweißt er nicht das ihm sein angebliches Wunschkind so wichtig ist.
Vorallem seit dem er weiß das es ein Mädchen wir und auch davor sorgte er sich nicht wirklich.

Allein schon daas ich schon fast anfanfans des 7 Monats bin in weigen Tagen und wir sahen uns gerade 6 mal und das auser einmal wenniger als 1 Stunde.
Das finde ich Persöhnlich schon traurig.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
21.05.2016 18:59
Zitat von LauraMmK:

Lass dich am besten rechtlich beraten, denn es ist eine Ausnahmesituation.
Die Regenfälle sind bis jetzt:
Die Eltern sind verheiratet: beide Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.
Die Eltern sind nicht verheiratet, leben oder lebten in einer Beziehung: der Vater erhält auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht.
Die Eltern sind nicht verheiratet und leben und lebten nicht: einer Beziehung (z.B. One Night Stand, Vergewaltigung und Co): die Mutter hat dass alleinige Sorgerecht und der Vater bekommt es nicht ohne Zustimmung der Mutter. (Es gibt selten Ausnahmen nach langen Gerichtsverfahren)

Hier ist also die Frage ob ihr Kategorie zwei oder drei seid. Und das macht rechtlich einen großen Unterschied und das kann dir hier niemand beantworten. Auch wenn sie behaupten sie könnten es.

Die Frage ist ja auch, was der Vater macht. Würde er vor Gericht um das Sorgerecht streiten?
Deine Sorge scheint ja ehr zu sein, dass er zu wenig Interesse zeigt und nicht zu viel.
Also würde ich an deiner Stelle die Vaterschaft anerkennen lassen ohne gemeinsames Sorgerecht, damit hat er ein Umgangsrecht (auch mit dem Kind alleine und nicht nur mit dir zusammen!) und ist unterhaltspflichtig.

Wenn er viel Interesse am Kind zeigt und um das gemeinsame Sorgerecht kämpft ist es doch ein gutes Zeichen, denn das bedeutet ja, dass er Interesse hat mit einbezogen zu werden.

Beim Nachnamen hat er in keinem Fall ein Mitspracherecht.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/mehr-rechte-fuer -ledige-vaeter-gemeinsames-sorgerecht-bei-unverhei rateten-eltern-gesetzesaenderung_038069.html
Demnach ist es völlig egal, ob one night stand oder langjährige Beziehung! Richtig so!
LostGirl86
4 Beiträge
21.05.2016 19:11
sunrisefranzi kannst du Lesen Ja??
Wie ich sagte sage ich nicht das er gar KEIN sorgerecht bekommen soll nur nicht gleich am anfang.
Du mich verstehen?? Sorry aber das war wohl klar und deutlich um was es wohl geht.
Auserdem wird es mit dem Sorgerecht wohl eh schwierig sollten wit uns in den nächsten 2 Monaten aus Beruflichen Gründen entscheiden zurück in die Schweiz zu gehen.
Den da läuft der Hase anders als beu euch in Deutschland.
MIU28
1527 Beiträge
21.05.2016 19:20
Zitat von LostGirl86:

sunrisefranzi kannst du Lesen Ja??
Wie ich sagte sage ich nicht das er gar KEIN sorgerecht bekommen soll nur nicht gleich am anfang.
Du mich verstehen?? Sorry aber das war wohl klar und deutlich um was es wohl geht.
Auserdem wird es mit dem Sorgerecht wohl eh schwierig sollten wit uns in den nächsten 2 Monaten aus Beruflichen Gründen entscheiden zurück in die Schweiz zu gehen.
Den da läuft der Hase anders als beu euch in Deutschland.
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