Arbeitsplatzprobleme
12.03.2011 23:30
du hast rechtlich auch 4 monate nach der elternzeit noch kündigungsfrist-heist der arbeitgeber darf dich bis 4 monate nach der elternzeit nicht kündigen wenn du wieder arbeiten kommst
12.03.2011 23:40
Zitat von susisue:
du hast rechtlich auch 4 monate nach der elternzeit noch kündigungsfrist-heist der arbeitgeber darf dich bis 4 monate nach der elternzeit nicht kündigen wenn du wieder arbeiten kommst
Kann ich das irgendwo schriftlich nach lesen und meinem Chef darlegen
13.03.2011 22:57
Hast du eine Arbeitsrechtschutz? Dann lass dich doch mal vom Anwalt
beraten.
*
Musst du die Überstunden machen? (laut Vertrag oder so)
beraten.
*
Musst du die Überstunden machen? (laut Vertrag oder so)
14.03.2011 00:35
Schwanger werden wäre theoretisch schon eine Option - ihr
bekämt das selbe Elterngeld + Geschwisterbonus und Kindergeld halt.
Aber davon mal ab, ist das natürlich der denkbar schlechteste Grund
für's schwanger werden.
Vielleicht solltest Du in den sauren Apfel beissen und Dir wirklich
kündigen lassen. Dann bist Du wenigstens "frei" Dir einen neuen
Job zu suchen und selber zu entscheiden, wann es Zeit ist für ein
zweites Baby.
bekämt das selbe Elterngeld + Geschwisterbonus und Kindergeld halt.
Aber davon mal ab, ist das natürlich der denkbar schlechteste Grund
für's schwanger werden.
Vielleicht solltest Du in den sauren Apfel beissen und Dir wirklich
kündigen lassen. Dann bist Du wenigstens "frei" Dir einen neuen
Job zu suchen und selber zu entscheiden, wann es Zeit ist für ein
zweites Baby.
14.03.2011 00:59
Zitat von Muckel30:
Zitat von susisue:
du hast rechtlich auch 4 monate nach der elternzeit noch kündigungsfrist-heist der arbeitgeber darf dich bis 4 monate nach der elternzeit nicht kündigen wenn du wieder arbeiten kommst
Kann ich das irgendwo schriftlich nach lesen und meinem Chef darlegen
Bist du in der Gewerkschaft??? Die regeln das ansich ganz gut...
Ich würde übrigends sofort ss werden.. vll. habt ihr ja glück und es klappt sofort... dann würdest du aus der Elternzeit heraus sofort wieder in den Kündigungsschutz schwanger gehen.. und wenn du einen guten FA hast, dann soll der dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen... dein AG muß dir die volle Stelle ( 35 stunden) zahlen... und dann gehst ja wieder in die elternzeit... und dann würde ich mich aus der elternzeit heraus bemühen eine neue stelle zu finden... wo du vll. schon während der elternzeit für 400,- nebenbei arbeiten gehen kannst...
Auf keinen Fall lass dich auf eine Kündigung oder auf eine vertragsänderung ein... im ernstfall geh die 35 stunden, wenn es nicht anders geht... denn wenn du für 400,- oder arbeitslos bist... dann bekommst du beim 2. kind zu wenig elterngeld... denn krankenschein, arbeitslosengeld und H4 wird als zeit angerechnet, aber diese monate werden mit 300,- elterngeld verrechnet... verstehst du???? Dann mußt du mit 300,- elterngeld klar kommen und das ist wirklich wenig...
LG Zaubi
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