Beschäftigungsverbot für Erzieherinnen?
18.10.2007 12:56
Hallo!
Ich war gerade beim Arzt und bin in der 6. Woche schwanger!!!
Ich bin neu hier und habe direkt mal eine rechtliche Frage: Ich habe von dem neuen Beschäftigungsverbot für werdende Mütter gehört, wenn sie mit Kindern zusammen arbeiten. Das ist bei mir der Fall (Erzieherin im Kinderheim) und jetzt möchte ich gerne wissen, wer mir genaueres dazu sagen kann? Meine Frauenärztin stellt ein solches Verbot nicht aus und schickte mich zu meinem Chef. Bevor ich ihn aber anrufe, möchte ich mich erst mal selbst mit den Gesetzen auskennen. Wer kann mir helfen?
Schönen Gruß
Ronja
Ich war gerade beim Arzt und bin in der 6. Woche schwanger!!!

Schönen Gruß
Ronja
18.10.2007 13:00
hallo und herzlich willkommen bei uns im Forum
ich kann dir nicht helfen, versuch doch mal zu googlen oder wend dich an zwegi die hatte den gleichen beruf!
es wäre schön bevor du so viel fragst dich richtig vorzustellen , von wo du bist ... wie alt ... verheiratet??
ich kann dir nicht helfen, versuch doch mal zu googlen oder wend dich an zwegi die hatte den gleichen beruf!
es wäre schön bevor du so viel fragst dich richtig vorzustellen , von wo du bist ... wie alt ... verheiratet??
18.10.2007 13:00
Ich glaube, das hatte was mit den Kinderkrankheiten zu tun... Bin mir aber nicht mehr sicher.

18.10.2007 13:15
hö ich hab als erzieherin bis zur 32.woche gearbeitet.das gilt höchstens fpür die zeit wenn in kigá oder heim binderhaut entzündung oder röteln auftreten oder so.sonst hab ich davon noch nie was gehört

18.10.2007 13:16
Ein allgemeines Beschäftigungsverbot gibt es, meiner Meinung nach, nicht.
Habe aber was gefunden, was dir vielleicht helfen könnten
Mumps im Kindergarten
Schwangere Erzieherinnen dürfen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nur in Kindergärten arbeiten, wenn sie einen Schutz gegen die Krankheit Mumps haben. An ihrem Arbeitsplatz seien die Frauen einem erhöhten Risiko ausgesetzt, sich mit dieser Krankheit anzustecken (Bundesverwaltungsgericht - 5 C 11.04). Das Gericht bestätigte die Auffassung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) in Koblenz. Das Gericht bezog sich auf das Mutterschutzgesetz. Demnach sind Arbeiten verboten, bei denen sich die Schwangeren mit Krankheiten anstecken könnten, die eine Gefahr für sie oder das ungeborene Kind darstellen. Die SGD Nord hatte im Jahr 2002 festgestellt, dass eine schwangere Erzieherin eines katholischen Kindergartens nicht immun war gegen die Kinderkrankheit. Wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr in Kindergärten verhängte die SGD Nord ein Beschäftigungsverbot für die Dauer der Schwangerschaft. Dagegen legte die Kirchengemeinde, die Träger des Kindergartens ist, Rechtsmittel ein. Sie scheiterte allerdings vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht in Koblenz und jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Wenn du also nicht gegen Mumps immun bist oder andere Kinderkrankheiten noch nicht hattest, dann muss dich ein Arzt für die Zeit der SS "berufsunfähig" schreiben. Denn jetzt impfen oder immunisieren würde ja dem Würmchen schaden. Sprich mit deinem Chef und dann noch mal mit deinem FA. Das ist denke ich mal der beste Weg!
Habe aber was gefunden, was dir vielleicht helfen könnten
Mumps im Kindergarten
Schwangere Erzieherinnen dürfen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nur in Kindergärten arbeiten, wenn sie einen Schutz gegen die Krankheit Mumps haben. An ihrem Arbeitsplatz seien die Frauen einem erhöhten Risiko ausgesetzt, sich mit dieser Krankheit anzustecken (Bundesverwaltungsgericht - 5 C 11.04). Das Gericht bestätigte die Auffassung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) in Koblenz. Das Gericht bezog sich auf das Mutterschutzgesetz. Demnach sind Arbeiten verboten, bei denen sich die Schwangeren mit Krankheiten anstecken könnten, die eine Gefahr für sie oder das ungeborene Kind darstellen. Die SGD Nord hatte im Jahr 2002 festgestellt, dass eine schwangere Erzieherin eines katholischen Kindergartens nicht immun war gegen die Kinderkrankheit. Wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr in Kindergärten verhängte die SGD Nord ein Beschäftigungsverbot für die Dauer der Schwangerschaft. Dagegen legte die Kirchengemeinde, die Träger des Kindergartens ist, Rechtsmittel ein. Sie scheiterte allerdings vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht in Koblenz und jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Wenn du also nicht gegen Mumps immun bist oder andere Kinderkrankheiten noch nicht hattest, dann muss dich ein Arzt für die Zeit der SS "berufsunfähig" schreiben. Denn jetzt impfen oder immunisieren würde ja dem Würmchen schaden. Sprich mit deinem Chef und dann noch mal mit deinem FA. Das ist denke ich mal der beste Weg!
18.10.2007 13:35
mit zwegi hast ja den perfekten experten gefunden.
sonst erstmal herzlich willkommen hier.
sonst erstmal herzlich willkommen hier.
18.10.2007 13:50
Hallo!
Herzlich Willkommen.
Also mein Frauenarzt hat mir ein Beschäftigungsverbot für mein Arbeitgeber ausgestellt weil ich als Krankenschwester tätig bin. Da war ihm das Risiko mit den Keimen und Krankheiten zu groß für das Baby. Er hat mich dann ab der 16. SSW nicht mehr arbeiten lassen. Die Ärzte dürfen ja nicht mehr so viel Krankmeldungen für eine Schwangere ausstellen deswegen machen die meisten dieses Beschäftigungsverbot.
Herzlich Willkommen.

Also mein Frauenarzt hat mir ein Beschäftigungsverbot für mein Arbeitgeber ausgestellt weil ich als Krankenschwester tätig bin. Da war ihm das Risiko mit den Keimen und Krankheiten zu groß für das Baby. Er hat mich dann ab der 16. SSW nicht mehr arbeiten lassen. Die Ärzte dürfen ja nicht mehr so viel Krankmeldungen für eine Schwangere ausstellen deswegen machen die meisten dieses Beschäftigungsverbot.
18.10.2007 13:52
wenn du verständnissvolle kollegen hast ist es kein problem weiter zu arbeiten.wenn nicht ist es aber wohl nachvollziehbar.
18.10.2007 20:30
Hallo und herzlich willkommen
ich konnte meine ausbildung nicht anfangen zur kinderpflegerin wegen den ganzen kinderkrankheiten......man muss gegen alle krankheiten imun sein
ich konnte meine ausbildung nicht anfangen zur kinderpflegerin wegen den ganzen kinderkrankheiten......man muss gegen alle krankheiten imun sein
18.10.2007 20:36
Zitat von Mina1985:
Hallo und herzlich willkommen
ich konnte meine ausbildung nicht anfangen zur kinderpflegerin wegen den ganzen kinderkrankheiten......man muss gegen alle krankheiten imun sein
das versteh ich nicht.Doch nur wegen der SS oder?hab ne intergrierte Ausbildung gemacht,also zusammen mit Ki.krankenpflege.Aber da gab es viele die nicht gegen alles immun waren,eingeschlossen meiner Wenigkeit.Hatte nicht gegen eine kinderkrankheit antikörper und hab trotzdem auf Ki.stationen gearbeitet.komisch.
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