Mütter- und Schwangerenforum

Kündigung + Abfindung kurz nach beendigung der Elternzeit, brauche dringend Hilfe!!

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Curleysue
10272 Beiträge
07.11.2010 11:02
Ich würde mir auch einen Anwalt holen. Damit du wenigstens mehr Abfindung bekommst.

Den auch wenn Sie dir einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen weisst du ja jetzt das Sie dich nicht haben wollen und dann eh kündigen. Und dann hast Du keine Abfindung.

Ich habe damals wesentlich mehr bekommen als ich in der SS nen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe.

Auch würde ich mich bei AA schlau machen wie es dann ist mit deinem ALG1 aussieht.

Solltest du den Aufhebungsvertrag dann unterschreiben muss Dein Anwalt drauf achten, das Du keine Probleme beim AA bekommst. Aufhebungsvertrag wird dort oft mit eigen Kündigung gleich gestellt und d.h. du bekommst ne Sperre von 3 Monaten.

Am besten ist dein AG kündigt Dich und zahlt dir ne Abfindung, dann hast du kein Problem mit dem AA.
Avril22
1210 Beiträge
07.11.2010 11:54
Hallo,

Danke für die vielen Antorten

Also ich habe mein Angebot für die Abfindung jetzt erhalten.....mein AG bietet mir 5812,50€ an, für 3J + 10,5 Monate die ich in der Firma war (elternzeit bis 02.april 2011 mit eingerechnet)
Laut Arbeitsamt wir mir die Abfindung nicht angerechnet wenn mein AG die Kündigungsfrist von 3mon. einhält, tut er es nicht werde ich beim AA gesperrt und muss vom Geld der Abfindung leben!!
Die Abfindung wird leider noch versteuert, so dass wahrscheinlich nur noch die hälfte davon über bleibt

Ich werde am Montag noch einmal mit meinem AG sprechen, das er die Kündigung mit Kündigungsfrist von 3mon. einhält und werde versuchen nochmal 2-3 tausend rauszuschlagen......sollte er einwilligen, werde ich es mir noch schriftlich geben lassen!!!!
Sollte mit den richtigen Argumenten hoffentlich zu schaffen sein

Ansonsten geht es ab zum Anwalt und auf merh Abfindung klagen!!
21.11.2010 20:20
ich drücke dir die daumen das alles gut wird....
aber man sollte überlegen ob man da den später auch wieder arbeiten will......??????
wünsche euch eine schöne woche!!!
PiaNicole1977
1 Beiträge
24.11.2010 13:17
Hi DasTinchen,
ich habe mal eine Frage zu Deinem Blog vom 02.11.2010.
...Kurz: "Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen."
Es gibt ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit - eine Kündigung ist daher möglich !"...
Was heißt das genau? Das der AG einen ab dem ersten Arbeitstag mit 3 Monaten frist kündigen kann oder dass man schon drei Monate vor Ablauf der Elternzeit eine Kündigung kriegen kann und dann quasi gar nicht mehr auf der Arbeit erscheint am regulären ersten Arbeitstag nach der Elternzeit?
Danke im Vorraus für die Antwort.
Nicole
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